Privatinsolvenz anmelden: Was Sie für einen Antrag auf Privatinsolvenz benötigen
Wenn Sie sich entscheiden, Insolvenz zu beantragen, ist es zunächst unerlässlich, Ihre Unterlagen zu ordnen und zu vervollständigen. Voraussetzung für die Privatinsolvenz ist ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht. Für den Antrag benötigen Sie einige wichtige Dokumente.
Gläubigerverzeichnis
Damit wir uns einen genauen Überblick über Ihre aktuelle Situation verschaffen können, benötigen wir Angaben zu Ihren Gläubigern. Hierzu übersenden wir Ihnen eine Liste, in die Sie Ihre Gläubiger eintragen. Wir senden Ihnen einen speziell für diese Fälle angefertigten Fragebogen zu und werten diesen daraufhin aus. Danach führen wir Abfragen bei den Gläubigern durch, um alle für den Antrag auf Privatinsolvenz benötigten Angaben zu vervollständigen. So stellen wir sicher, dass Ihr Antrag auf Privatinsolvenz richtig und vollständig erstellt wird.
Angaben zu Einkommen und Vermögen
Für den Insolvenzantrag werden detaillierte Angaben zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen benötigt. Durch diese Offenbarung soll sichergestellt werden, dass Sie wirklich zahlungsunfähig bzw. von einer unabkehrbaren Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Als Nachweise dienen hier z.B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Rechnungen. Auch hier senden wir Ihnen einen speziell auf die Bedürfnisse eines Insolvenzantrages zugeschnittenen Fragebogen zu und werden diesen daraufhin korrigieren.
Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach § 305 InsO
Eine weitere Voraussetzung für einen Insolvenzantrag ist die Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 InsO. Im Vorfeld des Antrags bieten wir Ihren Gläubigern einen Vergleich an, der meist abgelehnt wird. Da wir als zugelassene Anwaltskanzlei mit dem Titel “Fachanwalt für Insolvenzrecht” eine anerkannte Stelle nach § 305 InsO sind, dürfen wir Ihnen das Scheitern des Einigungsversuchs schriftlich bestätigen. Somit erhalten Sie die benötigte Bescheinigung und somit die Grundlage für Ihren Insolvenzantrag direkt von uns.
Abtretungserklärung
In der Abtretungserklärung versichern Sie, dass der Teil Ihres Einkommens, der laut aktueller Pfändungstabelle die Pfändungsfreigrenze überschreitet, Ihrer Schuldentilgung dienen soll. Diese Erklärung gilt für die gesamten sechs Jahre des Verfahrens und ist die Voraussetzung für Ihre Restschuldbefreiung. Die Abtretungen betreffen ebenso Arbeitseinkommen, wie Ruhegelder, Renten oder vergleichbare Bezüge. Sollten Sie selbstständig sein, wird Ihr Einkommen so berechnet, als wenn sie ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären. Wir werden für Sie eine Abtretungserklärung anfertigen.
Im August 2019 war ich 5 J. In der Privatinsolvenz und habe über 30.000,00€ zurückgezahlt, immer vom Gehalt abgezogen . Die Verfahrenskosten sind doch längst bezahlt damit. Wieso ist bei mir die Insolvenz nicht nach 5 Jahren abgeschlossen worden. Mein Insolvenzverwalter sagt nein, aber keine Begründung. Ich bin auch bereit, für einen Termin bei Ihnen Kosten zu zahlen, wenn ich Aussicht auf Erfolg habe
Sehr geehrte Frau Brehm,
es ist notwendig, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Verkürzung geschieht nicht automatisch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich bin eine Alleinerziehende Mama von 6 Kinder und habe knapp 40000 Schulden bei knapp 15 Gläubiger und komme da leider nicht mehr raus und brauche Hilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muß leider eine PRIVATINSOLVENZ, beantragen,da ich meinen Zahlungsverpflichtungen, nicht mehr nachkommen kann.
Wie wäre der richtige Start für eine derartige Maßnahme ?
Würden Sie mir Unterstützung gewähren ?
In Erwartung Ihrer Rückmeldung, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Jens Sollny
ich benötigte zu diesem Thema hilfe zu Privat Insolvenz
Freundliche Grüße
A.Nachreiner
Guten tag.
Ich würde mich gerne mehr informieren über eine privat Insolvenz und würde mich auch gerne vertreten lassen in dieser sache.
Mfg jahnen
Guten Tag,
Ich habe den Überblick über meine Schulden verloren und möchte Schuldenfrei werden. Bitte kontaktieren Sie mich oder schicken Sie mir bitte Unterlagen zu.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Nicklitzsch