Entschuldung durch Inflation?
Eine Entschuldung durch Inflation funktioniert nach dem folgendem Grundgedanken: Bei Geldschulden wird in der Regel ein bestimmter feststehender Betrag geschuldet. Setzt die Inflation ein bzw. setzt sie sich fort, verfällt der Wert des Geldes, weil die Geldmenge steigt. Genauso wie bei Waren eine Zunahme der Stückzahl zu Wertverfall der jeweiligen Ware führt, so verhält sich bei der steigender Geldmenge. Da jedoch die Schulden (abgesehen von etwaigen Zinsen) Ihrer Höhe nach gleich bleiben, Geldmenge jedoch infolge der Inflation zunimmt, lassen sich Schulden schneller bzw. einfacher zurückzahlen.
Allerdings wird dieser Effekt nicht wirklich zur nennenswerten Entschuldung im Bereich von geringen Verschuldungsbeträgen führen. Wirklich interessant werden Entschuldungsberechnungen ab einem sechsstelligen Schuldenbetrag. Wirkliche Profiteure von Schulden bei Inflation sind Staatshaushalte, die Anleihen von mehreren Millionen oder Milliarden Euro getätigt hatten.
Was passiert mit Krediten bei starker Inflationen?
Bei Krediten ist zu unterscheiden, ob es sich um einen festverzinsten Kreditvertrag handelt, oder ob er einen flexiblen, an der Inflation angepassten Zinssatz vorsieht. Im letzteren Fall führt eine Inflation, auch eine starke Inflation zu keinen Vorteilen für den Kreditnehmer.
Bei einem festverzinsten Kreditvertrag können sich Vorteil für den Kreditnehmer ergeben. Allerdings muss zunächst bedacht werden, dass Banken oder sonstige kreditgewährende Organisationen eine gewisse Inflationsrate bei Darlehensgewährung bereits mir einkalkuliert haben, um kein Minusgeschäft einzugehen. Daher ist der Nutzen für den Kreditnehmer eher gering. Bei unerwarteten bzw. starken Inflationsraten profitiert der Kreditnehmer in stärkerem Maße von der Geldentwertung. Denn der Preis des Geldes, den der Zins quasi festlegt, entspricht bei starker Inflation nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Aufgrund der festen Verzinsung bleibt jedoch die Rückzahlungssumme gleich, wohingegen der Schuldner aufgrund der höheren Geldmenge im Zuge der Inflation leichter den Kredit zurückzahlen kann. Allerdings muss man einschränkend sagen, dass dieser grundsätzlich wirkende Effekt schwer im Vorfeld kalkulierbar ist. Denn starke Inflationsraten sind meist eher vorhersehbar und falls doch, werden sie vom meist wirtschaftlich gut unterrichten Kreditgeber ebenfalls vorhergesehen und eingepreist.
Bei einer krass hohen Inflation (Hyperinflation) könnte man denken, dass grundsätzlich der Kreditnehmer aufgrund des gezeigten Effekts profitieren würde. Allerdings kann es in einer solchen Situation auch einen gesetzlichen Anpassungsanpruch zugunsten des Kreditgebers aus Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) geben. Danach könnte je nach Einzelfall nachträglich höhere Zinsen verlangen.
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