Anspruch auf Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Konto

  • Pfändungsfreies Konto

    So wandeln Sie ein P-Konto in ein normales Girokonto um

    Pfändungsschutz ✓ Restschuldbefreiung ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

    Privatinsolvenz einleiten - News und Videos - Alle Informationen
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Anspruch auf Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Konto

    Jeder, der bei einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) ein Girokonto führt, hat einen Anspruch darauf, ein Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) zu eröffnen (§ 850k Abs. 7 S. 2 ZPO). Das ursprüngliche Girokonto wird in ein P-Konto umgewandelt.

    P-Konto Umwandlung in ein normales Konto nicht im Gesetz festgeschrieben

    Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto eröffnet haben und Ihre Entschuldung durch Privatinsolvenz oder Schuldenvergleich abgeschlossen ist oder Sie die Schulden komplett bezahlt haben, möchten Sie das P-Konto vermutlich wieder in ein normales Konto umwandeln. Doch ein Recht darauf werden Sie nicht ausdrücklich im Gesetz finden. § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO normiert nur Ihren Anspruch auf die Eröffnung eines P-Kontos, nicht auf dessen Rückstellung auf ein gewöhnliches Girokonto.

    P-Konto Bescheinigung vom Rechtsanwalt

    GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

    Über

    30000

    geprüfte Fälle im
    Insolvenzrecht.

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

    Banken wollen kostenfreie Rückstellung eines P-Kontos verhindern

    Diese Regelungslücke nutzend haben Banken die Rückstellung von P-Konten in gewöhnliche Girokonten oft verhindert. Viele Banken haben entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestaltet, die dies erschweren sollen.

    Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied für ein Recht auf Umwandlung

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied in seinem Urteil vom 26.06.2012 (AZ.: 2 U 10/11), dass ein Recht auf Umwandlung besteht. Es ging hierbei um das Begehren eines Bankkunden, der seine Entschuldung abgeschlossen hatte und nun sein P-Konto als gewöhnliches Girokonto weiterführen wollte.

    Die Schutzfunktion des P-Kontos soll niemanden aufgebürdet werden

    Bild von Taschenrechner, Laptop

    Jeder, der bei einem Kreditinstitut ein Girokonto führt, hat einen Anspruch darauf, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen.

    Das OLG bezog sich auf die Funktion des P-Kontos: die Schutzfunktion eines Pfändungsschutzkontos soll alleine dem Kontoinhaber zukommen. Im Gegenzug soll ihm der Schutz nicht aufgezwungen werden, wenn er diesen selbst nicht wünscht. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, denn die Führung eines P-Kontos ist nur eine zusätzliche Dienstleistung, zu der die Bank auf Verlangen ihres Kunden verpflichtet ist. Ebenso muss es auch in den Händen des Kunden liegen, sich von dieser Entscheidung zu lösen.

    AGB in Ihrem Giro-Vertrag, welche die Umwandlung verhindern, sind unwirksam

    Dementsprechend können Sie die Umwandlung Ihres P-Kontos in ein normales Girokonto verlangen, wenn sie einen Schuldenvergleich oder eine Privatinsolvenz erfolgreich durchlaufen haben. Dies gilt auch dann, wenn in den AGB Ihrer Bank etwas anderes bestimmt ist.

    Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.06.2012 (AZ.: 2 U 10/11)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Anspruch auf Umwandlung eines P-Kontos in ein normales Konto”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    The last comment needs to be approved.
    13 Kommentare
    1. Kevin S. .
      says:

      Sehr gehrte Damen und Herren,
      ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Ich wollte nun in Absprache mit meinem Treuhänder mein P-Konto in eine Girokonto umwandeln lassen.

      Die Sparkasse teilte mir dann allerdings mit, dass dies nicht möglich sei, da ein Gläubiger noch Pfändungsforderungen auf das Konto habe. Die Forderungen des Gläubigers stammen von vor der Insolvenz, sind nicht teil der Schuldenmasse und ruhen. Trotzdem will die Sparkasse das Konto erst umwandeln, wenn die Forderungen beglichen oder zurück gezogen werden.
      Der Gläubiger zieht seine Forderungen aber natürlich auch nicht zurück.
      Was kann ich tun ?

      Mit freundliche Grüßen

      Kevin S.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        das ist eine ungewöhnliche Argumentation. Sie können der Bank zunächst entgegnen, woraus Sie Ihre Legitimation zur Verweigerung der Umwandlung zieht. Auf Basis der gewonnenen Information lässt sich ein weiteres Vorgehen besser vorschlagen. Es gibt aber auch Vorteile das P-Konto in der Insolvenz zu führen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Georg
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      stimmt es, daß bei Eröffnung der Privatinsolvenz mein Girokonto(kein P-Konto ) gelöscht ist durch die Insolvenzordnung ? Banken und Insolvenzverwalter haben angeblich darauf kein Einfluß.( Ist nicht überzogen das Konto).

