Geheimnis Schufa-Score: Was steckt dahinter und was ändert sich in Zukunft?

Geheimnis Schufa-Score:

Was steckt dahinter und was ändert sich in Zukunft?



Was genau ist die Schufa?


Die Schufa Holding AG. kurz Schufa, ist – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – keine Behörde, sondern eine private deutsche Wirtschaftsauskunftei. Ihr Geschäftsmodell ist es, ihren Vertragspartner Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Schufa speichert dazu Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten und ermittelt hieraus dann einen Score-Wert.

Das Schufa Bonitäts-Scoring 


Als Faustregel gilt: Ein Schufa Score über 97,5 steht für ein sehr geringes Forderungs-Ausfallrisiko, also hohe Bonität. Bei Werten unter 95 gilt es dagegen als bereits leicht erhöht, unterhalb von 80 als sehr hoch.

Wie der Schufa-Score, der  die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Vertragspartners bewertet, genau berechnet wird legt das Unternehmen ganz bewusst nicht offen. Es will damit verhindern, dass bei Bekanntwerden des Berechnungsmodells der Score manipuliert werden könnte und so keine Aussagekraft mehr hätte.

Die Formel zur Berechnung des Scores ist der zuständigen Datenschutzbehörde allerdings bekannt und wird von ihr kontrolliert. Score-Berechnungen unterliegen außerdem der DS-GVO, (Datenschutzgrundverordnung).

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Welche Daten nutzt die Schufa?

Die Schufa nutzt zur Identifizierung und Scoreberechnung insbesondere folgende Daten:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum
  • Adresse, auch frühere,  sowie
  • Angaben zu Girokonten,
  • Kreditkarten,
  • Bürgschaften,
  • Versandhandelskonten,
  • Telekommunikationskonten,
  • Ratenkrediten,
  • Mobil-Leasing / Mietkauf,
  • sowie Anfragen zu Girokonto, Kreditkarten, Bürgschaften,
  • Anfragen zu Krediten und Mobil-Leasing/ Mietkauf
  • Vertrags- und Kreditlaufzeiten.

Demgegenüber verfügt die Schufa über keine Informationen zu:

  • Familienstand
  • Geschlecht
  • Religion
  • Nationalität
  • Gehalt oder Vermögen

Was schadet dem Schufa-Score? 


Es gibt einige Umstände, die sich generell negativ auf den Schufa-Score auswirken. Dazu gehören insbesondere folgende:

  • Der Schufa werden Zahlungsausfälle, offene unbezahlte Forderung  nach Gesamtfälligstellung, gemeldet.
  • Der Schufa werden unbezahlte Forderung  nach gerichtlicher Entscheidung / Titulierung gemeldet.
  • Der Schufa wird die (fristlose) Kündigung eines Vertragsverhältnisses oder Kredits aufgrund von Zahlungsrückständen gemeldet.
  • Der Schufa wird die Einleitung eines Inkassoverfahrens gemeldet.
  • Es wurde eine eidesstattliche Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis bekannt oder
  • ein Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen eidesstattlichen Versicherung  bzw.
  • die Eintragung in das (gerichtliche) Schuldnerverzeichnis.
  • Es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
  • eine Restschuldbefreiung erteilt.

Gleichwohl führt nicht jeder Zahlungsrückstand sofort zu einer Schufa-Meldung. Bevor dies geschieht, müssen zwei Mahnungen verschickt worden sein und der Gläubiger muss den Schuldner über eine mögliche Meldung an eine Auskunftei unterrichtet haben. Wird der Forderung nicht widersprochen, kann dann nach Ablauf der letzten Frist die Meldung an die Schufa erfolgen.

Eine wichtige Rolle spielen auch Kreditverpflichtungen und -anfragen. Je mehr Kredit-Anfragen jemand stellt, desto größer ist sein Finanzbedarf und das Risiko, nicht alles zurückzahlen zu können. Insbesondere mehrere Kreditverpflichtungen bei unterschiedlichen Kreditgebern können problematisch sein. Andererseits kann sich die zuverlässige Rückzahlung von Krediten aber auch positiv auf den Schufa-Score auswirken.

Bild von Kreditkarten

Auskunft und Löschung


Gut zu wissen: Einmal jährlich hat jeder das Recht, bei der Schufa eine Anfrage zu stellen und kostenlos Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über ihn bei der Schufa hinterlegt sind.

Mit der Schufa-BonitätsAuskunft können sich Verbraucher ferner kostenpflichtig einen Nachweis zur Weitergabe an Dritte ausstellen lassen, zum Beispiel für Vermieter.

Bei Vertragsschlüssen werden häufig Schufa-Klauseln mit unterschrieben, die Unternehmen dazu berechtigen, bei der Schufa Daten über den Kunden einzuholen. Sie erhalten aber nur die Daten, die für Sie von Interesse sind (insbes. Negativeinträge zur Bonität). Weitergehende Auskünfte erhalten nur Banken, Leasing- und Kreditgesellschaften.

Die Löschung der Schufa-Daten erfolgt jeweils automatisch auf Basis genau festgelegter Speicherfristen.

Bild von einem Laptop

Wichtige Neuerungen


Eine Regel zur Ermittlung des Schufa-Scores ändert sich jetzt. In der Vergangenheit wurden so genannte Positivdaten bei Handyverträgen in die Bewertungen aufgenommen. Der wiederholte Wechsel  des Handyanbieters aber auch schon der bloße Besitz mehrerer Handyverträge konnte von der Schufa als Indiz für Zahlungsschwierigkeiten gewertet werden. Die widersprach der Lebensrealität, denn viele Verbraucher wechseln ihre Handyverträge schlichtweg nur, um von günstigen Angeboten profitieren zu können oder nutzen als Vieltelefonierer mehrere Mobiltelefone. Sie müssen deshalb noch lange nicht in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Nur wer seine Handyrechnungen wirklich nicht bezahlt muss künftig noch mit negativen Auswirkungen auf den Score rechnen.


Änderungen gibt es auch bei der Speicherzeit der Daten: Eine Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz  wurde von der Schufa bisher drei Jahre lang gespeichert. Im Hinblick auf anstehende  Gerichtsentscheidungen hat die Schufa ihre Praxis geändert und die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Ein Urteil des EuGH zum Thema wird in Kürze erwartet.

Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte schon vorher entschieden, dass Betroffene von der Schufa die Löschung der Daten sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts über die Restschuldbefreiung verlangen können. Nach Ablauf dieser Frist stehe die weitere Verarbeitung durch die Schufa im Widerspruch zu § 3 Abs. 2 InsoBekVO und sei daher nicht mehr rechtmäßig im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutz-Grundverordnung. Würden die Daten unrechtmäßig verarbeitet, könne von der Schufa die Löschung dieser Information nach Art. 17 Abs. 1 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung und die künftige Unterlassung dieser Datenverarbeitung verlangt werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen).

(Quellen: Schufa, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht)

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