Minijob und Insolvenz

Lohnt sich ein Minijob in der Insolvenz?

Bevor Betroffene den Schritt in die Privatinsolvenz wagen, möchten sie natürlich wissen, was auf sie zukommt. Insbesondere möchten sie abschätzen können, wie sich das Insolvenzverfahren beruflich und finanziell auswirkt.
Neben einem Vollzeitjob bzw. einem Studium sind Betroffene aufgrund ihrer finanziellen Schwierigkeiten häufig noch auf einen zusätzlichen Nebenverdienst angewiesen. Hierbei bietet sich außerhalb des Insolvenzverfahrens ein steuer- und sozialversicherungsfreier Minijob an. Doch wie verhält es sich mit diesem zusätzlichen Einkommen in der Insolvenz?

Zunächst einmal brauchen Sie keine Sorge haben: Die Ausübung eines Minijobs ist auch während des Insolvenzverfahrens möglich. Eine Erlaubnis des Insolvenzverwalters ist dafür nicht erforderlich. Gleiches gilt, wenn Sie einen Minijob erst im laufenden Insolvenzverfahren aufnehmen möchten.

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Denken Sie an Ihre Auskunfts- und Informationspflicht!

Denken Sie jedoch daran, Ihren Insolvenzverwalter in diesem Fall umgehend über Ihr zusätzliches Beschäftigungsverhältnis zu informieren und ihm auf Anfrage eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages zuzusenden. Die Auskunfts- und Informationspflicht zählt zu Ihren Obliegenheiten in der Insolvenz.

Gericht

Wenn der Insolvenzschuldner seine Auskunfts- und Informationsobliegenheit nicht erfüllt, droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung.

Bei einer Obliegenheitsverletzung Ihrerseits kann Ihnen im schlimmsten Fall gem. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden. Die Informationspflicht umfasst alle Änderungen in Bezug auf Ihre Einkommens-, Vermögens- oder Wohnsituation, die für den Insolvenzverwalter von Belang sein könnten. Vermögens- und einkommensbezogene Veränderungen spielen für die Berechnung des pfändbaren Betrages eine Rolle. Eine neue Wohnanschrift ist zur Kontaktaufnahme des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters unverzichtbar. Es gilt also: Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall immer, ob eine bestimmte Information der Informationspflicht unterfällt. Andernfalls riskieren Sie Ihre Restschuldbefreiung!

Einkommen aus Minijob unterliegt ebenfalls Pfändungstabelle

Der Insolvenzverwalter wird das Einkommen aus dem Minijob im Rahmen des Pfändungsfreibetrages berücksichtigen.
Nach der derzeitigen Pfändungstabelle ist ein Betrag unterhalb der Grenze von 1079,99 € mtl. unpfändbar. Das heißt jegliches Einkommen unterhalb dieses Betrages muss nicht an den Insolvenzverwalter bzw. die Gläubiger abgeführt werden. Sofern Sie ausschließlich einen Minijob ausüben, hat dies also keine Auswirkung auf Ihren Pfändungsfreibetrag.

In der eingangs beschriebenen Konstellation, in der neben den Minijob noch ein Einkommen aus einer Hauptbeschäftigung hinzutritt, werden beide Einkommen zusammengerechnet. Dies gilt für jegliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Höheres Einkommen führt zu höherem Selbstbehalt

Ausgenommen hiervon sind dementsprechend nur Zusatzleistungen, wie etwa Kindergeld oder Kindesunterhalt, da diese nicht aus Ihrer Erwerbstätigkeit resultieren.
Für die Addition sind jeweils die Nettoangaben Ihres Einkommens maßgeblich. Neben gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen führt auch ein höheres Einkommen dazu, dass sich der Pfändungsfreibetrag stetig erhöht. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Minijob während des Insolvenzverfahrens auszuüben, da Ihr Selbstbehalt dementsprechend höher ausfällt.
Hier können Sie Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag errechnen.

Um den pfändbaren Teil genau errechnen zu können, wird sich der Insolvenzverwalter in der Regel zu Beginn Ihres Insolvenzverfahrens mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, und den pfändbaren Anteil direkt bei diesem einziehen. Sollten Sie mehrere Arbeitgeber haben, ist er in der Pflicht, den pfändbaren Betrag mit Ihrer Hilfe selbst zu ermitteln. In Einzelfällen kann es dann dazu kommen, dass der pfändbare Betrag direkt über Sie eingezogen wird, da so flexibler auf Veränderungen Ihrer Einkommenssituation reagiert werden kann. An dieser Stelle kommt Ihre Auskunfts- und Informationspflicht zum Tragen.
Wie Sie sehen, kann sich ein Minijob in der Insolvenz durchaus lohnen. Sofern Sie weitere Fragen bezüglich Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze haben, kann ein intensives Beratungsgespräch in unserer Kanzlei Abhilfe schaffen.

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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Privatinsolvenz und Minijob”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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