Wann ist es ratsam eine Privatinsolvenz zu beantragen?
Wenn Sie in eine schwierige wirtschaftliche Situation oder gar in wirtschaftliche Not gekommen sind, stellt sich die Frage nach einer Lösung – einer Entschuldung. Diese kann grundsätzlich auf zwei Wegen erlangt werden:
- Durch einen außergerichtlichen Vergleich
- oder eine Privatinsolvenz.
In Deutschland werden jährlich tausende Privatinsolvenzen angemeldet. Diese sind ein sicherer und viel beschrittener Weg zur Entschuldung. Wenn Sie eine Privatinsolvenz vermeiden möchten, können wir Ihnen dabei helfen, sich mit Ihren Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu einigen. Sie bieten den Gläubigern eine Raten- oder eine Einmalzahlung an. Ist dies bei Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, steht Ihnen der Weg der Privatinsolvenz frei. Durch die Privatinsolvenz verlieren Sie Ihre Schulden unabhängig davon, wie viel Ihre Gläubiger bekommen oder ob diese mit Ihrem Schuldenschnitt einverstanden sind.
Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?
Das Privatinsolvenzverfahren kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie beispielsweise Arbeitnehmer, Student, arbeitssuchend, Rentner, Hausfrau oder Beamter sind. Die Privatinsolvenzen unterschiedlicher Gruppen unterscheiden sich nicht.
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie selbstredend Privatinsolvenz beantragen. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung der Privatinsolvenz. Ein großer Teil unserer Mandanten bezieht Arbeitslosengeld! Bei der Durchführung von Privatinsolvenzen von Mandanten mit einem niedrigen Einkommen stellen wir einen Stundungsantrag. Die Verfahrenskosten werden dann vom Staat vorgestreckt und 3 Jahre nach Ende der Privatinsolvenz erlassen, wenn sich Ihre Einkommenssituation nicht bessern sollte.
Auch ist es nicht relevant, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, können Sie sich dennoch entschulden, falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. Die Entschuldung gilt dann übrigens in der gesamten EU – alle anderen EU Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die in Deutschland erteilte Restschuldbefreiung anzuerkennen.
Selbstständige oder ehemals Selbstständige, die nicht mehr als 19 Gläubiger haben können auch Privatinsolvenz beantragen. Sollten mehr als 19 Gläubiger vorliegen oder Sie aktuell selbstständig sein, können Sie eine Regelinsolvenz beantragen – auch hierbei können wir Sie begleiten.
wie sieht es mit mietkaufraten aus, die ich gar nicht mehr besitze (DJ Technik).
Sehr geehrter Fragesteller,
diese fallen grundsätzlich auch in die Insolvenz, wären also von der Restschuldbefreiung umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen, wie die Kosten (die Sie bei begleitedem Verfahren in Rechnung stellen) bezahlt werden, wenn man sich ja für Zahlungsunfähig mit einer Privatinsolvenz erklärt.
Herzliche Grüße
Frau S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Aus dem genannten Grund ist es erforderlich, dass das Honorar im Vorfeld der Insolvenz bezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Anmerkung ich habe vergessen deutlich zu erwähnen das die Kredite frisch sind sprich nichtmal 6 Monate bedient wurden…ich bin durch Spielsucht in diese Überschuldung geraten.
Hallo,
mir wurde in der Schuldnerberatung gesagt ich sollte aif jedenfall 6 Monate meine Kredite bedienen sonst kann ich nicht in die Provatinsolvenz gehen bzw sie eröffnet werden? Gibt es da eine Möglichkeit sofort reinzugehen?
Sehr geehrter Herr R.,
es ist grundsätzlich von geringerer Bedeutung für die Insolvenzanmeldung, wann die Verbindlichkeiten begründet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
mir wurde in der Schuldnerberatung gesagt ich sollte aif jedenfall 6 Monate meine Kredite bedienen sonst kann ich nicht in die Provatinsolvenz gehen bzw sie eröffnet werden? Gibt es da eine Möglichkeit sofort reinzugehen?
Sehr geehrter Herr R.,
wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, können Sie eigenständig einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen. Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Gründe, die sie hierzu berechtigen. Wenn Sie rechtlichen Beistand beim Gang in die Insolvenz benötigen, können Sie gerne unsere Leistungen hierzu im Artikel So helfen wir Ihnen bei Ihrer Privatinsolvenz nachlesen und sich ggfls. bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich bräuchte ein paar Infos bzgl. Privatinsolvenz.
Aktuell beziehe ich ALG1 nächsten Monat beginne ich eine Umschulung vom Arbeitsamt. Außerdem zahle ich von meinem ALG1 (1758€) 798€ Unterhalt für meine zwei Kinder.
Gläubiger hab ich 15 und Schulden etwa 14000€
Selbstverständlich hab ich auch Mahnbescheide,Vollstreckungsbescheide und kontopfändungen.
Was gibt es da denn für Möglichkeiten ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Anhand Ihrer Angaben wäre es so, dass Sie in der Privatinsolvenz Ihr gesamtes Einkommen behalten dürften. Aufgrund der zwei Unterhaltspflichten können Sie bis zu 1.869,99 Euro pfändungsfrei verdienen.
Zudem wären Sie innerhalb von drei Jahren schuldenfrei, da das Insolvenzverfahren ab Oktober 2020 nur noch drei Jahre dauert.
Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei an, bei der wir Ihnen weitere Fragen zur Privatinsolvenz beantworten. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung einfach unter 0221 – 6777 0055 an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
ser gut gemkakt, das hab mir ser gehelft weil ivch eines freund geld geben muss.Und ich werden insolvens anmelden
Hallo.
Ich habe ein wirklich großes Anliegen.
Im Moment bekomme ich nicht msl Geld vom Arbeitsamt hab aber überhöhte Schulden.
Vollstreckungsbescheid und Mahnbescheid.
Alles schon dabei.
Ich finde keinen Ausweg mehr und meine Schulden liegen bei rund 20000 Euro.
Können sie mir helfen
Mfg Kevin ehlich
Sehr geehrter Herr Ehlich,
ja, ich bin zuversichtlich, dass unsere anwaltliche Schuldnerberatung für Sie den besten Weg aus den Schulden finden kann.
Gerne können Sie schnellstmöglich bei meinem Sekretariat einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren, rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben. Erster Schritt ist vermutlich die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos, so dass Ihre Einkünfte zumindest bis zu einer bestimmten Höhe vor Pfändungen geschützt sind. Die restliche Schuldenbereinigung besprechen wir dann anhand Ihrer Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt