Rückerstattung von Heiz- und Betriebskosten bei ALG2 fällt nicht in die Insolvenzmasse

  • Bild Restschuldbefreiung

Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen und in der Privatinsolvenz sind, müssen Sie die Rückerstattung für Heiz- und Betriebskosten (Betriebskostenrückerstattung) nicht abgeben. Diese zählt nicht zur Insolvenzmasse, sondern wird als Einkommen behandelt.

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Privatinsolvenz: Rückerstattungen zählen zum Einkommen

Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil vom 16.10.2012, dass Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung Einkommen i.S. des § 11 SGB II darstellen.

Das Bundessozialgericht führte dazu aus:

Bild von einer Heizung

Im Falle eines ALG II Bezuges dürfen Sie diese Art von Kosten behalten.

„Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellen Einkommen iS des § 11 SGB II dar. Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Hieran hat sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers nichts geändert. Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse“

Sie können als ALG II Bezieher Ihre Betriebskostenrückerstattung im Privatinsolvenzverfahren behalten

Im Endeffekt bedeutet dies, dass Sie im Falle eines ALG-II-Bezuges die Rückzahlung der Heiz- und Betriebskosten in der Privatinsolvenz behalten dürfen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Privatinsolvenz: Rückerstattung von Heiz- und Betriebskosten für Arbeitslosengeld 2 – Bezieher fällt nicht in die Insolvenzmasse “? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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40 Kommentare
  1. Abdelhak
    says:

    Hallo Herr Anwalt,
    befinde mich seit März 2021 im insolverfahren bekomme ein Guthaben für Nebenkosten Abrechnung in Höhe von 712euro beziehe wegen eine Umschulung SGB3. Kann ich auch wie im Fall SGB 2 Hartz 4 das Geld bekommen oder fließt die mit in insolventzmasse.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragsteller,

      sollten Sie kein ALG 2 nach SGB 2 erhalten, ist das Urteil auf Ihren Fall vermutlich nicht anwendbar, sodass eine Rückerstattung von Heiz- und Betriebskosten wohl in die Insolvenzmasse fallen dürfte.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Emil
    says:

    Seit April 2021 befinde ich mich in der Privatinsolvenz.
    Ich bin Arbeitnehmer und hab für den Zeitraum 1.1.2020 – 31.12.2020 ein Guthaben von 500 Euro durch die Betriebskostenabrechnung erhalten.
    Das Guthaben wird mit der nächsten Miete verrechnet.
    Muss ich dieses den Insolvenzverwalter angeben?
    Danke im Voraus

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      während des Insolvenzverfahrens sind alle vermögensrelevanten Tatsachen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Ich empfehle Ihnen dies auch schriftlich zu tun und eine Kopie des mitgeteilten Inhalts bei sich aufzubewahren.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Daniela
    says:

    Hallo
    Ich habe heitzkostengutaben von knapp 800 Euro bekomme sgb ll und die abrechnung ist vom 1.4.-31.3.21 in der Insolvenz befinde ich mich seit Juni 21 steht das der Masse zu oder mir? LG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      wenn Sie ALG 2 nach dem SGB II erhalten, können Sie die Rückerstattung grundsätzlich behalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Nik
    says:

    Hallo. Ich habe eine Frage, zur Rückzahlung von Stromkosten, wenn man sich im ALG2 Bezug befindet. Ich befinde mich nicht in einer Insolvenz.

    Durch eine hohe Rückzahlung meines Stromanbieters, bin ich ca. 100 € über dem Pfändungsfreibetrag in diesem Monat. Ich besitze schon ein P-Konto. Muss ich etwas in die Wege leiten, damit ich über die 100 € verfügen kann, oder wird das als normaler Geldeingang angesehen, und ich muss das Geld abschreiben?

