Privatinsolvenz: So lassen sich die Kosten stunden
Warum ist die Stundung von Verfahrenskosten wichtig?
Nicht jeder kann die Kosten eines Insolvenzverfahrens sofort begleichen. Die Stundung sorgt dafür, dass auch Menschen ohne finanzielle Rücklagen den Weg der Entschuldung gehen können. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im § 4a InsO.
Wie beantragen Sie die Stundung der Verfahrenskosten?
- Extra Antrag erforderlich: Neben dem Insolvenzantrag müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Stundung stellen. Dieser kann formfrei sein, jedoch bieten viele Gerichte dafür ein spezielles Formular an.
- Klare Formulierung: Formulieren Sie klar und deutlich, dass Sie wünschen, dass alle Kosten – von Beginn bis Ende des Verfahrens – gestundet werden.
- Doppelter Check: Denken Sie daran, gegebenenfalls einen zweiten Antrag für die Wohlverhaltensphase zu stellen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Was passiert, wenn Sie den Antrag vergessen?
Versäumen Sie es, für die Wohlverhaltensphase einen Stundungsantrag zu stellen, drohen zusätzliche Kosten, insbesondere die Treuhändergebühren. Ein Nichtbezahlen dieser kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Inhalt des Antrags: Worauf müssen Sie achten?
Der Antrag muss verschiedene Erklärungen und Nachweise beinhalten:
- Es liegt kein Versagungsgrund gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 vor.
- In den letzten 10 Jahren wurde Ihnen keine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt.
- Sie können die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche oder durch Dritte begleichen.
Wichtig zu wissen: Eine Stundung bedeutet nur, dass die Fälligkeit auf später verschoben wird, auf den Zeitpunkt der Erteilung der Restschuldbefreiung. Können Sie die Kosten auch dann nicht tragen, kann eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nach Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt werden.
Besonderheiten bei Ehepaaren
Ehepartner sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich gegenseitig bei den Kosten eines Rechtsstreits zu unterstützen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Kein Vorschuss der Verfahrenskosten ist z.B. zu leisten, wenn der Ehepartner kein hinreichendes Einkommen hat. Deshalb sind in der Erklärung auch Angaben zum Einkommen und Vermögen des Ehepartners zu machen.
Was, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert?
Das Insolvenzgericht kann die Entscheidung zur Stundung revidieren, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern. Es ist wichtig, dass Sie das Gericht proaktiv über solche Änderungen informieren.
Aufgehoben werden kann die Stundung u.a. bei unrichtigen Angaben, Verletzung der Erwerbsobliegenheit oder Versagung der Restschuldbefreiung. Die Folge kann die Einstellung des Verfahrens bzw., in der Wohlverhaltensphase, die sofortige Fälligkeit der Treuhänderkosten sein.
Stundung nach Restschuldbefreiung?
Auch nach der Restschuldbefreiung können Kosten offenbleiben. Ein gesonderter Antrag kann helfen, diese Kosten weiterhin zu stunden.
Abschlusstipp:
Wir empfehlen, sich schon vor der Restschuldbefreiung um die erneute Stundung der Verfahrenskosten zu kümmern und sämtliche erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig bereitzuhalten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Die Anwaltskanzlei Kraus Ghendler unterstützt Sie kompetent und effizient auf Ihrem Weg durch die Privatinsolvenz.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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