Kann der gestellte Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zurückgenommen werden?
Der einmal gestellte Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung kann vom Schuldner auch zurückgenommen werden, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde oder das Insolvenzgericht den Antrag noch nicht rechtskräftig abgewiesen hat (§ 13 Abs. 2 InsO). Nach Verfahrenseröffnung ist die Rücknahme des Antrags zulässig, wenn sie der Schuldner nicht rechtsmissbräuchlich verwendet, um damit den Konsequenzen eines unredlichen Verhaltens oder einer Obliegenheitsverletzung zu entkommen (Versagung der Restschuldbefreiung). Neben der Versagung der Restschuldbefreiung treffen den Schuldner auch verschiedentlich gestaltete Sperrfristen, die diesem einen erneuten Insolvenzverfahrensgang vorerst versagen.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Schuldner in zulässigerweise den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zurücknehmen kann. So kann eine Rücknahme in Betracht kommen, wenn der Schuldner neue Verbindlichkeiten begründet oder eine Obliegenheitsverletzung begangen hat. Welche Lösungen für den Schuldner denkbar sind und was es hier zu beachten gilt, erläutert der nachfolgende Beitrag.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo,
Der Schuldner nimmt Antrag auf Restschuldbefreiung zurück; Beschluss AG liegt vor.
Was muss ich – als Gläubiger – beachten? Darf ich nun eine neue ZV einleiten? Gibt es Fristen zu beachten.
MfG K.
Sehr geehrter Herr K.,
mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben werden (vgl. § 201 InsO). Besondere Fristen sind mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Besteht bei der Rücknahme des Insolvenzantrages Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Anwaltskosten?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das hängt maßgeblich von der zugrundeliegenden Vereinbarung ab. Ich denke jedoch nicht, da die Vergütung für die tatsächlich angefallene Tätigkeit des Rechtsanwalts zu leisten ist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Endet mit der Rücknahme des Restschuld Befreiungsantrags automatisch auch das alte Insolvenz verfahren?
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, grundsätzlich ist mit einer Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung auch automatisch eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens verbunden.
Eine Rücknahme ist daher nur solange möglich, wie kein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat und noch nicht wirksam über den Antrag entschieden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Was muss in der Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung stehen?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich genügt es zunächst, die Rücknahme als solche zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht