Mietschulden in Krisenzeiten
In wirtschaflichen Krisenzeiten können Mietschulden zu immensen Zahlungsschwierigkeiten führen. Im Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie war Mietern noch ein Zahlungsaufschub bis Ende Juni 2020 gewährt worden: Für nicht gezahlte Mieten zwischen April und Juni genossen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Die ausgefallenen Beträge mussten bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden
In der derzeitigen Krise gibt es keine derartige Regelung. Lediglich für nicht gezahlte Nebenkosten infolge der exorbitant gestiegenen Energiepreise ist ein Kündigungsschutz für Mieter in Planung.
Tatsächlich stehen viele Menschen nach den Verwerfungen durch Corona und inmitten der Energiekrise aber förmlich mit dem Rücken zur Wand und wissen nicht, wie sie ihre Lebenshaltungskosten und Mieten noch bestreiten sollen.
Wir geben Tipps für Mietzahlungs-Probleme in Krisenzeiten
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Mietschulden in Krisenzeiten
- Möglichkeiten bei Zahlungsproblemen
- Was, wenn der Vermieter kündigt?
- Mietschulden in der Privatinsolvenz
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