Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht: Speicherdauer von Daten wird verkürzt
Die Schufa, Deutschlands bedeutendste Kreditauskunftei, wird in Zukunft nach Abschluss einer Privatinsolvenz die Daten der Betroffenen nur noch für sechs Monate speichern. Diese Änderung ist eine Reaktion auf ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Mit der Entscheidung kommt die Schufa mehreren anstehenden Gerichtsentscheidungen zuvor. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab bekannt, dass er ein Verfahren vorübergehend aussetzt, um eine Entscheidung des EuGH in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten.
Obwohl das Urteil des EuGH noch aussteht, deutet vieles darauf hin, dass längere Speicherfristen gekippt werden. Der zuständige Generalanwalt am EuGH legte bereits ein juristisches Gutachten vor, in dem er bezweifelte, dass die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an dieses Gutachten halten, jedoch orientieren sie sich häufig daran.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Update:
Nach eigenen Angaben hat die Schufa, Stand 26.4.23., inzwischen schon die Einträge von 250.000 Verbrauchern gelöscht.
Wenn ein Kunde beabsichtigt, ein neues Bankkonto zu eröffnen, einen Ratenkauf vorzunehmen o.ä., verlangen die entsprechenden Unternehmen oft eine Auskunft von der Schufa. Dabei wird unter anderem abgefragt, ob es bei ihm Probleme mit Schulden gab. Negative Einträge bei der Schufa können daher Vertragsabschlüsse erschweren.
Quelle: dpa

Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!