SCHUFA-Schulden: Das Wichtigste kurz und knapp für Sie dargestellt

SCHUFA – Wer bzw. was ist das?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie verfügt über Daten zu 67,7 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Anders als gemeinhin angenommen, handelt es sich bei der SCHUFA nicht um eine staatliche Einrichtung, sondern um eine juristische Person des Privatrechts. Sie hat daher auch keinerlei hoheitliche Befugnisse.

Partner der SCHUFA (insb. Banken, Telekommunikationsunternehmen etc.) geben Informationen über ihre Kunden an diese weiter. Umgekehrt können Sie bei der SCHUFA entsprechende Informationen über (potentielle) Vertragspartner einholen, um zu erfahren, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass diese ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Kam es in der Vergangenheit zu Problemen (z.B. bei einem Kredit, der nicht zurückgezahlt werden konnte) und wurden diese von der SCHUFA registriert, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen nicht dazu bereit ist, einen Vertrag mit der jeweiligen Person zu schließen.

Handelt es sich bei dem abgelehnten Vertrag um einen Darlehensvertrag, welcher der Finanzierung des Eigenheims dienen soll, ist dies für die Betroffenen besonders schmerzlich. SCHUFA-Einträge (insb. die negativen) können also gravierende Konsequenzen für uns haben. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, zu wissen, welche Informationen die SCHUFA über einen sammelt und weitergibt. Diese und andere Fragen sollen in dem folgenden Artikel beantwortet werden.

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Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert und ggf. weitergeleitet?

Die SCHUFA speichert eine Vielzahl von Daten. Für sie gilt: Je mehr Informationen wir haben, umso besser unsere Prognosen.

Die folgende Auflistung soll Aufschluss über die Daten geben, die von der SCHUFA gespeichert werden:

Basisdaten zu einer Person

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht
  • Anschrift (frühere und aktuelle)

Verträge/ Vertragsbeziehungen

  • Darlehens- und Leasingverträge (jeweils mit Betrag und Laufzeit)
  • Zahlungskonten wie Girokonto und Pfändungsschutzkonto
  • Kreditkarten
  • Telekommunikationsverträge
  • Kundenkonten bei (Online-)Versandhändlern

(Zahlungs-)Verhalten einer Person

  • Nicht bestrittene Ansprüche, die fällig sind und vom Vertragspartner ausreichend gemahnt wurden
  • Gerichtlich festgestellte Ansprüche und deren Erledigung
  • Missbräuchliche Nutzung von Konten oder Kreditkarten

Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

  • Abgabe und Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • (Antrag auf) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Gerichtliche Abweisung des Antrags und Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund Masselosigkeit

Informationen über die Höhe des Einkommens oder des Kontostands werden von der SCHUFA dagegen nicht gespeichert. Auch der Familienstand wird nicht von der SCHUFA erfasst.

Tipp: Da es sich bei den oben genannten Informationen um personenbezogene Daten handelt, kann jedermann eine entsprechende Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verlangen (sog. Selbstauskunft). Diese Selbstauskunft ist kostenlos und kann schriftlich oder elektronisch eingeholt werden.

Es wird allgemein empfohlen, eine solche Auskunft einzuholen, um prüfen zu können, ob die über einen gespeicherten Daten richtig sind. Einträge können veraltet oder fehlerhaft sein. Hätten die Daten bereits gelöscht werden müssen, kommt die Geltendmachung eines Löschungsanspruches in Betracht. Sind sie fehlerhaft, kann Berichtigung bzw. Löschung verlangt werden. Wem durch veraltete oder unrichtige Daten ein Schaden entsteht (Bank lehnt Kreditvergabe z.B. aufgrund dieses Fehlers ab), der kann Schadensersatz von der Auskunftei verlangen.

Bild von einer Bezahlung mit Kreditkarte

Kreditkarten-Schulden führen zu einem negativen SCHUFA-Score.

Ermittlung des SCHUFA-Scores

Die SCHUFA ermittelt die Bonität einer Person (gemeint ist die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) im sog. Scoringverfahren. Der Score gibt Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schuldner seine Verbindlichkeiten erfüllen wird. Dabei wird zwischen Basisscore und Branchenscore unterschieden.

Basisscore

Der Basisscore wird Ihnen bei einer Eigenauskunft mitgeteilt und alle drei Monate neu berechnet. Der Score ist dabei ein Prozentwert zwischen 0 und 100. Es gilt: Je höher der Wert, desto höher die Bonität. Hat z.B. ein Kreditnehmer seine Pflichten aus dem Kreditvertrag vertragsgemäß erfüllt (Positivmerkmal), so steigt dessen Score. Kam es dagegen zu Leistungsstörungen (Negativmerkmal), kann der Score dadurch sinken.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2009 lag der Basisscore für Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bei ca. 5 %. Bei einem beendeten Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung lag er im Schnitt wieder bei 29 %.

Branchenscore

Der Branchenscore wird – wie der Name schon sagt – branchenabhängig ermittelt. Anders als der Basisscore wird er täglich aktualisiert. Er wird unter anderem für die folgenden Branchen bzw. Unternehmen ermittelt:

  • Banken und Sparkassen
  • Versandhandel und eCommerce
  • Telekommunikationsunternehmen

Wie wird mein SCHUFA-Score durch Schulden beeinflusst?

Schulden sind nicht per se etwas Schlechtes. Wer z.B. einen Kredit aufnimmt, um ein Unternehmen aufzubauen, um für sich und seine Familie eine ausreichende Lebensgrundlage zu schaffen, erhält dadurch nicht automatisch einen negativen Eintrag, wenngleich diese Information natürlich gespeichert wird. Denn der Umstand, dass jemand einen Kredit aufgenommen hat, ist für sich genommen erstmal neutral.

Problematisch wird es erst, wenn der Kreditnehmer seinen Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommt. Bleiben die vereinbarten Rückzahlungen aus und muss die Bank den Kreditnehmer mahnen, wird diese Information an die SCHUFA übermittelt. Dadurch verschlechtert sich der Score und auskunftswillige Unternehmen bzw. potentielle Vertragspartner könnten von einem Vertragsschluss Abstand nehmen. Dies kann die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Betroffenen erheblich einschränken.

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Wann wird ein Eintrag wegen Schulden von der SCHUFA gelöscht?

Haben Sie Ihre Pflichten aus einem Kreditvertrag erfüllt, wird der betreffende Eintrag nicht sofort gelöscht, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben, wird allerdings vermerkt.

Hier nun die wichtigsten Speicherfristen:

Nach sechs Monaten werden gelöscht:

  • Die Daten und Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen bei der Schufa.

Nach genau drei Jahren werden folgende Einträge gelöscht:

  • Informationen über (abgezahlte) Kredite
  • Kreditkartenkonten nach Beendigung der Vertragsbeziehung
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie Einstellung des Insolvenzverfahrens aufgrund Masselosigkeit
  • Versagung der Restschuldbefreiung

Nach drei vollen Kalenderjahren werden gelöscht:

  • Informationen über fällige und beglichene Forderungen

Nach vier vollen Kalenderjahren werden gelöscht:

  • Informationen über fällige aber nicht beglichene Forderungen

Nach sechs vollen Kalenderjahren werden gelöscht:

  • Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahren

Was tun, wenn Sie Ihre Schulden beglichen haben?

Prüfen Sie, ob dies auch tatsächlich vermerkt wurde. Nur, wenn dies auch vermerkt wurde, kann sich Ihr Score auch verbessern, denn ein unerledigter (negativer) Eintrag wirkt sich weiterhin negativ auf Ihren Score aus.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “SCHUFA-Schulden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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6 Kommentare
  1. Jagjit S.
    says:

    Ich habe Beschluss 2019 von Gericht schuldenbefreiung . Ich habe Schufa Probleme.Das geht vorzeitig schufa zu löschen.Danke

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      Sie können von der SCHUFA die Löschung des Eintrags über die Restschuldbefreiung verlangen. Wie dies geht, erklärt Ihnen unser Artikel SCHUFA Eintrag in 6 Monaten nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Falls Sie noch Nachfragen haben, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Celma
    says:

    Guten Tag ,meine Frage ist wenn ich privatinsolvenz bin und meine 3 Jahre abbezahlt habe . Ist in der Schufa da alles beglichen? Und wenn nicht wie lange dauert das ? Ist da meine Boinität wieder ordentlich?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      die Zahlung der Schuld, die zu einem negativen Eintrag bei der Schufa geführt hat, führt zur Aufhebung der Zahlungsstörung. Allerdings bleibt der Negativeintrag 3 Jahre nach Bezahlung der Schuld in der SCHUFA vermerkt. Die Bonität wird durch Zahlung verbessert, bleibt jedoch eine unbekannte Zeit von der ehemals Zahlungsstörung negativ beeinflusst.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Mingaile
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich schreibe Ihnen weil, ich würde wissen, wann kann ich ein Auto Credit bekommen? Ich hatte , kleine Schuldrn Zeit ein Jahr vor. Was soll ich machen? Mein Schufa: 917674462.
    mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Schufa bestimmt nicht, ob Sie einen Kredit bekommen. Das entscheidet allein der Kreditgeber. Die Schufa gibt dem Kreditgeber nur Informationen über Ihre Zahlungswürdigkeit.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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