Was ist ein Prozessvergleich?
Der Prozessvergleich ist ein in den §§ 779 BGB, 794 Absatz 1 Nr. 1 ZPO geregelter Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien (Schuldner und Gläubiger) über ein Rechtsverhältnis (z.B. Bestehen einer Verbindlichkeit), im Wege eines gegenseitigen Nachgebens (Kompromiss) beseitigt wird.
Wie der Name schon vermuten lässt, spielt der Prozessvergleich sowohl bei der Regelung einer Streitigkeit, als auch bei der vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlung hierüber eine Rolle. Auch im Rahmen der Insolvenz tritt der Vergleich in der Praxis in vielfältiger Form in Erscheinung. Ein Schuldner kann mit dem Vergleich den Gläubigern ein finanzielles Angebot machen kann, welches so attraktiv ist, dass diese auf einen Teil Ihrer Forderung verzichten.
Der nachfolgende Beitrag zeigt Ihnen, welchen Inhalt ein Prozessvergleich regelt, welche Funktion und Wirkung der Prozessvergleich hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Prozessvergleich wirksam zu vereinbaren.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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