Ihre rechtlichen Handlungsoptionen bei Stromschulden

  • Rechtliche Handlungsoptionen bei Stromschulden

    So verhindern Sie eine Versorgungsunterbrechung

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    Frühzeitig aktiv werden bei Zahlungsrückständen beim Stromanbieter

    Zahlungsrückstände bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen können weitreichende Folgen haben. Insbesondere könnte Ihnen der Strom abgestellt werden. So beängstigend dies auf den ersten Blick klingen mag, umso wichtiger ist es frühzeitig aktiv zu werden.

    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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    Voraussetzungen der Versorgungsunterbrechung

    Wenn Sie bereits Zahlungsrückstände gegenüber Ihrem Energieversorger haben, sollten Sie, soweit es Ihnen möglich ist, versuchen die Zahlungen zu begleichen oder mit Ihrem Energieversorger zu einer Vereinbarung über die Begleichung Ihrer Zahlungsrückstände zu gelangen, denn es ist weitaus mühseliger, die einmal unterbrochene Versorgung wiederherzustellen als die Unterbrechung im Vorfeld zu verhindern.

    Rechtlich ist Ihr Energieversorger unter der Erfüllung der folgenden Voraussetzungen des § 19 Strom GVV zur Versorgungsunterbrechung berechtigt:

    • ein Zahlungsverzug in Höhe von mind. 100 € muss vorliegen
    • dieser fällige Anspruch muss angemahnt worden sein, wobei die Anmahnung frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung erfolgen darf
    • es muss eine Liefersperre angedroht worden sein (die Mahnung und Androhung können hierbei gleichzeitig erfolgen; sie sind beide auch mündlich wirksam.
    • die gesetzliche Nachfrist zur Zahlung muss verstrichen sein; diese beginnt nach Zugang der Androhung der Liefersperre zu laufen und beträgt vier Wochen
    • die tatsächliche Unterbrechung der Stromversorgung ist nach § 19 Abs. 2a drei Werktage im Voraus anzukündigen

    Wie können Sie die Versorgungsunterbrechung verhindern?

    Die effektivste Lösung lautet: Verhandeln mit dem Energieversorger.

    Überzeugen Sie ihren Energieversorger davon, dass sie zahlungswillig und langfristig auch – fähig sind, indem Sie ihm sehr konkrete Vorschläge Ihrer Tilgungsmöglichkeiten unterbreiten.

    1. Möglichkeit: Die Stundung Sie können eine vorübergehende Stundung des gesamten Zahlungsrückstandes vorschlagen. Es wird hierbei lediglich der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderungen hinausgeschoben mit dem Ergebnis, dass Sie mehr Zeit zur Begleichung der Rückstände haben. Dies wird Ihren Energieversorger insbesondere dann überzeugen, wenn Sie wissen, dass Sie in Zukunft finanzielle Erleichterungen haben werden aufgrund derer Sie zahlungsfähig werden, z.B. durch ein großzügiges Weihnachtsgeld Ihres Arbeitgebers oder eine Steuererstattung. Je genauer Sie Zeitpunkt, Grund und Höhe Ihres Vermögenszuwachses benennen können, desto mehr wird dies Ihren Energieversorger überzeugen.
    1. Möglichkeit: Die Sicherungsabtretung: Sie können die betreffende Forderung, durch die Sie einen Vermögenszuwachs haben werden, auch Ihrem Energieversorger abtreten. So ist sein Anspruch gegen Sie „gesichert“.
    2. Möglichkeit: Die Vereinbarung einer ratenweisen Tilgung: Ebenfalls sinnvoll ist die Vereinbarung einer ratenweisen Tilgung. Sie können hierbei vorschlagen die Abschlagszahlungen mittels eines Dauerauftrags sicherzustellen und die Zahlungen kontinuierlich zu erhöhen.
    3. Möglichkeit: Übernahme der Stromschulden durch das Sozialamt oder ein Jobcenter: Wenn Sie Bezieher einer laufenden Grundsicherung (Arbeitslosengeld II o.ä.) sind und Energieschulden bei Ihnen schon mehrfach aufgetreten sind, können Sie mit ihrem Hilfeträger (Sozialamt/ Jobcenter) vereinbaren, dass die Abschlagszahlungen direkt an das Energieversorgungsunternehmen überwiesen werden. Das Sozialamt bzw. Jobcenter ist zur Übernahme ihrer Schulden im Zuge der Sicherung Ihrer Unterkunft oder Behebung einer vergleichbaren Notlage – wie Sie eine drohende Versorgungsunterbrechung darstellt – verpflichtet. Diese Leistungen werden entweder als Darlehen oder Beihilfe gewährt.

    Argumentation mit der Verhältnismäßigkeitsklausel

    Bild von einer Lampe

    Zahlen Sie Ihre Energiekosten nicht rechtzeitig zurück, so kann dies weitreichende Folgen haben.

    Bei fortgeschrittenen Verhandlungen ist es ratsam, wenn Sie Ihren Energieversorger auf die sogenannte „Verhältnismäßigkeit“ seiner angedrohten Versorgungsunterbrechung hinweisen. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 ist eine Stromunterbrechung nämlich nicht zulässig, „wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“

    Wenn Sie also schlüssig dargelegt haben, dass Sie langfristig die Rückstände begleichen können, hat ihr Energieversorger kein Recht den Strom abzustellen. Für eine „Unverhältnismäßigkeit einer Liefersperre” spricht zudem:

    • erstmaliger Zahlungsverzug
    • geringer Zahlungsrückstand
    • schwerwiegende Folgen einer Liefersperre:

    insbesondere für die Versorgung von Kleinkindern, Kranken, Behinderten, alten Menschen etc.

    • drohende Gesundheitsschäden mangels Heizung
    • drohende Einkommenseinbußen bei Heimarbeit

    Handlungsmöglichkeiten, wenn der Strom bereits abgestellt wurde

    1. Einstweilige Verfügung

    Hat Ihr Stromversorger nun schon den Strom abgestellt, wird er die Versorgung erst wieder aufnehmen, wenn die Gründe für die Einstellung entfallen, d.h. Sie Ihre Rückstände beglichen haben und zugleich die Kosten für die Einstellung und Wiederaufnahme der Stromversorgung übernommen haben. Ab diesem Zeitpunkt ist er sogar rechtlich dazu verpflichtet die Stromversorgung wiederherzustellen.

    Falls er sich trotz Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen Ihrerseits dazu weigert, können Sie mithilfe eines Rechtsanwalts durch eine einstweilige Verfügung die Versorgung durchsetzen.

    2. Anbieterwechsel

    Falls Sie keine Möglichkeit sehen die Kosten für eine Wiederherstellung der Stromversorgung zu tragen, kommt ein Anbieterwechsel in Betracht. Ein weiteres zahlungsfähiges Haushaltsmitglied kann einen neuen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abschließen. Der örtliche Netzbetreiber bleibt jedoch derselbe. Dieser ist auch verpflichtet die Energieversorgung binnen eines Monats einzurichten – trotz Ihrer Schulden bei dem anderen Energieversorgungsunternehmen.

    Dennoch ist zu einem Anbieterwechsel nicht zu raten. Kommt es häufiger zu solchen Wechseln in Verbindung mit Zahlungsrückständen könnte man sie des Eingehungsbetruges verdächtigen.

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    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ihre rechtlichen Handlungsoptionen bei Stromschulden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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    56 Kommentare
    1. Fritz
      says:

      Hallo,
      ich hätte ein Frage zu einem Fall.

      Es bestehen Forderung gegenüber den Stadtwerken in Höhe von ca. 750€ seit mind. 2015.

      Zwischenzeitlich wurde – bereits vor einigen Jahren
      – der Strom abgestellt und die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten.

      Es wird jetzt angestrebt mit dem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung der Forderung zu vereinbaren. Eine Tilgung der Summe per Einmalzahlung ist nicht möglich.

      Wie ist jetzt das beste Vorgehen um wieder an Strom zu kommen? Reicht dem Energieversorger die Ratenzahlung über Inkasso um den Zähler wieder einzubauen und die Versorgung wieder aufzunehmen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        am besten kontaktieren Sie den Energielieferanten, ob die Einigung ausreichend ist, um Sie wieder mit Strom zu beliefern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Hans H.
      says:

      Hallo!

      Mir wurde vor einiger Zeit der Zähler gesperrt, da ich eine Nachzahlung von rund 3000€ nicht begleichen konnte. Ich soll laut Anbieter 7500kWh im Jahr verbraucht haben, als Einzelperson in einer 60m² Wohnung. Die Jahre zuvor kam ich auf max. 2000kWh.
      Bis heute gibt es keine Erklärung, wie es zu diesem deutlich erhöhten Verbrauch gekommen sein könnte.

      Mittlerweile ist der Vorgang durch alle gängigen Instanzen gelaufen. Inkasso, Vollstreckungsbescheid, SCHUFA und die Forderung beläuft sich mittlerweile auf rund 5000€.

      Nun habe ich mir an allen möglichen Stellen Geld zusammen geliehen, um die Sache endlich erledigen zu können und endlich wieder Strom geliefert zu bekommen.
      Nach Rücksprache mit dem Inkasso-Unternehmen, stimmen die einem Vergleich zu. Wenn ich den Betrag X vollständig bis Datum Y bezahle, ist die Angelegenheit erledigt.

      Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe:
      Das Inkasso-Unternehmen gibt in dem Schreiben an, dass die Regelung unter der Bedingung steht, dass mein Zähler derzeit NICHT gesperrt ist.

      Mein Zähler ist aber gesperrt, da ich nicht zahlen konnte. Jetzt kann ich zahlen, um den Zähler entsperren zu lassen. Darf aber nur zahlen unter der Voraussetzung, dass er nicht gesperrt ist.

      Das kann doch nur ein Druckfehler sein, oder gibt es eine andere plausible Erklärung dafür?

      Vielen Dank!
      Gruß, Hans

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        das ist in der Tat etwas fragwürdig. Ich kann Ihnen von hier aus aber keine konkrete Erklärung hierfür liefern. Am besten fragen Sie nochmals persönlich nach. Auch wäre es ratsam gewesen, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Angelegenheit gleich zu Beginn des Falles zu beauftragen. Allerdings hoffen wir, dass Sie nun das Problem nachhaltig lösen werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Sabine W.
      says:

      Hallo
      Uns haben sie im Mai unseren Zähler ausgebaut. Nun muss ich dabei sagen das es über ein Mitbewohner lief. Dieser ist bei Nacht und Nebel ausgezogen. Nun haben wir unsere Altschulden sowie einen Elektriker der die Überprüfung des zählerschrankes durchgeführt hat,bezahlt. Nun kommen sie damit,uns nicht zu beliefern da eine Manipulation angeblich gemacht wurde sowie sie uns darlegen,wir hätten Urkundenfälschung gemacht sprich einen Mitvertrag gefälscht. Was wir natürlich nicht getan haben. Nun haben wir einen anderen Netzbetreiber der uns beliefern würde aber noch von dem Energienetz auf Antwort wartet nachdem wir von einem Elektriker die nächsten Inbetriebsetzungsantrag machen lassen haben. Wir können wir jetzt vorgehen? Weil Manipulation am Zähler und angeblich Mietvertrag gefälscht ist echt eine harte Anschuldigung da müssen die doch an unseren ehemaligen Mitbewohner gehen? Ich habe eine Tochter von 13 Jahren und eine pflegebedürftige Tochter. Selbst wenn ich versuche mit ihnen zu reden sind die Herrschaften sehr unfreundlich und belasten und mit was was wir gar nicht getan haben.
      Danke im Voraus für ihre Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        das ist ein sehr komplexer Fall, der einer eingehenden Untersuchung bedarf. Daher empfehle ich Ihnen den Gang zum Rechtsanwalt anzutreten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Hasche
      says:

      Ich habe seit Jahren Strom schulden und möchte eigentlich es vermeiden extra ein Darlehen oder auch nur die Kosten da zu zahlen…. Aber ich bin seit ca 3,5-4 Jahren bei meinem Stromanbieter nicht mehr versorgt…. Hatte einen Anbieter gewechselt und da es extrem billig im Vergleich war, denke ich wurde ich nach dem nächsten Engpass gekündigt… Und seit dem habe ich zwar 3-4 günstige Angebote gehabt und hatte sie auch mieten können…. Aber die Stadtwerke erlauben dem 3 Anbieter nicht meine Wohnung ( zu versorgen ) ist es möglich selbst einen Strom Zähler zu Kaufen und dann anzumelden und/oder dürfen die Stadtwerke es mir überhaupt, nicht möglich machen einen Anbieter zu wählen oder es dem Anbieter nicht die Anschluss geben, nur weil ich noch schulden habe?!? Bitte um Hilfe weil ist nicht immer so leicht mit Ämtern und Behörden

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        ich kann Ihre Anfrage so nicht beantworten, weil ihr vorgetragener Sachverhalt nicht alle für eine Einschätzung relevanten Informationen enthält. Dennoch helfen wir Ihnen gerne, Ihre Stromschulden loszuwerden. Dafür kann es mehrere Lösungswege geben. Am besten Sie nutzen unserer kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55. Darin können wir auch Ihre Situation eingehen und eine Lösung entwickeln.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Jennika L. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Meinem Partner wurde bei der Jahresabrechnung mitgeteilt, dass er 3000€ nachzahlen müsse, da über die letzten 3 Jahre ein viel zu geringer Konsum geschätzt wurde. Als er in die Wohnung einzog, musste er zu Beginn ca. 50Euro Abschlag pro Monat zahlen, dann, im Laufe der nächsten Jahre wurde ihm immer mitgeteilt, dass er noch weniger verbrauche, sodass er am Ende nur noch 30€ pro Monat bezahlen musste. Da er kein Deutsch spricht und er in Deutschland nur seinen Zweitwohnsitz hat, hat er sich nicht weiter darum gekümmert, zumal eine Aufforderung zum Ablesen des Zählers nie kam.
      Letztes Jahr wurde der Zähler ausgetauscht, es wurde festgestellt, dass der Konsum viel höher war als durch die Abschlagszahlung abgedeckt, aber es wurde ihm erst ein Jahr später, diesen Juli mitgeteilt, sodass er das ganze letzte Jahr weiterhin viel zu wenig gezahlt hat und weiterhin nicht wusste, dass er viel zu viel konsumiert (durch einen völlig veralteten, viel zu großen Durchlauferhitzer).

      Kann man rechtlich was gegen den Anbieter tun, bzw. muss er so wirklich den vollen Betrag zahlen, da er einen fälschlicherweise mitteilt, dass der Konsum zum Vorjahr gesunken sei, wenn man in Wirklichkeit Schulden anhäuft, ohne es zu wissen? Den alten Zähler kann man auch nicht mehr kontrollieren, da er ohne Mitteilung ausgetauscht wurde und man ließ ein weiteres Jahr vergehen, in dem der Anbieter wusste, dass es schon über zweitausend Euro Schulden gibt, ohne den Verbraucher dies mitzuteilen.
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jennika L.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Laut Ihrer Angaben wurde der Strom tatsächlich verbraucht. Somit bestehen leider trotz des geschilderten Sachverhalts nur geringe Aussichten, gegen die Höhe der Rechnung vorzugehen.
        Sicherlich hat der Anbieter die aktuellen (höheren) Strompreise jetzt auch für Verbrauch aus der Vergangenheit zugrunde gelegt. Doch es lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, wann der Strom verbraucht wurde und welche Strompreise zu diesem Zeitpunkt gültig waren.
        Mit Sicherheit wird sich der Anbieter auf eine Ratenzahlung einlassen, insbesondere im Hinblick auf die genannten fehlerhaften Verbrauchsmitteilungen.
        Möglicherweise wäre auch die Einrede der Verjährung zumindest für Beträge aus 2017 möglich (sofern eine Abrechnung ausgestellt wurde).

