Schmerzensgeld in der Insolvenz

Schmerzensgeld in der Insolvenz

Schmerzensgeldansprüche können durch verschiedene Umstände begründet werden. Sei es ein ärztlicher Behandlungsfehler, ein Verkehrsunfall oder eine Straftat. Befindet sich der Verletzte in einem Insolvenzverfahren, stellt sich oftmals die Frage, ob er das zu zahlende Schmerzensgeld behalten darf.  Der Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Der Betrag ist somit pfändbar. Das bedeutet, dass auch Schmerzensgeldansprüche im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter einbehalten werden.  Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt der Entstehung des Schadensersatzanspruches, nicht der Auszahlungszeitpunkt.  Das bedeutet: Ist der Anspruch vor Abschluss des Insolvenzverfahrens im engeren Sinne entstanden, das Geld aber noch nicht an Sie ausgezahlt worden, kann der Insolvenzverwalter den Betrag auch bei Auszahlung in der Wohlverhaltensphase noch von Ihnen verlangen.  Befinden Sie sich bereits in der Wohlverhaltensphase, sind nur noch bestimmte Beträge pfändbar (z.B. eine Erbschaft). Schmerzensgeldansprüche, die erst nach Beginn der Wohlverhaltensphase entstehen dürfen Sie behalten

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Wie sollten Sie vorgehen?

Um Ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 97 InsO) nachzukommen und eine Versagung der Restschuldbefreiung (§296 Abs. 1 S.1 InsO)  zu vermeiden, sollten Sie den Insolvenzverwalter stets über den Schmerzensgeldanspruch informieren. Der wird Ihnen daraufhin mitteilen, ob der Betrag zur Insolvenzmasse geltend gemacht wird oder nicht. 

Besonderheiten bei Rentenzahlung

Besonderheiten gelten bei laufender Zahlung von Schmerzensgeldrenten. Erhalten Sie eine Rentenzahlung “wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit”, ist diese nicht pfändbar (§850b I Nr.1 ZPO). Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Kapitalabfindung – die an die Stelle dieser fortlaufenden Zahlung tritt – hingegen wiederum pfändbar ist.   

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12 Kommentare
  1. Kostas
    says:

    Hallo ich befinde seit Mai in der (Ende des Insolvenzverfahren) Wohlverhaltensphase jetzt hatte ich einen Auto Unfall wo ich Schmerzensgeld kriege. Meine Frage ist ob das Schmerzensgeld gepfändet werden darf?
    Mfg
    Kostas

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn sich der Unfall bereits nach Beginn der Wohlverhaltensphase ereignet hat, ist das Schmerzensgeld unpfändbar / es fällt nicht in die Insolvenzmasse.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Kristina B.
    says:

    Guten Tag,

    seit Juni 2021 befinde ich mich in der privatinsolvenz. Nun hatte ich letzte Woche einen Autounfall und mir wird Geld ausbezahlt für den Schaden. Das Auto läuft auf mich und ich durfte es behalten. Ich habe auch eine Versicherung auf dieses Auto. Eigentümer ist mein Vater. Wenn der Betrag auf das Konto von meinem Vater ausbezahlt wird, damit er das Auto reparieren kann, muss ich das dem insolvenzverwalter melden?
    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      eine Zahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung steht dem Eigentümer/Halter des Fahrzeugs zu.
      Anders kann es sich verhalten, wenn es sich um eine Zahlung der eigenen Kaskoversicherung handelt. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. In der Regel wäre der Versicherungsnehmer auch die begünstigte Person und der Anspruch könnte dann auch in die Insolvenzmasse fallen. Dies wäre im Einzelfall näher zu prüfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Jens B.
    says:

    Guten Tag. Ich hätte eine Frage. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz seit 2016. Im April 2022 müssten die 6 Jahre vorüber sein. Das heisst ich befinde mich ja noch in der Wohlverhaltensphase. Jetzt hatte ich im Januar 2019 einen Unfall. Und bin auf Schmerzensgeld am klagen bei Gericht. Aktuell läuft das noch. Sollte dieses Jahr noch eine Zahlung bekommen, muss ich dann das dem Insolvenzverwalter melden und ein Teil 50% abgeben? Hab irgendwo gelesen das man es dann behalten darf. Und woanders steht es wäre pfändbar oder zumindest die Hälfte. Bitte um Antwort. Danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens B.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      grundsätzlich gilt für Sie das alte Insolvenzrecht, wonach Sie während der Wohlverhaltensperiode erworbenes Vermögen vollständig behalten dürfen, solange es sich um kein Erbe handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Bettina L.
    says:

