Folgen der Scheidung
Die Scheidung hat zahlreiche Folgen – die wichtigsten sind:
- Trennungsunterhalt
- Vermögensaufteilung
- Schulden
Trennungsunterhalt
Nach der Trennung vom Partner entsteht in der Regel ein Anspruch auf Zahlung des sogenannten Trennungsunterhalts. Bei gemeinsamen Kindern hat der Ehegatte, bei dem sich die Kinder befinden, Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieses Elternteil hat ebenfalls das Recht, Angelegenheiten des täglichen Lebens in Bezug auf die Kinder zu bestimmen.
Vermögen nach der Scheidung
Wie das gemeinsame Vermögen nach einer Scheidung aufgeteilt wird, hängt von der ehelichen Vereinbarung der Ehegatten ab, die vor oder während der Ehe getroffen wurde.
Zugewinngemeinschaft
Jede dritte Ehe in Deutschland wird mit einer Scheidung beendet. Dies ist ebenfalls eine häufige Ursache von Schulden.
Haben die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, was der gesetzliche Regelfall ist, so wird ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehepartnern hergestellt. Hierfür ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung der häuslichen Gemeinschaft maßgeblich. Auch gemeinsame Schulden, die das Ehepaar gemacht hat, werden wie das Vermögen aufgeteilt. Nutzungsregelungen für Haushaltsgegenstände sollten während des Trennungsjahres einvernehmlich getroffen werden. Bei der Scheidung werden die Haushaltsgegenstände gleichmäßig aufgeteilt.
“Ehevertrag”
Haben die Ehegatten einen “Ehevertrag” geschlossen, wird sich die Vermögensverteilung danach richten.
Schulden nach der Scheidung
Mindestens für einen der Ehegatten ist die Scheidung meistens eine enorme finanzielle Hürde. Nach der Scheidung bzw. der vorherigen Trennung entstehen neue laufende Verpflichtungen, die oftmals nur ein Ehegatte trägt. Es entfallen finanzielle Vorteile, etwa die gemeinsame Wohnung und die bessere Steuerklasse. Die Neuordnung des Lebens fällt vielen Personen schwer. Die finanzielle Belastung erreicht daher schnell ein Maß, das nicht mehr beherrschbar ist. Daraus entstehen typischerweise Schulden – obwohl in vielen Fällen ein laufendes Einkommen vorhanden ist:
Gemeinsame Kredite
Die finanzielle Belastung von geschiedenen Personen setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. In vielen Fällen wurden während der Ehe gemeinsame Kredite aufgenommen, für die beide Ehegatten als Gesamtschuldner bürgen – zum Beispiel dem Kauf von einem Auto, den gemeinsamen Hausbau oder aber gemeinsame Ratenkaufverträge etwa für Unterhaltungselektronik. In diesem Fall haften beide Ehegatten auf die volle Summe. Solange die Kredite gemeinsam bedient werden, ist das kein Problem. Doch nach einer Trennung sieht sich oft ein Partner alleine mit den Belastungen konfrontiert. Er hat einen internen Ausgleichs-/Regressanspruch gegen den anderen Ehepartner, der aber in der Regel wertlos ist.
Schulden für das Haus
Bei einem Haus besteht oft Streit. Die ehemaligen Ehegatten fragen sich, wem das Haus gehört, wer die Kosten für das Haus tragen und wer den Kredit bedienen muss. Grundsätzlich muss der Eigentümer die Raten weiter tragen. Über die Eigentumsverhältnisse eines Hauses und/oder Grundstücks klärt der Auszug aus dem Grundbuch auf. Befindet sich die Immobilie alleinig im Eigentum eines Ehepartners, kann der andere Partner keine Beteiligung an den Hauskreditraten verlangen. Bleiben jedoch beide Eheleute weiter in dem Haus wohnen, darf der eine Partner vom anderen eine Mietzahlung fordern. Sind beide Ehegatten Eigentümer, müssen beide den Kredit weiter tragen, auch wenn nur ein Ehepartner den Vertrag unterzeichnet hat.
Mietschulden
Schulden beim Vermieter werden in der Regel als gemeinsame Verpflichtung angesehen.
Unterhaltspflichten
Zusätzlich zu diesen Kosten entstehen durch eine Scheidung neue Verbindlichkeiten, etwa durch Unterhaltszahlungen. Die Richtlinie für deren Höhe ist die Düsseldorfer Tabelle. Nach der Trennung kann dies zum Problem werden, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Partners ausbleiben oder zu niedrig sind.
Kosten für den neuen Haushalt
Daneben entstehen durch die Scheidung Kosten für einen neu entstehenden Haushalt: die Beschaffung der Ausstattung der neuen Wohnung und möglicherweise für ein neues Auto, falls der andere Ehegatte das Fahrzeug für sich beansprucht.
Wirtschaftliche Entflechtung nach der Scheidung
Ein wichtiger Schritt nach der Scheidung ist, die wirtschaftliche Situation neu zu ordnen. Zunächst sollten die vorhandenen Verbindlichkeiten korrekt aufgeteilt werden. Die gemeinsamen Schulden sollten auch nach der Scheidung gemeinsam abbezahlt werden. Für Schulden, die ein Ehepartner mit in die Ehe gebracht hat, ist dieser alleine verantwortlich. Außerdem sollten die Unterhaltsansprüche geklärt und das vorhandene Vermögen richtig aufgeteilt werden. Falls die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen hatten, ist dies kein Problem. Doch in vielen Fällen wird über Vermögensgegenstände einzeln verhandelt, um deren Wert richtig zu bemessen.
Gemeinsame Schulden
Der Gläubiger kann bei gemeinsamen Schulden wählen, von welchem der beiden ehemaligen Ehepartner er die Zahlung verlangt. In der Regel wird währen der Ehe ein Gemeinschaftskonto genutzt. Wird die Abzahlung der gemeinsamen Schulden nur von einem Partner geleistet, kann er vom anderen Ehegatten eine hälftige Ausgleichszahlung verlangen.
Alleinige Schulden
Hat ein Ehepartner während der Ehe alleine einen Vertrag unterzeichnet, der über die gemeinsame Haushaltsführung hinausgeht, muss er diesen alleine tragen.
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