Schulden stunden

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Was ist eine Stundung? 

    Eine Stundung ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger dahingehend, dass die Forderung des Gläubigers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht erfüllt werden braucht. Die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner ist damit bis zum hinausgeschobenen Zeitpunkt nicht fällig. Dem Schuldner bleibt es jedoch unbenommen trotzdem zu erfüllen (z.B. wenn er von einem unerwarteten Geldsegen profitiert). 

    Eine Stundung kann sich aber auch aufgrund von Gesetz, richterlicher Anordnung oder aus Treu und Glauben ergeben (§ 242 BGB). Sie wird oftmals im Zuge einer Ratenzahlungsvereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart. 

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Unterschied zwischen Stundung und Stillhalteabkommen? 

    Die Stunden ähnelt dem Stillhalteabkommen sehr stark, die in unserem Artikel Was ist ein Stillhalteabkommen? genauer erklärt wird. Bei der Stundung kann der Gläubiger im Gegensatz zum Stillhalteabkommen nicht aufrechnen

    Beispiel: Schuldner S schuldet der Gläubigerin G 10 000 Euro aus Darlehen. Als die Rückzahlung fällig wird und S nach mehreren Mahnungen das Darlehen nicht zurückzahlt, droht G mit einer Klage. S kann G damit besänftigen, dass er in 6 Monaten einen sicheren Gewinn in Höhe Darlehensrückzahlung verbuchen werde. Daraufhin einigen sich S und G auf eine Stundung, sodass das Darlehen erst in 6 Monaten zur Rückzahlung fällig wird. Unerwartet stellt sich heraus, dass S gegen G eine Schadensersatzforderung in Höhe von 10 000 Euro wegen einer Falschberatung im Rahmen eines Aktienkaufs hat. G möchte die Aufrechnung erklären, worauf sich S auf die Stundung beruft. 

    Bild von einem Briefumschlag, Auto und Vertrag

    Bei einer Stundung liegt eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger vor, in der es um den Zeitpunkt der Erfüllung geht.

    Im Beispiel führt kann S zu einer Stundung der Darlehensrückzahlungsforderung bewegen, indem er für die Zukunft eine sichere Zahlung in Aussicht stellt. Als S seinerseits eine Forderung gegen G erwirbt, könnte man an einer Aufrechnung denken, da sowohl S gegen G als auch G gegen S eine Zahlung fordern kann. Allerdings setzt eine Aufrechnung voraus, dass die wechselseitigen Forderungen zur gleichen Zeit geltend gemacht werden können. Aufgrund der Stundung ist die Forderung der G gegen S aber derzeit nicht fällig, sodass eine Aufrechnung ausscheidet und G an S zunächst einmal 10 000 Euro Schadensersatz wegen Falschberatung zahlen muss. Die Forderung der G kann erst in 6 Monaten verlangt werden.

    Wäre ein Stillhalteabkommen vereinbart worden, hätte die Bank aufrechnen können. 

    Wo kommt eine Stundung in der Praxis vor? 

    In der Praxis kommt eine Stundung laufend vor, sei es bei

    • aufgelaufenen Schulden aus dem Online-Shopping
    • Schulden, die ein Inkasso-Unternehmen einzutreiben versucht
    • Krediten zur Unternehmensfinanzierung oder zu Studienzwecken
    • staatlich gewährten Darlehen
    • Zahlungsschwierigkeiten gegenüber privaten Gläubigern 

    Oftmals wird die Stundung auch, ohne dass sie als solche oftmals bezeichnet wird, im Zuge einer Ratenzahlung durch schlüssiges Verhalten vereinbart. 

    Vorteile und Nachteile einer Stundung

    YouTube

    Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
    Mehr erfahren

    Video laden

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Offene Fragen? – Einfach anrufen:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Stundung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    The last comment needs to be approved.
    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei