Was ist ein Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid bereitet die Titulierung einer Geldforderung vor. Denn ohne Handeln folgt in der Regel auf einen weiteren Antrag des Gläubigers der Vollstreckungsbescheid, aus dem der Gläubiger dann die Zwangsvollstreckung, z.B. durch Sach– oder Lohnpfändung, betreiben kann. Sowohl der Mahnbescheid als auch ein darauffolgender Vollstreckungsbescheid ergehen ohne Sachprüfung. D.h., das Mahngericht prüft nicht, ob die vom Gläubiger geltend gemachte Forderung auch tatsächlich besteht. Sie müssen sich selbst gegen eine solche Behauptung wehren.
Im Mahnbescheid ist aufgeführt, wer Gläubiger und wie hoch die geforderte Gesamtsumme ist. In der Gesamtsumme sind ferner Zinsen und Nebenforderungen als auch Kosten eines etwaigen Prozessbevollmächtigten sowie die Kosten des Gerichts enthalten.
Der folgende Beitrag bringt Ihnen den Ablauf bis zum Erlass eines Mahnbescheids näher; außerdem zeigen wir Ihnen eine Handlungsmöglichkeit gegen den erlassenen Mahnbescheid auf und erläutern Ihnen abschließend, welchen Schutz ein Insolvenzverfahren für Sie bietet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber hat seit Juni/21 kein Gehalt gezahlt.
Nach Schriftlicher Ermahnung kam ebenfalls nichts. Ich habe deshalb ein Mahnbescheid an das Arbeitsgericht geschickt. Einige Tage später kam ein Schreiben vom Insolvenzberater.
Welche Wege sind jetzt sinnvoll, beim Arbeitsgericht das Mahnbescheid zurück zu ziehen?
Sehr geehrter Fragesteller,
sinnvoll erscheint es, Ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber im Insolvenzverfahren anzumelden, da im Insolvenzverfahren ein Vollstreckungsverbot herrscht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Herren,
vor einem Jahr hatte ich eine Ware von 2000€ bestellt und bezahlt. Nach vielen Ausreden per mail ist sie jedoch noch nicht angekommen. Die Firma hat Insolvenz beantragt. Lohnt sich deshalb ein Mahnverfahren (Zeit….Geld….Nerven)?
Für Ihren Rat bedanke ich mich,
mit freundlichen Grüßen,
V.R.
Sehr geehrte Frau R.,
ein Mahnverfahren ist nicht sinnvoll, gleichsam zwecklos. Ich würde Ihnen empfehlen, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden und die Insolvenzquote abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Partnerin hat einem Bekannten Geld geliehen und bekommt trotz wiederholten mündlichen Mahnungen nur schleppend Rückzahlungen, dafür aber immer neue Ausreden. Ich habe ihr jetzt geraten, eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung zu verfassen, die vom Schuldner mit neuen Ausreden beantwortet wurde …
Der logische Weg wäre nun, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, es steht aber zu befürchten, dass der Schuldner nichts bezahlen kann und auch keine Vermögenswerte vorhanden sind.
Meine Frage an Sie ist nun:
Ist es sinnvoll unter diesen Voraussetzungen ein Mahnverfahren zu eröffnen und nötigenfalls auch zu klagen, oder treibt man den Schuldner damit nur in eine Privatinsolvenz und riskiert somit überhaupt keine Rüchzahlungen mehr zu erhalten?
Vielen Dank,
Frank N.
Sehr geehrter Herr N.,
das ist keine Frage, die ich allgemein gültig beantworten kann. All Ihre Überlegungen sind zutreffend. Unsere Kanzlei vertritt jedoch die Interessen von Schuldnern, sodass ich Ihnen keine weitergehenden Auskünfte erteilen kann. Ich hoffe, Sie haben Verständnis hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich hatte selbst einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt und an das Amtsgericht geschickt.
Jetzt hat der Schuldner einen unbegründeten Widerspruch eingereicht.
Ich soll jetzt eine Kostennote begleichen.
Muss ich jetzt auch selbst eine Klageschrift formulieren.
Könnten sie mir dabei helfen? Wie teuer wäre es? Der Streitwert beträgt 2600 Euro
Über eine kurze Rückantwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
John
Sehr geehrte Frau J.,
wenn Sie Ihre Forderung durchsetzen möchten, kommen Sie nach geschildertem Sachverhalt an einer Klageerhebung wohl nicht herum. Sie können uns gerne eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken. Teilen Sie uns kurz den Sachverhalt mit und wir melden uns dann mit einem Angebot bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht