Welches Insolvenzverfahren ist das richtige bei mir?
Für viele unserer Mandanten stellt sich zu Beginn einer Entschuldungsmaßnahme die Frage, welches Verfahren denn das richtige ist. Im Gegensatz zu einem außergerichtlichen Vergleich, den sowohl ein Verbraucher/Arbeitnehmer, ein Selbstständiger/Freiberufler oder auch eine Gesellschaft (z.B. GmbH und UG) versuchen kann, wird bei einem Insolvenzverfahren strikt getrennt.
Unterschieden wird zwischen der Privatinsolvenz und der Regelinsolvenz.
Teilweise ist sich ein Schuldner aber auch gar nicht ganz sicher, ob er denn juristisch als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer einzustufen ist. Zudem müssen auch ehemals Selbstständige unter Umständen eine Regelinsolvenz beantragen, obwohl Sie mittlerweile als Arbeitnehmer tätig sind. Nur mit dem korrekten Insolvenzantrag kann jedoch auch die Eröffnung des Verfahrens beansprucht werden.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Tätigkeit richtig einordnen können und welche Form des Insolvenzverfahrens in Ihrem konkreten Fall die richtige ist.
Für eine schnelle Antwort auf die Frage nach dem richtigen Verfahren, gelangen Sie hier umgehend zu unserem Fazit. Um Missverständnissen vorzubeugen empfehlen wir jedoch, zunächst die Erklärungen in den einzelnen Abschnitten zu lesen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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