Privatinsolvenz anmelden: Wer ist berechtigt und wie läuft es ab?

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    Privatinsolvenz beantragen – Das sollten Sie beachten

    Die Privatinsolvenz können alle Privatpersonen unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit anmelden: von Arbeitnehmern und Beamten über Arbeitslose, Rentner und Hausfrauen bis zu Studenten, Kleinunternehmern und Immobilienbesitzern.

    Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden zu beginnen. Um allen Menschen eine Perspektive zu eröffnen, hat der Gesetzgeber dabei keinen Unterschied gemacht, ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht. Deshalb können auch Personen, die kein Einkommen haben, Privatinsolvenz beantragen.

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    Antrag unabhängig von der Staatsangehörigkeit:

    Privatinsolvenz auch für ausländische Staatsbürger – Aus denselben Erwägungen können selbstverständlich auch ausländische Staatsbürger mit Wohnort in Deutschland Privatinsolvenz beantragen.

    Antrag auf Privatinsolvenz auch als Kleinunternehmer: bei übersichtlichen Vermögensverhältnissen (bis 19 Gläubiger) und ohne Schulden gegenüber früheren Angestellten

    Auch für Kleinunternehmer kommt Privatinsolvenz in Betracht. Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Hauptvoraussetzung ist dabei, dass ihre Unternehmung als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Das ist dann der Fall, wenn sie unterhalb der “Bagatellgrenze” von derzeit 2.100 € jährlichem Einkommen liegt. Nur dann kommen sie einer Privatperson gleich. Folgende Voraussetzungen bestehen für Selbstständige zur Beantragung der Privatinsolvenz: Sie sollten Ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag gestellt haben, 19 oder weniger Gläubiger haben und keine Ihrer Schulden sollte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer stammen.

    Wiederaufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens

    Falls Sie zum Zeitpunkt Ihres Privatinsolvenzantrags Ihre selbstständige Tätigkeit eingestellt haben um Privatinsolvenz beantragen zu können, können Sie diese mit Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens selbstverständlich wieder aufnehmen.

    Privatinsolvenz kann auch von einem Ihrer Gläubiger beantragt werden

    Falls dies geschieht, wird der Insolvenzantrag zumeist von einer Stelle mit öffentlichen Auftrag gestellt, z. B. dem Finanzamt, einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse.

    Falls ein Gläubigerantrag vorliegt, sollten Sie zügig reagieren! Schätzen Sie schnell und nüchtern ab, ob Sie zahlungsunfähig sind oder den Antrag noch durch Zahlung abwenden können. Falls Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit annehmen, müssen Sie schnell handeln und innerhalb der vom Gericht gesetzten Erklärungsfrist einen eigenen Insolvenzantrag stellen. Denn: nur so erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

    Nach Ihrem Antrag haben Sie drei Monate Zeit (§ 305 Abs. 3 S. 3 InsO) zu prüfen, ob Sie Zahlungsunfähig sind und welches Insolvenzverfahren für Sie in Betracht kommt.

    Nehmen Sie zur Beantwortung dieser Fragen qualifizierte Hilfe in Anspruch – unsere Beratungshotline steht Ihnen dafür kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung: 0221 – 6777 00 55

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    Privatinsolvenz anmelden: Was Sie für einen Antrag auf Privatinsolvenz benötigen

    Wenn Sie sich entscheiden, Insolvenz zu beantragen, ist es zunächst unerlässlich, Ihre Unterlagen zu ordnen und zu vervollständigen. Voraussetzung für die Privatinsolvenz ist ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht. Für den Antrag benötigen Sie einige wichtige Dokumente.

    Gläubigerverzeichnis

    Damit wir uns einen genauen Überblick über Ihre aktuelle Situation verschaffen können, benötigen wir Angaben zu Ihren Gläubigern. Hierzu übersenden wir Ihnen eine Liste, in die Sie Ihre Gläubiger eintragen. Wir senden Ihnen einen speziell für diese Fälle angefertigten Fragebogen zu und werten diesen daraufhin aus. Danach führen wir Abfragen bei den Gläubigern durch, um alle für den Antrag auf Privatinsolvenz benötigten Angaben zu vervollständigen. So stellen wir sicher, dass Ihr Antrag auf Privatinsolvenz richtig und vollständig erstellt wird.

    Angaben zu Einkommen und Vermögen

    Für den Insolvenzantrag werden detaillierte Angaben zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen benötigt. Durch diese Offenbarung soll sichergestellt werden, dass Sie wirklich zahlungsunfähig bzw. von einer unabkehrbaren Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Als Nachweise dienen hier z.B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Rechnungen. Auch hier senden wir Ihnen einen speziell auf die Bedürfnisse eines Insolvenzantrages zugeschnittenen Fragebogen zu und werden diesen daraufhin korrigieren.

    Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach § 305 InsO

    Eine weitere Voraussetzung für einen Insolvenzantrag ist die Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 InsO. Im Vorfeld des Antrags bieten wir Ihren Gläubigern einen Vergleich an, der meist abgelehnt wird. Da wir als zugelassene Anwaltskanzlei mit dem Titel “Fachanwalt für Insolvenzrecht”  eine anerkannte Stelle nach § 305 InsO sind, dürfen wir Ihnen das Scheitern des Einigungsversuchs schriftlich bestätigen. Somit erhalten Sie die benötigte Bescheinigung und somit die Grundlage für Ihren Insolvenzantrag direkt von uns.

    Abtretungserklärung

    In der Abtretungserklärung versichern Sie, dass der Teil Ihres Einkommens, der laut aktueller Pfändungstabelle die Pfändungsfreigrenze überschreitet, Ihrer Schuldentilgung dienen soll. Diese Erklärung gilt für die gesamten sechs Jahre des Verfahrens und ist die Voraussetzung für Ihre Restschuldbefreiung. Die Abtretungen betreffen ebenso Arbeitseinkommen, wie Ruhegelder, Renten oder vergleichbare Bezüge. Sollten Sie selbstständig sein, wird Ihr Einkommen so berechnet, als wenn sie ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären. Wir werden für Sie eine Abtretungserklärung anfertigen.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Privatinsolvenz beantragen: Wer ist berechtigt und wie läuft es ab?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    7 Kommentare
    1. Emilie B.
      says:

      Im August 2019 war ich 5 J. In der Privatinsolvenz und habe über 30.000,00€ zurückgezahlt, immer vom Gehalt abgezogen . Die Verfahrenskosten sind doch längst bezahlt damit. Wieso ist bei mir die Insolvenz nicht nach 5 Jahren abgeschlossen worden. Mein Insolvenzverwalter sagt nein, aber keine Begründung. Ich bin auch bereit, für einen Termin bei Ihnen Kosten zu zahlen, wenn ich Aussicht auf Erfolg habe

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Brehm,

        es ist notwendig, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Verkürzung geschieht nicht automatisch.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jenny S.
      says:

      Ich bin eine Alleinerziehende Mama von 6 Kinder und habe knapp 40000 Schulden bei knapp 15 Gläubiger und komme da leider nicht mehr raus und brauche Hilfe

    3. Jens S.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich muß leider eine PRIVATINSOLVENZ, beantragen,da ich meinen Zahlungsverpflichtungen, nicht mehr nachkommen kann.
      Wie wäre der richtige Start für eine derartige Maßnahme ?
      Würden Sie mir Unterstützung gewähren ?
      In Erwartung Ihrer Rückmeldung, verbleibe ich

      mit freundlichen Grüßen,

      Jens Sollny

    4. Andreé N.
      says:

      ich benötigte zu diesem Thema hilfe zu Privat Insolvenz
      Freundliche Grüße
      A.Nachreiner

    5. Joshua J.
      says:

      Guten tag.
      Ich würde mich gerne mehr informieren über eine privat Insolvenz und würde mich auch gerne vertreten lassen in dieser sache.
      Mfg jahnen

    6. Yvonne N.
      says:

      Guten Tag,

      Ich habe den Überblick über meine Schulden verloren und möchte Schuldenfrei werden. Bitte kontaktieren Sie mich oder schicken Sie mir bitte Unterlagen zu.

      Vielen Dank

      Mit freundlichen Grüßen

      Yvonne Nicklitzsch

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