Schufa: Bonitätsbewertung mittels Kontoauszüge?

CheckNow als neuer Bewertungsservice

Kaum ein dauerhafter Vertragsschluss ist heutzutage ohne eine Schufa Auskunft möglich. Neben Vermietern fordern auch Kreditgeber oder Mobilfunkanbieter eine Bonitätsauskunft ein. Nur so lässt sich das Zahlungsausfallrisiko des Verbrauchers einschätzen. Häufig willigt der Verbraucher bei Vertragsschluss unbewusst durch Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Übermittlung seiner Daten ein. Allein dadurch war es der Schufa auch bisher schon möglich mittels eigener Algorithmen ein Bonitätsprofil zu nahezu jedem Verbraucher zu erstellen.

Seit November 2020 testet die Schufa nun den neuen Bewertungsservice CheckNow, bei welchem der Kunde bei Vertragsschluss mit Vermietern oder Kreditgebern in die Nutzung seiner Kontoauszugsdaten einwilligen muss. Die Bonität wird dann mittels dieser Daten gesondert bewertet. Ein Verbraucher, der eigentlich ein schwaches Bonitätsprofil aufweist, kann so trotzdem die Möglichkeit erhalten, einen Kredit- oder Ratenvertrag abzuschließen. Das neue Bewertungssystem dient also vorrangig Verbrauchern mit schwachem Bonitätsscoring. Gerade ehemalige Privatinsolvenzschuldner könnten hiervon also profitieren. Der Schufa-Score wird durch die Privatinsolvenz erheblich verschlechtert. Der zugehörige Schufa Eintrag lässt sich zudem erst drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung löschen. Eine unbeschwerte Teilnahme am Wirtschaftsleben war demnach noch eine ganze Weile nach der Privatinsolvenz nicht möglich. Dies könnte sich durch CheckNow nun ändern.
Doch ist die neue Bewertungspraxis wirklich so vielversprechend, wie sie auf den ersten Blick erscheint?

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Ist diese Praxis rechtmäßig?

Bild von Karten und GeldEigentlich könnte man meinen, dass ein Zugriff auf die eigenen Kontoauszüge durch private Dritte rechtlich nicht möglich ist. Diese stellen derart sensible Daten dar, dass deren Schutz durch den Gesetzgeber gesichert sein müsste. Grundsätzlich ist dies auch der Fall. Man mag sich fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Zugriff der Schufa oder des konkreten Vertragspartners dann doch möglich ist.
Seit der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) aus dem Jahr 2016 ist ein Zugriff durch Kontoinformationsdienste möglich, sofern der Kontoinhaber einwilligt. Die Richtlinie hatte ursprünglich zum Ziel, den Zahlungsverkehr in der EU zu vereinfachen aber gleichzeitig für den Verbraucher sicher zu machen. In Deutschland ist die Richtlinie seit Januar 2018 in Kraft.

Als größter Kontoinformationsdienst hat die Schufa bereits Anfang 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der Finapi GmbH erworben, wodurch sie Einblick in fast 60 Millionen Konten hat. Die Finapi GmbH ist ein Anbieter von Software für Banken und andere Finanzdienstleister, durch welche Daten integriert und analysiert werden können. Hiermit hat sie bereits damals den Weg für die neue Bewertungspraxis geebnet. Die Testphase von CheckNow erfolgt nun zudem in Zusammenarbeit mit O2. Dadurch ist der Datenzugriff erneut angestiegen.

Schufa Bonitätsscoring intransparent

Die Schufa hat einen eigenen Algorithmus entwickelt, welcher auf Grundlage der gesammelten Daten die Bonität der Kontoinhaber einstuft. Bereits jetzt ist unklar wie sich dieses Schufa Scoring genau zusammensetzt. Für viele Vermieter oder Kreditgeber stellt diese Bewertung allerdings eine entscheidende Entscheidungshilfe für den Vertragsschluss dar. Verständlich also, dass Verbraucher gerne nachvollziehen wollen, wie genau die Bewertung entstanden ist. Durch den erweiterten Zugriff auf die Kontodaten wird diese Praxis noch intransparenter. Damit einher gehen auch weitere datenschutzrechtliche Probleme.

Ein Großteil der wirtschaftlichen Lebensführung erfolgt mittlerweile mittels Kartenzahlung. Die Auswertung dieser Zahlungsströme erlaubt es den Kontoinformationsdiensten deshalb ein Persönlichkeitsprofil über den Kontoinhaber zu erstellen. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Höhe und Häufigkeit der Zahlungen ausgewertet wird, sondern insbesondere auch die Art der Zahlungen. So ist anzunehmen, dass bspw. Glücksspielanbieter, Ärzte und Inkassounternehmen als Zahlungsempfänger zu einem schlechten Schufa Scoring des Kontoinhabers führen.

Datenschutzrechtlich bedenklich

Die Bonitätsprüfung hat bereits jetzt einen unheimlichen Einfluss auf unsere wirtschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Dieser würde durch CheckNow noch einmal erheblich gesteigert. Es ist fraglich, ob die Zugangsmöglichkeiten zu vielen wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Hand eines Privatunternehmens liegen sollte.
Je mehr sensible Informationen zentral bei einer Stelle gespeichert werden, desto höher ist zudem auch die Gefahr, dass diese Angriffsziel eines Cyberangriffs wird.

Was datenschutzrechtlich allerdings noch viel bedenklicher ist, sind die gewonnenen Informationen über unbeteiligte Dritte. Zwar kann der Kontoinhaber selbst über die Weitergabe seiner Informationen entscheiden. Dem jeweiligen Zahlungsempfänger, welcher über die Kontoauszüge ebenfalls preisgegeben wird, wird diese Möglichkeit jedoch nicht eingeräumt.

Es bleibt abzuwarten, wie diesen Bedenken begegnet wird und ob sich die neue Bewertungspraxis etablieren kann.

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2 Kommentare
  1. Viola L.
    says:

    Sehr geehrter Herr Kraus,.
    ich hatte bei Ihnen ein aussergerichtlichen Vergleich ,in Beziehung des P-Kontos und Kündigung des Kontos und noch ein paar Fragen ,ich müsste unbedingt einen Termin haben.

    Meine Frage wären die Kosten die auf mich zukommen würden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Viola Lange

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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