Lebensdauer von Unternehmen

Lebensdauer von Unternehmen


Die Qualität von Gründungen hängt stark mit der
Langlebigkeit  eines Unternehmens am Markt zusammen.

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen, Liquidationen, Insolvenzen und Überlebensraten von Unternehmen.  Mit Hilfe der aktuell verfügbaren Daten kann der Fortbestand von neu gegründeten Firmen über einen Zeitraum von 5 Jahren beobachtet werden.

Im Jahr 2020 betrug die Überlebensrate von Unternehmen, die im Jahr 2015 gegründet wurden, laut IfM noch 37,1%. 

Einfluss der Unternehmensgröße 

Die Überlebensraten unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße zum Zeitpunkt der Gründung. 

Von den Unternehmen, die bei der Gründung keine Beschäftigten hatten, existierten nach 5 Jahren noch 33,7%, während von den Unternehmen, die bei der Gründung schon Beschäftigte hatten, nach 5 Jahren noch 46,6% bestanden. 

Unterschiede nach Wirtschaftszweigen

Die Überlebensrate nach 5 Jahren variiert auch nach Wirtschaftszweigen. Der Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen hatte die höchste Überlebensrate von 50,8%, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe mit 43,7%. 

Die niedrigsten Überlebensraten wurden im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie in Kunst, Unterhaltung und Erholung festgestellt, mit einer Überlebensrate von etwa einem Viertel, was deutlich unter dem Durchschnitt aller Wirtschaftszweige lag. 

Quelle: IfM

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Gründung sorgfältig planen   

Diese Statistiken zeigen, dass die Gründung eines Unternehmens mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Eine solide Planung und eine fundierte Vorbereitung können dabei helfen, das Risiko zu minimieren und die Überlebensrate des Unternehmens zu erhöhen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung und Weiterentwicklung Ihres Business und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Insolvenz als Ausweg 

Muss ein Unternehmen wirklich wieder aufgegeben werden, bietet die Regelinsolvenz  für Unternehmer und Freiberuflern  die Möglichkeit, sich innerhalb von 3  Jahren von den Schulden zu befreien. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei nicht zwingend aufgegeben werden.

Anderweitige Beendigung des Unternehmens

Auch die Auflösung, Liquidation oder Löschung ist denkbar und stoppt Ihre Haftung und laufende Kosten. Man unterschiedet die Liquidation (§§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 66 ff. GmbHG), die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk  (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) sowie die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG).

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