Privatinsolvenz: So ermitteln Sie Schulden und Gläubiger
Viele Menschen verlieren irgendwann den Überblick über Ihre Schulden und ihre Gläubiger. Es ist in der Privatinsolvenz aber wichtig, beides sorgfältig und lückenlos zu ermitteln.
Warum die Schulden ermitteln?
- Wer Privatinsolvenz beantragt, der muss zuvor einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO unternommen haben. Dieser setzt zwingend voraus, dass sämtliche Schulden ermittelt werden. Auch hat der Schuldner die Schuldenhöhe im Insolvenzantrag genau anzugeben.
- Wenn einer oder mehrere Gläubiger vergessen wurden, kann dies auch später die Restschuldbefreiung gefährden (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Zur Versagung der Restschuldbefreiung reicht es aus, wenn der Schuldner in seiner Erklärung bzw. dem vorzulegenden Verzeichnis seiner Gläubiger grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Er muss dies nicht einmal vorsätzlich getan haben.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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