Typische Schulden von Schülern und Studenten
Während der Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium können sich junge Menschen oft auf Unterstützung der Eltern verlassen. Doch nicht alle Schüler und Studenten sind in dieser Situation. Wenn Schüler und Studenten den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, sind finanzielle Engpässe der Normalfall. Schüler und Studenten sehen sich mit folgenden Punkten konfrontiert:
- Keine Zeit zum Arbeiten wegen des Studiums
- Lebenshaltungskosten zehren bereits das gesamte Einkommen auf
- Kredite und Schulden sind die Folge
Finanzierung des Studiums
Die erste typische Schuldenart von Studenten sind Kredite und Schulden, die der Finanzierung des Studiums dienen. Zwar sind die Studiengebühren in Deutschland deutlich geringer als beispielsweise in den USA, doch der Semesterbeitrag, der ASTA-Gebühren und das Bahnticket enthält, muss stets pünktlich gezahlt werden. Auch durch ein oder mehrere Auslandssemester können sich die Kosten fürs Studium erhöhen. Dazu kommen Kosten für Fachbücher und Lehrmaterialien, welche oftmals sehr teuer sind. Je nach Studiengebiet ist ein Tutorium empfehlenswert, welches ebenfalls Geld kostet. Private Hochschulen verlangen zudem deutlich höhere Studiengebühren, als dies bei staatlichen Universitäten und Fachhochschulen der Fall ist.
BAföG muss zurückgezahlt werden
Eine Haupt-Einnahmequelle für Studenten während des Studiums ist die staatliche Ausbildungsbeihilfe BAföG. Rund 20 % der Studierenden nutzen laut eines Berichts des deutschlandfunk BAföG-Leistungen, um führ ihren Lebensunterhalt zu sorgen und ihr Studium zu finanzieren. BAföG-Unterstützung wird jedoch nicht mehr als rückzahlungsfreier Zuschuss, sondern zur Hälfte als Darlehen gewährt. Dabei handelt es sich um ein Darlehen mit sehr geringen Zinsen. Probleme entstehen durch die BAföG-Rückzahlung meistens dann, wenn der Student das Studium abbricht oder nicht in der Regelstudienzeit beenden kann. In diesem Fall kann er im Anschluss keinen gut bezahlten Job beginnen, hat aber dennoch die Pflicht, die gewährten Beträge zurückzuzahlen. So beenden zahlreiche Studenten ihr Studium mit Verbindlichkeiten.
Miete und Lebenshaltungskosten
Da nicht alle Schüler und Studenten in der Situation sind genügend finanzielle Unterstützung zu erhalten, kommt es bei ihnen nicht selten zu Schulden.
Der nächste große Faktor, der zur Verschuldung von Schülern und Studenten führt, sind die eigene Wohnung und die damit einhergehenden Lebenshaltungskosten. Viele junge Erwachsene wie Schüler und Studenten wollen oder müssen aus dem Elternhaus ausziehen. In vielen Großstädten steht nicht genug Wohnraum für Studenten zur Verfügung, so dass die Mieten enorm hoch sind. Auch die Einrichtung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen ist für Schüler und Studenten ein großer finanzieller Aufwand. Hinzu kommt, dass Schüler und Studenten aus ihrem geringen Einkommen noch die Nebenkosten bestreiten müssen, was häufig zu Schulden beim Stromanbieter führt.
Führerschein und Auto
Trotz der Tatsache, dass das Smartphone der größte Wunsch vieler Schüler und Studenten ist, sind auch das Auto und der Führerschein weiterhin für viele junge Menschen ein Muss, sobald die Möglichkeit gegeben ist. Viele Schüler und Studenten leihen sich Geld, um etwa ein neues Auto zu kaufen. Wer viel mit dem Auto fährt, hat auch hohe Spritkosten. Dazu kommen Kosten für Steuern und Versicherungen. Als Fahranfänger kommen auch Unfälle relativ häufig vor, welche ebenfalls Geld kosten können. Schnell entstehen also durch ein Auto Kosten, die von einem Schüler oder Studenten aus einem Nebenjob kaum noch zu finanzieren sind.
Konsumschulden von Schülern, Studenten und jungen Menschen
Durch Werbung werden Schüler und Studenten häufig dazu verleitet, Konsumschulden aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Schulden, die entstehen, weil Gebrauchsgegenstände gekauft und Verträge geschlossen werden, die eine Ratenzahlung mit sich bringen. Es ist verlockend, einzukaufen und Geld auszugeben, welches erst später zurückgezahlt werden muss. Doch diese Art von Schulden birgt große Risiken für Schüler und Studenten. Denn während etwa ein Immobilienkredit weitgehend durch den Wert der Immobile gedeckt ist, verlieren andere Anschaffungen schnell an Wert und sinken weit unter den Anschaffungspreis.
Telekommunikationsanbieter
Es kommt häufig vor, dass ein Schüler oder Student keinen Prepaid-Handytarif mehr wählt, sondern einen Handyvertrag abschließt. Die Kosten hierfür sind in der Regel noch überschaubar. Zugleich wünschen sich viele Schüler oder Studenten aber auch ein neues, leistungsfähiges Smartphone. Die Kosten hierfür belaufen sich leicht über 1000 Euro. Teilweise wird ein neues Smartphone bereits gekauft, bevor die Finanzierung des Alten abgelaufen ist. Kommen hier noch Reparaturkosten für ein beschädigtes Display oder der Abschluss einer Handyversicherung hinzu, entstehen schnell Kosten, die einen Schüler oder Student langfristig belasten. Das Smartphone hat für viele junge Menschen das eigene Auto als ersten großen Wunsch im Erwachsenenalter abgelöst. Doch damit sind auch Schulden beim Telekommunikationsanbieter häufiger geworden. Handyverträge haben häufig eine Laufzeit von 24 Monaten, somit sind die Schulden kein kurzfristiges Problem.
Schulden bei Händlern
Gerade junge Menschen wie Schüler und Studenten sind empfänglich, von der Werbung zum Kauf von Markenartikeln verleitet zu werden. Teure Kleidung ist daher häufig einer der größten Rechnungsposten. Hinzu kommen vielfach Elektronikartikel, wie etwa ein neuer PC oder Laptop, der ja auch fürs Studium oder die Schule genutzt werden kann. Zusätzlich schaffen sich viele junge Menschen Spielekonsolen sowie neue Fernseher an. Probleme bei Konsumschulden sind
- Die meisten Konsumartikel generieren keine Einnahmen, sondern fallen schnell im Wert.
- Der technische Fortschritt führt dazu, dass viele Artikel schnell veraltet sind
- Auch die Mode ist kurzfristigen Trends unterworfen, so dass beispielsweise Schmuck nur kurzzeitig Freude bereitet
- Werbeslogans fordern zu immer mehr Konsum auf
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihren bislang sehr informativen Artikel. Ich bin in einer sehr komplizierten finanziellen Situation, diese sieht in etwa wie folgt aus:
Ich bin momentan im 6. Semester meines Studiengangs. Mein Vater ist (auch finanziell )nicht präsent, dementsprechend habe ich nie Unterhalt bekommen. Meine Mutter konnte mich leider auch nicht wirklich finanziell unterstützen, im Gegenteil hat sie mich um finanzielle Hilfe gebeten, also habe ich Bafög beantragt und einen Minijob gehabt. Aufgrund fehlender Dokumente väterlicherseits gibt es bei der Bafögstelle leider wiederholt Schwierigkeiten, da ich nachweisen muss dass ich versuche Ihn zu kontaktieren. Während Corona war all das sehr schwierig und auch seitens der Behörde lag eine eindeutige Überlastung angesichts der Lage vor. In meiner Verzweiflung beantragte ich zusätzlich einen KfW-Studienkredit, da mittlerweile seit 8 Monaten keine Bafögzahlung bei mir einging, ich meinen Minijob verlor (ich habe mittlerweile einen Neuen) und mich sonst nicht hätte über Wasser halten können. Leider gab es bei der Bearbeitung des Studienkredits auch Komplikationen, so dass ich 3 Monate lang auch ohne diesen Kredit klarkommen musste. Ohne meinen Freund der mir finanziell stark unter die Arme greifen konnte wüsste ich nicht was ich getan hätte. Meine mentale Gesundheit leidet stark an der Situation und dem konstanten Druck. Ich bin an einem Punkt angelangt wo ich aufgrund meiner mentalen Gesundheit überlege einen rechtlichen Berater für Finanzen für mich zu bestellen, da ich nicht mehr weiß ob ich zur Regelung all dieser Angelegenheiten in der Lage bin, ohne in größere Schwierigkeiten zu kommen. Ich weiß jetzt nicht ob ich dazu in der Lage sein werde meine Regelstudienzeit (10 Semester) einhalten zu können, da einmal Corona meine Leistung stark beeinflusst hat und ich zudem minijobbe und einen psychisch eher angeschlagenen Zustand habe.
Ich bin leider komplett überfordert und weiß nicht ob Privatinsolvenz an dieser Stelle der richtige Weg für mich wäre. Außerdem stellt sich mir die Frage ob darunter auch Leistungen, die mein Freund mir zur Unterstützung lieh, dann ebenfalls nur über das Insolvenzverfahren rückerstattet werden können. Ferner interessiert mich natürlich auch wie fest die Grenze des “normalen Studienverlaufs” gezogen wird, vor allem jetzt wo während Corona auch 3 Freisemester (keine Anrechnung nicht bestandener Klausuren, Verlängerung des Bafög Anspruchs) existieren.
Entschuldigung für die lange Nachricht. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
MfG,
Kim L.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich würde ich in diesem Fall zu unserer kostenlosen Erstberatung raten, denn hier können wir deutlich besser auf die einzelnen genannten Punkte eingehen und ggf. sich neu ergebende Fragen auch beantworten. Einen Termin können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular reservieren.
Es hindert Sie niemand daran, die Verbindlichkeiten bei Ihrem Freund nach Ende der Insolvenz trotzdem zurückzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich setze mich mit dem Gedanken auseinander in die Privatinsolvenz als Student zu gehen. Mein Fall gestaltet sich wie folgt.
Ich habe die Regelstudienzeit in meinem Jurastudium beiweiten überschritten. Dies ist aber unverschuldet passiert, weil ich 2015 Opfer mehrfacher Straftaten geworden bin und ich infolge des Erlebten psychische Probleme erleide. Staatsanwaltliche Schreiben existieren. Es existieren auch ärztliche Bescheinigungen darüber, dass meine Leistungsfähigkeit zumindest für 4 Semester eingeschränkt waren und auch noch ist. Es soll nun auch eine psychosomatische Reha absolviert werden um meinen Gesundheitszustand zu verbessern. Denn bisher habe ich keine Hilfe erhalten, weil trotz meiner Bemühungen die Wartezeit mindestens 1 Jahr beträgt und selbst dann nicht sichergestellt ist, dass ich Hilfe bekomme.
Nun habe ich einen KfW Studienkredit damals aufgenommen der zurückgezahlt werden muss, ich es jedoch nicht kann, weil ich noch im Studium mich befinde.
Wie wären denn grundsätzlich meine Erfolgschancen eine Privatinsolvenz zu eröffnen?
Wie gesagt, ich kann nachweisen dass das hinauszögern des Studiums unverschuldet ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich besteht während des Insolvenzverfahrens eine Erwerbsobliegenheit.
Diese ist für Studenten nur eingeschänkt vorhanden. Wenn zu erwarten ist, dass das Studium noch während der Laufzeit des Verfahrens beendet ist und im Anschluss eine gut bezahlte Anstellung winkt, darf das Studium zu Ende gebracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn ohne das Studium keine oder kaum pfändbare Beträge als Einkommen vorhanden wären.
Es hängt also vom Einzelfall ab, wie fast immer in der Rechtswissenschaft.
Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei vereinbaren, wir empfehlen Ihnen dann das richtige Vorgehen, um die Restschuldbefreiung sicher zu erhalten. Rufen Sie uns gerne unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
erneut vielen Dank für die wirklich hilfreichen Leitartikel.
Wie bereits von Ihnen erwähnt, ist es möglich dass in einem laufendem Studium eine Privatinsolvenz dennoch durchgeführt werden kann, obwohl grundsätzlich die Pflicht zur Arbeit während des Insolvenzverfahrens besteht. In einem Erststudium und im zeitlich üblichen Rahmen.
Wie sieht es bei Studenten aus, welche über der Regelstudienzeit sind, auch aufgrund von Kindeserziehung? Beispiel im Bachelor Studiengang ist die Regelstudienzeit bereits überschritten. Nach 3 Semestern würde aber ein Neustart im Master erfolgen, welches noch in der Insolvenzzeit läge. Zählt der Master als zweites Studium oder wird er als mit dem Bachelor als ein Studiengang gewertet? Es geht um den Studiengang auf Lehramt.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Merx
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
grundsätzlich gilt das konsekutive Masterstudium zum Bachelorstudium als ein Studiengang. Wie sich die Überschreitung der Regelstudienzeit auf eine mögliche Verletzung der Erwerbsobliegenheit auswirkt, kann nicht allgemein gesagt werden. Hierbei können entschuldigende Umstände wie etwa Kindeserziehung grundsätzlich eine Rolle spielen. Ob der genannte Grund eine ausreichende Entschuldigung darstellt, kann nur nach eingehender Prüfung gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits einen Bachelorabschluss und habe ca. ein Jahr lang Vollzeit gearbeitet. Aufgrund von psychischen Leiden(nachweisbar) im alten Job/Fach habe ich ein neues Studium(Fachwechsel) begonnen.
Danach habe ich einen Kfw Kredit aufgenommen und mein Studium im europäischen Ausland begonnen und dann nach Deutschland gewechselt.
Auf Grund des Wechsels verlängerte sich mein Studium und ich kann mein Kredit nun nicht mehr zurückzahlen.
In meinem jetzigen Studium handelt es sich um ein Zweitstudium( Fachwechsel) und ich bin noch im fortlaufenden Studium, das voraussichtlich noch drei bis vier Jahre dauern wird. Ich arbeite bald als studentische Hilfskraft, sodass ich im Monat auf 400-500€ komme womit das nötigste für mich gedeckt ist.
Kann ich in diesem Fall trotzdem eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung durchführen obwohl ich bereits einen Abschluss habe oder muss ich für die Restschuldbefreiung einen Vollzeitjob anstreben? Lohnt sich die Privatinsolvenz und die Hoffnung auf die Restschuldbefreiung während des Zweitstudiums? Es wäre toll, wenn Sie zum Thema Restschuld im Zweitstudium etwas mehr erläutern.
Sehr geehrter Fragesteller,
ob es zumutbar für Sie wäre, eine Stelle in dem Fach Ihres Erststudiums anzunehmen, wenn Sie nachweisen können, dass dies eine Erkrankung hervorrufen bzw. verschlimmern könnte, ist eine Einzelfallentscheidung. Ich denke, Sie haben gute Argumente, warum es für Sie nicht zumutbar wäre. Dennoch kann ich in diesem Rahmen keine verbindliche Einschätzung abgeben, da die voraussichtliche Studiendauer von bis zu vier Jahren als Benachteiligung der Gläubiger betrachtet werden könnte.
Sie können sich zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung gerne unter 0221 – 6777 0055 bei meinem Sekretariat melden, wir besprechen mit Ihnen die Aussichten für die Restschuldbefreiung kostenlose.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich vor Jahren zur Zeit meines ersten Studiums einen KfW Studienkredit aufgenommen. Das Studium habe ich abgebrochen und habe 2 Jahre in Leihfirmen gearbeitet, um die Zinszahlungen zahlen zu können. Leider bin ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage diese Arbeit auszuüben und habe ein neues Studium begonnen. Während meines neuen Studiums habe ich leider nicht die Möglichkeit genug Geld zu verdienen um die mittlerweile eingetretene Rückzahlungsphase zu Bewältigen.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, da man anscheinend auch als Student Privatinsolvenz beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Helbing
Sehr geehrter Herr Helbing,
es ist richtig, dass bei laufendem Studium eine Privatinsolvenz dennoch durchgeführt werden kann, obwohl grundsätzlich die Pflicht zur Arbeit während des Insolvenzverfahrens besteht.
Gerne biete ich Ihnen einen kostenlosen Erstberatungstermin an, in dem wir Sie ausführlich über unsere Begleitung bei der Entschuldung informieren können. Wenden Sie sich hierfür einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de oder rufen Sie unter 0221 – 6777 0055 mein Sekretariat an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht