So wird die Kreditunwürdigkeit festgestellt
Die Ermittlung der Kreditwürdigkeit erfolgt im Rahmen einer sogenannten Bonitätsprüfung.
In der Regel ist dabei der erste Schritt, dass der Schuldner Angaben zu seiner finanziellen und persönlichen Situation machen muss. Dazu zählen Infos zu Arbeitgeber, Einkommen sowie wiederkehrenden Ausgaben.
Den wohl wichtigsten Bestandteil dieser Prüfung macht dabei das Vorhandensein eines regelmäßigen und sicheren Einkommens aus. Nur dann kann bspw. eine Bank davon ausgehen, auch in Zukunft ein profitables Geschäft einzugehen. Juristisch ausgedrückt geht es also um eine geringe “Insolvenzgefahr”.
Daneben ist auch das individuelle Zahlungsverhalten der Person entscheidend für die Kreditwürdigkeit. Dazu werden regelmäßig die jeweiligen Auszüge bei den Auskunfteien, wie bspw. der Schufa, eingeholt.
Diese Informationen speichern Auskunfteien wie die Schufa:
Zu den bei den Auskunfteien gespeicherten Informationen gehören:
- laufende Insolvenzverfahren (auch noch 3 Jahre nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren)
- die Abgabe einer Vermögensauskunft (vgl. § 802c ZPO)
- Dispokredite
- Das generelle Zahlungsverhalten, insbesondere das rechtzeitige Tätigen von Zahlungen
- übermäßig viele Kreditanfragen
- gekündigte Konten
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Viele Menschen wissen dabei auch nicht: Den eigenen Schufa-Auszug nach Art. 15 DSGVO darf jeder Verbraucher ein mal im Jahr kostenlos anfordern. Möglich ist dies auf der Webseite der Schufa. Achten Sie lediglich darauf, die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zu bestellen, ansonsten fallen Kosten an.
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