So funktioniert die Liquidierung einer GmbH bei einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
Nachdem bei einer juristischen Person (wie der GmbH) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Liquidation noch vorhandener Vermögensbestandteile. Dieser Ablauf ändert sich, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird.
In Kürze:
- Nach der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist nicht der Insolvenzverwalter, sondern in der Regel die Geschäftsführung (oder ein zugezogener Experte) für die Liquidation zuständig.
- Das bedeutet: Laufende Geschäfte werden beendet, bestehende Forderungen werden eingezogen und das Gesellschaftsvermögen wird in Geld umgesetzt.
- Unter gewissen Voraussetzungen kommt auch die Auflösung und Löschung ohne Sperrjahr in Betracht
Eine Ablehnung eines Insolvenzantrags ist meist einschlägig, wenn noch eine gewisse Menge an Vermögensmasse in der Gesellschaft vorhanden ist, diese jedoch nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Die Liquidation richtet sich dann nicht nach insolvenzrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem Gesellschaftsrecht (§§ 66 ff. GmbHG).
Der wohl wichtigste Unterschied ist dabei, dass für die Liquidation des Unternehmens dann kein Insolvenzverwalter, sondern meist die Geschäftsführung selbst als Liquidator agiert. In manchen Fällen lohnt es sich jedoch auch, eine externe Person (also einen Rechtsanwalt oder anderweitig Sachverständigen) mit der Liquidation zu beauftragen.
Wie dies im Detail abläuft und was Sie als Geschäftsführer in dieser Situation beachten müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Inhalt dieser Seite:
- So kommt es zu Abweisung mangels Masse
- Rechtliche Folgen einer Abweisung mangels Masse
- Stellung und Aufgaben der Liquidatoren
- Ablauf der Liquidation – Schritt für Schritt
- Das Sperrjahr
- Insolvenzverschleppung vermeiden!
- Die Abwicklung der Verbindlichkeiten
- Die Einziehung der Forderungen
- Beendigung der Liquidation
- Alternative: Auflösung und Löschung der GmbH ohne Sperrjahr
- Auflösung und Löschung der GmbH vs. Liquidation
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.