Kontopfändung: Schnelles Handeln geboten

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    Kontopfändung – Was bei einem Pfändungsbeschluss zu tun ist

    Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es häufig zur Kontopfändung des Schuldners. Wenn dieser nämlich trotz eines Gerichtsurteils nicht zahlen will, erwirkt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Im schlimmsten Fall wird dabei das gesamte Kontoguthaben gesperrt und gepfändet, sodass überhaupt keine Auszahlungen bzw. Überweisungen mehr möglich sind. Im Gegensatz zur Lohnpfändung, bei der sich der Gläubiger an den Arbeitgeber wendet, spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Einkünfte stammen.

    Als Schuldner bringt einen die Kontopfändung erst Recht in Bedrängnis, da andere anfallende Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Allerdings kann durch schnelles und richtiges Handeln verhindert werden, dass dieser Fall eintritt. Zumindest ein Teil des Guthabens kann vor der Pfändung geschützt werden, und das Konto kann relativ schnell wieder freigegeben werden. Dieser Artikel soll Ihnen eine Übersicht geben, welche Möglichkeiten Sie bei einer Kontopfändung haben.

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    Ablauf der Kontopfändung

    Im Falle der Kontopfändung erwirkt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Gericht, welcher dann durch den Gläubiger an die Bank des Schuldners zugestellt wird. Dies hat zur Folge, dass der Bank verboten wird, das vorhandene Guthaben an den Kontoinhaber auszuzahlen. Zugleich wird der Beschluss dem Schuldner zugestellt. Schließlich wird das gepfändete Guthaben nach spätestens vier Wochen von der Bank an den Gläubiger überwiesen. Wie viel der Gläubiger dabei monatlich tatsächlich pfänden kann, hängt davon ab, was der Schuldner dagegen unternimmt.

    Wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Behörde handelt, so zum Beispiel bei der Kontopfändung durch das Finanzamt, ergeht eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

    Dauer der Kontopfändung

    Die Dauer einer Kontopfändung ist nicht fest definiert. Vielmehr dauert die Kontopfändung grundsätzlich solange, bis die Forderung beglichen ist. Eine Kontopfändung kann also eine einmalige Sache sein, wenn die Forderung aus dem Guthaben komplett beglichen werden kann. Oder aber die Kontopfändung dauert über Monate oder gar Jahre hinweg an, weil nie genug Guthaben auf dem Konto ist, um die Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Dauer der Kontopfändung hängt also vom Guthaben auf dem Konto und der Höhe der Forderung ab.

    Wichtigste Maßnahme bei Kontopfändung: Eröffnung des P-Kontos

    Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung  (s.o.) bei Ihrem Kreditinstitut eingegangen ist, haben Sie vier Wochen Zeit, um zu reagieren. Grundsätzlich kann nur der Gläubiger selbst die Kontopfändung wieder aufheben, worauf man besser nicht hoffen sollte. Wenn Sie in dieser Zeit nichts unternehmen, wird der Gläubiger Ihr gesamtes Kontoguthaben pfänden können und zwar ohne Rücksicht darauf, dass Ihnen ein Existenzminimum zusteht. Der schnellste und einfachste Weg, um einen Schutz des Kontos vor vollständiger Pfändung zu erreichen, liegt in der Eröffnung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos (P-Konto).

    Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln. Schuldner haben  jederzeit Anspruch darauf, dass ihre Bank ihr normales Zahlungskonto in ein P-Konto umwandelt.(§ 850k Abs. 1 ZPO).  Dies wird die Bank aber nicht automatisch nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Gläubigers tun. Sie müssen selbst den Antrag auf Umstellung stellen!

    Für Banken gilt ein  Auf- und Verrechnungsverbot: Fordern Sie, dass Ihr Konto, das einen negativen Saldo hat, in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, darf Ihre Bank  ab sofort nicht mit negativen Salden auf anderen Konten aufrechnen (§ 901 ZPO).

    Das P-Konto bewirkt, dass Ihnen automatisch ein monatlicher Grundfreibetrag (Sockelfreibetrag) zur Verfügung steht. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze  wird jährlich angepasst. Bei rechtzeitiger Umstellung ist das Kontoguthaben in Höhe des Grundfreibetrags rückwirkend, d.h. ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, geschützt. Der Gläubiger kann also nur auf das verbleibende Guthaben zugreifen. Über den Grundfreibetrag können Sie aber jeden Monat frei verfügen.

    Wichtig beim Pfändungsschutzkonto

    • Jede Person darf nur ein P-Konto unterhalten! Bei der Umstellung des Girokontos auf das P-Konto müssen Sie der Bank versichern, dass Sie nicht bereits über ein P-Konto verfügen. Der Missbrauch würde ggf. schnell ans Licht kommen, da die Banken automatisch Auskunfteien (z. B. SCHUFA) über die Eröffnung eines P-Kontos informieren und sich im Vorfeld Auskunft über eine eventuelle Existenz eines P-Kontos einholen. Im Fall des Missbrauchs können Sie den Pfändungsschutz verlieren und sich sogar strafbar machen.
    • Haben Sie mit einer anderen Person ein Gemeinschaftskonto, etwa mit dem Ehepartner,  und wird auf diesem Konto gepfändet, so darf Ihre Bank  erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an  Gläubiger leisten (§ 850 l ZPO). In dieser Zeit können Sie von Ihrer Bank verlangen, dass Guthaben von dem Gemeinschaftskonto auf ein nur auf Sie lautendes Zahlungskonto übertragen und das als P-Konto  geführt wird.
    • Bei der Umstellung des Girokontos auf das P-Konto entstehen Ihnen keine Kosten. Allerdings können Kontoführungsgebühren nicht ausgeschlossen werden.
    • Wenn eine Kontopfändung durch den Gläubiger sich bereits abzeichnet, ist es empfehlenswert, das Girokonto schon im Vorfeld der Pfändung auf ein P-Konto umzustellen.

    Weitergehender Schutz über den Grundfreibetrag hinaus ist möglich!

    Sie können auch zusätzliche Freibeträge vor der Kontopfändung schützen. Freibeträge stehen Ihnen zum Beispiel dann  zu, wenn Sie unterhaltspflichtig sind oder auf das Konto Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen eingehen. Das Vorhandensein einer Unterhaltspflicht, bzw. des Eingangs von Kindergeld oder Sozialleistungen muss durch eine Bescheinigung, die wir Ihnen ausstellen können, nachgewiesen werden. Mit der Bescheinigung kann man sich dabei direkt an das Kreditinstitut wenden. Die Bank darf dabei nur Bescheinigungen von “geeigneten Stellen” berücksichtigen. Wir als Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht dürfen beispielsweise eine solche Bescheinigung ausstellen. Beantragen Sie die P-Konto-Bescheinigung bequem und einfach über unser Bestellformular.

    Bsp.: Sie sind alleinerziehend und haben ein Kind (d.h. eine Unterhaltspflicht). Durch die bloße Umwandlung in ein P-Konto haben Sie im Fall der Kontopfändung zunächst nur den Grundfreibetrag  zur Verfügung (s.o.). Allerdings können Sie durch den Nachweis der Unterhaltspflicht und des Bezugs des Kindergeldes den Grundfreibetrag erhöhen (für genauere Informationen, wie Unterhaltspflichten die Pfändungsfreigrenze beeinflussen, nutzen Sie die Pfändungstabelle). Außerdem kommt das Kindergeld hinzu, welches grundsätzlich unpfändbar ist. 

    Ebenfalls in der P-Konto-Bescheinigung  aufgewiesen werden können z.B.  einige Leistungen nach SGB II und XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 902 ZPO), sowie z.B.  private Krankenversicherungs-Beiträge oder Fahrtkosten zur Umgangsrechts-Wahrnehmung. Nicht nur wiederkehrende, sondern auch einmalige Geldleistungen (z.B. Leistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften, einmalige  Sozialleistungszahlungen, Zahlungen für Klassenfahrten, bei Geburt,  Heizkostenbeihilfe usw.) können bescheinigt werden. Ebenso bestimmte Nachzahlungen aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder Rente (§ 904 ZPO).

    Die Wirkungsdauer von P-Konto-Bescheinigungen beträgt 2 Jahre (§ 903 Abs. 2 ZPO).

    Erhöhung des Freibetrags bei Kontopfändung durch das Vollstreckungsgericht

    Wenn die monatlichen Eingänge (Bsp.: Arbeitseinkünfte) auf Ihrem Konto den erhöhten Grundfreibetrag überschreiten, kann es empfehlenswert sein, bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) eine Einzelfallentscheidung über die Freigabe des Kontoguthabens zu erreichen (§ 850k Abs. 4 ZPO). Das Gericht kann auf Antrag im Gegensatz zur Bank genau prüfen, welche Zahlungseingänge auf Ihrem Konto nach den gesetzlichen Vorschriften unpfändbar sind (beispielsweise Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen). Diese können den erhöhten Grundfreibetrag überschreiten. Bei der Beratung, ob ein solcher Antrag sinnvoll ist, steht Ihnen Ihr Insolvenzanwalt gerne zur Verfügung. Lediglich unter besonderen Umständen kann die Kontopfändung auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht ganz aufgehoben werden (§ 765a ZPO).

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema Kontopfändung? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    210 Kommentare
    1. A.  S.
      says:

      Sehr geehrter RA,
      Bisher haben mich meine Recherchen leider nicht weitergebracht.
      Mein Vater hat einen Pfändungsbeschluss aus heiterem Himmel erhalten, da es einen Prozess mit einer verlorenen Klage gab und unser Vertreter, der Anwalt untätig hinsichtlich der offenen RA-Kosten des Beklagten war. Hieraus hat der Drittschuldner, die Bank das Konto gepfändet.
      Der Wert wurde nun mittels der Rechtssschutz kn der Zwischenzeit beglichen.
      Ich möchte bei Ihnen kurz erfragen, ob mein Vater durch dieses Versäumnis des Anwalts irgendeine Schädigung erlitten hat? (z.B. Bonität)
      Können Sie mir hierbei weiterhelfen?
      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
      Beste Grüße, A. S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Rechtsdienstleitung. Ihre Frage zielt auf den Bereich der Anwaltshaftung. Sollte Ihr Rechtsanwalt Ihnen gegenüber Pflichten verletzt haben, könnte sich hieraus ein Schadensersatzanspruch ableiten. Ich empfehle Ihnen hierfür einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen (Stichwort: “Anwaltshaftung”).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Julia
      says:

      Sehr geehrtes Anwalt-KG Team,

      Sachverhalt: unser Firmenkonto wurde gepfändet. Laut der Zukunft von der Bank hat der Gläubiger einen Pfändungsurteil beim Mahngericht erlangt. Wir haben aber keinen Gerichtsbeschluss, Vollstreckungstitel oder weitere Brief vom Rechtsanwalt der Gegenseite und dem Gericht erhalten.

      Unsere Frage: 1. Kann der Rechtsanwalt der Gegenseite ohne ein Gerichtsurteil das Firmenkonto bei der Bank pfänden? 2. Fall ein Gerichtsbeschluss existiert, wer muss nachweisen, wer und wann dieser bei uns zugestellt wurde? 3. Kann ich ohne einen Rechtsanwalt eine Beschwerde beim Mahngericht einlegen ?

      Vielen Dank für Ihre Mühe

      beste Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Voraussetzung für die Pfändung ist ein Titel. Ist der Gläubiger keine Behörde, so erfolgt die Kontopfändung nach Antrag durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Diesen erlässt der Rechtspfleger. Die Zustellung über den Pfändungsbeschluss kann noch erfolgen, ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kontopfändung. Eine Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) ist vermutlich wenig hilfreich, denn die Pfändung erfolgt auf Basis des Titels. Solange dieser in der Welt ist, hilft eine “Beschwerde” nur in sehr engen Fällen. Grundsätzlich kann die Pfändung beendet werden, wenn der Gläubiger zustimmt, die titulierte Forderung getilgt wird oder eine Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich ist. Grundsätzlich brauchen Sie zur Verteidigung gegen die Pfändungsmaßnahme keinen Rechtsanwalt, es sei denn, Sie streben eine Vollstreckungsabwehrklage an und der Streitwert übersteigt den Betrag von 5000 Euro.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Antje B.
      says:

      Hallo,

      Meine Mutter hat das Problem, dass das Finanzamt ohne einen richterlichen Beschluss einfach ihr Konto gepfändet hat. Sie hebt alle Papiere sorgfältig auf. Auch auf mehrmaligen Wiederruf und bitte um Zusendung des richterlichen Beschlusses kam nichts vom Finanzamt. Nur formlose schreiben mit der Zahlungsaufschlüsselung. Auf Wiederrufe etc würde nie reagiert. Jetzt ist ihr Konto gepfändet mit ca 4400€, obwohl nur 256€ Schuld besteht. Was können wir da tun?

      Vielen Dank Antje

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        das liegt daran, dass das Finanzamt ohne Gang zum Gericht selbst das Konto pfänden kann. Grundlage der Pfändung ist vermutlich der Einkommenssteuerbescheid, der einen vollstreckbaren Titel darstellt. Da das Finanzamt bislang auf Ihre Schreiben nicht reagiert, empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen. Dieser kann die geeigneten Maßnahmen vorschlagen und einleiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Sabrina B.
      says:

      Sehr geehrtes Anwalts-Team,

      danke, dass ich hier eine kostenlose Frage stellen darf.
      Ich habe einen Prozess gegen die Allianz-Versicherung verloren. Ratenzahlung akzeptiert diese nicht – nun kam es zur Kontopfändung.
      Ich beziehe Harz 4 und habe einen Dispo-Kredit von 600 Euro. Mein Girokonto wurde nun in ein P-Konto umgewandelt und ein Abwicklungskonto eingerichtet, unter derselben Kontonummer. – Mein Dispokredit verringert sich monatlich um 50,00 Euro und darf diesen weiterhin in Anspruch nehmen.
      Meine Frage: Darf der Gläubiger meinen Dispo pfänden?

      Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
      S. B.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        Sie stellen eine sehr interessante Frage, die ich vereinfacht so beantworten möchte: Solange Sie von Ihrem Dispositionskredit keinen Gebrauch machen, kann diesbezüglich nicht gepfändet werden. Wenn Sie jedoch Ihren Dispositionskredit nutzen, dann kann gepfändet werden. Die Versicherung kann – um es nochmal klarzustellen – aber nicht an Ihrer Stelle den Dispositionskredit nutzen und dies dann “Pfändung” nennen. Das geht nicht laut Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2011 – IX ZR 179/08.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Ramona. H. .
      says:

      Hallo,hatte eine Lohn und Kontopfändung .
      Bevor es zur Lohnpfändung kam
      hab ich alles bezahlt
      Durch die Anwaltskanzlei des
      Gläubigers wurde mein Arbeitgeber und die Bank informiert ,das alles erledigt ist.
      Informiert wurde per Fax zweimal die Bank Rechtsabteilung plus Brief von der Kanzlei am 4.11.2021 jetzt sind es 13 Tage l
      her und mein Konto ist noch immer gesperrt.
      Die Anwaltskanzlei des Gläubigers
      Hat auch schon in der Bankfiliale
      Angerufen doch da sagte man ihnen das die Rechtsabteilung der Bank dies freigeben muss und
      man nicht wüsste wie lange es dauert.Ebenfalls sei die Rechtsabteilung nur über Fax zu erreichen.Was kann ich tun ? Die Forderung ist bezahlt Faxe von der Kanzlei des Gläubigers wurden versendet plus Brief an die Rechtsabteilung .Mein Lohn plus Weihnachtsgeld ist drauf und ich komme nicht ran .Was kann ich tun ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        das ist sehr ärgerlich. Auch wir haben von unseren Mandanten ähnlich gelagerte Fällen erfahren. Ich würde Ihnen empfehlen, dort immer wieder anzurufen und persönlich hinzugehen und zu fragen, was noch getan werden muss, damit Ihre Bank handelt. Notfalls vereinbaren Sie einen Termin bei der Filialleitung. Sollte dies alles nichts nützen, empfehle ich Ihnen den Gang zum Rechtsanwalt, den Sie zuvor der Bank am besten schriftlich androhen sollten. Dieser kann sich nochmals mit der Bank in Verbindung setzen und ggf. einen Rechtsschutzantrag beim zuständigen Gericht einreichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Julia B.
      says:

      Hallo,
      ich hatte eine Lohnpfändung die nun aufgehoben wurde da der Betrag beglichen ist. Jetzt 3 Monate später sagt das Inkassobüro das sie die Gerichtsvollzieherkosten vergessen haben und stellen erneut eine Forderung. Ist sowas normal, wenn die Lohnpfändung wegen Erfüllung nicht mehr besteht? Vielen Dank für ihre Hilfe

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich bleibt eine Schuld bestehen, wenn Sie nicht erfüllt wird oder sich anderweitig erledigt bzw. undurchsetzbar wird. Nach Ihren Informationen ist eine Erfüllung nicht eingetreten. Auch scheint nichts gegen die Durchsetzbarkeit der Forderung zu sprechen. Also können Sie sich gegen die Gerichtsvollzieherkosten nur wirksam wehren, wenn diese sich anderweitig erledigt haben, etwa, indem das Inkassobüro in einer Erklärung die Schuld für insgesamt beglichen bezeichnete (gewissermaßen ein negatives Schuldanerkenntnis). Letzteres kann ich ohne Akteneinsicht nicht beurteilen, sodass nach Ihrem Sachvortrag – auch wenn es ärgerlich ist – eine Zahlungspflicht wahrscheinlich ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Toni S.
      says:

      Guten Tag,
      Und zwar geht es darum das ich eine konto und lohnpfändung von einem inkasso Unternehmen habe nun ist es so das ich eine corona prämie erhalten werde und wollte mal nachfragen wie es sich verhält ist eine corona prämie pfändbar?
      Und wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus?

      Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        es gibt hierzu noch immer keine endgültige Gerichtsentscheidung. Es obliegt also grundsätzlich dem zuständigen Gericht, wie die Zahlung beurteilt wird.
        Nach meiner Erfahrung entscheiden die meisten Gerichte aber für den Schuldner und gewähren für die Zahlung Pfändungsschutz, entweder gemäß § 850a Nr. 3 ZPO oder gemäß § 765a ZPO. Es gibt aber auch anders lautende Gerichturteile.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Ml91
      says:

      Hallo zusammen,

      meine Mutter hat eine Pfändung durch das Finanzamt.
      Nun werde ich den Betrag überweisen und mit ihr eine private Rückzahlung vereinbaren.

      Wie verhält es sich hier ?
      Wird automatisch ein Zahlung an das Finanzamt durch einen dritten akzeptiert oder ist hier weiter die Pfändung aufrecht zu erhalten, weil die Bezahlung von einer dritten Person kam.

      Des Weiteren erhielt meine Mutter von Ihrer Bank eine Mitteilung, das Zusatzleistungen mit einer Frist von 2 Monaten nun gekündigt werden. Heben sich diese Kündigungen nun automatisch auf, weil die Pfändung dann auch aufgehoben werden ?

      Ich danke für Ihre Hilfe !

      Mit den besten Grüßen
      ML

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        es kommt in der Regel nur darauf an, ob die Steuerschuld beglichen wird, aber nicht darauf, dass Sie vom Steuerschuldner höchstpersönlich beglichen wird. Achten Sie bei der Zahlung darauf, den richtigen Verwendungszweck anzugeben, damit die Zahlung auch zugeordnet werden kann. Ist die Schuld beglichen, besteht grundsätzlich kein Grund mehr, die Pfändung aufrechtzuerhalten. Zur zweiten Frage kann ich ohne Kenntnis des Vertragswerks keine genaue Auskunft erteilen. Ich empfehle Ihnen hier, persönlich mit den Zuständigen bei der Bank eine Einigung zu erzielen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Sandra K.
      says:

      Guten Tag.
      Ich habe einen rechtskräftigen Beschluss vom Amtsgericht, für eine einmalige Erhöhung des freibetrags zwecks urlaubsgeld.
      Die Bank hat es nach jetzt 14 Tagen noch immer nicht freigeschaltet.
      Wie lange muss ich darauf warten?
      Was kann ich als nächsten Schritt tun?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        nehmen Sie am besten unmittelbaren Kontakt zu Ihrem Kundenberater bei der Bank auf und drängen Sie auf eine unverzügliche Umsetzung. Sie können hierbei in Aussicht stellen, dass Sie sich sonst gezwungen sehen, Ihre Rechte anwaltlich geltend zu machen, was mit Kosten für die Bank verbunden sein könnten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Gabriele D.
      says:

      Guten Tag,

      da ich (selbstständig) durch Corona in massive finanzielle Probleme geraten bin, hatte ich mein Konto in ein P Konto umgewndelt. Mittlerweile will mich das Finanzamt in die Insolvenz bringen. Nun hat der Insolvenzverwalter (Insolvenz ist noch nicht eröffnet) mein P Konto sperren lassen. Auf diesem Konto befindet sich lediglich ein nicht pfändbarer Betrag.
      Ich rief die Bank an, das es sich um einen nicht pfändbaren Betrag handelt und mir diesen gewähren muss. Die Bank teilte micr jedoch mit, dass sie einen 2zeiler vom Insolvenzverwlter benötigen um diesen Betrag frei zu geben. Ich hatte auch gefragt warum ich dann ein P Konto benötige, aber die meinten so wäre es nun mal.
      Daraufhin rief ich den Insolvenzverwalter an, er möge den Betrag frei geben. Dieser sagte dann das könne die Bank veranlassen, wenn es sich um ein P Konto handelt, was die Bank angeblich dem Insolvenzverwalter nicht mitgeteilt haben soll.
      Dann rief ich die Bank wieder an, aber die bestehen auf diesen 2-zeiler vom Insolvenzverwalter.
      So geht das jetzt immer hin und her, und ich weiss nicht mehr weiter, wenn ich nicht bald über das Konto wieder verfügen kann.
      Daher meine Frage: wer ist denn da nun am Zuge, der Insolvenzverwalter oder die Bank?

      Über eine Anwort wäre ich sehr dankbar.

      Freundliche Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau D.,

        danke für das Schildern dieses Sachverhaltes aus der Praxis, der wirklich ärgerlich ist.
        Grundsätzlich müsste meines Erachtens die Bank wissen, dass die unpfändbaren Beträge auf einem P-Konto nicht dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dies ergibt sich aus dem Gesetz (§ 36 Abs. 1 InsO).
        Leider kann ich in diesem Rahmen auch nicht beurteilen, woran es hier “hakt”.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Lena M. .
      says:

      Sehr geehrtes Anwaltsteam,

      ein Bekannter von mir hat 3 Kinder, ist geschieden und muss mtl. 1095€ Unterhaltskosten zahlen, die er auch bezahlt.

      Jetzt hat er aus einer Forderung (Kindesunterhalt von vor einiger Zeit, dass er wegen damaliger Arbeitslosigkeit nicht in voller Höhe bezahlen konnte) aus einem Teilversäumnisurteil eine Kontopfändung von über 4300€ bekommen. Daraufhin hat er ein P-Konto eingerichtet, mit einem Freibetrag von 1300€.

      Ratenzahlung wurde nicht akzeptiert. Da Mein Bekannter von diesem Freibetrag noch Schulden aus 4 anderen Forderungen begleichen muss und Miete zahlen muss, konnte er bzgl. der Pfändung nichts üerweisen. Er hatte versucht trotzdem noch Teilbeträge von seiner Bank überweisen zu lassen, aber die meinte, die können die Pfändung nur in der vollen Summe begleichen. Dann schrieb der gegnerische Anwalt, mein Bekannter würde “das Geld zurückhalten und horten” und ließ das gesamte Konto sperren, sodass er nicht msl mehr Zugriff auf den freien Grundbetrag hatte. In dieser Zeit sind bereits 2 Monatseinkünfte auf dem Konto eingegangen (insg. knapp über 4500 waren auf dem Konto). Der gegnerische Anwalt meinte, wenn er die 4300€ überweist, wird er das Konto frei geben. Das hat mein Bekannter auch sofort gemacht und hat einen Restbetrag von 300 € auf dem Konto. Jetzt sind bereits 2 Wochen rum und der Anwalt hat das Konto immer noch nicht frei gegeben. Seine Bank meinte, die Prändungssumme von den ursprünglichen 4300€ hätte sich auf über 9400€ erhöht. Wir wissen nicht woher diese restliche hohe Summe kommt. Der gegnerische Anwalt meint immer ‘ja, er kümmert sich drum, das Konto freizugeben’ und lässt sich telefonisch jetzt immer verneinen.

      Jetzt hat er zufällig von seiner Ex-Frau mitbekommen, dass der Anwalt das Konto erst frei geben wird, wenn die volle Summe beglichen ist und das er sich umentschieden hat das Konto nach Eingang der 4300€ freizugeben. Mein Bekannter weiß nicht mehr, was er machen soll, das Geld über die restlichen 5000€ hat er nicht und kommt an seinen Freibetrag auf dem P-Konto auch nicht ran. Er kann seine Miete für den kommenden Monat nicht zahlen, hat nicht mal Geld sich was zu essen zu kaufen, geschweige denn sich eine Fahrkarte zur Arbeit zu kaufen und wenn er dort nicht mehr hinkommen kann, wird er gekündigt.

      Sein eigener Anwalt meldet sich auch nicht zurück und antwortet nicht auf Emails und ist telefonisch auch nicht zu erreichen. Weder er noch der gegnerische Anwalt.

      Ich hoffe Sie können uns da weiter helfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        vielen Dank für Ihre Schilderung des Falles. Ihr beschriebener Fall ist komplex und lässt sich nicht mit einem Patentrezept lösen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Schuldensituation Ihres Bekannten analysiert, um geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Uns erreichen Sie z.B. via E-Mail (info@anwalt-kg.de). Dort kann Ihr Bekannter eine Anfrage an uns formulieren und wir melden uns mit einem Angebot ggf. zurück.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Miriam P. .
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Frage bezüglich einer Pfändung durch das Zollamt an ein Unternehmen (keine Privatperson). Ist es der Bank gestattet, wenn das Pfändungsguthaben vorhanden ist, dieses sofort, ohne die obligatorischen vier Wochen abzuwarten, an das Zollamt zu überweisen?
      Beste Grüße
      Michelle M.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        dies hängt auch davon ab, ob der Kontoinhaber eine natürliche oder juristische Person ist. Letztere genießen z.B. keinen P-Konto-Schutz, sodass die “4 Wochenfrist” grundsätzlich nicht zum Zuge kommt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Isik
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich befinde mich derzeit in der Privatinsolvenz, letztes Jahr bekam ich eine Rückwirkende Zahlung der Wohngeldstelle die Bank gab natürlich nicht alles frei weil es ein hoher betrag war, nach Rücksprache mit meinem Insolvenzverwalter hieß es das die Pfändungen nicht aufgehoben wurden sondern diese wurden nur ruhig gestellt, nun meine Frage seit monaten habe ich keinen Zugriff auf die 500€ die sind einfach so auf meinem
      konto, meine Insolvenzberaterin kann mir auch nicht helfen. Die Bank zahlt den Betrag auch nicht aus weil die Pfändungen nur Ruhig gestellt wurden. Was kann ich da machen?

      Mit freundlichen Grüßen

      I.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau I.,

        Sie können zunächst die Bank auf § 54 Absatz 3 Nr. 2a SGB I hinweisen. Darin ist angeordnet, dass Wohngeld grundsätzlich unpfändbar ist und daher Ihnen grundsätzlich zusteht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Sissy Ha. .
      says:

      Sehr geehrtes Anwalts-Team,

      ich bin Geschäftsführerin eines Unterenehmens und habe beim Amtsgericht ein Versäumnisurteil inkl. Vollstreckbarem Titel erworben.
      Mein Anwalt gibt mir irgendwie widersprüchliche Aussagen und inzwischen scheint Hopfen und Malz verloren. Folgender Sachverhalt stellt sich dar:

      – Kontopfändung vom Anwalt eingereich (Ende März)
      – Anfang April ein Anruf vom Schuldner, dass wir ja sein Geschäftskonto gepfändet haben und er den Betrag angeblich ausgewiesen hat.
      – Der Anwalt will mir erklären, dass aber keine Zahlung eingegangen ist
      – Auf erneute Nachfrage (Mitte Juni) gab es angeblich Rückfragen bzw. Ablehnungsgründe vom Rechtspfleger, weswegen der Antrag erneut dem Rechtspfleger zugestellt wurde und man jetzt davon ausgeht, dass alles glatt gehen würde.

      Wie kann es sein, dass unser Schuldner uns anruft und behauptet er hätte bezahlt (also Kenntniss von der KP) aber bis heute nichts passiert? Der Zeitraum der erstmals im April genannten Schutzfrist von 8 Wochen von unserem Anwalt müsste inzwischen auch abgelaufen sein.

      Ist es in diesem Fall sinnvoll den Anwalt zu wechseln?

      Ich muss dazu sagen, dass wir zuvor bei einer Freiarbeitenden Anwältin waren, die im März den Fall an eine Kanzlei abgegeben hat.

      Auf Nachfrage beim Amtsgericht ist der Fall mit Herausgabe des Versäumnisurteils als erledigt abgelegt.

      Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung zu diesem Fall.

      MfG

      Sissy Ha

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Ha.,

        wir sind eine auf die Unterstützung von in Zahlungsschwierigkeiten geratene Menschen spezialisierte Anwaltskanzlei. Daher richtet sich das Frage-Antwort-Angebot grundsätzlich an Schuldner. Zudem befinden Sie sich bereits in einem Beratungsverhältnis. Aussagen über die Korrektheit anwaltlichen Verhaltens können wir daher nur nach Mandatierung, aber nicht in diesem Rahmen treffen. Haben Sie hierfür bitte Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Robert K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Wir haben von einen RA als Gläubigervertreter am Montag den 07.06.2021 eine Pfändung auf das Privatkonto und auf ein Geschäftskonto bekommen. Dies Pfändung wurde sofort komplett überwiesen. Nach Rücksprache mit dem Anwalt wollte er noch 150 Euro für Gerichtsvollzieherkosten, damit der Titel erledigt ist. Auch diese haben wir sofort per Blitzüberweisung bezahlt. Unser Privatkonto war danach sofort wieder frei und das eine Geschäftskonto 2 Tage später und sind auch heute noch frei.
      Aber jetzt kommt der Hammer: Da wir neben diesen o. g. Konten noch ein weiteres Geschäftskonto haben, hat er dieses am 17.06. mit einer Pfändung mit genau den selben Betrag und selben Aktennummer nochmal gepfändet. Ich habe ihn per Mail und auch telefonisch gestern sofort aufgefordert, die widerrechtliche, doppelte Pfändung sofort aufzuheben, da er hier den Zahlungsverkehr der Firma blockiert. Bis heute 17.30 Uhr keine Reaktion und das Konto ist immer noch gepfändet.
      Ich möchte jetzt einen Anwalt einschalten und gleichzeitig mich beraten lassen ob ein Klage wegen Rücklastschriften und sonstigen Zahlen Aussicht auf Erfolg hat. Priorität hat aber natürlich, das bei dem einen Konto, die Pfändung sofort aufgehoben wird.

      Viele Grüße und Danke vorab
      Robert K.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        es ist übliche Geschäftspraxis von Gläubigern und deren Vertretern, dass parallel mehrere Vollstreckungsobjekte gepfändet werden, da unklar ist, welche Pfändung Erfolg verspricht. Freilich gilt auch hier ein Bereicherungsverbot. Ob eine Schadensersatzklage erfolgreich ist, kann in diesem Rahmen nicht abschließend geklärt werden. Sie können uns gern eine Anfrage an info@anwalt-kg.de schicken und wir kommen mit einem Angebot ggf. auf Sie zurück.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Markus P. .
      says:

      Hallo,

      ich habe bei mehreren Gläubigern Schulden. Darunter zählt ebenfalls das Jugendamt aufgrund von Unterhaltsvorschusszahlungen für meine Tochter für die ersten 6 Jahre (2008-2014), da ich nicht mit der Kindesmutter in einem Haushalt lebte und mich Hartz VI bezog.

      Nachdem ich im März 2021 nun meine Schulden bei den einzelnen Gläubigern abfragte, erhielt ich nun einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das Jugendamt. Aufgrund der Pfändung wurde mir nun der Lohn sowie mein P-Konto gepfändet. Mir verbleibt damit nach Abzug der Fix-Kosten und des regelmäßigen Unterhalts für meine Tochter noch 323 EUR zum leben.

      Mein Antrag auf Ratenzahlung in Höhe von 100 EUR wurde abgelehnt mit der Begründung Zitat “Die Forderung wird bereits im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Die offene Forderung besteht schon seit mehreren Jahren. Nachdem wir Anfang 2021 den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragt hatten, erfolgte Ihrerseits keine Reaktion (Ratenzahlungsantrag oder Einzahlung). Das Sie die Schulden im Rahmen einer Ratenzahlung tatsächlich auch zahlen, erscheint uns aufgrund dessen, dass Sie bisher selbst nichts zurückgezahlt oder sich zwecks Rückzahlungsmodalitäten gemeldet haben, eher unwahrscheinlich.”

      Hierzu ist anzumerken, dass es seitens des Jugendamts erst nach o.g. Anfrage zum Stand der Forderung eine Vollstreckungsmaßnahme erfolgte.

      Mir ist bekannt, dass die Behörde durchaus mehr Möglichkeiten zur Pfändung besitzt.

      Ich weis nicht mehr was ich machen soll.

      Beste Grüße

      Markus

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragesteller,

        mir ist nicht klar, wie hoch Ihre Schulden sind. Womöglich ist ein Insolvenzverfahren von Vorteil für Sie. Sie wären nach 3 Jahren schuldenfrei und die Gläubiger, auch das Jugendamt dürfen während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht vollstrecken. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Sabrina
      says:

      Sehr geehrte Anwälte,

      Ich habe 2 Kontopfändungen auf meinem Konto, die ich bereits abbezahlt habe. Die Bank gibt mir keine Auskunft darüber,wie ich die Pfändungen nun weg bekomm.

      Es ging bei einem um 1 Telefonanbieter der die 1 Forderung über Inkasso und 1 Anwalt gleichzeitig bearbeiten ließ. Über den Anwalt habe ich es bezahlt, aber die Pfändung vom Inkassounternehmen ist nach wie vor noch aktuell. Da weiss ich gar nicht wie ich nun vor gehen soll?

      Bei dem anderen weiss ich nicht wie ich überhaupt an die Daten kommen soll, bzw raus bekommen kann, es gibt wohl keine Unterlagen mehr darüber. Auch in der Schufa und andere Auskunftsdatein steht nichts.

      Ich bin schon seit 3-4 Jahren dabei, meine Schulden tilgen. mit alg2,alleinerziehend mit 4 Kindern gar nicht so einfac, dennoch ist es mir wichtig alles ab bezahlt zu haben.

      durch die Information von meiner Bank, bin ich nun total verzweifelt . Ich hoffe um eine Antwort von Ihnen und danke Ihnen schon mal.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau J.,

        Sie haben drei Möglichkeiten, um das Problem zu lösen. Sie können die Gläubiger der Forderung auffordern, die Pfändung aufzuheben, weil die Forderung bezahlt ist. Schwierig ist dies freilich, wenn Sie den Gläubiger nicht ausfindig machen können. In diesem Fall, und das ist die zweite Möglichkeit, können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. Oder die dritte Möglichkeit ist, die Bank zu wechseln und ein Konto bei einer ganz anderen Bankengruppe eröffnen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. R. K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich habe zwei Pfändungen auf meinem Konto (ich habe ein P-Konto).

      Eine Pfändung ist komplett erledigt, d.h. die Schuld ist komplett bezahlt. Eine Erledigungsbestätigung habe ich bekommen.

      Bei der anderen Pfändung habe ich mich mit dem Inkasso-Dienst in Verbindung gesetzt, die haben der Aufhebung der Pfändung zugestimmt und dass bereits der Bank mitgeteilt (vor 2 Wochen!) Ich müsste nur den Restbetrag spätestens am 6.6. beglichen haben.

      Ich habe bei der Bank X-Mal angerufen, die haben mir gesagt, dass die momentane Bearbeitungszeit bei 3 Wochen liegt (Postbank).

      Wenn aber eine Forderung bereits komplett beglichen ist, und bei der anderen Forderung die Zustimmung zur Aufhebung der Kontopfändung gegeben ist, wie lange darf mich die Bank “vertrösten”? Gibt es da eine gesetzliche Regelung, bis wann die mir mein Konto freischalten müssen?

      Ich habe an die Deutsche Bank und an die Postbank (DB da Postbank Tochtergesellschaft von DB ist) ein Fax verschickt, mit der Bitte, mein Konto freizuschalten, bis jetzt ist nichts passiert.

      Liebe Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist es ungewöhnlich, dass eine Bank wie die Postbank nicht reagiert. Denn nach Rücknahme/Aufhebung der Pfändung durch den Gläubiger muss die Bank das Konto schnellstmöglich freigeben, sie verletzt sonst ihre Schadensminderungspflicht und ihre Pflichten aus dem Vertrag, den der Kunde mit der Bank geschlossen hat.
        Aber außer weiterhin die Kommunikation mit der Bank zu suchen, bestenfalls direkt in der Filiale, kann ich leider keine weiteren Hinweise geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Weiss B.
      says:

      Hallo
      Ich habe auch eine Kontopfaendung auf meinem Konto habe aber schon gezahlt
      Das Konto ist allerdings noch gesperrt
      Jetzt meine Frage
      Auf meinem Kontoauszug ist jetz die Abbuchung Fuer die Kontopfaendung drauf gleichzeitig hat die Bank ihre Kreditrate abgebucht
      Ich komme an das Konto noch nicht ran aber die Bank darf sich schom bedienen
      Ist das legal

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Frau B.,

        wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Bank mit einer gegen Sie gerichteten Forderung aufgerechnet. Dies ist grundsätzlich möglich, auch wenn Sie aktuell aufgrund der Pfändung keinen Zugriff auf das Konto haben. Sie könnten einmal die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto bei der Bank beantragen. Dann haben Sie schneller zumindest Zugriff auf den monatlichen Pfändungsfreibetrag. Zudem könnten Sie den Gläubiger nochmals kontaktieren und bitten, die Pfändung unverzüglich aufheben zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Alexander K.
      says:

      Guten Tag

      Evtl. können Sie mir hilfreiche Informationen geben wie man nun weiter verfahren soll.

      Meine Frau hat vor ca.2 Wochen eine Lohnpfändung erhalten resultierend aus Mietschulden von vor 6 Jahren. Schnell wurde kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen ( Bürgel Magdeburg ) und eine Ratenzahlung vereinbart. Die Vereinbarung wurde uns auch zugestellt und bereits Unterschrieben 2 Tage später postialem Weg zurück gesendet. Ich selbst bin in der Insolvenz und meine Frau bezahlt nun Schulden welche gemeinsam entstanden sind.

      Da ich in der Vergangenheit viele Probleme mit Pfändungen hatte wusste ich, das man trotz alledem immer Nachhaken muss bis die Pfändungen wieder zurück genommen werden auch wenn eine Vereinbarung getroffen wurde.

      Nun ist folgendes passiert:

      Seit der Mietendeckel da ist legten wir immer 400€ von der ursprünglichen Miete auf ein extra Konto. Nun bekamen wir ein Schreiben vom Vermieter das wir zurück zahlen müssen weil der Deckel gekippt wurde. Meine Frau ging auf die Postbank und weg waren die Ersparnisse ohne das Sie darüber informiert wurde von der Bank. Es würde gepfändet. Jetzt stehen wir da…

      Hätte die Bank meine Frau vorher informieren müssen?

      Trotz Vereinbarung wurde gepfändet, besteht die Möglichkeit es wieder zurück zu erhalten?

      Welche Schritte raten Sie uns?

      Bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher geht niemand ans Telefon um die Sachlage zu klären.

      Vielen Dank

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        die Bank informiert Sie hierüber im Vorfeld nicht, da ansonsten der Vollstreckungserfolg vereitelt werden könnte. Ob Sie die Möglichkeit haben, das Geld zurückzuholen ist fraglich. Ich kann Ihnen ohne Einsicht in die Vertragsunterlagen darüber keine Auskunft geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Christine M.
      says:

      Hallo,
      Ich habe eine Pfändung auf meinem P-Konto. Diese habe ich vor 6monaten beglichen. Nach Aufforderung an den Gläubiger die Pfändung zurückzunehmen bekam ich nur ein Erledigungsschreiben. Damit ging ich zur Bank. Diese sagte mir sie bräuchte einen Beschluss um mein Konto freizugeben. Also wandte ich mich wieder an den Gläubiger der mir einfach nur wieder dieses Erledigungsschreiben zusandte. Von diesem habe ich schon 5! Ich wandte mich ans Gericht. Diese sagten mir aber dass sie keine Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger seien.
      Und wieder wandte ich mich an den Gläubiger.
      Es hat sich immernoch nichts getan. Seit Monaten kämpfe ich um Freigabe und keiner hilft. Ich kann nicht mal ein neues Konto eröffnen.
      Was kann ich noch tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        Sie können sich mit der Erledigungserklärung an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden (das Gericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat) und dort eine Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Linse
      says:

      Guten Tag
      Bei mir läuft aktuell eine Pfändung, ich habe genug Geld auf meinem Konto um die Forderung zu begleichen, aber ich bin aktuell nicht in der Lage mich persönlich darum zu kümmern zu dem bin ich darauf angewiesen mir Lebensmittel zukaufen das ich im Moment nur durch ein zweites Konto erledigen konnte welches nun aber kein Guthaben mehr hat.
      Wie kann ich jetzt handeln?
      Mit freundlichen Grüßen

      Marcel Linse

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        entweder weisen Sie die Bank an, den gepfändeten Betrag augenblicklich an den Schuldner auszukehren oder Sie richten sich ein P-Konto ein. Letzteres lässt sich bereits durch einen Anruf in Ihrer Bankfiliale erledigen. Weitere Informationen zum P-Konto sind verlinkt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Vincent
      says:

      Guten Abend,

      Ich habe heute Vormittag von meiner Bank erfahren das es 3-5 Werktage dauert bis mein Konto wieder freigeschaltet ist. Das Finanzamt hatte extra ein Fax an meine Bank geschickt um den Prozess zu ( beschleunigen).

      Ist es üblich das eine Freischaltung meines Kontos so lange dauern kann obwohl keine Pfädung mehr besteht?

      Gruß
      Vincent

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        der angegebene Zeitraum ist aus praktischen Gründen nicht ganz ungewöhnlich. Wenn es sehr dringend ist, appellieren Sie an die Bank, um eine Beschleunigung des Prozederes zu erreichen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Melanie O. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      auf Grund einer Erbstreitigkeiten klagte mein Mann seinen Pflichtteil vom Haus bei den Brüdern vor Gericht ein. Die Brüder logen vor Gericht was das Zeug hergab.
      Wir können zwar alle Lügen beweisen aber der Anwalt meines Mannes versuchte es bei den Brüdern immer im Guten was zur Folge hatte, dass wir den Erbstreit in erster Instanz sogar verloren. Wir haben nun Widerspruch eingelegt aber müssen trotzdem den Kostenaufwand der Gegenseite tragen. Es sind 2300 Euro die uns regelrecht den Boden unter den Füßen weg ziehen.
      Da der Anwalt der Gegenseite nun einen Titel gegen meinen Mann hat, habe ich Angst, dass er nun versucht das Konto meines Mannes zu pfänden. Wir haben zwei Kinder und bekommen zusätzlich Kinderzuschlag da wir so wenig Einkommen haben. Unser Anwalt hat dem gegnerischen Anwalt schon Ratenzahlung angeboten, worauf dieser nicht geantwortet hat.
      Wir lassen den Lohn meines Mannes ab sofort auf mein Konto überweisen. Hat der gegnerische Anwalt auch Recht auf mein Konto zuzugreifen?
      Bin so verzweifelt, dass ich nachts nicht schlafen kann und auch die Kinder haben inzwischen Existenzängste.
      Der Anwalt meines Mannes versuchte mich diesbezüglich schon zu beruhigen aber ich glaube ihm langsam nicht mehr.

      Es wäre nett wenn Sie mir einen Tipp geben könnten.
      Gruß Melanie O.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau O.,

        danke für Ihr Interesse an unserer Rechtsdienstleitung. Wir haben für Sie zu diesem Thema einen Beitrag erstellt: Darf man sein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen? Bei dieser Thematik sind einige Umstände zu bedenken. Falls Sie nach der Lektüre des Artikels noch Fragen haben, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Kim D. .
      says:

      Sehr geehrtes Anwalt-KG Team,

      eine Freundin von mir hat nun seid über einem Jahr ein P-Konto, sie bezieht staatliche Unterstützung und kommt im Monat auf ~900€ die auf das Konto gezahlt werden.
      Nach Miete, Verpflegung und einer Rückzahlung bleibt am Ende des Monats kein Geld mehr auf dem Konto, mit anderen Worten sie brauch jeden Cent um den Monat keine Klimzüge am Brotkasten machen zu müssen.

      Nun hat sie vor ein paar Tagen (10.03.`21) eine “Pfändung vom 18.07.2018” auf ihrem Kontoauszug.
      Sie kann diese noch nicht einmal zuordnen da sie seid Monaten keine Briefe über offene Zahlungen o.ä. erhalten hat.

      Sie hatte diesen Monat nicht mehr als 930€ auf dem Konto (30€ aus dem letzten Monat + 900€ wie jeden Monat) – wie kann es sein das nun trotzdem eine Pfändung durchgeführt wurde? Kann sie hier gegen angehen? Wenn ja wie sollte sie das ganze angehen? Sollte sie mit ihrer Bank darüber sprechen, oder kann diese ihr nicht helfen?

      Ich würde mich über ihre Hilfe freuen!

      Mit freundlichem Gruße,
      Kim

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wurden laut dem Kontoauszug Beträge an den Gläubiger abgeführt?
        Dies kann laut Ihrer Angaben tatsächlich nicht korrekt sein. Zunächst sollte sie in der Tat mit der Bank sprechen, denn diese ist als Drittschuldner verpflichtet, keine unpfändbaren Beträge abzuführen. Der Kunde behält in dem Fall seinen Anspruch gegenüber der Bank auf Auszahlung des Guthabens an ihn.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. B. C.
      says:

      Hallo
      Ich habe eine Pfändung auf dem Konto .Nun habe ich mit dem Gläubiger Telefoniert wo er meinte das ich auch andere Forderungen offen habe und er die Pfändung ruhen lassen kann und eine Rate für alle Forderungen verlangen wird.Meine Frage wie läuft das ab mit dem Ruhen der Pfändung wie lange dauert dies?Kann ich die Bank beauftragen mein einbehaltenes Guthaben an den Gläubiger auszukehren für die Rate?Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        wir haben zu Ihrer Frage einen Beitrag, der Ihnen die Ruhendstellung einer Pfändung erklärt. Falls noch Fragen entstehen, können Sie diese gerne unter dem Beitrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Susi M.
      says:

      Hallo liebes Team,
      es existiert eine alte Kontopfändung.
      Nun bin ich wieder berufstätig und das Geld übersteigt den Freibetrag für mich und mein Kind.
      Habe mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren können, woraufhin diese die Kontopfändung ruhend gestellt haben. Die Bank akzeptiert dies jedoch nicht.
      Frage: Kann der Gläubiger aufgrund der nun bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung gezwungen werden, die Pfändung aufzuheben?
      LG
      Danke

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        ja, grundsätzlich ist der Gläubiger aufgrund der Zustimmung zur Ratenzahlung dazu verpflichtet, die Pfändung aufzuheben. Der Gläubiger hat ja die Ratenzahlung akzeptiert, damit ist gleichfalls die Einwilligung verbunden, auf eine zwangsweise Durchsetzung der Forderung zu verzichten. Dem Gläubiger sollte auch mitgeteilt werden, dass man aufgrund der bestehenden Pfändung außer Stande wäre, die Vereinbarung zu erfüllen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Andrea
      says:

      Hallo, ich habe mal eine Frage

      Ich bekomme von der AOK eine etwas höhere Rückzahlung.
      Wer kann mir jetzt die Bescheinigung § 850 k Absatz 5 ZPO dafür unterschreiben?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        eine solche Bescheinigung können erstellen: der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder eine geeignete Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Melanie
      says:

      Hallo, ich bin sehr dankbar über Ihre Seite. Sehr informativ. Ich habe eine kontopfändung durch einen Anwalt. Ich habe leider keine Post oder Mahnbescheid davor bekommen. Keiner der Briefe landete in meinem Briefkasten obwohl die Adresse korrekt ist. . Durch die Verzweiflung habe ich nun ein Postfach eingerichtet. Nun zur Pfändung. Es handelt sich um eine Reparatur von meinem damaligen Mieter. Der Mieter hatte was beschädigt und musste es reparieren. Er war auch der Auftraggeber, das hatte mit mir nichts zu tun. Das ganze fand vor 4 Jahren statt. Nun habe ich diesen Mann geheiratet vor 1 jahr und jetzt hafte ich laut Gericht gesamtschuldnerisch. Das leuchtet mir nicht ein, denn die Schulden die er dort hatte waren vor der kompletten Beziehung und hatten mit mir keinen Zusammenhang. Ist das rechtens???
      Leider konnte ich mich nicht wehren, wegen der fehlenden Post.

      Beste Grüße Melanie

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht zugestellt wurde, ist es unter Umständen möglich, bei dem zuständigen Amtsgericht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen.
        Meiner Ansicht nach kann eine solche Schuld, die drei Jahre vor der Hochzeit entstanden ist, nicht gegen den Ehegatten geltend gemacht werden. Laut Ihrer Aussage gab es jedoch hierzu bereits eine gerichtliche Entscheidung. Es wäre zur weiteren Beurteilung notwendig, die Gründe zu kennen, wegen denen das Gericht zu dieser Einschätzung gelangt ist. Daher ist eine weitere Beantwortung nicht möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. Robjak
      says:

      Welches Datum muss ich in das Feld der Bewerbung angeben Postbank Pfändungsschutzkonto Umwandlung meines Einzel-Privat-Girokontos.
      Umwandlung:
      Hiermit beantrage ich gemäß § 850 k Abs. 7 ZPO, dass das oben
      genannte, ausschließlich auf meinen Namen geführte Postbank Girokonto künftig als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
      Ich führe weder bei der Postbank – eine Niederlassung der
      Deutsche Bank AG noch bei einer anderen Bank oder einem anderen
      Zahlungsdienstleister ein Pfändungsschutzkonto.
      Bitte wandeln Sie das oben genannte Postbank Girokonto
      zum ../../…. um.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        sie können das gewünschte Datum eintragen, da die P-Konto-Umwandlung zudem einen vierwöchigen rückwirkenden Schutz entfaltet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. F.  T.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe eine Pfändung auf meinem P-Konto über 3777€. Das sollte 2016 als Anzahlung dienen. Bislang gab es keine Vereinbarung oder gar ein Kontakt. Da ich das Problem nun bereinigen möchte und das mit einem Vergleich versuchen wollte fand ich heraus, dass die Firma Insolvent ist und ich keinen Ansprechpartner finden kann. Wie geht es nun weiter? Wenn ich die Forderung zahle, bekomme ich niemals eine Gegenleistung also ist es nicht ratsam zu zahlen oder?
      Vielen Dank im Voraus!

      Beste Grüße
      F. T.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        wenn Sie auf die Forderung des insolventen Unternehmens zahlen, laufen Sie Gefahr, dies ohne Gegenleistung zu tun. Wenn Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, besteht ebenfalls die Gefahr, dass Sie in irgendeiner Form zur Zahlung in Anspruch genommen werden. Was das beste Vorgehen in Ihrem Fall ist, kann ich nur im Rahmen eines Mandats sagen. Hilfreich könnte es sein, ein neues Konto zu eröffnen, dieses in ein P-Konto umzuwandeln und zuvor das gepfändete Konto nicht mehr als P-Konto, sondern als normales Girokonto führen zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. H.  K.
      says:

      Sehr geehrte Rechtsanwälte,

      bei mir ist es etwas Kompliziert, es besteht eine Lohnpfändung, die seit 2 Monaten meine Lohn vermindert. Jetzt ist heute eine Nachricht meiner Bank eingegangen das ich eine Kontopfändung habe über einen Betrag von 8200€. ( ein P-Konto habe ich umgehend beantragt ) Diese Pfändung ergibt sich aus einer Forderung einer Gegnerischen Krankenkasse (Salus BKK) die Schadensersatz geltend machen will. Es geht dabei um eine angebliche Körperverletzung. Diese konnte und wurde mir aber auch vor Gericht nicht nachgewiesen werden. Soweit ich weiß wurde das Verfahren dann sogar eingestellt. Aber die Krankenkasse besteht auf Ihre Forderung und hat nun mein Konto gepfändet! Besteht irgendwie eine Möglichkeit da aus der Sache wieder rauszukommen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Herr K.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        grundsätzlich ist bei einer Körperverletzung zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Seite zu unterscheiden. Es kann sein, dass zwar strafrechtlich keine Verurteilung erfolgt, aber trotzdem Schadensersatz gezahlt werden muss. Es handelt sich dabei aber um zwei unterschiedliche Verfahren.
        Sofern die Schadensersatzpflicht nicht gerichtlich festgestellt wurde, kann gegen die Zwangsvollstreckung das Rechtsmittel der Erinnerung gemäß § 766 ZPO genutzt werden. Zu meinem Bedauern kann unsere Kanzlei derzeit keine solchen Fälle übernehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Ahmet L.
      says:

      Hallo, ich habe eine Frage.
      Angenommen mein Konto ist gepfändet und ich leite eine Überweisung von einem anderen Konto ein, in der Höhe von meinem geschuldeten Betrag.
      Wird die Pfändung aufgehoben oder wie läuft das ab?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        wenn Sie die Aufhebung der Pfändung durch Zahlung des Pfändungsbetrags aufheben lassen wollen, empfiehlt es sich, Ihre Bankberaterin zu kontaktieren. Teilen Sie dieser mit, dass Sie die Zahlung des Pfändungsbetrags unmittelbar auf das Auskehrungskonto wünschen. Damit erreichen Sie eine wesentlich schnellere Aufhebung der Pfändung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Ramon
      says:

      Guten Tag, eine Anwältin hat bei mir vor einem halben jahr eine kontopfändung über 350 euro durchgeführt. Ich habe den Betrag gezahlt und sie weigert sich die Pfändung aufzuheben. Was kann ich tun? Das ist doch unberechtigte Bereicherung, denn sie würde dann 2 x bezahlt werden.
      Brauche dazu einen Rat.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in dem Fall besteht keine Grundlage für eine Pfändung mehr und eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO wäre möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Christian
      says:

      Auf meinen P-Konto liegt eine Pfändung vor. Ich habe mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und er hat im Gegenzug eine Ruhendstellung der Pfändung zugestimmt und dieses auch meiner Bank mitgeteilt, dies ist mittlerweile 3 Monate her und ich habe bei meiner Bank angefragt ob dort die Ruhendstellung eingegangen ist, worauf man mir mitteilte, das diese zwar vorlege, aber so etwas seit 2018 nicht mehr möglich ist und ich durch. Mein P-Konto weiter hin nur über meinen Freibetrag verfügen kann, bis die Summe bezahlt sei?
      Ist das korrekt und/oder habe ich dennoch die Möglichkeit über mein komplettes Konto zuzugreifen ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        nach einem Urteil des BGH ist die Bank nicht gezwungen, einer Ruhendstellung nachzukommen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Pfändung nur mithilfe des Gläubigers beseitigen können. Dazu muss der Gläubiger die Pfändung gänzlich zurücknehmen, damit Sie über das gesamte Kontovermögen verfügen können. Ob der Gläubiger zustimmt, bleibt eine Verhandlungssache. Fakt ist jedoch, dass die Bank berechtigterweise sich einer Ruhendstellung verweigern darf.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Robert L.
      says:

      wie kann es sein wenn ich ein p Konto habe das sie trotzdem jede monat über 800 Euro abziehen bei eine Lohn von 1,400 und diese monat haben sie sogar mein komplette Lohn gepfändet

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        womöglich erfolgt eine weitergehende Pfändung, weil es um die Durchsetzung einer Unterhaltsforderung geht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Werner St. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,

      gehöre nun wohl auch zu denen welche von “Vater Staat” schlichtweg verarscht werden;
      wie folgt – ich bin seid Sommer 2014 aufgrund 1) CopD Stufe III 2) schwere beidseitige Lungenembolie sowie Lyphprobleme beide Unterbeine und daraus resultierend im Zusatz noch starke Depression
      …seid ich erkrankte war ich über 8 mal bei verschiedenen “amtsärztlichen Gutachtern” — vor Gericht hatte ich für mich einen “amtlichen Betreuer für Gesundheitsfrage/Rente/Behinderungsgrad etc.
      erwirkt” ….dieser Betreuer sollte mir zur Seite stehen bei allen Dingen auch weiteren amtsärztlichen Untersuchen/eventuellen Gerichtsterminen…
      Am 20.02.19 hatte ich Termin bei Rententräger KBS,Saarbrücken und wurde Abends vorher von Betreuer noch angerufen, dass ich dort alleine hinfahren sollte bzw. das der Termin, da bereits mehrfach verschoben war eingehalten werden müsste —- nun, ich bin aufgrund meiner Depressionen bereits schon lange nicht mehr Auto gefahren und es bereitet mir grösste Mühe mit öffentlichen Verkehrsmitteln irgendwo hinzufahren wo ich mich nicht auskenne und ich bin aufgrund meiner CopD nicht fähig z.b. 1 km von Bahnhof zu Untersuchung zu gehen..
      Kurzum, auf der Autobahn war ich ltd. Polizei 26 km zu schnell – Strafe 100,- – jedoch war die Autobahn frei und übersichtlich ohne z.b. Baustelle oder Verkehrshinderniss…. … ich legte sofort Einspruch ein, da erstens eine genaue Messung bei Unsachgemässer Handhabe von Radargerät zwar verständlicherweise Foto geschossen, aber die Geschwindigkeit schnell um einige KM aufgeschönt werden kann. Weiterhin kämpfte ich monatelang bis ich endlich “Betreuer” hatte – und stand beim wichtigsten Termin alleine da was mich aufgrund meiner Depressionen nicht gerade beruhigt oder entspannt sondern unruhig und nervös machte…….
      Natürlich hatte ich dieses als Einspruch auch wegen meiner damals bereits bestehenden Behinderung 80% G. gemacht – hierauf müsste von Staatsseiten Acht gelegt werden, denn es ist ja wohl Etwas anderes ob man angespannt oder leicht/lässig irgendwo hinfährt…
      Nun. bis April 20 war zwar Schriftverkehr zwischen Polizei //Staatsanwaltschaft und mir…
      danach kam bis jetzt zur “Kontopfändung” nichts mehr – seid 20.12.20 Kontoöpfändung (Gerichtsvollzieher – Gerichtsbeschluss – Schriftverkehr mit auf Kontopfändung hinweisenden Vermerk war im Vorfeld bzw. von April bis zur Pfändung nichts gelaufen)

      Meine grösste Frage wäre demzufolge: Wie weit werden “Behinderte” vom Deutschen Staat ausgenutzt und von Seiten des Staates darauf völlig verzichtet auf Einspruch zu reagieren- Für mich ist die Strafe schlicht annormale Staatsbereicherung — Gehe daher davon aus, dass das Strafmaß ungerechtfertigt ist
      > weiterhin steht bei der “Ordnungswidrigkeit” : Fahren ausserhalb geschlossener Ortschaften – was eine Landstrasse oder sogar ein Waldweg sein kann……..die Fahrt war allerdings auf der Autobahn;
      (für mich ist das alleine ein “Aufhänger”, denn es für “ausserhalb geschlossener Ortschaften” bräuchte man ja keine Autobahn sondern könnte gleich Landstrasse fahren —- hab eben noch keine Autobahn durch eine “geschlossene Ortschaft” laufen sehen).

      Tut mir leid, dass es ein wenig mehr Text als von mir beabsichtigt geworden ist – aber vielleicht ist es leichter, da ausführlicher bestimmt besser ist als “kurz und bündig”
      Beste Grüsse
      werner st.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        grundsätzlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, was im Grundgesetz in Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) zum Ausdruck gebracht wird. Außerdem obliegt es dem Staat, Menschen mit Einschränkungen entsprechend zu schützen und zu fördern, was sich ebenfalls aus der grundgesetzlichen Werteordnung ergibt und insbesondere Ausdruck des Sozialstaatsprinzips ist (Art. 20 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz gewährt jedem Bürger effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), sodass Sie sich an die entsprechenden Stellen mit Beschwerden Gehör verschaffen und ggf. mithilfe eines Rechtsanwalts Ihre Interessen durchsetzen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Erika G.
      says:

      Sehr geehrte Damen und herren ich habe seit dem 2.11.2020 eine Pfändung am hals habe ohne dass ich bescheid bekommen habe. Ich wollte am 30.11.2020 mein geld abholen und dann sehe ich dass ich nur 80 € abheben kann mehr konnte ich aus irgendeinen grund nicht dann habe ich bei meine Bank angerufen und meine Bank hat dann gleich zu mir gesagt dass seit dem 02.11.2020 eine Pfändung vor mir liegt und ich wurde von niemanden informiert noch habe ich einen bescheid bekommen Also einen vollstreckungsbescheid und ein Pfändungs und- überweißungsbeschluss habe ich nicht bekommen ich brauche hilfe
      da wollte ich fragen ob ich da was machen kann wie im text geschrieben wurde ich nicht informiert und ich wußte davon nichts wegen der pfändung seit ich bei der Bank angerufen habe

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        wenn es zunächst darum geht, dass Sie an das für das monatliche Auskommen notwendige Geld herankommen möchten, ist es am einfachsten, wenn Sie bei der Bank die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto beantragen. Dann erhalten Sie einen monatlichen Pfändungsfreibetrag. Dies sollten Sie schnellstmöglich tun; ein Anruf oder eine E-Mail genügen. Wenn es darum geht, ob die Pfändung selbst rechtmäßig ist, so kann ich anhand Ihrer Schilderungen darüber keine Auskunft geben. Denn eine Pfändung setzt eine titulierte Forderung voraus, die der Gläubiger durch ein bestimmtes formalisiertes Verfahren im Vorfeld erwirkt haben muss.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Anton
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      auch ich habe eine Frage und wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir diese kurz beantworten könnten.
      Es liegt eine Pfändung eines Gläubigers vor, jetzt habe ich diesem Gläubiger mehrmals über den Mail-Verkehr geschrieben, da ich telefonisch niemanden erreiche. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich zum Ende des Monats November die Hälfte der Forderung begleichen werde, und den Rest dann zum Ende des Monats Dezember. Jetzt bekomme ich auf meine ganzen Anfragen keine Antwort, ans Telefon bekommt man keinen wie bereits erwähnt. Im Internet steht das die Rechtsanwaltskanzlei dauerhaft geschlossen sei. Bin ich trotzdem verpflichtet neu entstehende sogenannte Mahngebühren oder sonstige zu zahlen obwohl ich den Gläubiger über meine Zahlungsziele informiert habe?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Mahngebühren entstehen grundsätzlich dann, wenn der Gläubiger einen Schaden aufgrund der verzögerten Zahlung erleidet. Reagiert der Gläubiger auf Angebote zur einvernehmlichen Einigung nicht, kann er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Daher ist in Ihrem Fall auch grundsätzlich deshalb nicht damit zu rechnen, dass Mahngebühren hinzukommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Melanie B.
      says:

      Hallo. Ich habe vor 3 Wochen einen Pfändung Beschluss erhalten dieser wurde eine Woche später von extern bezahlt inkl Gerichtsvollzieher . Mittlerweile sind 14 Tage vergangen und trotz mehrfacher Aufforderung meiner Bank dieses mitzuteilen wird mein Konto nicht freigestellt. Kann ich dem Inkasso Unternehmen nächste Woche alle rücklast Gebühren und nicht ausgeführte Daueraufträge in Rechnung stellen?
      Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        leider kann es zu dieser Situation kommen, wenn die Forderung nicht von dem Konto bezahlt wurde, das gepfändet wurde.
        Hier ist es grundsätzlich möglich, beim zuständigen Amtsgericht die Aufhebung der Forderung zu erreichen, indem man den Zahlungsbeleg vorlegt und eine Vollstreckungsgegenklage erhebt.
        Aufgrund der mehrfachen Aufforderung zur Aufhebung besteht meines Erachtens auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Gläubiger.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Raimond
      says:

      Hallo,

      Ich habe eine Frage. Habe P-Konto wo Pfändungsbeschlüsse gibt und Gehalt wird auch gepfändet.
      Es geht also nur unpfändbare Gehalt auf Konto. Es ist trotz Gehaltspfändung höher als die Freigrenze von P-Konto 1.178 Euro. Ich weiß das beim Amtsgericht Antrag gestellt werden kann auf Erhöhung des. Pfändungsfreibetrages. Wurde auch einmal von Amtsgericht gemacht erhöht. Aber Amtsgericht verlangt das ich jeden Monat neu umständlich Antrag ausfüllen muss. Das Widerspricht dieser Rechtsprechung:

      Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es mir aufgrund der schwankenden Zahlungen nicht zumutbar unter Umständen jeden Monat einen neuen Antrag auf Erhöhung des pfändbaren Betrages zu stellen, vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.2011, Az. VII ZB 64/10.

      Mein Gehalt ist schwankend. Was kann ich gegen Amtsgericht tuen? So das nicht jeden Monat neu ein Antrag gestellt werden muss?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        Sie können versuchen, einen erneuten Antrag zu stellen und hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich hinzuweisen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Peter W.
      says:

      Hallo,

      ich habe bei einer Bank zwei Konten, die jeweils mehr als 2.000 Euro Guthaben besitzen.
      Es ist eine Pfändungsverfügung in Höhe von 2.000 Euro bei der Bank eingegangen.
      Die Bank hat daraufhin auf jedem der zwei Konten einen Betrag von 2.000 Euro gesperrt,
      über den ich nicht mehr verfügen kann, insgesamt also 4.000 Euro.

      Ist das so legitim? Denn der Pfändungsbeschluss geht über 2.000 Euro und nicht über 4.000 Euro.

      Vielen Dank im voraus.

      Mit freundlichen Grüssen
      P. Weber

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr W.,

        ich würde mich an Ihrer Stelle zunächst mit der Bank über die Notwendigkeit dieses Vorgehens in Verbindung setzen. Stellen Sie zunächst dar, dass die Pfändung eines Bankkontos ausreichend und für Ihren Fall verhältnismäßig ist. Falls sich dies als fruchtlos erweist, können Sie sich beim Vollstreckungsgericht beschweren, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Suenduez B.
      says:

      HALLO ich habe auch einen anliegen und ich brauche dringend hilfe.. Die Aok hat mich ohne meinen wissen höchststufig versichert, obwohl ich kein einkommen auch vom jobcenter nichts verlangt hatte, das gesetz were eben so aber ich weiss nichts von.. jetzt bin ich am arbeiten und die Aok hat meinem arbeitgeber einen brief zugeschickt schulden in höhe von 14,247 euro.. also lohnpfândung.. ich habe dort angerufen die wollen nicht handeln.. auch wenn ich raten zahle die pfândung wird bleiben so eine hoche summe ich weiss echt nicht mehr weiter.. ich war in der probezeit dank sowas werde ich gekündigt.. und was bedeutet Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine zeitliche Aussetzung der Pfändungsverfügung von uns nicht erfolgt.. ich hâtte bitte eine antwort und hilfe.
      Mit freundlichen grüssen
      S.Basibüyük

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Unter Umständen können Sie die Beiträge rückwirkend korrigieren lassen, wenn Sie Ihr tatsächliches Einkommen für die relevante Zeit nachweisen.
        Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Beitrag zum Thema Schulden bei der Krankenkasse.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Marco K.
      says:

      Guten Tag.

      Und zwar geht es bei mir um einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss den meine Wohngesellschaft erhalten hat damit die Kaution der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnis.
      Das Problem bei der ganzen Sache ist. Die Kaution ging von dem Konto meiner Frau ab und die wiederum hat es davor bar von ihren Eltern bekommen. Wenn es meine Kaution wäre OK. Aber ich sehe es nicht ein das die Kaution meiner Frau, von meiner ex Frau gepfändet wird. Was kann ich oder meine Frau dagegen tun?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist die Wohngesellschaft Ihr Vermieter und Sie der Mieter. In dem Fall ist es grundsätzlich so, dass die Kaution aus der Insolvenzmasse ausgesondert und zur Rückzahlung verlangt werden kann, wenn der Vermieter die Kaution nicht mit dem Gesellschaftsvermögen vermischt hat, sondern die Kaution vom Gesellschaftsvermögen getrennt war (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 – Az.: IX ZR 132/06). Der Umstand, wem das Geld “zustand/zusteht”, spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Iris
      says:

      Sehr geehrte Damen,
      Sehr geehrte Herren,

      die HIT Hanseatische Inkasso Treuhand GmbH beantragte am 28.08.2020 bei der Bank eine Abtretung der Forderung des Gläubigers. Am 01.09.2020 beantragte ich bei der Bank die Umwandlung in ein P Konto inkl. erhöhten Sockelfreietrag. War eigentlich nicht nötig, da meine Einnahmen unter der Pfändunggsgrenze liegen. Die Bank hat das Guthaben eingefroren, weil sie die Abtretung der HIT nicht akzeptierte und verlangte eine Vollmacht des Gläubigers. In den bisher 7 Wochen schrieb ich die HIT per eMail an, bezüglich einer Ratenzahlungsvereinbarung. Angeblich kam nie eine an. So sah ich mich gezwungen das postalisch per Einschreiben mit Rückantwort zu erledigen, erst dann reagierte die HIT und stimmte der Ratenvereinbarung zu. Ich bat die HIT die Abtretung bei der Bank aufzuheben, da ja jetzt eine Vereinbarung bestünde und verneinte dies. Sie wären erst damit einverstanden, wenn sie bei der Bank eine Ruhendstellung beantragt und von diesem Guthaben müsse ich bei der Bank eine 250 EUR Abschlag genehmigen, an die HIT überweisen müsse, erst dann würde ich an das Restguthaben kommen, wenn die Bank einverstanden wäre. Was passiert, wenn die Bank dem nicht zustimmt? Dann bliebe das Problem ja bestehen, obwohl ich eine Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger habe. Es besteht kein Titel oder Gerichtsbeschluss bezüglich einer Pfändung. Es dreht sich hierbei nur um eine Abtretung. Beide Seiten waren bisher nicht sehr kommunikativ.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Auf Basis Ihrer Angaben kann ich keine Aussage treffen, da hierzu weitere Angaben erforderlich wären. Ich biete Ihnen jedoch unsere kostenlose Erstberatung (0221 6777 00 55) am Telefon an. Wir sind werktäglich für Sie erreichbar und helfen Ihnen gern bei der Lösungsfindung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Pascal M.
      says:

      Guten Morgen, gestern habe ich von meiner Bank erfahren dass eine Pfändung vorliegt. Hierüber habe ich mich mit dem Gläubiger sofort in Kenntnis gesetzt und eine Ratenzahlung vereinbart und auch direkt die erste Rate überwiesen. Nun wurde mir vom Gläubiger mitgeteilt dass dieser eine Freischaltung meines Kontos veranlassen werde. Dies verstehe ich nicht ganz? Bedeutet dass das die Pfändung aufgehoben wird und ich wieder an mein Geld komme?

      Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen. Ansonsten können Sie sich bei Ihrem Gläubiger diesbezüglich rückversichern.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Patricia K.
      says:

      Guten Tag,

      was bedeutet genau Teilzahlung??? Hab nach einer Pfändung(Vormerkung bei meinen Auszug) mit dem Inkasso eine Ratenzahlung angepriesen. Die haben mir eine Teilzahlung gewährt. Jetzt meine Frage was bedeutet das genau? Was muss ich beachten?

      Vielen Dank im voraus

      Mit freundlichen Grüßen

      Frau Knoll

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        Teilzahlung ist letztendlich ein anderer Begriff für Ratenzahlung.
        Zu beachten ist, dass unter Umständen weitere Gebühren für die Vereinbarung der Ratenzahlung erhoben werden (sog. Einigungsgebühr).
        Weiterhin ist zu beachten, dass bei verspäteter Zahlung einer Rate bereits der gesamte Betrag wieder fällig werden kann. Dies kommt auf die getroffene Vereinbarung an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Olaf L.
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      vielen Dank für die rasche Antwort.

      Leider habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich bereits gestern morgen beim Amtsgericht war und dort erfuhr, daß diese beiden Pfändungen nicht beim Amtsgericht eingetragen sind. Daher fällt leider diese Möglichkeit aus. Wie kann ich trotzdem mein Geld freischalten lassen? Die Pfändungen sind vom Finanzamt und einer anderen Bank.

      MFG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        bei Pfändungen vom Finanzamt ist die dortige Vollstreckungsstelle der richtige Ansprechpartner. Die Pfändung der Bank müsste jedoch beim Amtsgericht beantragt worden sein. Auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss müsste der richtige Ansprechpartner vermerkt sein.

        Bitte beachten Sie, dass zuletzt auch die Ansicht vertreten wurde, dass das Geld, was man für ein eigentlich unpfändbares Fahrzeug von der Versicherung erhält, dennoch pfändbar ist. Hierzu gibt es noch keine Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Olaf L.
      says:

      Guten Abend,
      ich habe folgendes Problem:

      Bei meinem P-Konto besteht eine Konto-Pfändung von 2 Gläubigern. Jetzt hatte ich vor 2 Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat und ich eine Schadensersatz-Leistung von der gegnerischen Versicherung in Höhe des vom Gutachter festgestellten Wertes in Höhe von 2.800 € erhalten habe. Dadurch wurde der Freibetrag natürlich überschritten und die Bank hat einen erheblichen Teil gesperrt, der mir aber jetzt fehlt um ein adäquates Ersatz-Fahrzeug zu besorgen.

      Das bisherige Fahrzeug ist laut Eidesstattlicher Versicherung nicht pfändbar. Daher sollte m.E. auch der Wertersatz durch die Versicherung nicht pfändbar sein.

      Gibt es eine Möglichkeit, dass die Bank schnellstmöglich das Geld freigibt? Ansonsten entsteht mir ja ein weiterer wirtschaftlicher Schaden in Höhe des von der Bank gesperrten Betrages.

      Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

      MFG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        am besten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) und beantragen dort die Freigabe des Geldes.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    50. Klaus N.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren RAe,

      habe Ihre Seite über Rechtsanwälte mit Erfahrung im Insolvenzrecht über eine Suchmaschine gefunden und möchte mich heute an Sie wenden, da in meinem Fall wahrscheinlich von meiner Warte aus gesehen zumindest eine anwaltliche Beratung vonnöten sein wird.

      Eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt ist eine Frage der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines in meinen Augen unseriösen Verhaltens einer Inkasso.

      Zur kurzen Erklärung hier nur ein paar Daten zur Verdeutlichung:

      Schuldsumme 1.100 Euro. Entstanden angeblich 1999. Warum angeblich? Weil die entstandene Summe aus einer Rechnung aus 1985 resultiert und per Lohnpfändung just von dieser Inkasso beim Arbeitgeber gefordert wurde und 1995 erledigt war. Meine Lohnpfändung lief bis 2016, weil andere Gläubiger noch befriedigt werden mussten und deckte alle gerichtlichen Forderungen ab, so dass eine Lohnpfändung auch bis jetzt nicht mehr besteht.

      Dann kam diese Inkasso, die sich vor einigen Jahren, warum auch immer, umbenannt hatte und machte aus der bereits per Lohnpfändung beglichenen Forderung diese neue Forderung von 1.100 Euro. Zuzüglich Zinsen seit 1999 von inzwischen 2.400 Euro und jetzt kommts sonstigen Kosten von 5.500 Euro bis heute. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass 2x vorladen zur eidesstattlichen Versicherung, GV und Briefkosten so viel kosten können.

      Einen Kostentreiber, quasi eine Lizenz zum Geld drucken, habe ich bereits entdeckt. Es ist die Gebühr zum sperren meines bei der e.V., angegebenen Gehaltskontos. Kosten 180 Euro Rechtsanwalt plus GV 18 Euro. Wo kommen denn jetzt diese weiteren immensen Kosten her?

      Schlicht, es wurde nicht nur das Gehaltskonto gesperrt, sondern es wurden x-beliebige Banken zur Kontopfändung angeschrieben, bei denen ich noch nie ein Konto hatte, um Gelder zu generieren. Seit 1. September 2020 waren das bis heute 11. September 5 verschiedene Kontosperrungen (=900 Euro).

      Einen weiteren Kostentreiber habe ich entdeckt, da ich mir schon vor einiger Zeit eine Kostenaufstellung angefordert habe,. Es ist ein Ausdruck, mit dem ich bei Kostenaufstellungen so nichts anfangen konnte, bis ich im Internet unter Beschwerdenforum für diese Inkasso fündig wurde. Es handelt sich mehr oder weniger um die Bereitstellungskosten meiner Akte auf deren Computer.

      Mir sagte einmal ein mir bekannter Gerichtsvollzieher, dass wenn eine Schuld tituliert ist, die Inkasso alles tun sollte um unnötige Kosten zu vermeiden, da ansonsten die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung unwahrscheinlicher werde.

      Kann es legal sein, dass jetzt diese Inkasso weitere 25 Banken anschreibt und eine Kontosperrung für jeweils 198 Euro veranlasst? Da die Sperrungen relativ neu sind (die letzten 3 vom 11.9.2020) gibt es vielleicht Fristen, um diese meiner Meinung nach unverhältnismäßige Geldschneiderei abzublocken.

      Warum hat sich die Inkasso, wenn sie eine legale Forderung hatte nicht an meinen Arbeitgeber gewandt, um dann per Lohnpfändung bedient zu werden? Mutmaßlich weil sie wusste, dass mein Arbeitgeber jede Forderung über die Prüfung der Rechtsabteilung abwickelte?

      Ich habe dieser Inkasso schon mehrmals Ratenzahlung angeboten, wenn sie mir schlüssig beweisen könne, wo die bereits bezahlte Forderung herkommt. Diese Frage habe ich gestellt, weil ich bei so einer Frage bei einer anderen Inkasso die Antwort bekam, das wisse man nicht, man habe darüber keine weiteren Unterlagen, weil man das von einer anderen Inkasso so übernommen habe.

      Ich war sogar schon so weichgeknetet, dass ich dem GV Ratenzahlung angeboten habe. Da dies aber an eine zeitliche Beschränkung geknüpft ist und die Raten so hoch wie bei einem Hauskredit gewesen wären, war dies auch nicht möglich.

      Können sie die Legalität dieser Art der Kostensteigerung bestätigen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Klaus N.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr N.,

        vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung. In Ihrem Fall würde ich Ihnen empfehlen, sich an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon zu wenden (0221 67770055).
        Wir helfen Ihnen gerne.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    51. Vera F. .
      says:

      Hallo.

      Bei einem Telefonat mit meiner Bank habe ich heute zufällig erfahren, dass mein Konto vor zwei Tagen gepfändet wurde.
      Gläubiger ist eine dubiose Inkassofirma (es gibt zahlreiche Beiträge im Internet über sie).
      Ich hatte nie Kontakt mit dieser Inkassofirma und es existieren auch keinerlei offene Rechnungen.

      Mein erster Schritt wird sein, mein Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
      Es gibt wie gesagt keine offenen Forderungen, deshalb denke ich auch nicht, dass die Inkassofirma die Pfändung zurücknehmen wird. Ich möchte das Thema aber so schnell wie möglich erledigt haben.

      Was kann ich noch tun?
      Ist es ausreichend, bei der Bank Widerspruch einzulegen?

      Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

      VG Vera

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        ein Konto kann von einem Inkassounternehmen in aller Regel nur durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des zuständigen Gerichts gepfändet werden. Dies setzt aber einen Titel gegen Sie voraus. Das bedeutet, dass gegen Sie ein Titel vorliegen muss. Womöglich haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und diesem nicht widersprochen. Dadurch wird ein Vollstreckungsbescheid erstellt, der dann einen Titel darstellt. Sie müssen daher zunächst klären, ob und weshalb ein Titel gegen Sie vorliegt, der anscheinend in der Hand des Inkassounternehmens ist. Die Bank wird Ihnen nicht helfen können, denn die Pfändung ergeht aufgrund des Pfändungsbeschlusses des zuständigen Gerichts vor Ort. Sie können sich gerne bei weiteren Fragen an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden (0221 67770055).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    52. Schmidt
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich habe ebenfalls eine Frage. Das Konto meiner Freundin wurde gepfändet, der Bescheid und alle Mahnungen sind angeblich eine RA Kanzlei gegangen welches ein Vertretungs-Mandat hat, dies ist nicht der Fall und diese Kanzlei dementiert auch, jemals irgendwas schriftlich zugesendet bekommen zu haben. Ich habe die Austehenden Forderungen meiner Freundin überwiesen (2 Überweisungen, da die Gebühr erst im abermaligen Anruf erklärt wurde). Die Pfändung des Konto besteht noch, da ja der Gläubiger (vermutlich vertreten durch die Kanzlei) der Bank die Aufhebung erst schriftlich mitteilen muss. Nach lesen einiger Bewertung über diese Kanzlei ist zu befürchten, dass diese dem nicht nachkommt bzw nachkommen wird. Was kann man in so einem Fall machen? Kann man die Kanzlei Abmahnen? Kann der Gerichtsvollzieher oder das zuständige Amtsgericht klären/Vermitteln?

