CheckNow als neuer Bewertungsservice
Kaum ein dauerhafter Vertragsschluss ist heutzutage ohne eine Schufa Auskunft möglich. Neben Vermietern fordern auch Kreditgeber oder Mobilfunkanbieter eine Bonitätsauskunft ein. Nur so lässt sich das Zahlungsausfallrisiko des Verbrauchers einschätzen. Häufig willigt der Verbraucher bei Vertragsschluss unbewusst durch Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Übermittlung seiner Daten ein. Allein dadurch war es der Schufa auch bisher schon möglich mittels eigener Algorithmen ein Bonitätsprofil zu nahezu jedem Verbraucher zu erstellen.
Seit November 2020 testet die Schufa nun den neuen Bewertungsservice CheckNow, bei welchem der Kunde bei Vertragsschluss mit Vermietern oder Kreditgebern in die Nutzung seiner Kontoauszugsdaten einwilligen muss. Die Bonität wird dann mittels dieser Daten gesondert bewertet. Ein Verbraucher, der eigentlich ein schwaches Bonitätsprofil aufweist, kann so trotzdem die Möglichkeit erhalten, einen Kredit- oder Ratenvertrag abzuschließen. Das neue Bewertungssystem dient also vorrangig Verbrauchern mit schwachem Bonitätsscoring. Gerade ehemalige Privatinsolvenzschuldner könnten hiervon also profitieren. Der Schufa-Score wird durch die Privatinsolvenz erheblich verschlechtert. Der zugehörige Schufa Eintrag lässt sich zudem erst drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung löschen. Eine unbeschwerte Teilnahme am Wirtschaftsleben war demnach noch eine ganze Weile nach der Privatinsolvenz nicht möglich. Dies könnte sich durch CheckNow nun ändern.
Doch ist die neue Bewertungspraxis wirklich so vielversprechend, wie sie auf den ersten Blick erscheint?
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Sehr geehrter Herr Kraus,.
ich hatte bei Ihnen ein aussergerichtlichen Vergleich ,in Beziehung des P-Kontos und Kündigung des Kontos und noch ein paar Fragen ,ich müsste unbedingt einen Termin haben.
Meine Frage wären die Kosten die auf mich zukommen würden?
Mit freundlichen Grüßen
Viola Lange
Sehr geehrte Frau L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht