Privatinsolvenz: Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse, Jobcenter

Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse oder Jobcenter


Die Privat- oder  Verbraucherinsolvenz eröffnet nicht selbstständigen Schuldnern die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren. Egal wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger es gibt – durch eine Privatinsolvenz können sie gelöscht werden.

Bestimmte Arten von Schulden, insbesondere solche bei der öffentlichen Hand, müssen jedoch gesondert betrachtet werden. Wir geben einen Überblick über Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse und Jobcenter.

 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Schulden beim Finanzamt

Steuerschulden  (Umsatzsteuern, Lohnsteuern, Einkommenssteuern) fallen grundsätzlich unter die Insolvenzforderungen und sind deshalb auch von der Restschuldbefreiung erfasst.

Ausnahmen gelten aber, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat (z.B. Steuerhinterziehung) rechtskräftig verurteilt wurde.

Wenn zwar ein Verfahren angestrengt wird, dieses aber ohne Verurteilung (z.B. durch Einstellung) endet, fehlt es hingegen an einer rechtskräftigen Verurteilung und der Restschuldbefreiung steht nichts im Wege.

Auch außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten für Steuerschulden Besonderheiten. Anders als private Gläubiger benötigt das Finanzamt keinen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist vielmehr aus dem bestandskräftigen Steuerbescheid möglich. Oftmals kann mit dem Finanzamt aber eine Einigung in Form einer Stundung, Ratenzahlung o.ä. erreicht werden.

 

Schulden bei der Krankenkasse

Auch wer Schulden bei der Krankenkasse hat, kann im Fall der Insolvenz auf eine Restschuldbefreiung hoffen.

Ein Hindernis besteht aber oft darin, dass Krankenkassen ihre Forderungen als solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung anmelden. Kann der Schuldner die Vorwürfe nicht entkräften, so erhält er für seine Krankenkassen-Schulden keine Restschuldbefreiung.

§ 302 der Insolvenzordnung bestimmt, dass Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt werden.

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Schulden beim Jobcenter

Auch ALG II– Empfänger können Privatinsolvenz beantragen und eine Restschuldbefreiung erhalten.

Für die Verfahrenskosten können sie ggf. eine Stundung beantragen. sodass sie erst nach der Restschuldbefreiung fällig werden.

Wichtig zu wissen:

Während der Privatinsolvenz muss der Schuldner sich allerdings ernsthaft darum bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, die es ihm ermöglicht, Einkommen zu erzielen. Das Insolvenzgericht kann ggf.  Nachweise verlangen.

Kommt der Schuldner dieser Pflicht nicht nach, kann ihn dies die Restschuldbefreiung kosten! Die Verbraucherinsolvenz endet dann nicht mit einer Restschuldbefreiung, sondern mit ihrer Versagung durch das Gericht. Die Folge: Alte Schulden bleiben bestehen und eine Zwangsvollstreckung durch die Gläubiger ist wieder möglich.

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