Abstimmung des Insolvenzplans
Der entscheidende Moment eines Schutzschirmverfahrens findet dann statt, wenn die Gläubiger über den vorgelegten Insolvenzplan entscheiden. Sie müssen bereit sein, auf einen Großteil aktueller offener Forderungen zu verzichten, um die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Jeder Gläubiger hat ein Stimmrecht, welche unabhängig von der Größe des Unternehmens vergeben wird. Für die Zustimmung oder Ablehnung des Insolvenzplans genügt die einfache Mehrheit. Drei unterschiedliche Szenarien können die Zukunft des Unternehmens prägen.
Vor der Abstimmung findet eine ausgiebige Verhandlung zwischen dem Sachverwalter, dem Unternehmen und den Gläubigern statt. Der Sachverwalter, sollte er sich als kompetenter Sanierungsberater erweisen, wird drei mögliche Optionen objektiv beschreiben.
Basierend auf dem aussichtsreichen Sanierungsplan, der bereits zur Einleitung des Verfahrens ausgearbeitet wurde, solle die neutrale Betrachtung des Sachverhalts zu dem Schluss führen, dass die Durchführung des Insolvenzplans die wirtschaftlichste Option für alle Beteiligten ist.
Generell können folgende drei Ausgangsszenarien das Ergebnis der Verhandlung sein:
1. Liquidation,
2. übertragende Sanierung
3. Durchführung des Insolvenzplans
- Liquidation des Unternehmens: Entscheiden sich die Gläubiger gegen die Durchführung des Insolvenzplans, ist das Schutzschirmverfahren gescheitert. In diesem Fall fordern sie die volle Befriedigung ihrer offenen Forderungen. Ob ihnen dieser Wunsch tatsächlich erfüllt wird, ist zweifelhaft. Schließlich wird nun das Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Der Betrieb des Unternehmens wird eingestellt. Aus der Liquidation des Betriebsvermögens werden die Forderungen der Gläubiger befriedigt.
- Übertragende Sanierung: Alternativ zur Liquidation des Unternehmens könnten sich die Gläubiger für eine übertragende Sanierung entscheiden. Dabei würden sie zwar an die Sanierbarkeit des Unternehmens glauben, allerdings keine Zukunft für die aktuelle Geschäftsführung sehen. Das Unternehmen wird im Rahmen eines Asset Deals verkauft und an die offenen Forderungen aus dem Verkaufserlös befriedigt.
- Durchführung des Insolvenzplans: Die Gläubiger stimmen für die Durchführung des Insolvenzplans und sind mit dem Forderungsverzicht einverstanden. Das Schutzschirmverfahren ist somit erfolgreich und die Sanierung des Unternehmens gesichert.
Bei Erfolg: Das Unternehmen bleibt in Hand der Geschäftsführung
Haben die Gläubiger für die Durchführung des Insolvenzplans und somit für die Sanierung des Unternehmens gestimmt, ist das Schutzschirmverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Die Forderungen werden zur vereinbarten Verteilungsquote aus der neuen Liquidität, die durch den dreimonatigen Schutzschirm ermöglicht wurde, befriedigt.
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