Vor- und Nachteile eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens
Ein Vorschuss ist eine Auszahlung auf künftigen Arbeitslohn, der erst noch in Form von Arbeit verdient werden muss.
Bei einem zinslosen Darlehen wird der Darlehensbetrag ungekürzt ausgezahlt. Hierfür werden die Tilgungen von Nettolohn abgezogen. Hierbei gibt es ein paar Unterschiede zum Vorschuss. Die Auszahlung des Darlehensbetrags unterliegt nicht der Lohnsteuer und auch nicht der Sozialversicherung. Die Rückzahlung erfolgt hierbei über den Nettolohn, nicht über den Bruttolohn. Nachteilhaft ist es jedoch, dass bei Darlehen über 2.600 Euro die Zinsersparnis versteuert werden muss. Für die Prüfung der Freigrenze ist die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums maßgebend. Mehrere von ein und demselben Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind hierbei zu addieren. Das gilt unabhängig davon, zu welchen Zwecken die Darlehen vom Arbeitgeber gewährt wurden.
Zinsvorteile als Sachbezüge bei Darlehen über 2.600 Euro
Wenn die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 Euro übersteigt, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Für diesen Fall trifft den Arbeitgeber eine Aufzeichnungspflicht über die steuerpflichtigen Zinsvorteile. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.
Vor- und Nachteile eines Vorschusses
Ein Vorschuss ist eine Vorauszahlung auf künftigen Arbeitslohn, der erst noch verdient werden muss. Bei einem solchen Vorschuss müssen Lohnsteuer und Sozialabgaben vom Arbeitgeber abgezogen werden. Vorteilhaft ist, dass hier keine Zinsen verlangt werden müssen, auch wenn der Vorschuss über 2.600 Euro liegt. Dieser Vorschuss wird dann über einen Abzug vom Bruttolohn getilgt.
Welche Alternative ist die bessere?
Für den Arbeitgeber ist das Darlehen einfacher in der Handhabung. Das gilt jedenfalls für Darlehen bis 2.600 Euro, da bis zu dieser Höhe das Darlehen ohne Abzug ausgezahlt wird. Das lohnsteuerpflichtige Einkommen bleibt bei gleich. Wenn Sie also von Ihrem Arbeitgeber eine geringfügige einmalige finanzielle Unterstützung wünschen, lohnt es sich häufig einen Darlehensvertrag zu vereinbaren und die Tilgungen durch Abzüge vom Nettolohn durchzuführen.
Hallo, der Lohn in unserer Firma wird prinzipiell geteilt ausbezahlt; am 10ten jeden Monat kommt der Vorschuss und am 20ten kommt der Lohn. Wenn man am 11.12 angefangen hat mit arbeiten und an einen eventuellen zum 3.8 ausgeschiedenen ist wobei dir Kündigung am 1.7. abgegeben wurde, erhält man an den 20.8 nochmal Geld ?
Sehr geehrter Herr Kulhanek,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Lohn für gearbeitete Tage bezahlen.
Wenn der Lohn für die drei Arbeitstage im August bereits am 10.08 komplett gezahlt wurde, so erhält man am 20.08 kein Geld mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht