Neue Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2022 und fortan jährliche Anhebung
Die Pfändungsfreibeträge wurden bislang alle zwei Jahre und werden ab 2022 jährlich angepasst. Ab dem 01.07.2022 gilt eine neue aktuelle Pfändungstabelle. Sie weist den Betrag aus, den Schuldner von ihrem Arbeitseinkommen im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz behalten dürfen.
- Nach der neuen Pfändungstabelle 2022 – 2023 steigt die Grenze für den monatlich pfändungsfreien Betrag ab 1.7.22 von 1.252,64 auf 1.330,16 Euro.
- Haben Schuldner Unterhaltspflichten, so können sich ihre Pfändungsfreibeträge zusätzlich erhöhen.
- Banken und Arbeitgeber haben die neue Pfändungsfreigrenze ab dem 1. Juli 2022 automatisch zu berücksichtigen.
- Gerichtlich festgesetzte Pfändungsfreibeträge müssen Schuldner neu beantragen, damit die neuen Freigrenzen berücksichtigt werden.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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