Arten von Kreditkarten
Chargekarte
Mit der Chargekarte können Sie Güter und Dienstleistungen bezahlen und erhalten am Ende des Monats eine Abrechnung. Danach ist der aufgeführte Betrag auszugleichen. Diese Art der Kreditkarte ist also nichts anderes, als ein zinsloser Kredit, der zum vertraglich festgelegten Vereinbarungstermin zurückzuführen ist.
Revolvingkarte
Bei der Revolvingkarte ist es so, dass im Vergleich zur Chargekarte nicht gesamte Kreditbetrag auszugleichen ist. Vielmehr hat der Kunde die Möglichkeit, den genutzten Kreditrahmen in monatlichen Raten zurückzuführen. Da der Ausgleich des in Anspruch genommenen Kreditrahmens sich also nicht unmittelbar an den Abrechnungsmonats anschließt, werden in der Regel Zinsen vom Kreditkartengeber verlangt. Die Revolvingkarte ist im Vergleich zur Chargekarte flexibler, aber dagegen in Summe teurer.
Debitkarte
Die Debitkarte funktioniert anders als die beiden zuvor genannten Arten von Kreditkarten. Hier ist es so, dass die Debitkarte mit dem Girokonto verknüpft ist. Der in Anspruch genommene „Kreditrahmen“ wird dem Girokonto unmittelbar in Rechnung gestellt. Es handelt sich daher um keine Kreditkarte im klassischen Sinne, da die Nutzung der Kreditkarte unmittelbar mit dem Girokonto verrechnet wird. Der Vorteil dieser Art der Kreditkarte ist der Wegfall von Zinsbelastungen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Unternehmen Zahlungsvorgänge mit der genannten Art von Kreditkarte akzeptieren. Erkundigen Sie sich dementsprechend vorher, ob solche Kreditkarten gerade für Ihre Bedürfnisse sinnvoll sind.
Prepaidkarte
Die Prepaidkarte funktioniert auf ‚Aufladebasis‘. Sie können einen bestimmten Betrag auf die Prepaidkarte laden und erhalten entsprechend des Aufladebetrags einen Verfügungsrahmen. Auch hier fallen keine Zinsen an. Diese Kreditkarte erfreut sich großer Beliebtheit bei Menschen ohne hohe oder regelmäßige Einkommen sowie für jene, die die volle Kostenkontrolle schätzen. Diese Kreditkarten sind in der Regel ohne Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Prüfung erhältlich.
Partnerkarte
Oft bietet es sich eher an, eine Partnerkarte von einer dritten Person zu erhalten und nicht selbst eine Kreditkarte zu beantragen. Sie könnten dann von den Vorteilen einer „normalen“ Kreditkarte profitieren, ohne selbst eine solche beantragen zu müssen. Gleichzeitig würden Sie auch nicht gegen Ihre Obliegenheit in der Insolvenz verstoßen, keine neuen Schulden anzuhäufen.
Guten Tag. Durch einen vor kurzen getätigten kleinen Ratenkredit werde ich noch etwas warten müssen um meinen Insolvenzantrag abgeben zu können. Letztendlich bin ich aber so gut wie zahlungsunfähig. Könnte mit jonglieren etwa mit Kreditkarten noch ca 2monate durchhalten.
Nur was wäre wenn ich dann vor kurzem benutzte Karten auf einmal dann nicht mehr zahlen kann ?
Danke für Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich sollte genau beachtet werden, nicht den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen, der schon erfüllt sein könnte, wenn man neue Kredite/Schulden aufnimmt, wobei man bereits weiß, dass man nicht zur Rückzahlung in der Lage ist.
Aufgrund dieser strafrechtlichen Problematik kann ich in diesem Rahmen auch nicht näher auf die Frage eingehen. Hierzu ist eine individuelle Beratung notwendig.
Ich biete Ihnen gern an, unter 0221 – 6777 0055 ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit unserer Kanzlei zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht