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    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Honorar für die Prüfung, Planung, Vorbereitung und Einleitung der Privatinsolvenz, die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Schuldenbereinigungsversuch, Bescheinigung nach § 305 InsO, Erstellung Privatinsolvenzantrag, Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung), die Begleitung im Eröffnungsverfahren sowie die Abschlussberatung.
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Grundgebühr für die Betreuung eines außergerichtlichen Einigungsversuches innerhalb des Leistungszeitraums von 4 Monaten (Entschuldungsberatung; Abfragen Schufa, ICD und Boniversum, Gläubigerabfragen; Nachgangsabfragen; Vergleichsvorschlag; Nachverhandlungsvorschlag; Auswertung; Abschlussberatung.
    Preis: 839,99 €
    Privatinsolvenz mit Beratungshilfeschein (Inkl. 19% Ust.) Honorar für die Prüfung, Planung, Vorbereitung und Einleitung der Privatinsolvenz, die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Schuldenbereinigungsversuch, Bescheinigung nach § 305 InsO, Erstellung Privatinsolvenzantrag, Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung), die Begleitung im Eröffnungsverfahren sowie die Abschlussberatung. Bis 19 Gläubiger sind hier inbegriffen.
    Preis: 839,99 €
    Privatinsolvenz mit Beratungshilfeschein (Inkl. 19% Ust.) Grundgebühr für die Betreuung eines außergerichtlichen Einigungsversuches innerhalb des Leistungszeitraums von 4 Monaten (Entschuldungsberatung; Abfragen Schufa, ICD und Boniversum, Gläubigerabfragen; Nachgangsabfragen; Vergleichsvorschlag; Nachverhandlungsvorschlag; Auswertung; Abschlussberatung. Bis 19 Gläubiger sind hier inbegriffen.
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Honorar für die Prüfung, Planung, Vorbereitung und Einleitung der Regelinsolvenz, die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Erstellung Regelinsolvenzantrag, ggf. Vorbereitung Freigabe, Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung), die Begleitung im Eröffnungsverfahren sowie die Abschlussberatung.
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Grundgebühr für die Betreuung eines außergerichtlichen Einigungsversuches innerhalb des Leistungszeitraums von 4 Monaten (Entschuldungsberatung; Gläubigerabfragen; Nachgangsabfragen; Vergleichsvorschlag; Nachverhandlungsvorschlag; Auswertung; Abschlussberatung
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Honorar für die Prüfung, Planung, Vorbereitung und Einleitung der Regelinsolvenz, die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Erstellung Regelinsolvenzantrag, ggf. Vorbereitung Freigabe, Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung), die Begleitung im Eröffnungsverfahren sowie die Abschlussberatung.
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Gebühr für die Verwendung eines Beratehilfescheins zur Abrechnung des Honorars.
    Preis: 839,99 €
    (Inkl. 19% Ust.) Grundgebühr für die Betreuung eines außergerichtlichen Einigungsversuches innerhalb des Leistungszeitraums von 4 Monaten (Entschuldungsberatung; Abfragen Schufa, ICD und Boniversum, Gläubigerabfragen; Nachgangsabfragen; Vergleichsvorschlag; Nachverhandlungsvorschlag; Auswertung; Abschlussberatung.
    Preis: 200,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
    Preis: 500,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
    Preis: 1.000,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
    Preis: 1.500,00 €
    (Inkl. 19% Ust.)
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    (Kosten je Gläubiger 39,99 € inkl. 19% Ust.)
    Preis: 124,35 €
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    Sollten wir mehr Gläubiger oder Immobilien als von Ihnen angegeben ermitteln, erhöht sich das Honorar um die jeweiligen Kosten je Gläubiger oder Immobilie.
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    Beauftragung und Bevollmächtigung

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Die folgenden Beauftragung und Bevollmächtigung werden ausschließlich der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln (die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 4994 eingetragen und wird vertreten durch ihre Partner Andre Kraus und Dr. Veaceslav Ghendler) erteilt.
    Die Haftung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

    Beauftragung
    Prüfung: Wir prüfen den Entschuldungsweg der Privatinsolvenz, insbesondere ob eine Regelinsolvenz oder ein anderes Verfahren nach Insolvenzordnung die bessere Alternative ist, beispielsweise bei Versagensgründen oder einer eingeschränkten Restschuldbefreiung. Häufig müssen auch Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger berücksichtigt werden.

    Planung: Wir planen die Vorbereitung und Einleitung Ihrer Privatinsolvenz. Dabei wird zunächst ein Kommunikationsbedarf mit Ihnen als Mandant (insbesondere bei einem unklarem Gläubigerstand (Abklärung "vergessener Gläubiger" durch Auskünfte), ein Handlungsbedarf gegenüber Ihren Gläubigern (beispielsweise bei Vollstreckungen, insbesondere durch Vollstreckungsschutzanträge oder die Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto), die Voraberstellung der Insolvenzantragsunterlagen zwecks Vorbereitungsbeschleunigung, die Gläubigerabfragen zwecks Forderungsstandanpassung, die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs (oder seine fehlende Erforderlichkeit) und die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags durch einen genauen Ablaufplant geplant. Im Fall einer Ratenzahlung werden die Leistungen in zeitliche Blöcke eingeteilt, die mit den voraussichtlichen Rateneingängen beginnen und entsprechend bei den jeweiligen Zahlungseingängen durchgeführt werden.

    Durchführung der Vorbereitung: Wir beginnen mit der Vorbereitung Ihrer Privatinsolvenz. Zunächst werden die Forderungsstandabfragen bei Ihren Gläubigern durchgeführt. Gleichzeitig wird Ihr Insolvenzantrag mit den von Ihnen angegebenen Gläubigern und Forderungsständen erstellt, um die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags nach Aktualisierung der Forderungsstände und Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens vor der Einreichung des Privatinsolvenzantrags zu beschleunigen ("Voraberstellung"). Nach Ablauf der Frist zur Forderungsstandangabe wird der voraberstellte Insolvenzantrag um die aktuellen Forderungsstände ergänzt. Daraufhin wird der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt. Hiernach wird die Bescheinigung nach § 305 InsO erstellt und der voraberstellte Insolvenzantrag um das Ergebnis des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs ergänzt.

    Einleitung der Privatinsolvenz: Nun wird das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet. Es folgen die Einreichung des Privatinsolvenzantrags und die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung).

    Begleitung im Eröffnungsverfahren: Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens sind wir als Ihr Vertreter bevollmächtigt. Sollte das Insolvenzgericht Nachfragen haben oder der Insolvenzantrag beanstandet werden, werden wir dies durchführen.

    Abschlussberatung und Begleitung im Insolvenzverfahren: Bei einer Abschlussberatung gehen wir auf Ihre Fragen ein, die Ihnen verbleiben. Gleichzeitig übernehmen wir bei Auftrag auch Ihre Begleitung im Insolvenzverfahren.

    Im Fall der Tragung unseres Honorars durch Ratenzahlung werden die Arbeitsschritte auf die Rateneingangszeitpunkte in verhältnismäßig gleichmäßige Blöcke aufgeteilt und die so aufgeteilten Tätigkeiten beim jeweiligen Eingang einer Ratenzahlung durchgeführt.

    Bevollmächtigung
    Der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln, wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren und Insolvenzplanverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
    • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
    • Antragstellung im Insolvenz- und Insolvenzplanverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht
    • Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (zehn Millionen) begrenzt.
    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

    Die folgenden Beauftragung und Bevollmächtigung werden ausschließlich der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln (die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 4994 eingetragen und wird vertreten durch ihre Partner Andre Kraus und Dr. Veaceslav Ghendler) erteilt. Die Haftung der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.

    Beauftragung
    Prüfung: Wir prüfen den Entschuldungsweg der Regelinsolvenz, insbesondere ob eine Privatinsolvenz oder ein anderes Verfahren nach Insolvenzordnung die bessere Alternative ist, beispielsweise bei Versagensgründen oder einer eingeschränkten Restschuldbefreiung. Häufig müssen auch Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger oder der laufende Geschäftsbetrieb berücksichtigt werden.

    Planung: Wir planen die Vorbereitung und Einleitung Ihrer Regelinsolvenz. Dabei wird zunächst ein Kommunikationsbedarf mit Ihnen als Mandant (insbesondere bei einem unklarem Gläubigerstand (Abklärung "vergessener Gläubiger" durch Auskünfte), ein Handlungsbedarf gegenüber Ihren Gläubigern (beispielsweise bei Vollstreckungen, insbesondere durch Vollstreckungsschutzanträge oder die Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto), ein Kommunikationsbedarf mit dem Insolvenzverwalter hinsichtlich einer möglichen Freigabe, die Voraberstellung der Insolvenzantragsunterlagen zwecks Vorbereitungsbeschleunigung, die Gläubigerabfragen zwecks Forderungsstandanpassung und die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags durch einen genauen Ablaufplan geplant. Im Fall einer Ratenzahlung werden die Leistungen in zeitliche Blöcke eingeteilt, die mit den voraussichtlichen Rateneingängen beginnen und entsprechend bei den jeweiligen Zahlungseingängen durchgeführt werden.

    Durchführung der Vorbereitung: Wir beginnen mit der Vorbereitung Ihrer Regelinsolvenz. Zunächst werden die Forderungsstandabfragen bei Ihren Gläubigern durchgeführt. Gleichzeitig wird Ihr Insolvenzantrag mit den von Ihnen angegebenen Gläubigern und Forderungsständen erstellt, um die anschließende Erstellung des Insolvenzantrags nach Aktualisierung der Forderungsstände und Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens vor der Einreichung des Regelinsolvenzantrags zu beschleunigen ("Voraberstellung"). Nach Ablauf der Frist zur Forderungsstandangabe wird der voraberstellte Insolvenzantrag um die aktuellen Forderungsstände ergänzt.

    Einleitung der Regelinsolvenz: Nun wird das Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Es folgen die Einreichung des Regelinsolvenzantrags und die Stellung der Anträge im Rahmen der Insolvenzordnung (Stundungsantrag, Antrag Restschuldbefreiung).

    Begleitung im Eröffnungsverfahren: Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens sind wir als Ihr Vertreter bevollmächtigt. Sollte das Insolvenzgericht Nachfragen haben oder der Insolvenzantrag beanstandet werden, werden wir dem nachkommen.

    Abschlussberatung und Begleitung im Insolvenzverfahren: Bei einer Abschlussberatung gehen wir auf Ihre Fragen ein, die Ihnen verbleiben. Gleichzeitig übernehmen wir bei Auftrag auch Ihre Begleitung im Insolvenzverfahren.

    Im Fall der Tragung unseres Honorars durch Ratenzahlung werden die Arbeitsschritte auf die Rateneingangszeitpunkte in verhältnismäßig gleichmäßige Blöcke aufgeteilt und die so aufgeteilten Tätigkeiten beim jeweiligen Eingang einer Ratenzahlung durchgeführt.

    Bevollmächtigung
    Der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Aachener Straße 1, 50674 Köln, wird in Sachen außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzverfahren und Insolvenzplanverfahren sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
    • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
    • Antragstellung im Insolvenz- und Insolvenzplanverfahren und der Folgekorrespondenz mit dem Insolvenzgericht
    • Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere durch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von den Justizkassen oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beiträge zu entnehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

    Unsere anwaltliche Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 10.000.000,– Euro (zehn Millionen) begrenzt

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Aachener Straße 1, 50674 Köln Tel: 0221 - 6777 005-0 FAX an 0221 - 6777 005-9 E-Mail: info@anwalt-kg.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

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    Feedback unserer Mandanten

      Dank der professionellen Unterstützung von KRAUS GHENDLER konnte ich meine Schulden hinter mir lassen. Ein neuer Start ist möglich!

      Jasmin W.

      Das Team von KGR hat mir gezeigt, dass es immer einen Ausweg gibt. Jetzt bin ich schuldenfrei und blicke optimistisch in die Zukunft.

      David H.

      Ich fühlte mich mit meinen Schulden völlig überfordert, bis ich zu KRAUS GHENDLER kam. Ihre einfühlsame und kompetente Beratung hat mein Leben verändert.

      Nathalia K.

      Als ich nicht mehr weiterwusste, war KGR da. Mit ihrer Hilfe konnte ich meine finanzielle Situation klären und einen Insolvenzantrag erfolgreich durchführen.

      Jason S.

      KRAUS GHENDLER hat mir eine zweite Chance gegeben, mein Geschäft neu aufzubauen. Ohne ihre Expertise wäre ich jetzt nicht da, wo ich bin.

      Maria L.

      Und tausende weitere Mandanten, die mit uns zusammen wieder schuldenfrei geworden sind!

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      Andre Kraus 
      Fachanwalt für Insolvenzrecht

      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ

      Dr. Veaceslav Ghendler
      Fachanwalt für Insolvenzrecht

      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ

      Johanna Hermann-Seifert
      Rechtsanwältin für Insolvenzrecht

      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ

      Diana Simkin
      Operative Leitung

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      Falko Ruhnke
      Schuldnerberater

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