      Vielen Dank im voraus.
      Schmidt

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nach Erledigung der Forderung, wegen der gepfändet wurde, hat der Gläubiger dies schnellstmöglich dem Drittschuldner, also der Bank, mitzuteilen.
        Entsteht ein Schaden, weil der Gläubiger es nicht unverzüglich mitgeteilt hat, so hat der Gläubiger diesen zu ersetzen.

        Letztes Mittel für den Schuldner, wenn der Gläubiger die Kontopfändung nicht zurücknimmt, ist die Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    53. Safina B.
      says:

      Hallo eine Frage
      ein Geschäftsgiro Konto wurde gepfändet von mehreren Gläubigern. Dies ist schon einige Monate her. Leider befindet sich das Konto im Minus u d lässt sich nicht in ein P Konto umwandeln deln. Jetzt sollen Lohn auf das Konto überwiesen werden. Kann ich bei Gericht einen Antrag auf Freigabe/ Aufhebung Pfändung stellen um wenigstens an den Freibetrag ranzukommen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        weshalb sich das Konto nicht in ein P-Konto umwandeln lässt, ist mir unklar. Grundsätzlich hat jeder einen gesetzlichen Anspruch hierauf. Möglicherweise führen Sie das Konto als Gemeinschaftskonto, dann ist eine Umwandlung tatsächlich nicht möglich. Einen Antrag auf Festsetzung eines Pfändungsfreibetrags gemäß § 850k Abs. 4 ZPO sollten Sie in jedem Fall beim zuständigen örtlichen Vollstreckungsgericht stellen. Falls einer der Gläubiger eine Behörde ist, müssen Sie den Antrag bei der Behörde stellen. Außerdem müssen Sie gegen jede von einem anderen Gläubiger betriebene Pfändung einzeln einen Antrag beim zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    54. Manfred
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe im Februar 2019 vor dem Amtsgericht Rendsburg eine Vermögensauskunft abgegeben. Im August 2020 ist mit Wirkung vom 1. September eine Gehaltspfändung vorgenommen worden und zwar auf Veranlassung des Finanzministeriums wegen nicht bezahlter Rechnungen des Grundbuchamtes, wovon mir nichts bekannt ist. Bei der Vermögensauskunft vor dem Gerichtsvollzieher wurde mir gesagt, dass für die nächsten 2 Jahre keine Geldforderungen auf mich zukommen. Was stimmt denn nun?

      Mit freundlichen Grüßen
      Manfred G.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr G.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Die Tatsache, dass Ihnen versichert worden sein soll, es kämen keine Geldforderungen mehr auf Sie zu, ist für mich nicht nachvollziehbar. Womöglich wollte Ihnen der Gerichtsvollzieher mitteilen, dass mit einer erneuten Aufforderung zur Erklärung Ihrer Vermögenssituation nicht mehr zeitnah zu rechnen ist. Eine Pfändung setzt einen Titel voraus und ein Titel setzt in der Regel eine offen stehende Forderung voraus. Daher sollten sich von dem Grundbuchamt erklären lassen, welche vermeintlichen Forderungen gegen Sie offen stehen. Werden Belege angeführt, können Sie prüfen, ob diese rechtens sind oder nicht.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    55. Ludwig
      says:

      Hallo,

      mein Arbeitgeber hat heute eine Pfändungs- und Enzugsverfügung für mein Konto zugestellt bekommen. Ist diese hinfällig, wenn ich den Betrag umgehend begleiche?

      Vielen Dank vorab und liebe Grüße
      Ludwig

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        wenn Sie alle Verbindlichkeiten befriedigen, wird die Pfändungsverfügung aufgehoben werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    56. Iris
      says:

      Vielen Dank für die sehr informative Seite.
      Ich werde am 1.10. 2020 Privatinsolvenz anmelden. Aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch läuft derzeit. Ein Gläubiger hat Konto- oder Gehaltspfändung für Anfang September angekündigt. Greift dann die Rückschlagsperre oder kann er das gepfändete Geld behalten? Vielen Dank für die Auskunft

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        eine Rückschlagsperre greift nur in Bezug auf die Absicherung eines Anspruchs. Erlangt der Gläubiger Befriedigung durch die Pfändung und Überweisung, ist der Insolvenzverwalter grundsätzlich auf das Mittel der Insolvenzanfechtung beschränkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag Was ist eine Insolvenzanfechtung?

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    57. Harun
      says:

      Guten Tag, ich habe da eine Frage. Undzwar würde mein Konto gepfändet und ich weiss leider nicht was ich tun soll. Ein p Konto habe ich einrichten lass meine Frage wäre jetzt… ich habe ja den Freibetrag zur Verfügung das restliche Einkommen wird das dem Gläubigen überwiesen und wenn ja wie kann ich das nachvollziehen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird nach einiger Zeit an die Gläubiger ausgezahlt. Nachvollziehen können Sie dies in der Regel anhand der Kontoauszüge oder auch im Online-Banking.
        Es besteht die Möglichkeit, den Freibetrag zu erhöhen, wenn Sie Unterhaltspflichten für Kinder oder einen Ehepartner haben. Nutzen Sie dafür unsere Webseite: https://p-konto.anwalt-kg.de/

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    58. Ks
      says:

      Hallo
      Bei mir wurde eine Kontopfändung veranlasst.Ich habe den Betrag sofort selbst überwiesen, das ist mittlerweile schon zwei Wochen her.Mein Konto ist immer noch nicht frei.Angeblich würden noch Kosten für den Gerichtsvollzieher offen sein,aber keiner kann mir sagen wieviel. Was kann ich tun?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Bank, der Gläubiger, der die Pfändung veranlasste und das Gericht, welches die Pfändung Ihres Kontos verfügte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    59. Sarah K. .
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe bereits eine Kontopfändung.
      Ich habe bereits im Vorfeld mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und ich habe mich an diese gehalten. Jedoch kam dennoch die Kontopfändung. (ich habe bereits ein P-Konto) Was muss / Kann ich jetzt tun?

      Mit freundlichen Grüßen
      Sarah K.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        mit Einrichtung des P-Konto haben Sie zumindest Ihren gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrag gesichert. Bezüglich der trotz Einigung vorgenommenen Pfändung sollten Sie sich nochmals mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen. Die Bank in der Regel nichts tun können. Erfragen Sie beim Gläubiger, ob Sie die Pfändung nicht aufheben wollen, solange Sie Ihrer Zahlungsvereinbarung nachkommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    60. Jeannette P. .
      says:

      Meine Frage ist ich hatte eine Kontopfändung habe diese Forderung jedoch beglichen. Nun nach einem halben Jahr ist mein Konto erneut gepfändet mit dem selben Aktenzeichen. Beim ersten mal hat die Firma die Pfändung ruhiggestellt, nach erneuten Kontakt aktuell wurde mir versichert das alles erledigt ist. Meine Frage ist nun wer hat einen Fehler gemacht, und wie kann ich das klären?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau P.,

        Sie sollten Sich mit dem Gläubiger darüber verständigen, dass dieser die Kontopfändung aufhebt. Bitten Sie den Gläubiger um Aushändigung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    61. Marcel V.
      says:

      Guten Tag, ich habe am 20.04.2020 eine Pfändung auf mein Konto bekommen in Höhe von 417 Euro.
      Nun ist mein Konto gedeckt mit über 1200 Euro.
      Wird der Pfändungsbetrag jetzt automatisch abgebucht? Oder wie muss ich vorgehen? Wann kann ich mein Konto wieder voll nutzen?
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie haben einen Anspruch auf Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO. Damit eröffnen Sie sich die Möglichkeit, Verfügungen in Höhe des Pfändungsfreibetrages (der derzeit bei einer Einzelperson grundsätzlich 1179,99 Euro beträgt) monatlich vorzunehmen. Um den Anspruch geltend zu machen, teilen Sie Ihrem Kundenbetreuer Ihrer Bank mit, dass Sie eine solche Umwandlung wünschen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    62. Oliver W.
      says:

      Hallo,

      Am Freitag wurde mein Konto gepfändet. Nachdem ich heraus bekommen habe wer der Gläubiger ist kontaktierte ich diesen. Hier stellte ich erstmal die Frage was wieso gepfändet wird. Hier wurde mir mitgeteilt das es um eine Arztrechnung (nicht anbgesagter Termin)meines Minderjährigen Sohnes geht. Ok. Nun fragte ich wieso ich hierzu nie Post erhalten habe. Hierbei stellte sich heraus das die Post an eine Adresse ging an der ich nie gemeldet war. Anfang des Jahres soll auch ein GV vor Ort gewesen sei der aber der RA- Kanzlei mitteilte das ich dort nicht mehr wohnen würde. Jedoch wohnt hier eine Person aus der Verwandschaft die ebenfalls bei der Ärztin mit Ihrem Kind in Behandlung war/ist. Nach mehreren Telefonaten stellte sich heraus es ging nie um meinen Sohn sondern den der Verwandten. Also gab es schon einen Datenfehler bei der Übermittlung an die Abrechnungsstelle der Ärztin.
      Also wurde bei mir etwas gepfändet was gar nicht rechtens ist.

      Nun die Fragen:
      Wer muss nun für Rückbuchungskosten aufkommen?
      In Rahmen der Pfändung wurde mein Dispo aufgekündigt. Wie erhalte ich dieses nun zurück. Wer muss sich hierum kümmern? Der “Gläubiger” bzw. Die vertretende RA- Kanzlei?
      Muss die Bank mir den Dispo wieder gewähren da ja eigentlich keine Vertragsverletzung vorlag da unrechtmäßige Pfändung?

      Vielen Dank im voraus für eine Beantwortung.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        auf Basis der von Ihnen geschilderten Umstände, kann ich Ihnen Folgendes sagen:

        – Grundsätzlich sind die Ihnen entstandenen Schäden erstattungsfähig. Kompliziert wird es jedoch, wenn es um die Frage geht, wer hierfür haftet. Nach Ihren Aussagen kam es anscheinend zu einer Fehlerkette. Bei Haftungsfragen sind die Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der beteiligten Akteure aber genau zu prüfen. Daher kann diesbezüglich nur eine Antwort nach eingehender Prüfung des Falles unter Würdigung aller Gesamtumstände erfolgen.

        – Um Ihren Dispositionskredit zurückzuerhalten, sollten Sie mit Ihrem Kundenbetreuer Ihrer Bank sprechen. Erklären Sie ihm den Vorfall und bitten Sie ihn um Wiedereinrichtung des Dispositionskredits. Dass Sie hierauf einen vertraglichen Anspruch mangels wirksamer Kündigung haben, ist auf Basis der von Ihnen geschilderten Umstände anzunehmen. Bitte beachten Sie, dass es auch zu einem Schufa-Eintrag gekommen sein könnte (wenn auch unberechtigt). Dies allein ist bereits ärgerlich, könnte Sie aber zusätzlich behindern, wenn Sie wieder einen Dispositionskredit haben wollen. Daher sollten Sie ungeachtet des Gesprächs mit dem Kundenbetreuer einen Auszug Ihrer bei der Schufa hinterlegten Daten anfordern.

        Falls Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Sie erreichen uns unter 0221 67770055.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    63. Jenny S. .
      says:

      Hallo
      Ich habe eine Pfändung vom Finanzamt, am Telefonat geklärt das ich das schnell selbst zahle und alles dann geklärt sein , steht das dann trotzdem in der Schufa für drei Jahre ?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        es kommt drauf an, ob die Bank die Kontopfändung bereits an die Schufa gemeldet hat. Womöglich ist dies aufgrund Ihrer raschen Klärung nicht geschehen. Ich empfehle Ihnen das zunächst bei der Bank zu erfragen. Ggfls. sollten Sie einen Auszug Ihrer bei der Schufa gespeicherten Daten bei der Schufa anfordern.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    64. Marco Th. .
      says:

      Hallo ich habe mal eine Frage bzgl. Vollstreckungstitel und Kontopfändung.
      Ich habe eine eine Kontopfändung mit einem Betrag von vor 16 Jahren. Der Titel wurde mir 2004 zugesandt, die Kontopfändung geschah letzte Woche. Darf der Gläubiger vertr. d. Inkasso soviel Zeit verstreichen lassen zwischen Titel Zustellung und der Kontopfändung?
      Habe mindestens in den letzten 6 Jahren keinerlei Schreiben erhalten seitens des Gläubigers oder der Inkasso Firma.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        liegt gegen Sie ein Titel vor, so kann hieraus 30 Jahre lang vollstreckt werden. Es gibt nur einen engen Fall der sogenannten Verwirkung, der eine solche Vollstreckung als treuwidrig (§ 242 BGB) erscheinen lässt, sodass die Vollstreckung unwirksam wäre. Ob ein solcher Fall vorliegt, bedarf unter Angabe aller Umstände einer genauen Prüfung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    65. Anonymous
      says:

      Hallo,
      ich habe das Problem, dass mein Konto trotz vollständiger Bezahlung der Forderung weiterhin der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht aufgehoben wird. Die Forderung wurde im Januar 2018 beglichen und dies auch der Schufa gemeldet. Nun habe ich jedoch von meiner Bank erfahren, dass noch immer eine Pfändung auf meinem Konto vorliegt. Diese kann nur der Gläubiger aufheben. Jedoch akzeptiert meine Bank nicht das Erledigungsschreiben des Gläubigers, welches an mich gerichtet ist und fordert ein persönlich an die Bank gerichtetes Schreiben. Diesem kommt jedoch der Gläubiger nicht nach.
      Meine Frage nun:
      Wie kann ich gerichtlich eine Aufhebung des Pfändung- und Überweisungsbeschluss beantragen? Gibt es hierfür vielleicht Formulare? Und ansonsten wie stelle ich solch einen Antrag?

      Vielen Dank.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich würde Ihnen empfehlen, sich formlos an den Rechtspfleger am für sie zuständigen Vollstreckungsrecht zu wenden und Ihren Fall zu schildern.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    66. Sven L. .
      says:

      Am 29.04.2020 wurde mein Konto von Sirius Inkasso gesperrt mit einem Betrag von 250,98 Euro. Habe am 30.04.2020 sofort den ganzen Betrag begliechen über ein Konto meinen Lebensgefährtin. Habe schon 5 E Mails geschrieben das die Bitte meine Bank beauftragen das Konto wieder frei zu schalten und mir Bescheid zu geben wann das passiert. Habe auch die Nachweise über die Zahlung mit rein gelegt. Heute haben wir schon den 05.05.2020 und es passiert nichts. Habe mit der Bank gesprochen, haben nichts von Sirius erhalten und auf meine E Mails kommt keine Reaktion. Weiss nicht wie ich weiter vvorgehen soll.
      MfG Sven L.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        um Ihnen ein passendes Vorgehen vorschlagen zu können, müssten wir die Unterlagen Ihres Falles prüfen. Sie können sich gern an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 67770055) wenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    67. Jelena
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herrn,,

      eine Kontopfändung über ca. 200 € wurde laut Finanzamt wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung für 2018 gegen mir erhoben.

      Für 2017 habe ich freiwillig eine Einkommensteuererklärung gemacht. In 2018 war ich immer noch Studentin und meine einzigen (!) Einnahmen in 2018 waren aus Kapitalerträgen, die deutlich (!) unter den Sparerpauschbetrag waren und nach meinem Verständnis, die Beträge unter den Sparerpauschbetrag werden nicht versteuert.

      Sind Sie der Meinung, dass ich verpflichtet war, eine Einkommensteuererklärung für 2018 zu machen? Wenn nicht, was soll ich im Bezug auf das abgezoge Zwangsgeld für 2018 machen?

      Vielen Dank im Vorraus!

      Viele Grüße,
      Jelena Stjepanovic

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Stjepanovic,

        vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, da unsere Kanzlei keine Fälle aus dem Bereich Steuerrecht übernimmt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    68. Richter S.
      says:

      Hallo, ich hatte vor einiger Zeit eine pfändung auf meinem Konto, konnte diese aber mit einer Ratenzahlung aufheben. Aufgrund eines privaten Vorkommnisses, habe ich die zwei letzten Raten vergessen. Nun ist mein Konto wieder gepfändet.
      Kann ich dennoch ein P Konto einrichten oder ist das nun für diese Pfändung nicht mehr möglich?!