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Sk
      says:

      Hallo, der Strom Anbieter hat mir gekündigt
      Wegen Schulden, ist der Grundversorger
      Verpflichtet mich wieder als Kunde zu
      Nehmen

      • Andre Kraus
        says:

        Ihre Frage wurde soeben beantwortet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. Blasi6
      says:

      Hallo, ich habe 3000 € Strom Schulden
      Bei einem Anbieter möchte es aber in
      Raten abbezahlen! Und der hat mir gekündigt. Ist der Energie Versorger verpflichtet mir Strom zu geben.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Versorgung mit Strom, was jedoch nicht unbegrenzt der Fall ist. Da sich in Ihrem Fall beträchtliche Rückstände gebildet haben, kann der Versorger die Lieferung einstellen. Ich empfehle Ihnen sich an die örtlichen Sozialträger zu wenden (Jobcenter und Sozialamt), damit Sie wieder beliefert werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. Blasi6
      says:

      Hallo, ich habe 3000 € Strom Schulden
      Bei einem Anbieter möchte es aber in
      Raten abbezahlen! Und der hat mir gekündigt. Kann ich trotzdem zum Energie versorger gehen.

      • Andre Kraus
        says:

        Ihre Frage wurde soeben beantwortet.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Andreas M. .
      says:

      Hallo,
      Ich habe am 1.6.21 die ankündigen der Energiesperre erhalten. Das Schreiben war vom 17.5.21 mit einer Frist zum 24.5.21. Wie bereits geschildert habe ich dieses Schreiben aber erst am 1.6. erhalten, am 2.6.21 habe dann die letzte Frist zum 7.6.21 18 Uhr erhalten. Eine Raten Zahlung wird mir nicht mehr angeboten. Eine Energiesperre ist somit unvermeidlich, da hier das WE zwischen liegt und ich auf die schnelle keine 670€ aufbringen kann.
      Welche Möglichkeiten gibt es für mich noch, um nicht ab Dienstag den 8.6.21 im dunklen zu stehen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        falls Sozialleistungen bezogen werden, kann beim Jobcenter oder beim Sozialamt ein Kredit beantragt werden.
        Mit dem Versorger könnte unter Hinweis auf die verspätete Zustellung eine Fristverlängerung vereinbart werden. Wenn die Ratenzahlung abgelehnt wurde, könnte man die Schlichtungsstelle Energie oder die Bundesnetzagentur anrufen, hier ist allerdings nicht mit kurzfristiger Rückmeldung zu rechnen.
        Es tut mir leid, dass ich in diesem Rahmen keine weitergehende Hilfestellung geben kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Manuel M.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      Ich habe bei meinem Strom Anbieter noch einen Betrag offen, ich habe diese Woche 100€ in beglichen. Nun steht noch ein Rest Betrag von 271,05€ offen, diesen Betrag soll ich bis 19.05 21 begleichen ansonsten wird der Strom abgeschaltet.
      Jetzt ist meine Frage ob der Anbieter den kompletten Rest Betrag auf einmal einfordern darf,zumal ich diesen Monat nur noch über 280€ an verfüge.
      Wenn ich die 271,05€ bezahle,weiß ich nicht wovon ich Nahrungsmittel für den Rest des Monats bekomme, oder sprit um an meine Arbeitsstelle zu gelangen oder meine Tochter übers Wochenende zu holen.
      Ratenzahlung wird vom Anbieter nicht akzeptiert er will alles auf einmal.

      Würde mich über eine schnelle, hoffentlich hilfreiche Rückmeldung sehr freuen.

      LG

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr M.,

        ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Erfahrungsgemäß lassen Gläubiger eher “Gnade” walten, wenn man sie persönlich aufsucht, als wenn man eine “unpersönliche” E-Mail verfasst.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. Sahmel J.
      says:

      Ich habe bei meinem Stromanbieter noch 100 und noch etwas offen. Habe aber seit dem Umzug einen Auflade Stromzähler, jetzt haben Sie mir meinen Schlüssel gesperrt so das ich nicht mehr Aufladen kann. Allerdings kann ich die 100 Euro auch nicht bezahlen, weil es seit meinem Einzug, Probleme mit dem wohngeld gibt und ich bis heute da noch keine Zahlung erhalten habe. Dürfen die mir den Schlüssel wirklich sperren?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr J.,

        ja aufgrund der Stromschulden macht der Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend, welches erst nach Begleichung der Schulden zurückgenommen wird. Sie haben die Möglichkeit vom Sozialamt eine Erklärung zu erhalten, in der die Zahlung der Stromkosten übernommen wird. Diese Erklärung können Sie dem Stromanbieter vorlegen, der dann die Sperre aufheben kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Nicky
      says:

      Sehr geehrte Herr Dr. v. Ghendler,

      Wie verhält es sich mit folgender Situation :

      Die demontage des Stromzählers ist Fristgerecht angekündigt,
      anberaumt (natürlich) Monatg Morgen zwischen 8:30- 9:30 Uhr

      Schuldnerin öffnet Post aber stark verzögert und erfährt so zu spät von dem Termin.
      Kann die Vollstreckung bei Barzahlung vor Ort noch verhindert werden?
      Oder wird trotzdem demontiert? Ist der Gerichtsvollzieher Treuhänder berechtigt?

      vielen Dank im Vorraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        in der Regel kann eine Schuld durch sofortige Barzahlung getilgt werden. Dann besteht auch kein Grund mehr, die angekündigte Maßnahme durchzuführen. Ich empfehle Ihnen, sich aktiv an den Gläubiger zu wenden. Die Tatsache, dass eine Schuldnerin in tatsächlicher Hinsicht “verspätet” Kenntnis von einer Ankündigung erhält, ist grundsätzlich irrelevant. Denn maßgeblich ist, wann mit der Kenntnisnahme nach gewöhnlichem Lauf der Dinge zu rechnen war.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. Tino
      says:

