Privatinsolvenz: Schulden ermitteln

Privatinsolvenz: So ermitteln Sie Schulden und Gläubiger


Viele  Menschen verlieren irgendwann den Überblick über Ihre Schulden und ihre Gläubiger. Es ist in der Privatinsolvenz aber wichtig, beides sorgfältig und lückenlos zu ermitteln.


Warum die Schulden ermitteln?

  • Wer Privatinsolvenz beantragt, der muss zuvor einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO unternommen haben. Dieser setzt zwingend voraus, dass sämtliche Schulden ermittelt werden. Auch hat der Schuldner die Schuldenhöhe im Insolvenzantrag genau anzugeben.

  • Wenn einer oder mehrere Gläubiger vergessen wurden, kann dies auch später die Restschuldbefreiung gefährden (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Zur Versagung der Restschuldbefreiung reicht es aus, wenn der Schuldner in seiner Erklärung bzw. dem  vorzulegenden Verzeichnis  seiner  Gläubiger grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Er muss dies nicht einmal vorsätzlich getan haben.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wie lassen sich Schulden ermitteln?


Wer zumindest weiß, wer genau seine Gläubiger sind, der hat es etwas einfacher: Nach § 305 Abs. 2 S. 2 InsO  sind die Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses eine schriftliche
Aufstellung ihrer gegen diesen gerichteten Forderungen zu erteilen; insbesondere haben sie ihm die Höhe ihrer Forderungen und deren Aufgliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten anzugeben.


Schwieriger wird es, wenn dem Schuldner nicht alle Gläubiger bekannt sind. Dann helfen nur weitere Nachforschungen:
 

  • Sehen Sie Ihre Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen, Ihre sonstige Post von Gläubigern bzw. Inkassofirmen oder möglicherweise bereits ergangene Vollstreckungsbescheide genau durch und verschaffen Sie sich einen Überblick.

  • Ermitteln Sie  die vollständigen zustellungsfähigen Anschriften Ihrer Gläubiger, mit Adresse, Firmenname, Vertretungsberechtigtem usw.

  • Beziffern Sie alle Schulden sorgfältig und präzise

  • Eine öffentliche Stelle, die alle Schulden registriert gibt es zwar nicht, wohl aber diverse  Auskunfteien. Diese sammeln Daten, die sie z.B. von  Banken, Inkassounternehmen oder aus öffentlichen Verzeichnissen (z.B.  Insolvenzverzeichnis) erhalten.

    Jeder Schuldner hat bei Auskunfteien nach der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz den Anspruch auf Erteilung einer so genannten Selbstauskunft.  Zu den Auskunfteien gehören:
  1. die Schufa 
  2.  der ICD (InfoScore Consumer Data)
  3. das  Creditreform Boniversum oder
  4. Crif Bürgel  

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Antrag auf Privatinsolvenz, bei der Gläubiger- und Schuldenermittlung und bei allem was Sie sonst noch tun können, um eine Versagung Ihrer Restschuldbefreiung zu vermeiden. Wir führen umfassende Nachforschungen durch,  holen  schriftliche Auskünfte für Sie ein und prüfen Ihre  Angaben auf mögliche Fehler und Widersprüche, die zu Problemen führen könnten.  

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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