Unsere Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen
Was passiert bei Pfändung?
Bei einer Pfändung wird vorhandenes Vermögen beim Schuldner mithilfe gesetzlich vorgesehener Zwangsvollstreckungsmitteln solange weggenommen, bis der geschuldete Betrag getilgt ist.
Was wird bei einer Pfändung gepfändet?
Bei einer Pfändung wird Vermögen des Schuldners gepfändet. Da sich Vermögen sowohl in Geld, Sachen oder Rechten niederschlägt, kommen verschiedene Pfändungsarten in Betracht.
Welche Arten von Pfändungen gibt es?
Es gibt viele Arten von Pfändungen: Kontopfändung, Lohnpfändung, Forderungspfändung usw. Jede Art von Pfändung bezweckt die Wegnahme eines bestimmten Vermögensgegenstandes, z.B.: Bankguthaben, Lohnauszahlungen oder Versicherungsansprüche. Da der Schuldnerschutz von der Art der Pfändung abhängt, widmen wir uns den Pfändungsarten in diesem Artikel ganz besonders.
Was darf vom Lohn nicht gepfändet werden?
Der Lohn dient in aller Regel der Lebensgrundlage. Daher darf der Lohn niemals gänzlich gepfändet werden. Je nach Einzelfall kann sich ein höherer oder niedrigerer Betrag ergeben, der maximal gepfändet werden darf. Es gibt auch Lohnbestandteile, bei denen der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt, dass diese vom Lohn nicht gepfändet werden.
Unser Artikel Berechnung des pfändbaren Einkommens erklärt Ihnen detailliert, was vom Lohn nicht gepfändet werden darf. Ebenso enthält § 850a ZPO eine Aufzählung, was vom Lohn nicht gepfändet werden darf.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo,
Ich habe ne kurze .(Namen lass ich weg)
Folgender Fall::
Frau aus Gelsenkirchen ist seit Wochen zu Besuch in einer anderen Stadt.
Während Sie also Wochenlang Ortsabwesend ist wird nach “Zwischendurch nach Wohnort nachgesehen und festgestellt das der Gerichtsvollzieher an der Wohnungstür einen HAFTBEFEHL angeklemmt hat,der jedermann im Hause lesen konnte.
Hauptsache:Ist das zulässig da jede Person den HAFTBEFEHL zur Abgabe der VermögensAuskunft lesen konnte.Weiterhin hab ich.beschlossen dort wegzuziehen,deshalb die wichtige Fragekann ich die Erzwungene Vermögesabgabe hier am Amtsgericht ableisten und mich dort melden ohne Gefahr das man aufgrund des HAFTBEFEHL,s festgenommen wird und überführt wird zum anderen AG da dort HAFTBEFEHL ausgestellt wurde?
Meines Wissens bestimmt in Zivilsachen und eines HAFTBEFEHL,S der Schuldner das er aufgehoben wird indem man sofort bereit ist die Unterschrift unter dem VermögensVerzeichnis zu setzen.Ich bitte um kurzfristige Antwort.Danke im Voraus.
Sehr geehrter Herr V.,
grundsätzlich ist es meiner Auffassung nach nicht zulässig, den Haftbefehl an die Haustür zu hängen. Dies stellt meines Erachtens zunächst einmal keine zulässige Zustellung dar, denn hierzu müsste der Haftbefehl in den Briefkasten gelegt werden. An der Haustür hätte ihn ja jeder entfernen können.
Des Weiteren ist dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich, denn derartige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie könnten diese Bedenken beim zuständigen Amtsgericht äußern, etwa beim dortigen Datenschutzbeauftragten.
Für die Abnahme bleibt der Gerichtsvollzieher am ursprünglichen Wohnort zuständig. Allerdings kann dieser auch einen Kollegen am anderen Wohnort beauftragen. Dies sollte mit dem Gerichtsvollzieher vorab telefonisch abgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht