Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse oder Jobcenter
Die Privat- oder Verbraucherinsolvenz eröffnet nicht selbstständigen Schuldnern die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren. Egal wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger es gibt – durch eine Privatinsolvenz können sie gelöscht werden.
Bestimmte Arten von Schulden, insbesondere solche bei der öffentlichen Hand, müssen jedoch gesondert betrachtet werden. Wir geben einen Überblick über Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse und Jobcenter.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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