Schulden begleichen – Tipps

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Schulden begleichen – Tipps

    Viele Mandanten fragen uns, wie sie ihre Schulden begleichen können. Tipps bzw. eine Übersicht darüber, wie Sie Schulden begleichen können, haben wir in diesem Beitrag kurz und knapp für Sie dargestellt. Die Tipps zum Schulden begleichen richten sich grundsätzlich an alle Menschen mit Schulden. 

    Die einzelnen Möglichkeiten für das Schulden begleichen werden zunächst nach Ihrem Grundprinzip vorgestellt. Zusätzlich haben wir für jede Form zum Schulden begleichen einen von uns verfassten weitergehenden Artikel für Sie verlinkt, in dem Sie in Ruhe und im Detail genau nachlesen können, wie die einzelne Methode der Entschuldung funktioniert und welche Hilfe Ihnen unsere auf Entschuldung spezialisierte Anwaltskanzlei dabei anbietet. 

    1. Schulden Verjährung geltend machen 

    Bei Schulden Verjährung geltend machen kann eine sehr effektive Maßnahme sein, um die Schulden begleichen zu können. Bei der Verjährung von Schulden haben Sie das Recht, das Begleichen von Schulden zu verweigern. Dazu müssen Sie die Einrede der Verjährung erheben. 

    Wann die Verjährung in Ihrem Fall eintritt und wie Sie wirksam die Verjährung geltend machen, zeigt Ihnen unser Artikel Verjährung von Forderungen

    2. Schuldenerlass

    Ein Schuldenerlass führt dazu, dass die Schulden in der vereinbarten Höhe erlöschen. Es kann mehrere Gründe geben, weshalb ein Gläubiger dem Schuldner die Schulen erlässt. Sowohl eine gesetzliche Anordnung als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte können zu einem Schuldenerlass führen. Z.B. wird ein Gläubiger genau abwägen, ob er die Schulden bezahlt verlangt und möglicherweise die Insolvenz des Schuldners riskiert und am Ende weniger erreicht, als wenn er durch einen Schuldenerlass zu einer Gesundung des Unternehmers beiträgt und dadurch wirtschaftlich besser dasteht. Ebenso bieten Inkassounternehmer manchen Schuldnern einen teilweisen Schuldenerlass an, um den Schuldner zur Schuldentilgung anzuspornen. 

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Schuldenerlass

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    3. Forderungsverzicht 

    Es gilt sinngemäß das, was zum Schuldenerlass gesagt wurde. 

    Allerdings gibt es aus Sicht eines ein Unternehmen führenden Schuldners einige steuerliche Aspekte zu beachten, die wir in unseren Artikeln

    Ihnen  näher bringen. 

    4. Schulden übertragen 

    Schulden zu begleichen, indem man Schulden überträgt, ist rechtlich möglich. Hierfür gibt es mehrere vorstellbare Möglichkeiten, wie etwa die

    • Schuldübernahme
    • Vertragsübernahme

    Bei der Schuldübernahme einigen sich Gläubiger, Schuldner und ein Dritter darüber, dass (nur) die Schulden nunmehr vom Dritten als Neuschuldner bezahlt werden. 

    Bei der Vertragsübernahme einigen sich Gläubiger, Schuldner und ein Dritter darüber, dass der gesamte Vertrag vom Dritten übernommen wird. Damit gehen sowohl die Schulden auf den Dritten über, aber auch das Recht vom Gläubiger die Gegenleistung zu fordern. 

    Wie eine Schuldübernahme genau abläuft und in welchen Fällen eine Vertragsübernahme in Frage kommt, zeigen Ihnen unsere Beiträge Schuldübernahme bzw. Vertragsübernahme.

    5. Schuldbeitritt 

    Durch einen Schuldbeitritt wird dem Gläubiger ein zusätzlicher Schuldner gegeben. Damit haftet der hinzutretende Schuldner ebenfalls für Ihre Schulden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Schulden begleichen können, indem Ihre Schulden vom hinzugetretenen zweiten Schuldner bezahlt werden. 

    Weitere Details hierzu finden Sie in unserem Artikel Schuldbeitritt

    6. Patronatserklärung 

    Bild von Kasse und Geld

    Eine Möglichkeit um seine Schulden begleichen zu können ist die Patronatserklärung.

    Die Patronatserklärung wird von einem Dritten gegenüber Ihrem Gläubiger abgegeben. Der Dritte bekundet hierbei, dass er dafür eintreten werde, dass die Schulden vom Schuldner bezahlt werden. Es handelt sich zwar um keine unmittelbare Möglichkeit Schulden zu begleichen, allerdings kann eine solche Erklärung beim Gläubiger für eine gewisse Beruhigung sorgen. Auf Basis dieser ‚Sicherheit‘ gewinnen Sie als Schuldner mehr Zeit und Verhandlungsmöglichkeiten gegenüber Ihren Gläubiger. 

    Wie eine Patronatserklärung ausgestaltet sein und welche rechtliche und wirtschaftliche Wirkung von ihr ausgehen kann, illustrieren wir Ihnen in unserem Beitrag Patronatserklärung

    7. Forderung bestreiten 

    Eine Forderung zu bestreiten kann Ihre Schulden reduzieren, wenn dies wirksam geschieht. Sie erkennen damit den Bestand der Forderung nicht an. Bestehen die Schulden tatsächlich nicht oder kann der Gläubiger den Bestand der Forderung nicht beweisen, brauchen Sie die Forderung nicht zu zahlen. Beispielsweise trägt der Vermieter bei bestrittener Heizkostenabrechnung die Beweislast für eine. Gelingt ihm der Beweis nicht, müssen auch nicht bezahlen. 

    Mehr zu dieser Möglichkeit von Schulden abbauen erfahren Sie in unserem Artikel Forderung bestreiten

    8. Schulden Ratenzahlung 

    Schulden durch Ratenzahlung zu begleichen, ist eine häufige Methode. Hierbei einigen sich Gläubiger und Schuldner darauf, dass die gesamten Schulden nicht ‚auf einen Schlag‘ zu begleichen sind, sondern in monatliche Teilzahlungen bezahlt werden. Werden Vereinbarungen über Ratenzahlungen nicht eingehalten, weil verspätet gezahlt wird, ist mit einer Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung zu rechnen. In dem Fall werden die gesamten Schulden zur Zahlung fällig. 

    Bitte beachten Sie, dass insbesondere Inkassounternehmen für die Vereinbarung über eine Ratenzahlung ein zusätzliche „Gebühr“ verlangen. Hierauf müssen Sie sich nicht einlassen. 

    Weitere Informationen haben wir für Sie in unserem Artikel Schulden durch Ratenzahlung begleichen bereitgestellt. 

    9. Umschuldung von Schulden

    Die Umschuldung von Schulden oder die Kredit Umschuldung können effektive Maßnahmen sein, um Schulden begleichen zu können. Die bisherigen Schulden werden durch einen neuen Kredit abbezahlt. Damit werden zwar neue Schulden aufgenommen, das kann sich jedoch dennoch lohnen, da entweder die Zinsbelastung gedrückt werden kann oder die Gläubiger zu einem auf ihre Forderungen verzichten. Eine Umschuldung muss daher vorher sorgfältig gegengerechnet werden. 

    Wie genau eine Umschuldung abläuft, wann sie sich lohnt und was Sie dabei bedenken müssen, sagt Ihnen unser Beitrag Schuldensituation – Ist eine Umschuldung sinnvoll? 

    10. Schulden stunden 

    Schulden stunden zu lassen ist eine weitere Möglichkeit, sich für gewisse Zeit von den Zahlungssorgen zu verabschieden. Dabei geht meist die Initiative vom Schuldner aus, der den Gläubiger bittet, die Schulden erst nach einem bestimmten Zeitraum geltend zu machen. Damit kann der Zahlungszeitpunkt für die Schulden von ein paar Wochen bis hin zu einigen Jahren nach hinten verschoben werden. Auf eine Stundung von Schulden kann sich der Gläubiger freiwillig, oder aber auch wegen einer rechtlichen Pflicht einlassen. 

    Weitere Informationen zu diesem Thema hält unser Beitrag Schuldenstundung für Sie bereit. 

    11. Zahlungsaufschub

    Um einen Zahlungsaufschub kann der Schuldner beim Gläubiger bitten. Diesbezüglich vergleichen Sie das Gesagte im vorherigen Abschnitt zu Schulden stunden. 

    12. Stillhalteabkommen (pactum de non petendo)  

    Das Stillhalteabkommen – auch pactum den on petendo genannt – kommt in der Schuldenpraxis eher selten vor. Es ähnelt der Schulden Stundung unterscheidet sich jedoch davon dahingehen, dass das Stillhalteabkommen ein „Klagehemmnis“ für den Gläubiger darstellt. Das bedeutet, dass die Schulden vom Gläubiger solange nicht eingeklagt werden können, wie das Stillhaltekommen reicht. 

    Näheren dazu finden Sie in unserem Artikel Stillhalteabkommen

    13. Schulden Vergleich

    Bei einem Schulden Vergleich – auch außergerichtlicher Vergleich genannt – einigen Sie sich als Schuldner mit Ihren Gläubigern auf ein teilweises Begleichen der Schulden. Stimmen Ihre Gläubiger dem aufbereiteten Vorschlag der teilweisen Rückzahlung der Schulden nicht zu, müssen diese mit einem Insolvenzverfahren rechnen. Dabei ist den Gläubigern bekannt, dass bei einem Insolvenzverfahren nur noch – wenn überhaupt – ein Bruchteil Ihrer Forderungen befriedigt bekommen. Daher kann ein gut aufbereiteter und fachmännisch begründeter Schulden Vergleich zur sofortigen Entschuldung Ihrerseits führen, ohne in ein Insolvenzverfahren zu gehen. 

    Wenn Sie mehr hierüber erfahren möchten oder von uns bei einem Schulden Vergleich begleitet werden wollen, dann können Sie gerne einen Blick in unseren Beitrag Schuldenvergleich: Außergerichtlicher Vergleich vom Fachanwalt werfen. 

    14. Insolvenzplan 

    Mit dem Insolvenzplan können Sie in der Insolvenz Ihre Schulden schon innerhalb 1 Jahres abbauen. Dazu wird auf Seiten des Schuldners ein Geldgeber gesucht, der durch eine Einmalzahlung Teile der Forderungen der Gläubiger befriedigt. Dieses Vorgehen wird als Konzept ausgearbeitet und über das Gericht an die Gläubiger weitergeleitet. Stimmen die Gläubiger zu, haben Sie das Schulden abbauen erfolgreich gemeistert. Die Gläubiger werden in der Regel zustimmen, wenn Sie durch den Insolvenzplan einen größeren Teil Ihrer Forderungen befriedigt bekommen, als am Ende des Insolvenzverfahrens.

    Wie ein Insolvenzplan rechtlich ausgestaltet sein muss, wie das Verfahren vor Gericht abläuft und wie unsere Begleitung hierbei aussieht, zeigt Ihnen unser ausführlicher Artikel Insolvenzplan: Vorzeitige Restschuldbefreiung durch einjährige Insolvenz. 

    15. Schulden Insolvenz

    Schulden durch Insolvenz bzw. ein Insolvenzverfahren zu loszuwerden, ist eine weitere Möglichkeit auf die wir uns spezialisiert haben. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens können Sie im besten Fall schon innerhalb eines Jahres ihre Schulden abbauen. Das hängt davon ab, ob für Sie eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz) in Frage kommt. Während des Insolvenzverfahrens wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens und Ihres Vermögens dazu genutzt, die Schulden bei Ihren Gläubigern abzubauen. 

    Wie lange bei Ihnen eine Insolvenz dauert bzw. wann Sie wieder schuldenfrei sind, beantworten wir Ihnen in unserem Beitrag Schuldnerberatung – Was erwartet mich? 

    16. Schulden nach Restschuldbefreiung

    Schulden nach Restschuldbefreiung müssen Sie nicht mehr bezahlen. Das ist eines der größten Vorteile des Insolvenzverfahrens, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Wenn Sie während des Insolvenzverfahrens Ihren Obliegenheiten, insbesondere Erwerbsobliegenheit nachgekommen sind, belohnt Sie der Gesetzgeber mit der Schuldenfreiheit am Ende des Verfahrens. Sie genießen einen finanziellen Neuanfang, ohne Schuldensorgen. 

    Wie Sie eine Restschuldbefreiung erreichen und wie wir Sie hierbei unterstützen, können Sie unserem anschaulichen Artikel Wie funktioniert die Restschuldbefreiung? entnehmen.   

    17. dept equity swap – Schuldenbeteiligungstausch 

    Mithilfe eines dept equity swapt – zu Deutsch: Schuldenbeteiligungsaustausch – können Sie als Unternehmer Schulden abbauen, indem die Forderungen Ihrer Gläubiger in Unternehmensanteile umgewandelt werden. Dem wird der Gläubiger insbesondere dann zustimmen, wenn Ihr Unternehmen wirtschaftliches Potenzial verspricht. Der Gläubiger wird dadurch selbst ein Gesellschafter des Unternehmens, während Sie dadurch Ihre Schulden gegenüber dem Gläubiger abbauen. 

    Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag dept equity swap – Schuldenbeteiligungstausch

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Schulden begleichen – Tipps”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei