Wann scheidet eine Privatinsolvenz aus?

Wann scheidet die Privatinsolvenz aus?

Privatinsolvenz als Chance

Durch steigende Lebenshaltungskosten und stagnierende Gehälter befinden sich immer mehr Menschen in finanziellen Engpässen. Privatinsolvenz kann eine mögliche Lösung sein.

Während des Insolvenzverfahrens unterliegen Ihr Einkommen und Vermögen einer gerichtlichen Kontrolle. Der pfändbare Betrag wird unter den Gläubigern verteilt.  Nach einer drei Jahre andauernden Phase, in der Sie alle vereinbarten Bedingungen erfüllen, können Sie in der Regel Ihre Restschulden loswerden und finanziell neu beginnen.

Die Insolvenzordnung bestimmt, wer antragsberechtigt ist. Grundsätzlich sind es natürliche Personen, die nicht selbstständig sind oder es in der Vergangenheit nicht waren.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wann wird der Antrag abgelehnt?

Auch wenn es selten vorkommt, gibt es Situationen, in denen Ihr Antrag auf Privatinsolvenz abgelehnt werden könnte.

  • Nach einer erfolgreichen Privatinsolvenz: Wenn Sie bereits eine Restschuldbefreiung erhalten haben, müssen Sie elf Jahre warten, bevor ein neues Verfahren gestartet werden kann. Dieses Verfahren dauert dann allerdings fünf anstatt der üblichen drei Jahre.
  • Bei Verstößen gegen Ihre Pflichten: Falls Ihnen die Restschuldbefreiung verwehrt wurde, weil Sie beispielsweise Ihre Informations- oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben, falsche Angaben zu Ihrem Vermögen gemacht haben oder wenn andere Gründe gemäß § 297a InsO vorliegen, beträgt die Wartezeit bis zur erneuten Antragsstellung drei Jahre.
  • Nach rechtlichen Konsequenzen: Sollten Sie aufgrund eines strafrechtlichen Vergehens im Kontext der Insolvenz zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen verurteilt worden sein, müssen Sie fünf Jahre warten, bevor Sie erneut Privatinsolvenz beantragen können.

Gibt es andere Möglichkeiten?

Bevor Sie den Weg der Privatinsolvenz einschlagen, ist es wichtig, andere Lösungen zu prüfen. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich kann oft eine günstigere Option sein. Durch Verhandlungen mit Ihren Gläubigern könnten Sie weniger zahlen, als Sie eigentlich schulden. Dies könnte sowohl für Sie als auch für Ihre Gläubiger von Vorteil sein.

Unsere Anwaltskanzlei kann Sie durch diesen Prozess führen und sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre finanzielle Situation finden.

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