    Guten Tag, meine Frage trifft auch das Schmerzensgeld Thema, also noch vor dem Wohlverhaltensphase wurde ich von jemanden geschlagen, einen schweren Körperverletzung mit naseneinbruch… der Verfahren hierfür hat fast 2 Jahre gedauert, mir wurde das Schmerzensgeld nach dem ich schon längst in Wohlverhaltensphase befinde ausgezahlt, viel weniger (so wurde geeinigt vor Gericht) als was mein Anwalt angefordert hat, dieses Betrag ist am ende so gering dass ich in den letzten fast 2 Jahren viel mehr dafür ausgegeben habe… also erstgesprech beim Anwalt, Gericht Termine in andere Stadt (fahrtkosten), die tausenden von Formularen was ich ausdrucken müsste, wegen corona das persönliche Kontakt zu vermeiden Briefkosten usw… dazu ja die Haufen nerven und Schmerzen was ich erleben müsste.
    Kann ich einen Antrag stellen ein Teil oder evtl das ganze Betrag behalten zu dürfen?
    Wenn ja mit welchem Anspruch?
    Mit freundlichen Grüßen Bettina L.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      grundsätzlich ist auch Schmerzensgeld pfändbar. Dabei ist maßgeblich, wann der Anspruch entstand und nicht, wann er ausgezahlt wurde. Demnach fällt die von Ihnen genannte Schmerzgeldzahlung eigentlich in die Insolvenzmasse. Sie können sich jedoch mit einem besonderen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 765a ZPO an das Insolvenzgericht wenden und die Unpfändbarerklärung beantragen. Stellen Sie in dem Antrag dar, dass die Pfändung eine außergewöhnliche Härte für Sie bedeuten würde, wenn die Genugtuungsfunktion der Schmerzensgeldzahlung unerfüllt bliebe und dass die Pfändung des Betrags angesichts Ihrer Durchsetzungsbemühungen mit den guten Sitten unvereinbar sei.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Franziska Anita L.
    says:

    Ich bin seit 2 Jahren in der INsolvenz, hatte einen Unfall vor 2 Wochen, muss ich SChmerzensgeld abgeben
    Danke
    Mitfreundlichen Grüssen
    Franziska Lorenz-Hoffmann

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      grundsätzlich ist Schmerzensgeld nicht geschützt. Wenn aber bereits das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und die Wohlverhaltensphase läuft, was nach einem Zeitraum von zwei Jahren meistens der Fall ist, so dürfen Sie das Schmerzensgeld behalten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Moinul I.
    says:

    Guten Tag, Ich habe eine frage über Schmerzgeld Anspruch nach Eröffnung des Privatinsolvenz. Meine Privatinsolvenz ist am 16 Mai 2020 Eröffnet, und letzte woche ich hatte ein Autounfall.

    (Schmerzensgeldansprüche, die erst nach Beginn der Wohlverhaltensphase entstehen dürfen Sie behalten)

    Meine Insolvenzverwalterin meinte das oben genannte Zitat ist Falsch. Deshabl wollte ich wissen in welche BGH § dafür gibt. Dann kann ich mit meine TH nochmal sprechen wegen Schmerzensgeld Anspruch.

    MfG
    Islam, Moinul

    • Christian Kämmerer
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wenn das Verfahren erst im Mai 2020 eröffnet wurde, wäre es relativ unwahrscheinlich, dass bereits weniger als zwei Monate später die Wohlverhaltensphase begonnen hat. Diese beginnt erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
      In der Wohlverhaltensphase gilt gemäß § 295 der Insolvenzordnung, dass nur noch das pfändbare Einkommen sowie Erbschaften zur Hälfte an den Insolvenzverwalter herauszugeben sind. Schmerzensgeldansprüche sind also nicht umfasst. Hierfür muss der Unfall jedoch in der Wohlverhaltensphase passiert sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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