    Die Dame der Hotline meiner Bank meinte, dass es sich um einen ganz normalen Geldeingang handelt, und es nicht als “soziale Leistung” angesehen werden kann, da die Rückzahlung von meinem Stromanbieter kam, und nicht vom Jobcenter. Aber da die Abschläge ja von meinem Regelsatz bezahlt wurden, war das für mich nicht schlüssig. Danke im voraus für Ihre Hilfe.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr W.,

      wenn Sie über die Rückzahlung verfügen möchten, müssten Sie beim für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag stellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Daek
    says:

    Bin seit Jan. 2021 Privatinsolvens, bekomme jetzt Guthaben von Betriebskosten von 2020, muß ich #ie den IV zuführen?
    Mfg. D.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr D.,

      sofern Sie kein ALG2-Bezieher sind, fließen Betriebskostenrückzahlungen grundsätzlich in die Insolvenzmasse, wenn sich der Abrechnungszeitraum auf den Zeitraum vor oder während des Insolvenzverfahrens bezieht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Dirk S.
    says:

    Guten Tag,
    Ich bin seit Juni diesen Jahres in der Insolvenz. Mein Vermieter hat mir gestern einen Brief geschrieben, das er Post vom Insolvenzverwalter bekommen hat und die Nebenkostenrückerstattung an ihn zu überweisen ist,was er auch getan hat. Ich bin ALG II Empfänger, was dem Insolvenzverwalter auch bekannt ist.
    Ist hier ein Fehler unterlaufen, hat der Insolvenzverwalter einfach mal “probiert obs klappt” oder geht alles mit rechten Dingen zu? Was sollte ich als nächstes tun?
    Möchte ungern unnötigen Streß verursachen und den Anwalt mit rechtskräftigen urteilen belehren, möchte aber auch mein Recht bekommen falls ich im Recht sein sollte und Anspruch auf die Rückerstattung habe.
    Vielen Dank!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      ich kann Ihre Gedanken nachvollziehen. Es ist jedoch so, dass auch Insolvenzverwalter nicht vor Fehlern gefeit sind. Daher ist es Ihre Entscheidung, ob Sie diesen auf das zitierte Urteil in unserem Artikel aufmerksam machen möchten oder nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Kirstin
    says:

    guten tag mal eine frage ich bin seit august ihn der Insolven so jezt meine frage bekomme arze 4 und habe von ein halben jahr eine rück zahlung bekommen muss ich die an die schuldern oder Insolvenzverwalter zürück bezhlen oder wirt mir das verrechnet oder so

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn Sie ALG 2 (Hartz 4) bekommen, können Sie Rückzahlungen aus Heiz- und Betriebskosten grundsätzlich behalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Maik
    says:

    Hallo. Seit April bin ich in Privatinsolvenz. Bekomme derzeit ALG II. Ich werde demnächst eine Probearbeit über 1 Monat vornehmen. Dabei werden mir die Fahrkosten durch das Jobcenter erstattet. Zudem könnte dann für den 1 Monat in Beschäftigung ein Überbrückungsgeld/Eingliederungshilfe durch das Jobcenter gezahlt werden. Hat der Insolvenzverwalter zugriff auf diese Zahlungen und kann er diese einziehen. Es sind ja keine Zahlungen als Gehalt oder Zugewinn/Vermögen.

    Vielen Dank im vorraus
    Mit freundlichem Gruß
    Maik

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      Spesen wie etwa Fahrtkostenerstattung sind unpfändbar.
      Das gleiche gilt für Eingliederungshilfe nach § 107 SGB IX.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Sarah D. .
    says:

    Guten Tag,
    Ich beziehe Hartz 4, soll vom Strom ein größeres Guthaben bekommen vom Jahr 2019/2020 wo ich nicht alleine in der wohnung gelebt habe, bin seit diesem jahr in Privatinsolvenz. Wird mir da das Guthaben ausgezahlt oder komplett eingezogen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      vielen Dank für Ihre zweite Frage. Es gilt sinngemäß das, was ich in der Antwort zuvor formuliert habe.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Sarah D. .
    says:

    Guten Tag,
    Ich bin seit letzten Jahr Insolvenz mit Beantragung und habe auch schon einen Insolvenzverwalter, ich soll jetzt ein Guthaben bekommen aus dem Jahr 2019/2020, habe allerdings mit meinem Exfreund zusammen gewohnt, darf mir das Geld ausgezahlt werden, damit ich ihm die Hälfte geben kann? Oder wird das komplette Guthaben einbehalten?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      das hängt vom Insolvenzverwalter ein, der zunächst die Rückzahlung ganz an sich ziehen könnte, um dann hälftig den Betrag an Ihren Exfreund auszuzahlen. Am besten Sie informieren den Insolvenzverwalter über die genannten Umstände und warten sein Handeln ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Petra W.
    says:

    Mein Mann ist seit 2019 in der Privatinsolvenz..jetzt haben wir ein Guthaben von 479 Euro von den gezahlten Betriebskosten.Muss der Vermieter uns das Geld auszahlen?Mfg.P.Wendt

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau W.,

      es kommt hier auf viele Voraussetzungen an. Stammt das Guthaben aus 2019 oder 2020, wann begann die Wohlverhaltensphase bzw. hat diese schon begonnen, und hat der Insolvenzverwalter eine Enthaftungserklärung über das Mietverhältnis abgegeben.
      Ohne nähere Angaben kann die Frage daher nicht beantwortet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Michael
    says:

    Mein Insolvenz (Regelinsolvenz) läuft seit Mitte 2019, war bis vor kurzen im ALG II Bezug. Seit dem März 21 bin ich am arbeiten, jetzt habe ich von meinem Vermieter eine Rückerstattung für die Nebenkosten erhalten, kann ich diese Behalten oder geht es in die Insolvenzmasse mit ein. Die Kosten wurden ja vom pfändungsfreien Bezügen bezahlt, bzw. vom ALG II? Ob die ARGE was zurück bekommt, ist hier dann nochmals eine andere Frage. Vielen Dank

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      auch wenn die Betriebskosten aus dem pfändungsfreien Vermögen bezahlt wurden, fällt neu erworbenes Vermögen während des Insolvenzverfahrens in der Regel in die Insolvenzmasse. Eine Ausnahme hiervon wird bei einer Kaution gemacht, die nach erfolgter Freigabe des Mietvertrags und Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung ansteht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. E. T. .
    says:

    Guten Tag,

    ich habe vor ein paar Monaten in einer WG gewohnt.Haben beide im Mietvertrag gestanden.Sind beide ausgezogen vor ein paar Monaten.Jetzt gibt es eine NK/BK_ Rückerstattung also Guthaben.Die uns beiden zusteht.Ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Privatinsolvenz und min Teil ds Guthabens fällt zur Insolvenzmasse.Nun hat die Hausverwaltung das komplette Guthaben an meinem Insolvenzverwalter ausgekehrt.Nun soll sich mein ehemaliger Mitbewohner dem ja ein Teil davon zusteht sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und sich das anfordern.Der befindet sich ja nicht in der Insolvenz und steht ihm ja zu.Ist das alles rechtens.?
    Vielen Dank vorab.

    MFG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      nein, grundsätzlich ist das nicht rechtens. Die Hausverwaltung hätte sich vorher mit Ihrem ehemaligen Mitbewohner in Verbindung setzen müssen. Die Kaution kann schuldbefreiend nur an beide Mieter bzw. wenn einer der Mieter insolvent ist, an den einen Mieter und den Insolvenzverwalter gezahlt werden.
      Grundsätzlich hat daher Ihr ehemaliger Mitbewohner noch einen Anspruch gegen die Hausverwaltung auf die Hälfte der Kaution.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Daniela
    says:

    Hallo,
    Mein Partner befindet sich in der Insolvenz. Wurde gerade eröffnet. Wir stehen beide im Mietvertrag. Ich bezahle alle Kosten die die Wohnung betreffen. Er zahlt seinen Teil an mich. Wie verhält es sich jetzt mit einer eventuellen Nebenkostenrückzahlung?
    An den Vermieter zahle ja ich ?

    Mfg Daniela

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      in der Regel wird der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis aus dem Insolvenzbeschlag freigeben, da das Mietverhältnis keine positiven Erträge für die Insolvenzmasse einbringt. Geschieht dies, wird eine Nebenkostenrückzahlung wie gewöhnlich ausbezahlt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Friedrich F. .
    says:

    Ich befinde mich seit März 2019 in der Regelinsolvenz bei freiberuflicher Tätigkeit, kein ALGII-Bezug.
    Nun gibt es für das Jahr 2019 eine Betriebskostenrückerstattung in Höhe von 500€.
    Fällt diese auch auch dann in die Insolvenzmasse, wenn ich die laufende Miete und die Nebenkostenvorauszahlung aus dem pfändungsfreien Einkommen getätigt habe?

    Mit besten Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr F.,

      sollte das Mietverhältnis nach vorheriger Enthaftungserklärung vom Insolvenzverwalter wieder unter Ihre Verwaltungsbefugnis fallen und entstand die Betriebskostenrückerstattung hiernach, können Sie grundsätzlich damit rechnen, dass Ihnen die Rückerstattung zusteht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Yilmaz
    says:

    Guten Tag, befinde mich seit Mai diesen Jahres in der Privatinsolvenz. Meine Frau und ich haben ein Guthaben von den Kita-Gebühren wegen Überzahlung. Dürfen wir das Guthaben behalten.
    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      es kommt darauf an, wem das Guthaben zusteht. Das wäre meines Erachtens grundsätzlich derjenige, der die Gebühren ursprünglich bezahlt hat.
      Wenn das Guthaben dem Insolvenzschuldner zusteht, so gilt es als Neuerwerb und muss an die Insolvenzmasse abgeführt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. says:

    Hallo ich bin ratlos habe ein Guthaben beziehe alg2 bin war im insolvenzverfahren von 15.7 2013 bin jetzt in der Beobachtung darf mein Vermieter das Guthaben von der Betriebskosten und Nebenkosten einbehalten (der Vermieter bekommt noch Geld von mir Kaution Restbetrag trotz das es im Insolvenz ferfahren ist war???!!!) mir das Geld von der arge angerechnet wird…. Und jetzt mit fast 300 Euro weniger da steh…. Was kann man da tun bin am verzweifeln. mfg. M. Özer

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Ö.,

      grundsätzlich ist es so, dass eine Forderung, die von der Restschuldbefreiung umfasst wird, zu einer unvollkommenen Verbindlichkeit wird. Der Gläubiger kann dann grundsätzlich nicht mehr gegen eine nach der Insolvenzeröffnung entstandene Forderung des Schuldners (Auszahlung des Guthabens aus überzahlten Betriebs- und Nebenkosten) aufrechnen, weil die Gläubigerforderung (Kautionsbezahlung) nicht mehr durchsetzbar ist. Für die Einbehaltung von Guthaben aus Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen gilt grundsätzlich das Gleiche.

      Sie können entweder versuchen, sich gütlich mit dem Vermieter zu einigen oder müssen ggf. rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen durchzusetzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Ellen
    says:

    Ich bin seit 2018 in einer Regelinsolvenz. Jetzt habe ich die Mitteilung erhalten, dass ich nun in der WVP befinde. Nun wurde ein Fehler in den Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre entdeckt, d.h. ich bekomme 680 € zurück. Ich befinde mich derzeit im Krankengeldbezug und erhalte ca. 1000 €. Darf ich die Rückerstattung behalten?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn es sich um Guthaben aus der Zeit des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne handelt, dann ist wohl damit zu rechnen, dass das Guthaben der Insolvenzmasse zugewiesen wird. Eine genaue Auskunft kann ich jedoch nur nach Prüfung Ihres Falles abschließend machen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. O.  T. .
    says:

    Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnung bekommen von 2019. Habe aber im Juni dieses Jahres die Privatinsolvenz angemeldet, darf ich das Guthaben von der Betriebskostenabrechnung behalten. Ich habe das im Internet gefunden. Ist der Abrechnungszeitraum vor Beginn der Insolvenzverwaltung zu Ende gegangen, die Abrechnung aber erst nach diesem Beginn erfolgt, ist das Guthaben dem Mieter auszuzahlen. Dasselbe gilt erst recht, wenn die Abrechnung vor dem Beginn der Insolvenzverwaltung erfolgte. 

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau T.,

      grundsätzlich fällt Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung in die Insolvenzmasse. Der von Ihnen beschriebene Fall trifft nur zu, wenn Sie zugleich ALG 2 Empfängerin sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt,, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Gr. Ma. .
    says:

    Wenn die ALG 2-Mieter die Betriebskosten behalten dürfen, also es nicht an den Insolvenzverwalter geht, bedeutet es aber nicht das sie es auch nicht an das Jobcenter zurückführen müssen. Die Leistung wurde sozusagen ja vorweg für den Bedarf gezahlt, wenn nun weniger verbraucht wurde, ist es mehr als der Bedarf und muß doch zurückgezahlt werden, oder?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      dies ist grundsätzlich richtig, solche Rückerstattungen werden auf die Kosten der Unterkunft angerechnet (§ 22 Abs. 3 SGB II).

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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