Die Energiepreispauschale: Pfändbar oder nicht?
Im September ist es soweit: Dann wird die so genannte Energiepreispauschale ausgezahlt. Mit 300 Euro sollen Bevölkerungsgruppen entlasten werden, denen üblicherweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Anspruch haben insbesondere Arbeitnehmer mit Einkünften aus einer aktiven Beschäftigung.
In der Regel wird die Energiepauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, erhalten Anspruchsberechtigte sie nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
Manche Menschen sind jedoch verschuldet und von Gehalts- oder Kontopfändungen betroffen. Viele von ihnen fragen sich nun, ob sie überhaupt in den Genuss der Energiepreispauschale kommen oder ob diese gepfändet werden kann. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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