Pflicht zur Mietzahlung bleibt bestehen
Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass Sie auch in der Privatinsolvenz weiter dazu verpflichtet sind, Ihre Miete zu bezahlen. Sie ist aus dem pfändungssicheren Freibetrag zu bestreiten. Wenn Sie während der Privatinsolvenz ihre Miete zweimal nicht zahlen, kann Ihnen der Vermieter kündigen. Nur für Mietschulden vor Eröffnung des Verfahrens greift die Kündigungssperre!
So lange Sie noch nicht im laufenden Insolvenzverfahren sind, kann Ihr Vermieter wegen Mietschulden auch ein Mahnverfahren einleiten. Dem können Sie zwar widersprechen, aber der Vermieter kann daraufhin klagen. Zu beachten ist auch das so genannte Vermieterpfandrecht: Ihr Vermieter kann Vermögensgegenstände, die Sie in die Wohnung eingebracht haben, einbehalten. Ausgenommen sind unverzichtbare alltägliche Haushaltsgegenstände oder Dinge, die Sie für Ihren Beruf benötigen.
Insolvenztabelle
Im laufenden Insolvenzverfahren werden die Forderungen des Vermieters dann zu Insolvenzforderungen und sind zur Insolvenztabelle anzumelden. Der Vermieter hat alle Forderungen durch Belege nachzuweisen. Es können nur Mieten berücksichtigt werden, die bis zur Antragstellung angefallen sind. Sicherungsrechte, wie das Vermieterpfandrecht, müssen angegeben werden, ebenso rechtskräftige Zahlungs- und Räumungstitel. Letztlich wird der Vermieter in der Privatinsolvenz wie die anderen Gläubiger an der pfändbaren Insolvenzmasse beteiligt. Er erhält regelmäßig nur eine Quote.
Wichtig zu wissen: Gem. § 14 InsO kann auch ein Gläubiger, also ggf. auch ein Vermieter, einen Insolvenzantrag für den Schuldner stellen, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.
Freigabeerklärung
In der Praxis erteilt der Insolvenzverwalter allerdings zu Beginn des Verfahrens normalerweise eine Freigabeerklärung für laufende Forderungen des Vermieters (§ 109 Abs. 1 S. 2 InsO). Mit Ablauf einer dreimonatigen Frist ab dem Monat der Insolvenzeröffnung hat der Vermieter dann wieder die Möglichkeit, neue Mietforderungen direkt beim Mieter einzuziehen und auch auf die Kaution zuzugreifen.
Der Insolvenzverwalter hat übrigens nicht das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!