Privatinsolvenz als Beamter
Auch als Beamter ist eine Privatinsolvenz grundsätzlich möglich. Gemäß § 304 Abs. 1 InsO kann auch ein Beamter als natürliche Person eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung durchlaufen.
Die Frage die sich der Beamte jedoch vorab stellen sollte ist: Wann kann es zu einem Disziplinarverfahren kommen?
Als Beamter stehen Sie in einem besonderen Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Zu diesem besonderen Treueverhältnis zählt Ihre Verantwortung, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben. Das soll den Dienstherrn davor bewahren, dass die Beamten aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten bestechlich werden.
Durch hohe Schulden kommt der Beamte dieser Pflicht zum Leben in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen nicht nach. Jedoch kann der Schritt in die Privatinsolvenz für den Dienstherrn auch ein Zeichen dafür sein, dass Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse neu ordnen und durch die Restschuldbefreiung Ihre Schulden loswerden wollen.
Der Schritt in die Privatinsolvenz hat also nicht zwangsläufig eine Disziplinarmaßnahme zur Folge, sondern kann sogar ganz im Gegenteil positive Auswirkungen für Sie haben.
Anderes kann jedoch gelten, wenn Sie in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig sind. Hier gelten wegen der besonderen Verantwortung der Tätigkeit strengere Anforderungen. Durch die regelmäßig vom Dienstherrn durchgeführte Sicherheitsüberprüfung soll Ihre Unbestechlichkeit fortlaufend kontrolliert werden. Eine Überschuldung oder gar eine Privatinsolvenz kann dann zu einer Disziplinarmaßnahme führen.
Meine Nichte ist Beamtin und hat sich jetzt für das Studium zum stellvertretenden Staatsanwalts beworben. Nun möchte sie ihr geerbtes Haus verkaufen. 3 Familienhaus , für die mittlere Wohnung besteht ein Vorkaufsrechts. Die Person die das Vorkaufsrecht hat möchte einen finanziellen Ausgleich haben der von Gesetz zusteht. Meine Nichte will aber nichts bezahlen. Sondern den Austrag aus dem Grundbuch kostenlos haben. Wenn sie nicht aus dem Grundbuch gelöscht wird springt der Käufer ab und es geht in die Zwangsversteigerung hat das Nachteile für die höhere Beamtenlaufbahn meine Nichte?
Sehr geehrte Frau L.,
rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen von zivilrechtlichen Streitigkeiten außerhalb des Strafrechts haben grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf eine Beamtenlaufbahn.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht