Sanierung ohne Insolvenz nach “StaRUG”: Start ab 2021
Die Corona-Krise hat in Deutschland viele Unternehmen in plötzliche und unvermeidbare Krisen gestürzt. Nun soll ein neues Verfahren Abhilfe verschaffen:
Das “Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen” (kurz: StaRUG) bietet Unternehmen eine Sanierung ohne Insolvenz. Es ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten.
In Kürze:
- Das StaRUG ist ein eigenständiges Gesetz. Die Sanierung wird also außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgeführt – und soll dieses gerade verhindern.
- Die Sanierung des Unternehmens wird frühzeitig durch einen sogenannten “Restrukturierungsplan” umgesetzt.
- Das Unternehmen kann den Plan mit seinen Gläubigern frei aushandeln. Das Gericht kommt erst ins Spiel, wenn außergerichtliche Verhandlungen keine Einigung versprechen.
- Im Rahmen einer Abstimmung der Gläubiger kann eine drohende Insolvenz somit frühzeitig abgewendet werden.
- In der Corona-Krise sind viele Unternehmen in finanzielle Not gekommen. Im Jahr 2020 genießen diese noch staatliche Hilfen. Zudem ist die Insolvenzantragspflicht noch ausgesetzt. Im kommenden Jahr 2021 soll dann das neue Verfahren Abhilfe leisten.
Unternehmen soll nun also frühzeitig eine realistische Chance gegeben werden, eine Insolvenz abzuwenden. Damit setzt das Verfahren umfassender und früher an, als die bereits existierende Insolvenz in Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren.
Alles wichtigen Infos zum neuen Sanierungsverfahren nach “StaRUG” und zur Sanierung vor Insolvenz finden Sie schon jetzt hier:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Ziel: Frühzeitige Erkennung von Sanierungsbedarf und schnelle Hilfe in der Corona-Krise
- So funktioniert die vorinsolvenzliche Sanierung eines Unternehmens
- Die Abstimmung der Gläubiger zur Sanierung außerhalb einer Insolvenz
- Gerichtliche Maßnahmen
- Vor- und Nachteile
- Vorstufe: Die Sanierungsmoderation
- Übersicht: Mögliche Sanierungsverfahren ab 2021
- Fazit
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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