      Da höre ich leider unterschiedliche Antworten.
      Meine Schuldnerberaterin sagt zum Beispiel, daß das Konto ziemlich schnell zugemacht wird, aber der Insolvenzverwalter könnte es in Kürze wieder freigeben, daß wäre ja ok, aber daß das Konto sofort erloschen ist, das wäre schlecht.

      Was meinen Sie dazu?

      vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        die Eröffnung der Insolvenzverfahrens führt nicht zum automatischen Erlöschen des Kontos. Grundsätzlich ist es ratsam bei einer abzeichnenden Insolvenz das Giro-Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen und es als solches auch während des Insolvenzverfahrens zu führen. Über den pfändungsfreien Teil braucht ein Insolvenzverwalter keine Freigabe zu erklären, da dieser Teil nicht in die Insolvenzmasse fällt. Falls er es dennoch tut, weil etwa die Bank hierzu auffordert, dann hat die Freigabe bloß bekundenden Charakter. Weitere Informationen enthält unser Artikel Brauch ich ein P-Konto in der Insolvenz?.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Ketty
      says:

      Sehr gehrte Damen und Herren , gibt es möglicheit eine P – Konto umwalden in einer normales Konto, trotz Pfandungen? Ich habe ein P – Konto bei der Sparkasse und möchte der Bank wechseln.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        dies ist jederzeit möglich. Teilen Sie Ihren Wunsch einfach dem Kundenberater Ihrer Bank mit. Bedenken Sie jedoch, dass vorhandenes Vermögen an den Gläubiger überwiesen werden könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Sinan
      says:

      Hallo,
      Ich habe von amtsgericht Beschluß erhalten mein inzolvenz ist beendet. Ich habe sofort restschuldbefreiung Formular ausgefüllt. Ich habe mein schufa kontrolliert da steht restschuldbefreiung. Schufa hat mir gesagt. 3 Jahre bleibt hier dann wir löschen.

      Meine Frage ist: Wenn Ich mein P konto normales giro Konto umwandeln. Kann jemand, restschuldbefreiung von mein Lohn pfändung machen

      Mft

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn die Restschuldbefreiung rechtskräftig ist, kann wegen der alten Schulden grundsätzlich kein Gläubiger mehr wirksam eine Zwangsvollstreckung durchführen. Wenn also keine neuen Schulden nach Insolvenzeröffnung hinzugekommen sind, kann das P-Konto bedenkenlos in ein Girokonto umgewandelt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Ole D. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      aktuell habe ich bei der Sparkasse ein P Konto und wollte es wieder in ein normales Girokonto wandeln lassen, weil die Pfändung mit Beschluss des Amtsgerichts gemäß §850k Abs. 4 ZPO aufgehoben wurde, da es sich um die §§ 850 ff ZPO unpfändbaren Teile des Einkommens handelt.
      Hintergrund der Aufhebung war eine dreifach Pfändung. ( Konto -/ Gehalt-/ und Finanzamt)
      Die Umwandlung kann momentan noch nicht durchgeführt werden, so die Auskunft bei der Sparkasse, weil der Titel noch vorliegt.
      Was kann ich tun, dass hier schnellstens eine Kontoänderung durchgeführt werden kann?

      Mit freundlichen Grüßen
      Ole D.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        der Gläubiger, der den Titel erwirkt hatte, muss diesen aushändigen. Ansonsten könnten Sie eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Hakan
      says:

      Ich bin im privatinsolvenz kann ich jetzt nach dem Beschluss meinen p- Konto zum normalen Giro Konto umwandeln vielen Dank

    7. Carina L.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich hatte wegen eines Insolvenzverfahrens bei der Stadt-Sparkasse Düsseldorf ein sog. Guthabenkonto eröffnet. Das Insolvenzverfahren ist seit 09/2013 beendet. Seit 10/2009 befinde ich mit ohne Unterbrechung in einem Angestelltenverhältnis mit einem Nettoeinkommen von jetzt ca. 1560 €. Die Bank verweigert mir – und zwar nach deren Auskunft dauerhaft die Rückführung in ein normales Girokonto. Was kann ich tun? Vielleicht die Bank wechseln?

      Mit freundlichen Grüßen

      Carina Limper

    8. Wolfgang C.
      says:

      das zitierte Urteil war äußerst hilfreich, die Bank hat binnen 2 Wochen reagiert und meinem Wunsch entspr. vom P-Kto in Giro umgewandelt. vielen Dank!

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei