Was ist ein Schuldbeitritt?
Ein Schuldbeitritt meint die Situation, in der sich ein Außenstehender bereit erklärt, die Schulden eines Anderen auch zu übernehmen. Damit haften ab diesem Moment dem Gläubiger gegenüber der bisherige Schuldner und der der Schuld Beitretende.
Bsp.: Mieterin S wohnt beim Vermieter G zur Miete. S ist bereits mit einer Miete im Rückstand, als der Freund von S, der D, mit S zusammenziehen will. D erklärt gegenüber G, für die rückständige Miete auch aufkommen zu wollen, soweit er ebenfalls Mietpartei werde. G, S und D unterschreiben einen neuen Mietvertrag, in dem nunmehr auch D Mieter wird.
In dem Beispiel übernimmt der zunächst Außenstehende D mit Eintritt in den Mietvertrag die Schulden der S mit. Damit haften für diese Mietschulden ab diesem Moment weiterhin S als nunmehr auch der D (sogenannte Gesamtschuld). Das bedeutet, dass G sowohl S als auch D auf Zahlung der rückständigen Miete in Anspruch nehmen darf.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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