Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse?
Grundsätzlich werden Krankenkassenbeiträge vom Arbeitgeber direkt oder – für den Fall, dass Arbeitslosengeld bezogen wird – vom Leistungsträger gezahlt. Sollten Sie also Arbeitnehmer oder Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II sein, müssen Sie sich regelmäßig nicht um Schulden bei der Krankenversicherung sorgen.
Insbesondere jedoch für Selbstständige und Privatversicherte stellt der Beitrag zur Krankenversicherung eine hohe monatlich Kostenposition dar. Oftmals kommt es dann dazu, dass diese Beträge nicht mehr beglichen werden können. Möglich ist es jedoch auch, dass die Versicherung, sollten Ihr wichtige Informationen zur Einschätzung der Beitragshöhe fehlen, den Höchstsatz veranschlagen und somit ein weit über den finanziellen Möglichkeiten liegender Betrag fällig wird.
Kann ich trotzdem zum Arzt gehen?
Auch wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben, können Sie weiterhin zum Arzt gehen. Sie sind also weiterhin bei dieser Krankenkasse versichert und haben einen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Zumindest in akuten Notfällen wir die Krankenkasse die Kosten für die Versorgungsleistung übernehmen.
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