5 Fakten zur neuen P-Konto-Bescheinigung
Banken können aus Guthaben, soweit es als Erhöhungsbetrag unpfändbar ist, dann nicht mehr mit befreiender Wirkung gegenüber dem Schuldner an den Gläubiger leisten, wenn der Schuldner ihnen nachweist, dass dieses Guthaben nicht von der Pfändung erfasst wird. Dieser Nachweis ist durch eine so genannte P-Konto-Bescheinigung zu erbringen.
Während der feste Grundfreibetrag sich aus der jeweils gültigen Pfändungstabelle ergibt, kann er erhöht werden, wenn in die Bescheinigung so genannte Erhöhungsbeträge, wie z.B. Unterhaltspflichten, aufgenommen werden.
Die Bescheinigung ausstellen kann z.B. die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder auch der Arbeitgeber.
Seit Dezember 2021 gelten durch die Änderung des § 903 ZPO einige Neuerungen bei der P-Konto-Bescheinigung. Wir erläutern die wichtigsten Eckpunkte.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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