      Sehr geehrter Dr. V. Ghendler,
      Mein Frage wäre folgende:
      Ich habe Schulden aus der jahresabrechnung die ich noch nicht beglichen hab. Habe aber jeden Monat meine abschlagszahlung geleistet,nun wurde mir trotzdem der strom abgestellt auf Grund der altschuld. Leider lässt der Versorger nicht mit sich reden. Ist das denn überhaupt rechtens trotz monatlicher abschlagszahlung. Mfg

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ich müsste mir hierzu die Schreiben Ihres Stromanbieters durchlesen. Grundsätzlich können aufgelaufene Stromschulden zur Vorsorgungseinstellung führen. Womöglich hat der Stromanbieter zunächst darauf verzichtet, die Altschulden nachdrücklich einzufordern in der Hoffnung, dass dies irgendwann geschehe. Vielleicht hat ein Wechsel bei der Sachbearbeitung dazu geführt, dass nun mit Nachdruck der Ausgleich der Altschulden durchgesetzt werden soll.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Corinna
      says:

      Hallo,

      ich habe eine Frage. Mir wurde gestern der strom gesperrt. Ich habe vorher noch das Geld per Echtzeit Überweisung überwiesen. Zuerst einmal ist das Geld angeblich noch nicht auf dem Konto des zuständigen Anwalts, was ich mir nicht vorstellen kann da es auch noch die selbe Bank ist. Des Weiteren weigert sich der Anwalt auch wenn das Geld für den Stromanbieter da ist die Sperrung aufzuheben. Da ich noch offene ältere Kosten bei diesem anwalt offen habe. Ich weiß nicht ob das alles so rechtens ist. Habe einen Sohn der im Rollstuhl sitzt. Mir wurde gesagt sie zahlen zwar das Geld an meinen Anbieter aber ich bekomme keine entsperrung.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau W.,

        ich würde Ihnen empfehlen, alle Beteiligten nachdrücklich über Ihre Situation zu informieren. Weisen Sie sie Beteiligten darauf hin, dass Sie einen pflegebedürftigen Sohn haben und die Stromversorgung keinen Aufschub duldet. Womöglich hebt der Stromanbieter die Stromsperre wieder auf, wenn Sie diesem nachweisen, dass die Zahlung bereits geleistet wurde. Am besten Sie telefonieren mit der zuständigen Stelle.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Arimaryas
      says:

      Hallo,
      Ich habe alte Stromschulden, die ich monatlich zu meinen Abschlägen tilge. Nun habe ich ein Guthaben. Darf der Anbieter dieses Guthaben ohne mein Wissen zur schuldenbegleichung nehmen, obwohl ich eine ratenzahlung vereinbarungen mit den stadtwerke habe, wobei ich die monatl. Raten immer zahle?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        grundsätzlich ist dies zulässig, hängt aber im Einzelfall davon ab, was Inhalt der Ratenzahlungsvereinbarung und des Belieferungsvertrags ist. Eine Aufrechnung wie sie der Stromkonzern vorgenommen hat, ist nicht per sé ausgeschlossen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Stella
      says:

      Ich hatte einen Stromausfall. Ich habe die Rückstände und auch die Kosten für die Siegel bezahlt. Aber sie sagen, dass sie mich 6 Tage lang ohne Strom lassen werden, weil sie freitags nicht arbeiten. Es ist normal? Ich habe auch drei kleine Kinder. Ich habe alles am selben Tag wie der Ausfall bezahlt und sie haben mir am Telefon mitgeteilt, dass sie die Zahlung erhalten haben

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        Sie können dem Energiekonzern mitteilen, dass ein Warten unzumutbar ist und dass Sie ggf. eine einstweilige Verfügung beim Gericht ersuchen werden und dass dies womöglich Kosten für das Unternehmen nach sich ziehen könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Kay B.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren
      Ich hätte hier eine fachliche Frage.
      Wir hatten 1997 ein Haus gebaut und entsprechend auch Gasanschluss beantragt.
      Ich wollte nun von dem Anbieter wissen wer damals den Auftrag erteilt hat und auch bezahlt hat?
      Das Haus wurde inzwischen verkauft, so daß ich in der Beweispflicht bin, um Nachzuweisen das ich den Anschluss bezahlt habe.
      Wie bekomme ich nun die Auskunft oder den Beleg das ich die Rechnung bezahlt habe.
      Laut den Anbieter wären die Unterlagen vorhanden, aber er darf mir hierzu keine Auskunft geben?
      Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
      Mfg Kay Bartl

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        Sie können den Anbieter bitten, schriftlich bestätigen zu lassen, dass Sie den Anschluss damals bezahlt haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. M_1801
      says:

      Ich bin 2019 unverschuldet in stromschulden geraten durch nicht Zahlung meines Gehaltes (3 Monate nicht gezahlt und 1 jahr auf Urteil gewartet ) . Dies habe ich dem Versorger mitgeteilt was ihm egal war . Ein kleiner Betrag wurde von einem Vollstrecker eingeholt den Rest habe ich 5 mal versucht in raten zu zahlen ….. diese Ratenzahlung wurde entweder abgelehnt oder ignoriert.
      Jetzt hat uns ein Gerichtsvollzieher nach der aktuellen Adresse gefragt ( umgezogen und neuer Versorger)……
      Ich verdiene nix nur 215€kindergelt da ich zur schule gehe und mein mann alleinverdiener ist….. wie haben nach Abzug aller zu zahlenden laufenden Rechnung ca 300€ im monat zur Verfügung von dem noch mal einiges an Benzin abgeht da mein Mann täglich 80km zur Arbeit unf zurück fahren muss .
      Was kann ich machen ? Bzw ich kann es ja kaum zahlen ohne das ich am ende nix mehr zum leben habe :/ was für Möglichkeiten habe ich jetzt

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        da Sie vermutlich nun bei einem neuen Versorger sind, haben Sie immerhin keine Stromsperre zu befürchten.
        Der Stromanbieter, bei den die Schulden bestehen, kann von Ihnen eine Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Pfändbar ist jedoch anhand Ihrer Angaben nichts. Empfehlenswert ist es, ein Pfändungsschutzkonto zu führen und das Kindergeld darauf einzahlen zu lassen.

        Anhand Ihrer Angaben lehnt der Stromanbieter eine Ratenzahlung oder einen Vergleich ab. In diesem Fall können Sie entweder dauerhaft mit dem P-Konto leben, denn die Pfändung geht stets ins “Leere. Oder Sie können genug Geld sparen, um die Rückstände auf einmal zurückzuzahlen. Allerdings laufen vermutlich Zinsen und Gebühren auf. Eine Privatinsolvenz wäre vermutlich kein empfehlenswerter Weg, dies hängt aber von der Höhe der Schulden ab.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Andrea
      says:

      Ich war drei Jahre arbeitslos und habe jetzt seit einem Monat Arbeit gefunden mein Sohn freut sich mich nun habe ich das folgende Problem ich werde vom Arbeitsamt angeschrieben weil ich ein Darlehen haben wollte nach Paragraph 42a SGB II zinsfrei e-krona ist das Moment auch alles etwas schwieriger weil ich das alles per E-Mail abschicken muss habe ich gleich von dem Obergerichtsvollzieher weil mein Stromanbieter schon das dem Gericht ich habe auf jeden Schriftstück unterschrieben mir ist auch von meinem Stromanbieter noch mal eine Durchschrift gegeben worden Benachrichtigung über die Unterbrechung von meinem Stromzähler klappt auf jedem Zettel unterschrieben habe es bei meinem Arbeitsamt eingereicht mit einer Erklärung dass meine Wohnung zumindest die Therme auch meinen Nachbarn unter mir mit Hals jetzt denken die natürlich ich habe eine Bedarfsgemeinschaft es kommen noch mehr Probleme wie geplant eine Ratenzahlung ist nicht zu machen deswegen wollte ich das zinslose Darlehen mein Arbeitgeber musst du ja für das Arbeitsamt auch noch Papiere ausfüllen wie viel ich verdiene ob ich noch ein Leistungsanspruch habe zur Sicherung des Lebensunterhalts und jetzt kommen sie mir und wollen von mir eine aktuelle Aufstellung der energieschulden obwohl ich alles schon abgeschickt habe Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft eine schriftliche wie meine Einkommensverhältnisse vor gewesen sind meine Kontoauszüge noch mal vorlegen und wie ich das in Zukunft handhaben werde jetzt fühle ich mich ein wenig auf den Schlips getreten ich will ja nur diesen Kredit haben warum wollen die denn jetzt komplett noch mal das ganze Programm von mir wenn eigentlich nur dieses Schriftstück von meiner Arbeitgeberin weil ich ja nur auf 130 Stunden angemeldet bin den Corona warum muss ich da noch mal alles abgeben er kriege ich da kein will ich gar nicht mein Nachbar ist schon in eine Hotelanlage gezoggege und wir davon noch die Kosten geben weil er kein warmes Wasser und auch keine Heizung hat und ich mache das schon auf doppelten wegen schreibe schon E-Mail zum Arbeitsamt und schicke schon Briefe ab aber irgendwie lesen Sie sie nicht richtig und ich habe jetzt noch bis zum 10 Uhr Zeit und es macht mich wahnsinnig ich friere mir selber den Arsch ab ich musste mein Kind beim guten Freund unterbringen weil es hier einfach nicht zumutbar ist ich habe mir von meinem Vermieter auch schon ein Schriftstück geben lassen wie das mit meiner thermische läuft und ich soll noch mal den Stromanbieter fragen ob er sich auf eine Ratenzahlung einlassen das Gerichtsurteil steht da Toni so da sind sie so

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Stromschulden.
        Leider kann ich Ihnen in dem speziellen Sachverhalt keine weitergehende Auskunft geben, außer dass Sie sich erneut vom Jobcenter erklären lassen sollten, woran es noch für die Gewährung des Darlehens fehlt und natürlich sollten Sie ggf. noch einmal klar und deutlich darlegen, dass es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und warum Sie mit Ihrem Nachbarn zusammen an einem Anschluss angeschlossen sind.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Jana M.
      says:

