Privatinsolvenz trotz Selbstständigkeit

Privatinsolvenz trotz Selbstständigkeit – geht das?

Ein eigenes Unternehmen kann eine ausgesprochen gute Chance sein. Jedoch trägt ein Unternehmer auch immer ein weit deutlich höheres finanzielles Risiko, als ein Verbraucher. Die Ursachen für eine Insolvenz sind oft vielfältiger und schlecht kalkulierbar. Sei es eine fehlerhafte Marktanalyse, zahlungsunfähige Zulieferer oder Kunden, unvorhersehbare Ereignisse – wie zum Beispiel die Corona-Krise – oder gesundheitliche Schwierigkeiten. Es gibt viele Gründe, warum ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Sollte dann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht mehr möglich sein, empfiehlt es sich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wann können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen?

Das Privatinsolvenz ist grundsätzlich für Verbraucher vorgesehen und wir daher auch “Verbraucherinsolvenzverfahren” genannt. Als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie also grundsätzlich einen sogenannten Regelinsolvenzantrag stellen. 

Ausnahmsweise Privatinsolvenz

Ausnahmsweise können auch ehemals Selbstständige einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Diese Ausnahme gilt für besonders einfach gelagerte Fälle, in denen eine Regelinsolvenz und ihre besonderen Voraussetzungen nicht sinnvoll erscheinen. Einen Antrage auf Privatinsolvenz können Sie also stellen, wenn Sie:

  • Ihre selbstständige Tätigkeit vor Antragstellung aufgegeben haben, 
  • weniger als 20 Gläubiger haben,
  • überschaubare Vermögensverhältnisse haben und 
  • keine Schulden aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen stammen. Das heißt Sie dürfen keine Löhne für ehemalige Mitarbeiter, Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsschulden haben.  

Was passiert wenn das Gericht Ihren Antrag versagt?

Stellt eine ehemals selbständige Person einen Antrag auf Privat-, statt der grundsätzlich vorgesehen Regelinsolvenz, prüft das Gericht, ob eine entsprechende Berechtigung vorliegt. Insbesondere wird dabei geprüft, ob Sie tatsächlich “überschaubare Vermögensverhältnisse” haben. 

Sollte das Gericht entscheiden, dass Ihre Vermögensverhältnisse nicht hinreichend “überschaubar” sind, brauchen Sie sich jedoch keine Sorgen zu machen. Ihnen wird dann zwar eine Privatinsolvenz versagt, jedoch wird das Gericht dann ein Regelinsolvenzverfahren einleiten, sodass Sie dennoch eine Restschuldbefreiung erhalten können. 

Verliere Sie dadurch Vorteile der Privatinsolvenz?

Sollte es nicht möglich sein einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen, stellt sich die Frage, ob Sie durch den Regelinsolvenzantrag Vorteile verlieren, die Sie im Privatinsolvenzverfahren gehabt hätten. 

Ein für viele Mandanten wichtiger Vorteil der Privatinsolvenz gegenüber der Regelinsolvenz ist der schnellere Ablauf des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne. Das heißt die Verwertungsphase ist meist bei einer Privatinsolvenz deutlich schneller abgeschlossen und Sie können schneller die Vorteile der Wohlverhaltensphase genießen. 

Jedoch sollten Sie dabei auch bedenken, dass die Regelinsolvenz einige Vorteile mit sich bringt. Der wohl wichtigste Vorteil ist der, dass Sie die selbstständige Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen fortführen können. Bei der Privatinsolvenz hingegen müssen Sie diese vor Stellung des Insolvenzantrages beendet haben. 

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Selbstständigkeit trotz Insolvenz – Geht das?

Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass Sie nicht trotzdem selbstständig sein können oder dürfen. 

Weiterhin trotz Insolvenz selbstständig

Sollten Sie eine Regelinsolvenz beantragen, können Sie auch im Insolvenzverfahren unter bestimmten Bedingungen Ihre selbstständige Tätigkeit weiter ausüben. Dazu ist erforderlich, dass Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit ausreichende Gewinne erwirtschaften, um Ihre Lebenunterhalt zu finanzieren. Ob die Gewinne ausreichend sind und in welchem Umfang Sie die selbstständige Tätigkeit fortführen können, entscheidet der Insolvenzverwalter. Sie sind also von der Freigabe des Insolvenzverwalters abhängig. Gibt dieser Ihre selbstständige Tätigkeit frei, können Sie diese weiter ausüben. 

Selbstständig machen trotz Privatinsolvenz?

Auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in einem laufenden Privatinsolvenzverfahren ist möglich. Auch hier sind Sie von der Freigabe des Insolvenzverwalters abhängig. Sie sollten dem Insolvenzverwalter daher ein gut kalkuliertes Konzept präsentieren können, damit dieser Ihnen die Freigabe erteilt. 

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Was können Sie tun um eine Insolvenz zu vermeiden?

Die wichtigste Regel um eine Insolvenz zu vermeiden lautet: Handeln Sie! Gerade Unternehmer laufen oftmals Gefahr wegen der Komplexität der Geschäftsvorgänge den überblick zu verlieren. Sollten Sie das Gefühl haben den Überblick verloren zu haben, haben wir hier einige Tipps zum Thema “Wie kommen Sie aus der Schuldenfalle wieder raus?” zusammengefasst.

Überblick behalten

Sie sollten stets den Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens behalten, damit Sie bei finanziellen Engpässen rechtzeitig reagieren können. Es bietet sich außerdem an Rücklagen zu bilden um wegen unvorhergesehener Steuernachzahlungen begleichen zu können oder bei überraschender Ereignisse – wie zum Beispiel die Corona-Krise – liquide zu bleiben. 

Wissen aneignen

Insbesondere als Unternehmer ist es sinnvoll, neben dem finanziellen und wirtschaftlichen Know-how, sich auch Wissen bezüglich der rechtlichen Grundlagen anzueignen. So können Sie verschiedene geschäftliche Vorgänge besser nachvollziehen. Oft lässt sich durch ein rechtliches Grundlagenverständnis die Gefahr den Überblick zu verlieren verhindern. 

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