Wann kann eine Pfändung ruhend gestellt werden?
Wenn der Schuldner nicht zahlt, helfen sich die meisten Gläubiger früher oder später mit der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens. Hierbei kommt neben der Bestellung eines Gerichtsvollziehers auch eine Lohn- oder Kontopfändung in Betracht. Der Gläubiger beantragt dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Gericht und reicht diesen bei dem Drittschuldner (Arbeitgeber oder Bank) ein. Bank und Arbeitgeber werden dann verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Einkommens bzw. des Bankguthabens an den Gläubiger zu überweisen. Eine fremde Disposition über das eigene Geld kann natürlich ein beklemmendes Gefühl bei dem Schuldner auslösen. Wenn eine solche Pfändung erst einmal begonnen wurde, werden Gläubiger in der Regel auch nicht so schnell wieder Abstand davon nehmen. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Pfändung vorübergehend zu pausieren bzw. ruhend zu stellen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo, ich habe eine ruhende Pfändung auf mein Konto ich habe nun Geldmangel ich muss meine Riester Rente kündigen und habe gelesen das, wenn man die Riester Rente kündigt denn Pfändungsschutz verliert. Wenn ich jetzt kündige wird das Geld denn an den Gläubiger abgeführt würde mich über eine Antwort von ihnen freuen.
Sehr geehrter Herr M.,
wenn die pfändungsgeschützte Ansparphase durch Kündigung endet und es zur Auszahlung kommt, ist die Rente nach den gesetzlichen Bestimmungen pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich bin aktuell in der Wohlverhaltensphase und habe einige ruhende Pfändungen auf meinem Konto die auch nicht zur Tabelle gemeldet sind.
Soweit ist informiert bin, werden diese trotz RSB wieder aktiv.
Kann ich bereits zu Insolvenzzeiten darauf drängen, das Gläubiger die Pfändungen zurück nehmen oder steht es den Gläubigern frei ?
Sehr geehrter Herr T.,
danke für Ihre Frage. Grundsätzlich müssen die ruhendgestellten Pfändungen erst mit Ende der Insolvenz ganz aufgehoben werden. Die Gläubiger dürfen also darauf spekulieren, dass die Insolvenz aus irgendwelchen Gründen scheitert und die Pfändungen daher wieder aktiv werden.
Dennoch kann man bereits jetzt um eine Aufhebung der Pfändungen bitten. Die Gläubiger sind aber nicht dazu verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo;
Ich habe eine Pfändung auf meinem Konto. Nach Rücksprache mit dem Gläubiger Vertreter; einer Rechtsanwaltskanzlei wurde mir gesagt; dass ich zwar monatliche Raten zahlen kann, aber eine ruhendstellung der Pfändung aufgrund des bestehenden p-Kontos nicht möglich ist. Ich sollte zuerst mein P-Konto in ein normales Konto umwandeln, erst dann kann die ruhendstellung der Pfändung erfolgen.
Ist dies eine richtige Vorgehensweise oder kann ich dagegen etwas unternehmen? Es wäre ja nicht im Sinne des Erfinders, wenn Tagen gezahlt werden aber keine ruhendstellung möglich ist.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr D.,
eine Ruhendstellung der Pfändung muss die Bank nicht vollziehen und des Weiteren verlieren Sie mit Aufhebung des P-Kontos Ihren Pfändungsschutz. Verhandeln besser dahingehend, dass die Pfändung vorerst aufgehoben werden möge.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe seit Jahren eine ruhende Pfändung wo ich bisher immer pünltlich die Zahlungsvereinbarungen eingehalten habe. Jetzt ist eine neue dazu gekommen, mein Ratenzahlungsangebot wurde abgelehnt, jetzt ist man doch bereit das Angebot anzumehmen. Mein Verdacht man wollte man abchecken ob mehr zu holen ist?
Wie ist das jetzt? Wenn die neue Pfändung ruhend gestellt wird, geht die alte dann auch wieder automatisch in Ruhe oder muss ich das selber wieder beantragen? Die Zahlungen habe ich ja eingehalten, von daher sollte der Gläubiger ja kein Interesse daran haben.
Sehr geehrter Fragesteller,
die einzelnen Pfändungen haben grundsätzlich keinen Einfluss aufeinander. Das bedeutet durch die Einigung mit dem zweiten Gläubiger bleibt der Zustand der alten Pfändung grundsätzlich unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe mit meinen Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und ihn darum gebeten die Pfändung ruhend zu stellen auf was er sich auch einließ, dies teilte dieser auch meiner Bank mit, dort habe ich aber nun erfahren, nachdem ich dort ebenfalls nachgefragt habe, das dies nicht mehr möglich sei seit 2018 da ich bereits ein P-Konto besitze und ich weiterhin nur über meinen freibetrag verfügen kann, bis die Schulden begleichen sind! Eine ruhendstellung einer Pfändung gabe es gar nicht mehr.
Ist dies korrekt?
Danke
Sehr geehrter Herr K.,
nach einem Urteil des BGH ist die Bank nicht gezwungen, einer Ruhendstellung nachzukommen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Pfändung nur mithilfe des Gläubigers beseitigen können. Dazu muss der Gläubiger die Pfändung gänzlich zurücknehmen, damit Sie über das gesamte Kontovermögen verfügen können. Ob der Gläubiger zustimmt, bleibt eine Verhandlungssache. Fakt ist jedoch, dass die Bank berechtigterweise sich einer Ruhendstellung verweigern darf.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe ein P-Konto und kann nur über meinen Freibetrag verfügen.
Auf meinem Pkonto befinden sich 5 Altpfändungen aus der Zeit weit vor Insolvenz eröffnung.
Nun sind in den ganzen Jahren Geldbeträge über den Freibetrag auf ein Separierungskonto gebucht worden und da komme ich nicht dran wegen den Altpfändungen die auf meinem Konto sind.
Was kann ich machen um die Altpfändungen los zu bekommen.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michele
Sehr geehrter Fragestellerin,
Pfändungen können nur auf zwei Wege beseitigt werden: Entweder die Gläubiger nehmen die Pfändung zurück oder Sie müssen gegen die Pfändung klagen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht