Unterschied zwischen Stundung und Stillhalteabkommen?
Die Stunden ähnelt dem Stillhalteabkommen sehr stark, die in unserem Artikel Was ist ein Stillhalteabkommen? genauer erklärt wird. Bei der Stundung kann der Gläubiger im Gegensatz zum Stillhalteabkommen nicht aufrechnen.
Beispiel: Schuldner S schuldet der Gläubigerin G 10 000 Euro aus Darlehen. Als die Rückzahlung fällig wird und S nach mehreren Mahnungen das Darlehen nicht zurückzahlt, droht G mit einer Klage. S kann G damit besänftigen, dass er in 6 Monaten einen sicheren Gewinn in Höhe Darlehensrückzahlung verbuchen werde. Daraufhin einigen sich S und G auf eine Stundung, sodass das Darlehen erst in 6 Monaten zur Rückzahlung fällig wird. Unerwartet stellt sich heraus, dass S gegen G eine Schadensersatzforderung in Höhe von 10 000 Euro wegen einer Falschberatung im Rahmen eines Aktienkaufs hat. G möchte die Aufrechnung erklären, worauf sich S auf die Stundung beruft.
Bei einer Stundung liegt eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger vor, in der es um den Zeitpunkt der Erfüllung geht.
Im Beispiel führt kann S zu einer Stundung der Darlehensrückzahlungsforderung bewegen, indem er für die Zukunft eine sichere Zahlung in Aussicht stellt. Als S seinerseits eine Forderung gegen G erwirbt, könnte man an einer Aufrechnung denken, da sowohl S gegen G als auch G gegen S eine Zahlung fordern kann. Allerdings setzt eine Aufrechnung voraus, dass die wechselseitigen Forderungen zur gleichen Zeit geltend gemacht werden können. Aufgrund der Stundung ist die Forderung der G gegen S aber derzeit nicht fällig, sodass eine Aufrechnung ausscheidet und G an S zunächst einmal 10 000 Euro Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen muss. Die Forderung der G kann erst in 6 Monaten verlangt werden.
Wäre ein Stillhalteabkommen vereinbart worden, hätte die Bank aufrechnen können.
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