      Hallo,
      Ich habe durch die Jahresabrechnung meiner letzten Wohnung Stromschulden und es wurde vereinbart 2mal einen größeren Betrag zu zahlen und den Rest dann auf Raten. Den erste größeren Betrag habe ich bezahlt und einen Termin für den nächsten Betrag vereinbart welcher der Mitarbeiter der Stromversorgung sich den dann bei mir zuhause abholt. Der Termin stand ich war zuhause und wartete. Dann merkte ich das kein Strom mehr da war und ich rief ihn gleich an und er meinte er hätte unten geklingelt und da keiner aufmachte hat er die Versorgung eingestellt und nun ließe es sich nicht rückgängig zu machen. Ich war aber zuhause und hätte den Betrag bezahlt.
      In dem Brief stand das die Forderung bereits gemahnt wurden und demzufolge sperrfähig sind bei nicht fristgerechter Zahlung. Waschmaschine voll mit Wasser und die Lebensmittel im Kühlschrank und Gefrierschrank muss ich nun wegschmeißen. Das der Strom sollte etwas sein an dem Tag an dem der Termin war abgestellt wird war mir so nicht mitgeteilt worden. Vor allem habe ich mich ja dran gehalten. Hätte der Mitarbeiter sich nicht vergewissern müssen und an der wohnungstür klopfen müssen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        ob das Abschalten vom Strom rechtmäßig erfolgte, hängt maßgeblich davon ab, mit welchem Inhalt Ihnen zuvor der Stromversorger Mahnungen geschickt hat. Je nach Inhalt der Schreiben konnte der Mitarbeiter ohne weiteres die Stromversorgung unterbrechen, brauchte also vorher keine “Vergewisserung” vorzunehmen. Ob in Ihrem konkreten Fall die Unterbrechung der Stromversorgung rechtmäßig war, lässt sich nur nach Prüfung Ihrer Schreiben genau sagen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Ludwig
      says:

      Ich habe im Februar meine Jahresrechnung bekommen
      Sie wahr 400€ hoch.
      Ich habe meinem Abschlag weiter gezahlt
      Im März kam die erste Mahnung
      Ich habe ein Brief an meinem Stromanbieter geschickt
      Wo ich gefragt habe Wegen ratenzahlung
      Im April und Mai habe ich keine Mahnung bekommen
      Ich dachte mein Stromanbieter ist mit der ratenzahlung einverstanden
      Ich konnte mich selbst beim Stromanbieter nicht melden da ich mit meinem Handy Probleme hatte
      Am Mittwoch wahr ein Brief vom meine Stromanbieter im Briefkasten
      Wo steht das sie am Montag mein stromsperren wollen
      Heute morgen und am Nachmittag habe ich versucht mit meinem Stromanbieter zu reden
      Ihm wahr egal was ich gesagt habe
      Und er ging auf kein Kompromiss ein
      Eine Frage was kann ich jetzt noch machen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bei offenen Zahlungen aus der Jahresabrechnung lassen sich Stromanbieter in der Regel auf eine Ratenzahlung ein. Versuchen Sie unbedingt noch einmal, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um die Stromsperre noch abzuwenden.
        Sollten Sie Sozialleistungen bzw. Hartz IV erhalten, teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie sich um ein Darlehen vom Jobcenter bemühen und kontaktieren Sie schnellstmöglich das Jobcenter bzw. Sozialamt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Wagener
      says:

      5000 €Stromschulden und Stromsperre. Bei Einfamilienhaus. stehe vor der Privatinsolvenz. Kann meine Lebensgefährtin bei einem anderen Anbieter auf Ihren Namen den Strom wieder anmelden und wird West Netz als Netzbetreiben den Stromzähler wieder anschließen. Bitte um schnellstmögliche Antwort

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn bereits eine Stromsperre in Kraft ist, wird der Wechsel des Anbieters bzw. des Vertragspartners vermutlich nicht möglich sein.
        Dies wäre möglich, wenn die Stromsperre nur angedroht, aber noch nicht in Kraft ist.
        Aufgrund des genannten, hohen Rückstandes sowie der vermutlich bestehenden weiteren Schulden biete ich Ihnen an, eine kostenlose Erstberatung zur Privatinsolvenz durchzuführen. Rufen Sie uns dafür unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Deniz
      says:

      Sehr geehrter Herr Anwalt
      Ich bin aus relativ unentschuldbaren Gründen mit meinen letzten 3 Abschlagszahlu gen in Verzug geraten,insgesamt 214€.
      Mit Mahnung vom 27.1 wurde mir die Sperrung angedroht und mit Mahnung vom 6.2 konkret zum 22.2 angekündigt ( letztes erhaltenes Schreiben)
      Da ich versuchte das Geld aufzutreiben, leider ohne Erfolg, habe ich erst am 21.2 mich mit dem Grundversorger Vattenfall über die Hotline auseinandergesetzt. Bei dem Gespräch wurde mir eine Ratenzahlung verwehrt, aber nach langem hin und her eine Stundung gewährt am 28.02 mit erhalt meiner Alg2 Leistungen den gesamten Betrag zu bezahlen, welches ich auch tat. Nun wurde mir aber unabhängig davon der Strom am 28.2 gesperrt und weitere damit verbundene Kosten zur Last gelegt. Bei Rücksprache mit dem Anbieter am 28.2 wurde eine solche Absprache jedoch verneint und ausschließlich die Tatsache des Gesprächs vom 21.2 festgehalten. Aufgrund der Abmachung zur vollständigen Zahlung am 28.2, habe ich auch erst am 02.03 einen Antrag auf Energiekosten übernahme beim zuständigen Jobcenter gestellt, welcher mit der Aussage einer 10 tägigen Bearbeitungszeit versehen wurde.
      Sehen Sie im vorliegenden Sachverhalt irgendwelches Fehlverhalten des Anbieters?
      Danke im voraus für ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Leider sind mündliche Absprachen stets schwierig durchzusetzen. Die zusätzlichen Kosten könnten angreifbar sein, da der Anbieter seiner Pflichjt zur Schadensminderung nicht nachgekommen ist bzw. es ein milderes Mittel gegeben hätte. Allerdings wäre hierzu vermutlich anwaltliche Unterstützung erforderlich. Unter Umständen können Sie den Stromanbieter im Gespräch unter Schilderung der Umstände dazu bewegen, auf die zusätzlichen Gebühren zu verzichten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. Martina W.
      says:

      Hallo, ich habe Stromschulden bei Mainova, da ich aber eh die letzten Monate im Ausland war, habe ich diese nicht gleich beglichen. Jetzt erhalte ich einen Brief, das jetzt zusätzlich der Stromzähler ausgebaut wurde (nachdem das Stromabstellen schon 300 Eur kostete) und das man von mir zusätzlich 130 Eur verlangt für das Ausbauen des Stromzählers. Ist das rechtens?
      Ich danke Ihnen schon im Vorraus für Ihre Antwort.

      Mit feundlichen Grüßen
      Martina Wagner

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Wagner,

        generell könnte es sein, dass der Anbieter hier seiner Pflicht zur Schadensminderung nicht nachgekommen ist und evtl. ein Entfernen der Hauptsicherung bereits ausgereicht hätte. Eine genaue Einschätzung des Falles ist mir jedoch in diesem Rahmen nicht möglich. Generell ist es empfehlenswert, Stromschulden zu bezahlen, notfalls mit einem Darlehen durch das Jobcenter.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Ruben
      says:

      Habe noch Altschulden bei Eon.. habe seid 8 Jahren kein Strom auf mich angemeldet.. nun muss ich Strom anmelden bei Eon.. er ist auch der grundversorger.. kann er mich ablehnen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        für den Stromanbieter besteht Kontrahierungszwang, das bedeutet, er muss Ihnen einen Vertrag anbieten. Falls Altschulden bestehen, kann er den Vertrag jedoch davon abhängig machen, dass diese Schulden bezahlt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Marek
      says:

      Hallo,
      ich bekomme Mindestlohn zahle Kindesunterhalt und habe Stromschulden. Mit meinen Stromanbieter habe ich einen Termin zur Klärung der Rückzahlung gehabt, welchen ich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte. Nun wurde mir der Strom abgestellt.
      Die ausstehende Forderung kann ich nicht auf einmal begleichen.
      Was kann ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        wenn tatsächlich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Stromabschaltung gegeben waren, sollten Sie schnellstmöglich eine Rückzahlung anbieten und wenn nötig sogar andere Zahlungsverpflichtungen verschieben. Sollten Sie ALG-II-Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen (Hartz IV), können Sie alternativ vom Jobcenter ein Darlehen erhalten. Stromschulden gehören zu den Verbindlichkeiten, die man dringend bezahlen sollte, da die Stromversorgung existenziell wichtig ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Heike S.
      says:

      Hallo,
      Ich habe stromschulden.mein Anbieter hat den stromzähler ausgebaut.die arge will kein Darlehn gewährleisten.was kann ich tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Scopp,

        seien Sie am besten ehrlich und teilen Sie dem Stromanbieter mit, dass Ihnen eine Begleichung des Betrags nicht möglich ist und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung der offenen Beträge. Die künftigen Rechnungen sollten Sie natürlich ab sofort immer pünktlich zahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Burak
      says:

      Hallo,
      Ich wollte mal frage, darf eigentlich ein Stromanbieter einen Stromwechsel untersagen? Bei mir ist das jetzt so passiert: Ich wollte meinen Stromanbieter wechseln und habe auch schon eine schriftliche Antragsbestätigung meines neuen Stromanbieters bekommen. Da ich aber nun noch den letzten Monat und diesen Monat noch offen habe, kam mein noch aktueller Stromanbieter bei mir zuhause vorbei und drohte mir an, meinen Strom in 3 Tagen abzustellen, wenn ich bis dahin die offene Rechnung noch nicht gezahlt habe und das, obwohl ich ihm mit hundertprozentiger Sicherheit garantiert habe, die Rechnung am Monatende zu zahlen, da ich dann erst meinen Lohn bekomme. Als ich ihm erwiderte, dass ich ja meinen Strom gewechselt habe, meinte er, dass das nicht stimme und sagte, sie haben keinerlei Bestätigung von unserem neuen Stromanbieter bekommen. Daraufhin wollte ich ihm die schriftliche Antragsbestätigung zeigen, doch er meinte, er wolle sie nicht sehen und solange unser neuer Stromanbieter sich auch nicht bei ihm meldet, interessiere es ihn auch nicht. Noch dazu sagte er daraufhin, dass solange ich die offene Rechnung nicht gezahlt habe, er keinen Stromwechsel zu lassen wird und nicht nur den Zähler abstellen, sondern ausbauen wird. Nun zurück zu meiner Frage, darf er das? Trotz einer neuen Auftragsbestätigung, den Wechsel verbieten, weil ich noch offene Rechnungen habe und sogar den Stromzähler ausbauen? Und auch seine Weigerung bis zum Monatsende mit der Rechnung zu warten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Stromanbieter kann nichts gegen den Anbieterwechsel tun, wenn Sie den Vertrag kündigen. Die Stromsperre hat bestimmte Voraussetzungen, insbesondere muss sie vier Wochen vorher angedroht sein sowie zusätzlich drei Werktage vorher noch einmal angekündigt sein.
        Bezüglich der offenen Rechnung sollten Sie einfach ehrlich sein und ggf. eine Ratenzahlung anbieten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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