      Freundliche Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Richter,

        das P-Konto schützt den Freibetrag auch für diese Pfändung. Ich würde also empfehlen, das Konto schnellstmöglich als P-Konto zu führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    69. Jörg
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Pfändung von meinem letzten Arbeitgeber bekommen über 7000 EUR.
      Da ich aktuell nur 900 EUR verdiene, wollte ich eine Ratenzahlung anbieten über 100 EUR bis alles abbezahlt ist. Es wurde abgelehnt. Hab ich eine Möglichkeit das der Gläubiger die Pfändung zurückzieht. Ich habe ihm eine regelmäßige Zahlung angeboten. bei meinem Gehalt hat er nie chancen was zu Pfänden. Ich möchte aber die Pfändung loswerden da meine Online-Bank bei Pfädung nur telefonisch und mit viel Aufwand auch mit P-Konto auskünfte/Zahlungen _tätigt.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in dieser Situation kann ich Ihnen nur die Einrichtung eines P-Kontos empfehlen, auch wenn dies bei Ihrer Bank kompliziert zu sein scheint.
        Verhandlungen über einen Schuldenvergleich können kompliziert sein. Anscheinend ist der Gläubiger derzeit noch überzeugt, er könne mittels Pfändung mehr erzielen. Sie können nur versuchen, ihn zu überzeugen, dass dies aufgrund Ihres Einkommens aussichtlos ist.
        Eine Beauftragung unserer Kanzlei würde sich bei der genannten Höhe der Forderung vermutlich nicht lohnen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    70. Dietmar C.
      says:

      trotz pfändungsschutzkonto wurde mir 319 Euro gepfändet. Ich bin Rentner und lebe von einer Grundsicherung,
      Das heisst ich habe einmal 89 EUR Rente und 462 EUR Grundsicherung. Wieso kann man mit diesen Beträgen von meinem Konto pfänden.
      Vielen herzlich Dank für Ihre Bemühungen. Sie können sich sicherlich vorstellen wieviel 319 Euro sind für mich. Es heisst, diesen Monat, dass ich meine Miete nicht zahlen kann.

      viele Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Clodo,

        Sie sollten mit der Bank sprechen, denn alle Beträge unterhalb des Pfändungsfreibetrags sollten unpfändbar sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    71. Jens M.
      says:

      Hallo,

      ist ein Antrag auf Anordnung befristeter Unpfändbarkeit noch aktuell möglich ?
      Da ich nur kurzfristig über der freigrenze liege und dank Kündigung zukünftig kaum Geld rein kommt habe ich die Möglichkeit der oben genannten Anordnung gefunden.

      “§ 850l ZPO – Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto” hätten Sie dafür einen Musterantrag ?

      Dank.

      Gruß

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        einen Vordruck für diesen Antrag finden Sie beispielsweise hier.
        Möglich ist dieser Antrag schon. Er wird aber nur gewährt, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    72. Jacqueline L.
      says:

      Hallo wir haben aktuell eine Kontopfändung aber leider kein Bescheid dazu ich weiß nur von der Bank es ist das Finanzamt.
      Wir haben ein gemeinsames Konto mein Mann ist Alleinverdiener muss Unterhalt für 3 Kinder zahlen ich beziehe nur kindergeld für 2 Kinder ansonsten nichts.
      Was können wir jetzt tun da wir das Konto nicht in ein P- Konto umwandeln können

      Mit freundlichen Grüßen
      Jacqueline

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Leupold,

        es besteht die Möglichkeit, mit dem Finanzamt eine Studung und Ratenzahlung zu vereinbaren.
        Alternativ müsste jeder von Ihnen ein Einzelkonto eröffnen und dann dieses als P-Konto führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    73. Fonsi
      says:

      Hallo,
      Hab da eine Frage bitte.

      Vor kurzem erhielt ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom zuständigen Gerichtsvollzieher.
      Als Drittschuldner wurde darin eine völlig falsche Bank benannt. Bei dieser Bank hatte ich noch nie ein Konto oder dergleichen.

      Was ist aus meiner Sicht zu tun?
      Muss ich das dem Gerichtsvolluieher oder dem Gläubiger mitteilen? Wenn ja wie?

      Vielen Dank im voraus.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        aus meiner Sicht ist für Sie nichts zu tun. Wenn der Beschluss an den Drittschuldner zugestellt wird, so wird dieser schon von sich aus mitteilen, dass der Kontoinhaber nicht bekannt ist.
        Wenn Sie gerne mitwirken und den Vorgang beschleunigen möchten, wenden Sie sich an den Gläubiger in einer formlosen Mitteilung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    74. Christian
      says:

      Habe letzte Woche einen Pfüb vom Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen. Daraufhin mein Konto auf ein P-Konto umgestellt.

      Meine monatlichen Geldeingänge im Rahmen von Krankengeld unterliegen der Pfändungsfreigrenze.

      Das hieße der Gläubiger greift ins leere. Wie geht das denn nun weiter? Droht es mir das der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür steht? Was kann ich weiterhin tun?

      Die geschuldeten Beträge sind zu hoch um diese zu bezahlen.

      Um Antwort wird gebeten.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn sich der Geldeingang kontinuierlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze bewegt, wird vermutlich nichts passieren. Es kann theoretisch zu einer Sachpfändung kommen, der Gerichtsvollzieher darf in Ihrer Wohnung nach pfändbaren Gegenständen suchen. Da jedoch Hausratsgegenstände und Dinge wie ein Fernseher oder Computer in der Regel unpfändbar sind, geschieht dies aufgrund der geringen Erfolgsaussichten eher selten.
        Um diesen Zustand zu beenden und eine endgültige Entschuldung zu erreichen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, insbesondere kommen ein außergerichtlicher Vergleich oder eine Privatinsolvenz in Frage. Gerne besprechen wir bei einer kostenlosen Erstberatung Ihre Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0221 – 6777 0055.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    75. Funk E.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Ich habe seit 21.2. eine Vorpfänding auf dem Konto. Ich kann das Konto nicht in P-Konto umwandeln, da es sich um ein gemeinschaftskonto handelt. Das heißt mein ganzes Geld ist gesperrt. Ich habe drauf Wohngeld vom Februar, mein Minijob-Lohn, Kindergeld und zwei mal Kinderzuschlag. Eigentlich ist nichts davon pfändbar oder? Wo und was für Antrag kann ich stellen damit dieses Geld freigegeben wird? Ich habe versucht mit Gläubiger eine Ratenzahlung zu erreichen, doch das könnte abgelehnt werden und wir sind aktuell 5 köpfige Familie ohne Geld. Was wir schon gemacht haben ist neues Konto für meinen Mann (Pfändung läuft auch mich) und sein Lohn wird hoffentlich drauf kommen. Aber es dauert noch bis zum 15.3. wie kann ich sonst an mein Geld kommen?

      Vielen Dank für Ihre Hilfe

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Funk,

        hierfür müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    76. Carola
      says:

      Hallo;
      ein Gläubiger hat meinen Lohn gepfändet. Mein Chef hat nach Rücksprache mit mir die volle Pfändung bezahlt. Eine Woche später bekommt mein Chef ein erneutes Schreiben, es wären angeblich noch knapp 22 € offen, dann wäre alles erledigt. Auch dies hat mein Chef bezahlt.

      Jetzt erfahre ich von meiner Bank, dass angeblich die Pfändung dort auch rein gekommen ist. Der Gläubiger weigert sich das Konto frei zu geben. Da er sagte, es kommen noch einmal 22 und ca. 28 hinzu. Darf er trotz bezahlter Pfändung einfach immer weiter Kosten veranschlagen? Können das ggf noch die Zustellkosten der Pfändungsbeschlüsse im nachhinein sein und muss ich die wirklich noch bezahlen?

      Vielen Dank.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        um diese Frage zu beantworten, wäre eine Prüfung der jeweiligen geltend gemachten Kosten erforderlich. Selbstverständlich darf der Gläubiger nicht willkürlich irgendwelche Kosten festsetzen. Andererseits können bestimmte Gebühren durchaus rechtmäßig sein.
        Leider kann unsere Kanzlei aktuell keine Fälle der Inkasso-Abwehr übernehmen, ich bitte um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    77. Flo
      says:

      Ich kann durch die pfändung meine Monatlichen Kosten nicht decken da ich über dem Freibetrag bin.

      Wie soll das gehen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        mit einem P-Konto kann zumindest der Freibetrag geschützt werden. Bei höherem Einkommen kann ein Teil des Mehreinkommens gemäß Pfändungstabelle ebenfalls geschützt werden.
        Wenn die laufenden Kosten dennoch nicht gedeckt werden können, ist eine Schuldnerberatung erforderlich. Ratsam wäre dann, alle nicht dringend notwendigen Verträge zu kündigen, wo dies möglich ist, sowie den Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren.

        Für eine endgültige Lösung des Schuldenproblems vereinbaren Sie gerne eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei, telefonisch unter 0221 – 6777 0055.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    78. Tanja M.
      says:

      Hallo

      Ich habe am 22.02.2020 eine Pfändung und Einziehungsverfügung vom Finanzamt bekommen,zugestellt an den Drittschuldner am 11.02.2020.
      Ein P-Konto habe ich schon seit geraumer Zeit.
      Jetzt wollte ich eine Ebay Zahlung Tätigen von 3 euro ( guthaben sind fast 5 Euro) die Zahlung wurde nicht ausgeführt.Bin aber noch weit unter dem Freibetrag da ich nur 800 Euro verdiene.
      Wenn ich es richtig verstehe kann ich über mein Gehalt trotzdem Verfügen in voller Höhe durch das PKonto.
      Oder??

      Danke für ihre Hilfe
      Tanja

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ja, grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass diese Zahlung hätte ausgeführt werden müssen, solange es sich um Einkommen aus dem laufenden oder dem vergangenen Monat gehandelt hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    79. Eva M.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler
      ich Schilde hier kurz meinen Fall:
      Ich habe am 03.05 eine onlinebestellung bei H&M mit Paypal (Lastschrift) gemacht. Aber da mir die ware nicht gefahlen hat, habe ich es zürruckgeschickt und habe auch von H&M eine Rückerstattung auf meinen Paypal account bekommen. Kurz danach erhielt ich per Post ein Schreiben der infoscore Forderungsmanagement GmbH mit eine zahlungsaufforderung der Firma “PayPal PTE LTD, 5 Temassek Boulevard, #09-01 Suntec Tower Five, Singapur 038985” ohne dass ich jegliche Schulden hatte.Ich habe das Forderungsmanagment kontaktiert und Ihnen die Situation erklärt. Ich Dachte damit hätte sich die Beschwerde gelöst. Aber heute morgen lag ein Pfändungs & Überweisungsbeschluss in meinem Briefkasten.
      Was kann ich tun? Gibt es die möglichkeit dies zu Wiedersprechen?

      Vielen Dank

      Eva Martin

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich sollte die Forderung eher von PayPal Europe kommen, nicht von einer Firma aus Singapur.
        Wenn Sie die Forderung nicht zuordnen können, sollten Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen und um Zusendung weiterer Informationen über die Forderung bitten. Anhand Ihrer Angaben bestehen jedenfalls keine wirksam durchsetzbaren Ansprüche gegen Sie.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    80. Marc
      says:

      Hallo,

      wir vollstrecken gegen eine GmbH & Co. KG. Die Zwangsvollstreckung bzw die Widerrufsfrist läuft bis zum 31.01.2020. Würde danach gerne eine Kontopfändung einleiten. Wie mache ich dies? Habe keinerlei Kontodaten des Schuldners?!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        hierfür ist das Vollstreckungsgericht, also das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners, zuständig.
        Da unsere Kanzlei nur auf Schuldnerseite tätig ist, kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    81. Thino
      says:

      Kontopfändung gut und schön , aber ich bin zeit einer Woche mit bBank und Rechtsanwälte Gläubiger ) am tlefonieren das ich meine Sonderzahlungen frei bekomme.
      Von den Anwälten kam eine Ruhestellung an meine Bank , die machen sowas nicht,nun habe ich die Anwälte gebeten eine Freigabe der Sonderzahlung frei zu geben , da kommt von meiner Bank ,wir brauchen ein Beschluss vom Amtsgericht.
      ich hab ein dicken Hals warum sagt man einen das nicht gleich.
      Hochachtungsvoll Thino

    82. Johannes M.
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,
      erst einmal muss ich sagen, dass der Artikel einen sehr guten Überblick über die Thematik bietet! Nun zu meinem Problem: Ich bezahle eine Rückforderung des Jobcenters in monatlichen Raten an die Stadtkasse ab. Da derzeit ein Neuantrag auf ALG II beim Jobcenter bearbeitet wird, habe ich die Raten zum 1.12.2019 eingestellt – leider ohne das der Stadtkasse mitzuteilen. Am 19.12.2019 hat mich die Stadtkasse schriftlich aufgefordert die ausstehende Rate innerhalb einer Woche zu bezahlen (ohne Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit). Am 30.12.2019 habe ich der Stadtkasse mitgeteilt, dass mein Antrag auf ALG II gerade bearbeitet wird und gefragt, wie ich vorgehen muss, um eine Aussetzung der Rückzahlung zu erreichen. Darauf wurde nicht reagiert, statt dessen teilte mir die Stadtkasse am 08.01.2020 schriftlich mit, dass die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen wird und der Gesamtrückstand zur sofortigen Zahlung fällig wird. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden (wieder ohne Hinweis auf eine Widerspruchsmöglichkeit). Am 10.01.2020 teilte mir meine Bank schriftlich mit, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erhalten zu haben, und erließ eine Kontosperre. Gibt es außer der Einrichtung eines P-Kontos weitere Handlungsalternativen? Da ich bei der selben Bank noch ein zweites Konto für die WG habe, könnte ich damit ja sowieso nur eines schützen. Vielen Dank!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Müller,

        vielen Dank für das Lob und für Ihre Frage. Da die Forderung laut Ihrer Angaben berechtigt ist und Sie die Ratenzahlung einseitig eingestellt haben, hatte der Gläubiger das Recht dazu, die Ratenzahlungsvereinbarung zu widerrufen. Mit der Vereinbarung der Ratenzahlung haben Sie konkludent die Berechtigung der Forderung anerkannt.
        In der Tat könnte unter Umständen auch das WG-Konto gepfändet werden.
        Leider kann ich Ihnen keinen weiteren Rat geben außer ein P-Konto einzurichten, das WG-Konto auf einen anderen Verfügungsberechtigten umzuschreiben und erneut die Verhandlungen mit der Stadtkasse aufzunehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    83. Tonsing R.
      says:

      Habe weder einen Mahnbescheid bekommen noch weiss ich um welche Forderung es sich handelt.Bin zur Zeit im Ausland bis Mitte Februar.So das ich mich nicht persönlich darum kümmern kann.Auch an mein Arbeitslosengeld komme ich nicht.Was kann ich tun damit das Geld nicht verloren geht.Das Geld geht auf das Konto meiner Frau und ich bin für Sie und 3 Kinder unterhaltspflichtig.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        Sie können Ihre Frau darum bitten, Ihr aktuelles Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Dann haben Sie einen monatlichen Pfändungsfreibetrag, sodass der Lebensunterhalt gesichert ist. Sie können sich bei uns eine P-Konto-Bescheinigung über diesen Link: https://p-konto.anwalt-kg.de/ ausstellen lassen, die dann der Bank vorgelegt werden kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    84. Pat
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      aktuell habe ich eine Kontopfändung, welche ich sofort von einem anderen Konto überwiesen haben. Der Gläubiger hat mir innerhalb von drei Tagen eine Erledigungsbestätigung zugeschickt. Das gleiche Schreiben ging auch an die Bank Auf Anfrage bei der Bank dauert eine Freischaltung meines Kontos aktuell ca. 5-7 Banktage. Auf mein Nachfragen, ob es durch Überweisen vom gepfändeten Konto bzw. eine Dokumentierung vom Amtsgericht schneller gehen würde, sagte die Bank, dass dies die Freischaltung nicht beschleunigen würde. Daher meine Fragen: ist dies legitim und zweitens kann ich aufgrund des langen Zeitraums Regressansprüche stellen. Vielen Dank für ihre Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr P.,

        vielen dank für Ihre Frage. Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch in Erwägung ziehen, müssen Sie grundsätzlich einen tatsächlichen entstandenen und konkret bezifferbaren Schaden benennen können. Ob ein Anspruch Ihrerseits besteht, bedarf der eingehenden Prüfung.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    85. Sigrid P.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr, Ghendler,

      folgendes voraus gesetzt…Bsp.: Sie sind alleinerziehend und haben ein Kind (d.h. eine Unterhaltspflicht). Durch die bloße Umwandlung in ein P-Konto haben Sie im Fall der Kontopfändung zunächst nur den Grundfreibetrag von 1.178,49 Euro monatlich zur Verfügung (s.o.). Allerdings können Sie durch den Nachweis der Unterhaltspflicht und des Bezugs des Kindergeldes den Grundfreibetrag erhöhen. In diesem Fall wird wegen der Unterhaltspflicht der Freibetrag um 443,57 Euro auf 1.622,16 Euro erhöht (für genauere Informationen, wie Unterhaltspflichten die Pfändungsfreigrenze beeinflussen, nutzen Sie die Pfändungstabelle). Außerdem kommt das Kindergeld in Höhe von 204 Euro hinzu, welches grundsätzlich unpfändbar ist. Somit stehen Ihnen 1.826,16 Euro zur Verfügung. … Was passiert denn mit dem Unteralt den das Kind vom anderen Elternteil bekommt?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Pfeffer,

        dies stellt ein gewisses Problem des P-Kontos dar. Empfehlenswert wäre es, wenn der Kindesunterhalt direkt auf ein Konto des Kindes eingezahlt würde.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    86. Thomas
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe heute den Brief für eine Kontopfändung aufgrund von Altschulden in Höhe von 415€ erhalten. So weit ist alles korrekt. Im Brief steht als Pfändungskonto mein ehemaliger Konto bei der Postbank. Leider wurde mir auch mein Sparbuch bei der Deutschen Bank gesperrt. Wie ist sowas möglich und ist dies rechtens? Ich werde morgen alles überweisen, so dass es hoffentlich schnell zur Aufhebung kommt. Vielen Dank für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich werden Konten nacheinander gepfändet. Allerdings kann der Gläubiger Auskunft über alle Ihre Konten erhalten. Möglicherweise erhalten Sie noch einen weiteren Brief.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    87. Daniel
      says:

      Guten Tag,
      ich habe eine Kontopfändung auf meinem Konto und habe diese am 03.12.19 über meine zuständige Gerichtsvollzieherin bezahlt. Sie meinte das mein Konto innerhalb einer Woche wieder frei sein sollte. Bislang ist nichts passiert und mein restliches Geld liegt auf dem Auskehrungskonto vom und bin Finanziell Mittellos. Was kann ich tun?
      Mfg

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        erklären Sie den Beteiligten Ihre Situation und dass die Freigabe keinen Aufschub duldet. Sollten Sie erfolglos bleiben, können Sie sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden (0221 6777 00 55).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    88. Karl
      says:

      Hallo,
      wie bekomme ich den Pfändungstitel vom Finanzamt ausgehändigt nach dem die Bank geleistet hat?

      Gruß

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nach herrschender Meinung besteht für den Gläubiger nicht die Pflicht, dem Schuldner den Titel nach Erledigung der Forderung zuzusenden. Stattdessen kann aber der Schuldner den Titel beim Gläubiger abholen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    89. Mahir E.
      says:

      Trotz Gericht Beschluss meine private und Geschäfts Konto noch Gesperrt.
      Wir waren in finazarrest 324
      Gericht hat ohne Bedingungen aufgegeben ,Finanzamt hat das axeptiert ,jedes Mal wann ich anrufe heißt morgen schickt Brief zum Bank passiert aber nicht,was soll ich machen Dienstaufsichtsbeschwerde?
      LG Erdogan

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Erdogan,

        in dem Fall kann man den Gläubiger nur durch eine Klage zu schnellerem Handeln bewegen. Dies sollte aber nur mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes getan werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    90. Selma K.
      says:

      Hallo ich hab eibe frage
      Unser gemeinachaftskonto wurde gepfanded.
      Würde ea noch was bringen wenn wir dies zum einzelkonto umstellen und die Einzelkonten zu P-konto umwandel , geht das trozt pfandung falls ja ware damit der guthaben das gepfandet wurde gesichert?
      Mfg

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        grundsätzlich ist es möglich, sich mit der Bank darüber zu einigen, dass das Konto nur noch zu einem Inhaber gehört. Anschließend können Sie das gepfändete Konto als P-Konto führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    91. Aulich
      says:

      Ich habe eine bank Pfändung, aber die Bank überweist nicht an den gläubiger, versteh ich nicht

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        die Bank zahlt in der Regel 14 Tage nach Eingang der Kontopfändung das Geld an den Gläubiger aus.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    92. Steve
      says:

      Hallo,

      Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe vor kurzen einen Kontopfändungsbescheid bekomme. Ich habe dann versucht den Gerichtsvollzieher zu erreichen aber das war leider nicht möglich. Hab aber dann auch gesehen das der Drittschuldner auch falsch ist. Kann ich jetzt noch was machen das die Kontopfändung nicht in Kraft tritt?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        dem Mahnbescheid müsste ein amtlicher Vordruck zum Widerspruch beiliegen. Ein Widerspruch ist aber auch schriftlich möglich, ohne den Vordruck zu benutzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    93. Ralf
      says:

      Guten Tag,

      ich habe folgende Frage:

      Wenn eine Kontopfändung auf einem normalen Girokonto (kein P-Konto) vorliegt und entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Ist die Bank dann verpflichtet, wenn der Kontoinhaber die Bank bittet bzw. beauftragt den Pfändungsbetrag an den Gläubiger zu überweisen und das Konto wieder freizugeben, dies unverzüglich erledigen oder kann bzw. muss die Bank tatsächlich 4 Wochen abwarten?

      Leider liegen mir hier widersprüchliche Aussagen vor und es ist nach meiner Ansicht keinem geholfen, wenn das Konto 4 Wochen gesperrt bleibt und auch der Gläubiger so lange warten muss.

      Herzlichen Dank.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn der Pfändungsbetrag sofort an den Gläubiger auszahlbar ist, dann ist der Gläubiger verpflichtet die Pfändung wieder aufheben zu lassen und Ihnen auf Ihr Verlangen hin, den Vollstreckungstitel herauszugeben. Vier Wochen müssen hierfür grundsätzlich nicht abgewartet werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    94. Antonia
      says:

      hallo,
      ich hab eine frage und zwar geht es um eine Kontopfändung die seit dem 30.10.2019 bei mir verlanlasst wurde der Betrag belief sich auf 153 Euro insgesamt alle Anwaltskosten, Bearbeitungsgebühren etc.
      Diese Kontopfändung wurde am 09.10.2019 erlassen sprich am 30.11 habe ich das schriftlich per Post bekommen. Dazu hatte ich bei dem Gläubiger am 10.10.2019 angerufen gehabt um eine Ratenzahlung zu vereinbaren dieser hatte auch zugestimmt es belief sich um eine Ratenzahlung auf 3 Monate jeweils 50 Euro. Die erste Rate wurde dann auch 7 Tage später also am 17.10.2019 beglichen also wären es jetzt nur 2 Raten. Ich habe also ‘nur’ ein Mahnbescheid bekommen was man dann als RATENZAHLUNG vereinbart hatte und paar Tage später wird einfach das Konto gepfändet.
      Noch dazu hat sich die Kontopfändung auf 221,30 erhöht wie kann das möglich sein ich habe das Gefühl dass man mich über den Tisch gezogen hat.
      An wem kann ich mich noch wenden ..
      MFG
      Antonia

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        anhand Ihrer Angaben würde ich auch vermuten, dass die verlangen Gebühren zu hoch veranschlagt wurden. Allerdings kann man dies erst nach einer Prüfung der Rechnung genau sagen.
        Zu meinem Bedauern hat unsere Kanzlei aktuell keine Kapazitäten für derartige Fälle frei, ich würde Ihnen daher empfehlen, eine auf Inkassoabwehr spezialisierte Kanzlei zu kontaktieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    95. Petzold
      says:

      Guten Tag mein konto wurde gesperrt habe die Zahlung veranlasst. Wurde auch überwiesen Konto immer noch gesperrt. Laut Bank es gibt neue gesetze es kann bis zu einer Woche dauern bis das Konto wieder frei ist. Ist das wirklich so???

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Dauer der Kontosperre ist abhängig von der zugrunde liegenden Ursache.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    96. Müller A.
      says:

      Hallo,
      als ich beim Vollstreckungsgericht war um die Pfändungsfreigrenze wegen des Kindesunterhalts zu erhöhen konnte die Rechtspflegerin einfach mein Online Girokonto einsehen. Ist dies rechtens?

      Vielen Dank für Ihre Mühe.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        aus Ihren Schilderungen habe ich keine Erklärung für das Geschehen. Womöglich haben Sie die Daten zuvor angegeben und der Nutzung – ohne es zu bemerken – zugestimmt. Eine Nachfrage beim betreffenden Rechtspfleger kann nicht schaden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    97. Zimmermann
      says:

      Meine Freundin hat heute von ihrer Sparkasse ein Schreiben bekommen, dass ein “Vorläufiges Zahlungsverbot über 224,35 Euro”eingegangen ist. Gläubiger HIB Hanse Inkasso. Firma soll die Next ID sein. Über diese Firma findet viel negatives was Richtung Betrug usw. geht. Dies kann ich natürlich nicht beurteilen aber da diese Forderung aus 2012 laut Inkasso sein soll und wir von dieser Forderung keinerlei Unterlagen haben kommt es uns doch ganz schön komisch vor. Könnten Sie uns einen Rat geben wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin ist leider nicht Rechtsschutzversichert. :( Aber sie besitzt ein P-Konto.

      Vielen Lieben Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das vorläufige Zahlungsverbot wird auch Vorpfändung genannt. Es ist nur möglich, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Der Gläubiger kann nämlich erst an die Bank herantreten, wenn Ihrer Freundin vorher mehrere Mitteilungen zugegangen sind, wie etwa ein Mahnbescheid, dem nicht widersprochen worden ist. Wenn Ihnen keinerlei Unterlagen vorliegen, können Sie möglicherweise vom zuständigen Gericht eine Kopie des Titels erhalten.
        Normalerweise wäre eine Forderung aus 2012 bereits verjährt. Bei einem vollstreckbaren Titel sieht das jedoch anders aus, in diesem Fall ist die Forderung noch durchsetzbar.
        Wenn ein P-Konto besteht, so besteht immerhin Pfändungsschutz für das Einkommen in Höhe des Pfändungsfreibetrags.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    98. Rolf
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,
      zunächst danke für die Info, jedoch zielt die Frage mehr auf den Rechtsanwalt ab
      und es stellt sich die Frage wie solchen Rechtsanwälte das Handwerk gelegt
      wird ?
      Im übrigen hat das Vollstr. – Gericht schon nicht interessiert das die Zahlung erfolgt war ( denn die waren am 23.09 mit in Kenntnis, vom Schreiben an Gegenanwalt das der gestellte Antrag vom 18.09 als erledigt zu erklären ist da Zahlung 19.09 vorliegt ) und haben ungeachtet dessen am 24.09 die Vollstr. erlassen und gemäß Antrag an GV zu Bankpfändung weitergeleitet.
      Was ist gegen all die Willkür möglich ?

      Gruß Rolf

    99. Dominique
      says:

      Hallo mein Mann hat ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss bekommen allerdings will man mein Konto pfänden, dürfen die das? Er selbst hat kein Konto. Lg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        wenn nur Ihr Mann von der Forderung betroffen ist, darf gegen Sie nicht vollstreckt werden. Wenn Sie die Verträge gemeinschaftlich unterzeichnet haben, so kann auch Ihr Konto von der Pfändung betroffen sein.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    100. Anastasia M.
      says:

      Hallo
      Habe von der Bank ein Brief bekommen wegen Pfändung. Kann ich das Konto noch umstellen auf PKonto?
      Gruss fr michel

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Michel,

        ja, es dürfte noch ausreichend Zeit sein, um das Konto auf ein P-Konto umzustellen.
        Sollte Ihnen ein erhöhter Pfändungsfreibetrag zustehen, beispielsweise aufgrund von Unterhaltspflichten, können wir als Kanzlei Ihnen auch gerne die entsprechende Bescheinigung gemäß § 850k InsO ausstellen. Wenden Sie sich hierzu gerne an info@anwalt.kg.de.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    101. Rolf
      says:

      Hallo,
      was tun gegen Gegner-Anwalt, der obwohl Zahlung aus KFB. erhalten, weder den 1 Tag zuvor erst gestellten Pfänd & Überw. Beschluss weder als erledigt erklärte und einfach die Kontopfändung herbei führt.
      Am 18.09 hatte er Antrag gestellt und 19.09.2019 war das Geld auf Konto, das AG hatte den Antrag am 24.09.2019 bearbeitet.
      Es wird aus volle Willkür mit voller Schädigungsabsicht betrieben

      Danke für schnelle Info
      Gruss Rolf

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in diesem Fall, wenn die der Pfändung zugrunde liegende Forderung bezahlt wurde, haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe des Titels. Unter Umständen bestehen auch Ansprüche auf Schadensersatz. Beim zuständigen Amtsgericht können Sie eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung und Freigabe des Kontos beantragen, wenn die Pfändung noch andauert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    102. Conny
      says:

      Ich habe seit 2001 eine Pfändung auf einem sparKonto. Zwischenzeitlich ging mein Geld auf das Konto meines Partners. Seit ca 2011 eröffnete ich erneut ein Konto. Als P Konto.
      Zwei Gläubiger pfänden seit 2001.
      Gläubiger 1 kann sich nicht an mich erinnern. Dies teilte er schriftlich meinem Schuldnerbetater mit.
      Gläubiger 2 ist seit 2008 insolvent. DInsolvenz ist scheinbar noch nicht abgeschlossen. Die Schufa hat beide Einträge bei mir entfernt. Bei der Bank liegt noch immer die Pfändung als gültig vor. Ich kann weder zahlen noch entfernen lassen. Was ist zu tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie können die genannten Gläubiger bitten, die Pfändung aufzuheben.
        Sollten die Gläubiger nicht reagieren, können Sie eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO erheben. Dies ist allerdings riskant, da anhand Ihrer Angaben die Forderungen berechtigt sind.
        Andernfalls könnten Sie den Insolvenzverwalter des insolventen Gläubigers bitten, Ihnen eine Aufstellung der Forderung zukommen zu lassen und anschließend eine Ratenzahlung anbieten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    103. Enesa
      says:

      Ich hab ne frage ich ne Pfändug kan ich abezahlen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        falls sich die Frage darauf bezieht, ob Sie die Forderung trotz Pfändung bezahlen können, so kann ich dies mit ja beantworten. Sobald die Forderung beglichen ist, sollten Sie sich den Titel aushändigen lassen, sonst könnte der Gläubiger die Pfändung weiter betreiben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    104. Peter S.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

      Es liegt eine kontopfändung Dur das Finanzamt vor, auf das Konto geht nur meine Rente ein.ich habe keine weiteren Einkünfte, und die Rente würde schon vom Finanzamt gepfändet, sodass ich nur das Existenzminimum erhalte.
      Ist dies erlaubt?
      Was kann ich tun um meinen Verpflichtungen, Miete ,Strom muss nachkommen kann

      Vielen Dank

      MFG

      Peter Schmitt

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Schmitt,

        zunächst würde ich Ihnen empfehlen, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu eröffnen.
        Ihre Rente ist bis zu dem Betrag unpfändbar, den die Pfändungstabelle ausweist, aktuell sind dies 1179,99 Euro.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    105. Eduard B.
      says:

      Hallo,
      meine Frage: Mit weichem gesetzlichen Recht bezieht sich der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf sie ZPO und Abgabenordnung ?
      Danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Buck,

        diese Frage betrifft nicht unser Tätigkeitsgebiet, daher kann ich darauf nicht näher eingehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    106. Iris L.
      says:

      Hallo ich habe da mal eine frage
      Ich hatte unterhalts Schulden die ich aber letztes Jahr im Nov 018 bezahlt habe. Trotzdem habe ich eine kontopfändung dieses Jahr im Januar bekommen seid dem ist mein Konto zu. Ich habe alles unternommen Anwältin, Gericht, und mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt. Niemand kann mein Konto öffen.
      Meine Bank weigert sich , ich bin total verzweifelt, ich kann ab Mai demn laufendem unterhalt nicht mehr tragen
      An wem kann ich mich noch wenden oder wer kann mir noch helfen
      Gruß Iris

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Lorenzen,

        aufgrund der Eilbedürftigkeit würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten. Bitte kontaktieren Sie mein Sekretariat zwecks Terminvereinbarung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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