Positiv in beiden Fällen ist, dass Ihnen das Geld voraussichtlich auch von Dritten bereitgestellt werden könnte – z. B. durch ein Geschenk oder durch ein Privatdarlehen.
Dennoch geht unseres Erachtens nach die Reform der Insolvenz 2014 nicht weit genug: besser wäre ein geringer Prozentsatz, um einer höheren Anzahl unserer Mandanten eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre zu ermöglichen. Umso schöner, wenn Sie von einer Verkürzung profitieren können.
Für alle übrigen Schuldner bleibt es wie bisher bei einer Verfahrensdauer von sechs Jahren.
2. Vorteil: vorzeitige Entschuldung durch einen Insolvenzplan – auch in früheren Fällen
Auch bei Privatinsolvenzen gibt es nun die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens. Nun kann vor Abschluss des Insolvenzverfahrens jederzeit ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Ist die Mehrheit der Gläubiger mit ihm einverstanden, können Sie bereits vorzeitig entschuldet werden. Dies gilt auch für Insolvenzen, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind.
3. Vorteil: besserer Mieterschutz – Inhaber von Genossenschaftsanteilen werden vor Kündigungen geschützt
Bislang konnte der Insolvenzverwalter das auf Genossenschaftsanteilen beruhende Mietverhältnis von Schuldnern kündigen. Davor werden Genossenschafsanteilsinhaber nach der Reform geschützt, wenn der Wert der Beteiligung vier Nettokaltmieten oder 2.000 Euro nicht übersteigt.
Einige Schuldnerrechte wurden durch die Reform der Privatinsolvenz beschnitten. Wir begleiten unsere Mandanten im Insolvenzverfahren:
1. Änderung: Schriftlicher Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Sie können ab sofort von den Vorteilen der neuen Rechtslage profitieren.
Nach der bisherigen Rechtslage waren Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, einen Versagungsantrag persönlich oder durch einen Vertreter zu stellen. Nun können sie vor dem Schlusstermin bereits schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Wir werden unsere Mandanten im Versagungsverfahren begleiten, indem wir gegen Anträge der Gläubiger Widerspruch einlegen und in einem Feststellungsverfahren eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Achtung: Aufgrund unserer Expertise können wir für Sie bereits im Vorfeld eine Verteidigung sicherstellen – insbesondere auf dem Gebiet des insolvenzrechtlichen Strafrechts.
2. Änderung: Ausweitung der Versagung wegen unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung auf drei Jahre
Bislang ist der Versagungsgrund § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO wegen unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung auf Handlungen beschränkt, die ein Jahr zurückliegen. Er wurde nun ausgeweitet. Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann nun wegen drei Jahre zurückliegender Handlungen stattfinden. Auch hierbei stellen wir eine Betreuung unserer Mandanten sowohl im Versagungsverfahren als auch im Falle strafrechtlicher Ermittlungen sicher.
3. Änderung: Möglichkeit der nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung
Bisher konnte ein Versagungsgrund nur im Verlauf des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Nach der Reform der Privatinsolvenz 2014 kann ein Antrag binnen sechs Monaten nach Bekanntwerden des Versagungsgrundes zulässig sein. Die Restschuldbefreiung kann also nachträglich versagt werden, falls einem Gläubiger ein Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 InsO erst nach dem Schlusstermin bekannt wird. In diesen Fällen wird es bei einer Begleitung gelten, nachzuweisen, dass Kenntnis des Gläubigers von einer Insolvenz bestand.
4. Änderung: Die Erwerbsobliegenheit bereits ab Eröffnung des Insolvenzvervahrens
Bisher konnten Schuldner noch den Eintritt der Wohlverhaltensperiode abwarten, bis sie der Erwerbsobliegenheit (§ 295 Abs. 1 InsO) gerecht werden mussten . Nun wird sie bereits ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen sein (§ 290 Abs.1 Nr. 7). Wir werden Ihnen bei Gesprächen mit dem Insolvenzverwalter helfen können – vor allem wenn es darum gehen sollte, dass der Obliegenheit genügt worden ist.
Habe eine Frage , wenn das Insolvenz Geld bei 13000 Euro liegt wie lange läuft das Verfahren und wann ist man fertig .Wie ist das mit 35 % .Danke
Hallo zusammen Ich Habe insolvenz Auf drei Jahre gemacht in 2014 September meine schulden war 11000 € wird von mein gehalt 111 € abgebucht ,Eine frage bleibt es nach 3 Jahre noch 3 Jahre in Schufa oder nicht ?
Sehr geehrter Herr Kraus.
Ich stelle die Frage der Verkürzung der Wohlverhaltensphase bei Insolvenz vor 07.2014(Volumen 58T€). Bin EM Rentner, allein erziehend ein Kind. Die abgeführten Beträge belaufen sich auf etwa 100€ je Monat.
Ich könnte eine sofortige Schuldentilgung von 20% erreichen. Kann ich bei Zustimmung eines Insolvensplanes aller Gläubiger oder der Mehrheit in Summe oder Köpfen die Verkürzung der WVP erzwingen?
Mein Insolvenzverwalter sagt NEIN. Da IK- Verfahren.
Nach meiner Auffassung falsch. Sind die Gläubiger zufrieden, entfällt die Grundlage.
Oder?
Is man nach den 3 jahren schuldenfrei
Wie funktioniert das wenn man harz 4 bezieht
Hallo, bisher habe ich nirgends etwas dazu gefunden: Ich zahle seit 2012 Raten an alle Gläubiger im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, also ohne Insolvenzverfahren. Es wurde eine Zahlung auf 6 Jahre und ein weiteres Jahr für Zinsen vereinbart. Gibt es eine Möglichkeit zu sagen, dass ich jetzt schon 35% zurück bezahlt habe und sagenwir insgesamt 50% zahle, damit es ein Anreiz für die Gläubiger ist und ich sonst das Insoverfahren beantrage? Oder ist der Teilbetrage der bereits gezahlten Forderungen ohne Nutzen in diesem Fall?
Vielen Dank im Voraus
Guten Tag,
ich bin seit 2012 in der insolvenz
mein verwalter sagte mir das das vekürzen der inso. für mich nicht zutrifft.
ich vediene gut und jeden monat gehen ca 450€ bis 500€ in den inso masse topf.
meine fage ist: gilt das nicht für alt vefahren?
lg robert
Wenn ich jetzt 3 jahre verkürze und 36 Monat diese rate bezahle. Werde ich in 3 jahren befreit von schulden und werden alle datein gelöscht bin ich dann sauber ? :)
Hallo C. K.,
Selbständigkeit in der Insolvenz ist ein komplexes Thema. In der Tat gibt es Möglichkeiten die Selbständigkeit beizubehalten.
Wir haben hierzu einige aufschlussreiche Informationen zusammengefasst:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/regelinsolvenz/interview-bei-selbststandig-im-netz-alles-uber-insolvenz-von-selbststandigen-tipps-fur-praxis/
Rufen Sie uns aber gerne kostenfrei an, damit wir Ihre Fragen ausführlich besprechen können.
Andre Kraus
Hallo….guten Tag,
ich habe mich vor einem halben Jahr selbständig gemacht um endlich irgendwann meine Schulden loszuwerden. Bis das vernünftig anläuft dauert das natürlich noch.
Kann ich trotzdem in die Privatinsolvenz? Ich habe Angst, dass ich dann über eventuelle Einnahmen nicht mehr selbst bestimmen kann. Es muss ja immerhin auch etwas für Werbung bleiben, sonst hab ich keine Chance.
Das Schlimmste wäre, wenn der Insolvenzverwalter sagt ich solle mir einen anderen Job suchen. Könnte er das machen??
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Mangold und S.R.,
die Reform der Insolvenz gilt leider nur für Anträge ab dem 01.07.2014. Für alle Verfahren vor der Reform besteht keine Möglichkeit der Verkürzung.
Sehr geehrter Herr Kraus,
Wie erklären Sie mir dann die nachfolgende Aussage:
=> 2. Vorteil: vorzeitige Entschuldung durch einen Insolvenzplan – auch in früheren Fällen
Auch bei Privatinsolvenzen gibt es nun die Möglichkeit des Insolvenzplanverfahrens. Nun kann vor Abschluss des Insolvenzverfahrens jederzeit ein Insolvenzplan vorgelegt werden. Ist die Mehrheit der Gläubiger mit ihm einverstanden, können Sie bereits vorzeitig entschuldet werden. Dies gilt auch für Insolvenzen, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind.
MfG
bk
Hallo, ich bin seit 2009 im privaten Insolvenzverfahren und immer noch nicht in der WVP. Vom TH kommt absolut
nichts. Ich müsste, meinen Berechnungen zufolge, schon über die Hälfte, 61 %, gezahlt haben. Kann man das ganze denn nicht verkürzen, 1 Jahr vor dem Ende?? Gibt es da Möglichkeiten? Leider bin ich komplett ahnungslos :-((
Guten Tag,
triftt die Verkürzung nur neue Verfahren, die ab dem 01.07.14 eröffnet werden und auch schon laufende ??
Was genau wird als Verschwendung bezeichnet? (Beispiel)
Zu der Frage, auf welche Weise man die 35% tragen kann: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wie-erreicht-man-verkurzte-restschuldbefreiung-nach-reform-2014-pfandbares-einkommen-freiwillige-eigenleistungen-verwertbares-vermogen-von-dritten-bereitgestellte-zahlungen-von-dritten-b/
MfG
RA A. Kraus
Hallo, ich denke dass man die 36 Monate durchmachen muss! Und wenn man in dieser Zeit die 35% abbezahlt, ist man entschuldet – aber die 36 Monate werden es wohl sein!
MfG WIWI
Wenn du den Betrag in 12 Monaten zahlen kannst, brauchst du auch keine Insolvenz, oder irre ich mich da? Die Frage ist doch, ob du mit deinem Einkommen die 35 % erreichen musst oder ob dir jemand mit Geld unter die Arme greifen darf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist die Insolvenz mit Erreichen der Zahlung von 35% erledigt oder müssen die vollen 36 Monate gezahlt werden.
mfg
Ralf Kasten