Privatinsolvenz: So lassen sich die Kosten stunden

Privatinsolvenz: So lassen sich die Kosten stunden


Warum ist die Stundung von Verfahrenskosten wichtig?

Nicht jeder kann die Kosten eines Insolvenzverfahrens sofort begleichen. Die Stundung sorgt dafür, dass auch Menschen ohne finanzielle Rücklagen den Weg der Entschuldung gehen können. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im § 4a InsO.

Wie beantragen Sie die Stundung der Verfahrenskosten?

  1. Extra Antrag erforderlich: Neben dem Insolvenzantrag müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Stundung stellen. Dieser kann formfrei sein, jedoch bieten viele Gerichte dafür ein spezielles Formular an.
  2. Klare Formulierung: Formulieren Sie klar und deutlich, dass Sie wünschen, dass alle Kosten – von Beginn bis Ende des Verfahrens – gestundet werden.
  3. Doppelter Check: Denken Sie daran, gegebenenfalls einen zweiten Antrag für die Wohlverhaltensphase zu stellen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Was passiert, wenn Sie den Antrag vergessen?

Versäumen Sie es, für die Wohlverhaltensphase einen Stundungsantrag zu stellen, drohen zusätzliche Kosten, insbesondere die Treuhändergebühren. Ein Nichtbezahlen dieser kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Inhalt des Antrags: Worauf müssen Sie achten?

Der Antrag muss verschiedene Erklärungen und Nachweise beinhalten:

  • Es liegt kein Versagungsgrund gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 vor.
  • In den letzten 10 Jahren wurde Ihnen keine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt.
  • Sie können die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche oder durch Dritte begleichen.

Wichtig zu wissen: Eine Stundung  bedeutet nur, dass die Fälligkeit auf  später verschoben wird, auf den  Zeitpunkt  der Erteilung der Restschuldbefreiung. Können Sie die Kosten auch dann nicht tragen, kann eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nach Erteilung der Restschuldbefreiung beantragt werden.

Besonderheiten bei Ehepaaren

Ehepartner sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich gegenseitig bei den Kosten eines Rechtsstreits zu unterstützen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die Sie kennen sollten. Kein Vorschuss der Verfahrenskosten ist z.B. zu leisten, wenn der Ehepartner  kein hinreichendes Einkommen  hat. Deshalb sind in der Erklärung auch Angaben zum  Einkommen und Vermögen des Ehepartners zu machen.

Was, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert?

Das Insolvenzgericht kann die Entscheidung zur Stundung revidieren, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern. Es ist wichtig, dass Sie das Gericht proaktiv über solche Änderungen informieren.

Aufgehoben werden kann die Stundung u.a. bei unrichtigen Angaben,  Verletzung der Erwerbsobliegenheit oder Versagung  der Restschuldbefreiung. Die Folge kann die  Einstellung des Verfahrens bzw., in der Wohlverhaltensphase, die sofortige Fälligkeit der Treuhänderkosten sein.

Stundung nach Restschuldbefreiung?

Auch nach der Restschuldbefreiung können Kosten offenbleiben. Ein gesonderter Antrag kann helfen, diese Kosten weiterhin zu stunden.

Abschlusstipp:

Wir empfehlen, sich schon vor der Restschuldbefreiung um die erneute Stundung der Verfahrenskosten zu kümmern und sämtliche erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig bereitzuhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Die Anwaltskanzlei Kraus Ghendler unterstützt Sie kompetent und effizient auf Ihrem Weg durch die Privatinsolvenz.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was tun bei drohender Insolvenz?


Die finanzielle Stabilität eines Unternehmens kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, die manchmal unerwartet kommen und das Unternehmen in eine unsichere Position bringen. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist es wichtig, umgehend Schritte zu unternehmen , um die Firma vor der Insolvenz zu bewahren.

1. Fristgerechte Erkennung und Handlung

Je früher Sie finanzielle Schwierigkeiten erkennen und Maßnahmen ergreifen, desto besser. Die fristgerechte Erkennung ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig Hilfe zu suchen und eventuell drastischere Konsequenzen zu vermeiden.

2. Professionelle Beratung einholen

Es ist entscheidend, einen Experten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts zu Rate zu ziehen. Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratungen an, um Ihnen eine klare Richtung und Handlungsempfehlungen zu geben.

3. Liquidität überprüfen

Analysieren Sie Ihre finanzielle Situation. Überprüfen Sie Einnahmen, Ausgaben, Schulden und Vermögenswerte. Ein genaues Verständnis Ihrer Liquidität hilft dabei, den besten Weg aus der Krise zu finden.

4. Verhandlungen mit Gläubigern

Bevor es zu einer Insolvenzanmeldung kommt, kann es sinnvoll sein, mit Ihren Gläubigern zu verhandeln. Oft sind sie bereit, Zahlungspläne oder andere Arrangements zu treffen, um einen Totalausfall zu vermeiden.

5. Überprüfung von Geschäftsmodellen

In einigen Fällen kann eine drohende Insolvenz darauf hinweisen, dass Veränderungen in der Geschäftsstrategie notwendig sind. Überlegen Sie, welche Teile Ihres Geschäftsmodells angepasst werden müssen.

6. Insolvenz in Eigenverwaltung

In bestimmten Situationen kann eine Insolvenz in Eigenverwaltung eine geeignete Option sein. Dabei bleibt die Geschäftsleitung im Amt und steuert das Unternehmen durch die Krise, unterstützt von einem Sachwalter.

7. Insolvenzantrag stellen

Sollte es keine andere Option geben, dann sollte der Insolvenzantrag fristgemäß gestellt werden. Dies schützt vor Haftungsansprüchen und ermöglicht einen geordneten Neuanfang.

Eine drohende Insolvenz ist ohne Zweifel eine herausfordernde Situation, aber mit dem richtigen Wissen und der richtigen Unterstützung können Sie durch diese Zeiten navigieren. Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei steht Ihnen dabei mit kompetenter Beratung und jahrelanger Erfahrung im Insolvenzrecht zur Seite. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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