Mietschulden in der Krise – Tipps für Mieter

Mietschulden in Krisenzeiten


In wirtschaflichen Krisenzeiten können Mietschulden zu immensen Zahlungsschwierigkeiten führen. Im Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie war Mietern noch ein Zahlungsaufschub bis Ende Juni 2020 gewährt worden: Für nicht gezahlte Mieten zwischen April und Juni genossen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Die ausgefallenen Beträge mussten bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden

In der derzeitigen Krise gibt es keine derartige Regelung. Lediglich für nicht gezahlte Nebenkosten infolge der exorbitant gestiegenen Energiepreise ist ein  Kündigungsschutz für Mieter in Planung.

Tatsächlich stehen viele Menschen nach den Verwerfungen durch Corona und inmitten der Energiekrise aber förmlich mit dem Rücken zur Wand und wissen nicht, wie sie ihre Lebenshaltungskosten und Mieten noch bestreiten sollen

Wir geben Tipps für Mietzahlungs-Probleme in Krisenzeiten

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Möglichkeiten bei Miet-Zahlungsproblemen


Um eine immer höhere Verschuldung und möglicherweise eine Privatinsolvenz zu vermeiden, haben Mieter unterschiedliche Optionen.


Einigung mit Vermieter

Sprechen Sie bei Mietrückständen vor allem rechtzeitig mit Ihrem Vermieter. Wenn der von Ihrer Notlage weiß, lässt sich möglicherweise eine Nachzahlungsvereinbarung treffen oder ein Aufschub erzielen. Wichtig ist das Aushandeln einer für beide Seiten tragbaren Lösung, denn auch für Vermieter können Mietausfälle zum ernsten finanziellen Problem werden.

Achtung! Wenn Sie schon zwei Monate keine Miete gezahlt haben, kann Ihr Vermieter  Ihnen i.d.R. die Wohnung  kündigen.


Antrag auf  Mietschulden-Übernahme

Falls Sie “Hartz IV” beziehen und bestehende Mietrückstände nicht bezahlten können, ist es möglich, beim Jobcenter einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme  zu stellen. Dasselbe gilt für Schulden bei Energieversorgungsunternehmen. Bei beidem handelt es ich um so genannten “unabweisbaren Bedarf”. Dies ist ein Bedarf, der einmalig, notwendig und unausweichlich ist, der nicht aus eigenen Mittel bestritten werden kann und dessen Ablehnung gravierende Folgen hätte, wie z.B. Wohnungslosigkeit.

Sie können dann ein Darlehen erhalten. Die Tilgung erfolgt dadurch, dass Ihnen fortan weniger Sozialleistungen ausgezahlt werden, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.

Wer kein Hartz IV erhält, aber von seinem niedrigen Gehalt die Miete nicht mehr komplett zahlen kann, hat die Option, einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden beim Sozialamt zu stellen.

Jobcenter oder Sozialamt können die Miete i.Ü. auch direkt an den Vermieter überweisen, sodass das Geld nicht zunächst auf dem Konto des Mieters landet. Auf diese Weise kann Miet-Zahlungsschwierigkeiten vorgebeugt werden.


Geplante Wohngeldreform

Die Ampel-Regierung hat auch eine Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte soll sich 2023  von rund 600.000 auf zwei Millionen erhöhen. Die Beträge sollen sich im Durchschnitt mehr als verdoppeln.

Ob Sie wohngeldberechtigt sind, hängt von  Faktoren wie Einkommen, Miete und  Haushaltsgröße ab. Berechtigte können ihre Mietzahlungsprobleme durch diese Finanzspritze natürlich schon im Vorfeld deutlich entschärfen.

Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt, kann allerdings kein Wohngeld erhalten; Die Mietkosten sind schon in diesen Leistungen berücksichtigt.

Bild von einer leeren Geldbörse

Was, wenn der Vermieter kündigt?

Haben Sie schon zwei Monate keine Miete gezahlt und auch keine Einigung mi dem Vermieter erzielt, kann er  Ihnen i.d.R. die Wohnung  kündigen.

Die Räumung der Wohnung können Sie nach einer Kündigung wegen Mietschulden nur verhindern, indem Sie die Mietrückstände nachzahlen. Sie haben dafür nur zwei Monate Zeit und auch dies nur dann, wenn Ihnen nicht innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal wegen Mietrückständen gekündigt wurde.

Auch eine Mietschuldenübernahme durch Jobcenter oder Sozialamt ist nach Einreichen einer Räumungsklage noch möglich. Die Schulden müssen dann ebenfalls  innerhalb von zwei Monaten beglichen werden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Mietschulden in der Privatinsolvenz

Anders ist die Sachlage im Privatinsolvenzverfahren: Hier gilt nach § 112 InsO eine Kündigungssperre für Mietschulden, die vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Die bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gibt Ihrem Vermieter übrigens auch kein Kündigungsrecht.

Wenn eine Kündigung aber schon vor der Insolvenz erfolgte, so ist sie wirksam. Dasselbe gilt für eine Räumungsklage.

Auch in der Privatinsolvenz sind sie allerdings weiterhin dazu verpflichtet, Miete zu zahlen und zwar aus dem pfändungsfreien Betrag. Auch die Kündigungssperre gilt lediglich für Mietschulden vor Eröffnung des Verfahrens!

Im laufenden Insolvenzverfahren werden  Forderungen des Vermieters zu Insolvenzforderungen und sind daher zur Insolvenztabelle anzumelden.

In der Praxis erteilt der Insolvenzverwalter allerdings i.d.R. eine Freigabeerklärung für laufende Forderungen des Vermieters. Mit Ablauf einer dreimonatigen Frist ab Insolvenzeröffnung kann der Vermieter neue Mietforderungen dann wieder direkt beim Mieter einziehen.

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