Schlussverteilung – Bedeutung für das Insolvenzverfahren

Was ist die Schlussverteilung?

Die Schlussverteilung markiert einen wichtigen Zeitpunkt im Insolvenzverfahren sowohl für den Schuldner als auch für seine Insolvenzgläubiger. Mit der Schlussverteilung endet in der Regel das Insolvenzverfahren und die Gläubiger erhalten eine (grundsätzlich letztmalige) Befriedigung Ihrer angemeldeten Forderung nach einem bestimmten Verteilungsverfahren. Der Schuldner kommt in die Wohlverhaltensperiode und ihn treffen deutliche weniger Obliegenheiten. Der Schuldner bzw. die Schuldnerin kommt der angestrebten Restschuldbefreiung ein gehöriges Stück näher.

Der folgende Beitrag erklärt Ihnen, wie die Schlussverteilung abläuft und welche Rechtsfolgen für den Schuldner und die Insolvenzgläubiger mit der Schlussverteilung einhergehen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wie läuft die Schlussverteilung ab?

Zur Schlussverteilung kommt es, wenn die Insolvenzmasse versilbert wurde (§ 196 InsO). Der Insolvenzverwalter fertigt hierzu ein Verteilungsverzeichnis an – auch Schlussverzeichnis genannt. In dem Schlussverzeichnis werden alle festgestellten Forderungen der Gläubiger aus der Insolvenztabelle aufgeführt. Kommt es noch zu Nachmeldungen oder Berichtigungen von Forderungen, so werden diese ins Schlussverzeichnis aufgenommen. Es handelt sich gleichsam um die letzte Fassung der Insolvenztabelle. Bis wann Gläubiger Ihre Forderungen noch anmelden können, erfahren Sie im Artikel Gläubiger meldet Forderung nicht an – Was passiert jetzt? Das Schlussverzeichnis enthält die Namen der Insolvenzgläubiger und die Höhe ihrer rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Auf Grundlage des Schlussverzeichnisses erfolgt die Verteilung der verwerteten Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger.

Zuvor wird ein Schlusstermin vom Insolvenzgericht anberaumt. Das ist die letzte Gläubigerversammlung. Sie dient dazu, Erörterungen vorzunehmen, gibt den Gläubigern letztmalig Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis vorzubringen und Entscheidungen über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse zu treffen (§ 197 InsO).

Nach Zustimmung des Insolvenzgerichts – ggf. auch des Gläubigerausschusses (§ 187 Abs. 2 Satz 2 InsO) –, erfolgt die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter.  Wird die Verteilung indes ohne Zustimmung vorgenommen, bleibt die Verteilung wirksam. Allerdings kommt eine Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 60 InsO in Betracht.

Was bedeutet die Schlussverteilung für die Gläubiger?

Mit der Schlussverteilung erhalten die Gläubiger, die am Insolvenzverfahren durch Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle teilgenommen haben, die verwerte Insolvenzmasse ausgezahlt. Dies geschieht durch den Insolvenzverwalter und bestimmt sich nach Rang des Gläubigers und der Insolvenzquote.

Gläubiger haben nach der Schlussverteilung keine Möglichkeit mehr, Ihre Forderungen im Verfahren geltend zu machen. Dies gilt auch für solche, die tituliert sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, im Schlusstermin ist der letzte mögliche Termin, um eine Insolvenzforderung zur Prüfung nachzumelden.

Außerdem wird darüber befunden, was mit nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse zu verfahren ist. In der Regel fallen sie dem Schuldner durch Freigabe wieder an. Ausnahmsweise können Sie einem einzelnen Gläubiger zugutekommen.

Was bedeutet die Schlussverteilung für den Schuldner?

Für Sie als Schuldner treten nach der Schlussverteilung zeitnah bedeutende Erleichterung ein. Denn nach der Schlussverteilung hebt das Insolvenzgericht durch Beschluss das Insolvenzverfahren im engeren Sinne auf. Sie kommen in die sogenannte Wohlverhaltensperiode (oder Wohlverhaltensphase genannt). Von da an entschärfen sich Ihre Mitteilungspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter/Treuhänder und Sie können Vermögen wieder ansparen.

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2 Kommentare
  1. Annegret W.
    says:

    Guten Tag,
    meine Privatinsolvenz läuft von 06/2021 – 06/2024. Wann würde dann die Schlussverteilung vorgenommen werden? Kann man da überhaupt einen Zeitpunkt nennen für die Schlussverteilung.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau W.,

      das ist schwer zu sagen, da dies immer auch von der Komplexität des Verfahrens und der Arbeitsbelastung der Beteiligten abhängt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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