Schulden begleichen – Tipps
Viele Mandanten fragen uns, wie sie ihre Schulden begleichen können. Tipps bzw. eine Übersicht darüber, wie Sie Schulden begleichen können, haben wir in diesem Beitrag kurz und knapp für Sie dargestellt. Die Tipps zum Schulden begleichen richten sich grundsätzlich an alle Menschen mit Schulden.
Die einzelnen Möglichkeiten für das Schulden begleichen werden zunächst nach Ihrem Grundprinzip vorgestellt. Zusätzlich haben wir für jede Form zum Schulden begleichen einen von uns verfassten weitergehenden Artikel für Sie verlinkt, in dem Sie in Ruhe und im Detail genau nachlesen können, wie die einzelne Methode der Entschuldung funktioniert und welche Hilfe Ihnen unsere auf Entschuldung spezialisierte Anwaltskanzlei dabei anbietet.
1. Schulden Verjährung geltend machen
Bei Schulden Verjährung geltend machen kann eine sehr effektive Maßnahme sein, um die Schulden begleichen zu können. Bei der Verjährung von Schulden haben Sie das Recht, das Begleichen von Schulden zu verweigern. Dazu müssen Sie die Einrede der Verjährung erheben.
Wann die Verjährung in Ihrem Fall eintritt und wie Sie wirksam die Verjährung geltend machen, zeigt Ihnen unser Artikel Verjährung von Forderungen.
2. Schuldenerlass
Ein Schuldenerlass führt dazu, dass die Schulden in der vereinbarten Höhe erlöschen. Es kann mehrere Gründe geben, weshalb ein Gläubiger dem Schuldner die Schulen erlässt. Sowohl eine gesetzliche Anordnung als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte können zu einem Schuldenerlass führen. Z.B. wird ein Gläubiger genau abwägen, ob er die Schulden bezahlt verlangt und möglicherweise die Insolvenz des Schuldners riskiert und am Ende weniger erreicht, als wenn er durch einen Schuldenerlass zu einer Gesundung des Unternehmers beiträgt und dadurch wirtschaftlich besser dasteht. Ebenso bieten Inkassounternehmer manchen Schuldnern einen teilweisen Schuldenerlass an, um den Schuldner zur Schuldentilgung anzuspornen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Schuldenerlass.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Schulden Verjährung geltend machen
- Schuldenerlass
- Forderungsverzicht
- Schulden übertragen
- Schuldbeitritt
- Patronatserklärung
- Forderung bestreiten
- Schulden Ratenzahlung
- Umschuldung von Schulden
- Schulden stunden
- Zahlungsaufschub
- Stillhalteabkommen
- Schulden Vergleich
- Insolvenzplan
- Schulden Insolvenz
- Schulden nach Restschuldbefreiung
- dept equity swap – Schuldenbeteiligungstausch
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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