Schulden bei der Stadt – Was droht mir? 

Schulden bei der Stadt erfordern schnelles Handeln

Wenn Sie die Stadt zur Tilgung von Schulden auffordert, kann dies daran liegen, dass bei der Stadt selbst offenstehende Beträge haben oder weil die Stadt im Auftrag eines öffentlich-rechtlichen Gläubigers eine Forderung durchsetzen soll. Sie müssen beachten, dass nach einem Brief von der Stadt mit einer konsequenten Eintreibung der Schulden zu rechnen ist. Die städtische Eintreibungsbehörde wird die Beitreibung von offenstehenden Rechnungen auch nicht verschleppen, weil Sie hierzu aufgrund des Rechtsstaatsprinzips, Gleichheitsgrundsatzes und dem Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet ist. Außerdem müssen Sie rasch reagieren, da die städtische Vollstreckungsbehörde in der Regel keinen vorherigen Gang zum Gericht benötigt, sondern Sie schafft sich den für die Vollstreckung notwendigen Titel durch Verwaltungsakt selbst.

Der folgende Artikel illustriert Ihnen, was passiert, wenn Sie Schulden bei der Stadt haben, wie Sie sich gegen eine Zwangsvollstreckung durch die Stadt wehren können und wie Sie sich von Ihren Schulden bei der Stadt und ggf. anderen bestehenden Schulden endgültig befreien können.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Was passiert, wenn man Schulden bei der Stadt hat?

Werden Zahlungsaufforderung wegen Schulden bei der Stadt ignoriert, folgen in der Regel zunächst weitere Zahlungsaufforderungsschreiben oder förmliche Mahnungen. Reagieren Sie auch hierauf nicht angemessen, wird gegen Sie das Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet.

Das bedeutet, nach bestimmten Regeln werden die bestehenden Schulden zwangsweise beigetrieben. Dabei geht die die Schulden eintreibende Behörde – Vollstreckungsbehörde genannt – grundsätzlich stufenweise vor. Zunächst wird Ihnen die Vollstreckung – auch Vollstreckungsankündigung genannt – förmlich angedroht. Abhängig davon, beim wem genau die Schulden bestehen, kann die Vollstreckungsandrohung zeitnah zur letzten Mahnung erklärt werden. Teilweise erfolgt sie sogar mit dieser in einem Schreiben.

Die städtische Vollstreckungsbehörde treibt dabei nicht nur Schulden bei der Stadt ein, sie kann auch Schulden bei anderen öffentlich-rechtlichen Gläubigern eintreiben, wie etwa

  • Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio; ehemals GEZ)
  • anderer Städte und Gemeinden
  • Kammern
  • Innungen
  • Betriebskrankenkassen
  • Schulden bei der KITA

Gegen Sie getroffene Vollstreckungsmaßnahmen können u.a. sein

  • Aufforderung zur Vermögensauskunft
  • Pfändung von Wertgegenständen, auch des PKW
  • Pfändung des Arbeitslohnes direkt beim Arbeitgeber
  • Kontopfändung oder Pfändung von Wertpapieren
  • Rentenanwartschaften (Rechtepfändung)

Auch Ihre Leistungsansprüche gegen private oder staatliche Leistungsträger (wie etwa der Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Krankenversicherung) können durch Aufrechnung oder Verrechnung gekürzt werden. Wie das genau funktioniert und ob Sie hier gegen etwas unternehmen können, legen unsere Artikel dar:

Die genauen Voraussetzungen für solche Pfändungsmaßnahmen hierfür können Sie unserem Artikel Verwaltungsvollstreckung entnehmen.

Was kann ich gegen eine Vollstreckung wegen Schulden bei der Stadt tun?

Oft wird der Vollstreckungsandrohung zusammen ein Formblatt beigefügt, in dem Sie aufgefordert werden Ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dies erfüllt eine Doppelfunktion: Einmal erfährt die Vollstreckungsbehörde so von möglichen pfändbaren Wertgegenständen. Zum Zweiten kann die Behörde auf Basis der gewonnenen Informationen einem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ggf. stattgeben.

Sie können auch schon vor der Vollstreckungsandrohung Ihre Vermögenslosigkeit oder Ihren finanziellen Engpass anzeigen und um eine Stundung der Schulden bitten oder eine Ratenzahlung vorschlagen.

Selten lässt sich eine Behörde auf einen Vergleichsangebot ein. Denn in diesem Fall würde der Gläubiger in der Regel auf einen Teil seiner Forderung verzichten. Dies ist aber nicht ausgeschlossen, sondern eine Frage von geschickter Argumentation. Als seit vielen Jahren auf die Entschuldung von Verbrauchern und Unternehmern spezialisierte Anwaltskanzlei wissen wir, in welchen Fallkonstellation das Beste für Sie herauszuholen ist.

Wir bieten die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenvergleichen an. Dabei tun wir alles, damit Sie das beste Verhandlungsergebnis erzielen. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich im Rahmen unser kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 kontaktieren. Alternativ können Sie uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken oder unser Online-Formular nutzen.

Wie kann ich Schulden bei der Stadt loswerden?

Wenn Sie nur kleinere Schuldenbeträge bei der Stadt haben, bietet sich neben einer Stundung die Ratenzahlung an. Haben sich jedoch mehrere Schuldenbeträge aufgehäuft, sollte ein Insolvenzverfahren geprüft werden. Der große Vorteil hierbei ist, dass auch die Stadt im Insolvenzverfahren nicht mehr gegen Sie vollstrecken darf. Zudem werden Sie nach 3 Jahren vollständig von Ihren Schulden befreit und zwar nicht nur bezogen auf die den Schulden bei der Stadt, sondern von allen anderen Schulden, die Sie bis dahin begründet haben.

Wir beraten täglich Menschen, bei denen sich ein Insolvenzverfahren anbietet. Im Zuge der kostenlosen Erstberatung prüfen wir andere Wege der Entschuldung. Wir schlagen Ihnen stets die aus unserer Sicht beste Entschuldungsmethode vor.

Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie Ihre Schulden tilgen können Sie uns gern eine E-Mail an info@anwalt-kg.de schreiben oder uns unter 0221 6777 00 55 anrufen.

 

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2 Kommentare
  1. Sebastian S.
    says:

    Hallo, ich hätte gerne eine Auskunft.
    Folgender Sachverhalt. Ich habe Schulden bei der Stadt. Etwa 550€ und entstanden durch Ordnungswidrigkeiten. Da ich noch weitere Schulde habe, erwäge ich in die Privatinsolvenz zu gehen. Nun wurde mir aber gesagt, dass ich nicht in die Privatinsolvenz gehen kann, bevor ich diese Schuld gegenüber der Stadt nicht beglichen habe. Ist das richtig? Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

    Danke und Mit freundlichen Grüßen S.S.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      Sie können jederzeit in die Privatinsolvenz gehen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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