Offenbarungseid

Was ist der Offenbarungseid?

Der Offenbarungseid bezeichnete bis 1999 den Vorgang, der heute die Abgabe der Vermögensauskunft umfasst. Es diente dem Gläubiger zur erfolgreichen Durchsetzung seiner Forderungen, indem mithilfe des Gerichtsvollziehers das Vermögen des Schuldners bestimmt wurde. Das Verfahren zum Offenbarungseid wurde reformiert und hieß bis Ende 2012 eidesstattliche Versicherung. Seit 2013 wurde die eidesstattliche Versicherung durch das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft ersetzt.

Heute spricht der Jurist nicht mehr Offenbarungseid. Der Begriff hält sich jedoch umgangssprachlich noch, meint heute aber die Abgabe der Vermögensauskunft. Der Sache nach geht es im Kern um das Gleiche: Bestimmung des Schuldnervermögens zur Befriedigung der Gläubigerforderung. Allerdings ist die heutige Vermögensauskunft noch umfassender und damit gläubigerfreundlicher ausgestaltet. 

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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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