Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Um die Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Die Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen des Antragstellers so gering ist, dass er seine Rechte mit den verfügbaren finanziellen Mitteln nicht wahrnehmen kann. Der Antragsteller muss als wirtschaftlich bedürftig sein. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass bis zur Grenze der Zumutbarkeit auch Ersparnisse aufgewendet werden müssen, um den Prozess zu führen.
Ob eine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt, entscheidet ein Richter nach Prüfung des Einzelfalls. Diese Prüfung kann mitunter kompliziert sein richtet sich zunächst nach dem Nettoeinkommen des Antragstellers. Ebenfalls in die Prüfung fließen die finanziellen Belastungen des Antragstellers ein, wie etwa:
- Vorsorgeaufwendungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Wohnkosten
- sonstige finanzielle Belastungen
2. Ausreichende Erfolgsaussichten und keine Mutwilligkeit
Ein Richter prüft, ob die vom Antragsteller begehrte Rechtsfolge (z.B. Verurteilung, Abweisung der Klage, Freispruch) ausreichend Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, dass der Ausgang des Verfahrens zumindest offen erscheint. Ist nur ein Teilerfolg möglich, erfolgt die Prozesskostenhilfe auch nur insoweit.
Zudem darf der Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe nicht mutwillig, also rechtsmissbräuchlich gestellt werden.
3. Antragstellung
Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, stellen Sie am zuständigen Prozessgericht (das Gericht, vor dem das Verfahren durchgeführt wurde, wird oder werden soll) einen Antrag hierauf. Dieser kann mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingereicht werden; für den letzten Fall finden Sie das förmliche Antragsformular hier.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Darstellung des Rechtsstreits mit Angabe von Beweismitteln,
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Familienverhältnisse, Beruf, Einkommen, Vermögen und finanzielle Belastungen).
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